Funktionsgarantie. Bis zu einer Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs von 100.000 km werden die Material- und Lohnkosten zu 100% ersetzt, sofern sich aus den Regelungen unter Ziffer III. 1. keine Begrenzung ergibt. - Ist die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs von 100.000 km überschritten, gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro pro Schadenfall.
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Funktionsgarantie. Bis zu einer Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs von 100.000 km werden die Material- und Lohnkosten zu 100% ersetzt, sofern sich aus den Regelungen unter Ziffer III. 1. keine Begrenzung ergibt. - Ist die Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs von 100.000 km überschritten, gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro pro Schadenfall. - Für Fahrzeuge, die eine Gesamtfahrleistung von 200.000 km überschritten haben, oder die älter als 10 Jahre sind, beträgt die maximale Ersatzleistung 2.000 Euro im laufenden Versicherungsjahr. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Schadeneintritts.
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