Common use of Funktionsgarantie Clause in Contracts

Funktionsgarantie. Im Rahmen der Funktionsgarantie wird kein Ersatz geleistet für die in der Garantieverlängerung nicht versicherten Positio- nen (Ziffer IV. 1. a) bis c)) sowie für die nachfolgenden Teile und Schäden und alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten: a) Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke, Federn, Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer, Batte- rien, Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und au- ßen, wie z.B. Glühlampen, Lampen mit LED- und/oder Xenon- Technik; b) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfun- gen, Polsterung und Sitzbezüge; c) Auspuffsystem mit Katalysator, Rußpartikelfilter, Nachschall- dämpfer und Sound-Aktuator; d) werkseitig und nicht werkseitig montierte bewegliche und unbewegliche Einbauten und Mobiliar, z.B. Individualeinbauten wie Camping-, Wohnmobil- sowie Businessausstattung; e) Luft-, Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche, Undichtigkeiten; f) Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gum- miteile, Schläuche und Rohrleitungen, es sei denn, ihr Ersatz ist technisch erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden; g) Folgeschäden an nicht versicherten Teilen, die durch einen ersatzpflichtigen Schaden eingetreten sind.

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Samples: Škoda Neuwagen Garantieverlängerung, Audi Neuwagen Garantieverlängerung, Volkswagen Neuwagen Garantieverlängerung

Funktionsgarantie. Im Rahmen der Funktionsgarantie wird kein Ersatz geleistet für die in der Garantieverlängerung nicht versicherten Positio- nen (Ziffer IV. 1. a) bis c)) sowie für die nachfolgenden Teile und Schäden und alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten: a) Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke, Federn, Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer, Batte- rien, Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und au- ßen, wie z.B. Glühlampen, Lampen mit LED- und/oder Xenon- Technik; b) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfun- gen, Polsterung und Sitzbezüge; c) Auspuffsystem mit Katalysator, Rußpartikelfilter, Nachschall- dämpfer und Sound-Aktuator; d) werkseitig und nicht werkseitig montierte bewegliche und unbewegliche Einbauten und Mobiliar, z.B. Individualeinbauten wie Camping-, Wohnmobil- sowie Businessausstattung; e) Luft-, Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche, Undichtigkeiten; f) Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gum- miteile, Schläuche und Rohrleitungen, es sei denn, ihr Ersatz ist technisch erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden; g) Folgeschäden an nicht versicherten Teilen, die durch einen ersatzpflichtigen Schaden eingetreten sind. X.Xxxx ist der Versicherungsbeitrag zu zahlen, und wann wird er angepasst? 1. Der erste oder einmalige Beitrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Dies gilt auch, wenn der Beginn des Versicherungsschutzes in der Zukunft liegt. Ein Folgebeitrag ist, soweit nicht etwas ande- res vereinbart ist, jeweils zu Beginn der vereinbarten Zah- lungsperiode fällig. Ist ein SEPA-Lastschriftmandat für das Last- schriftverfahren erteilt, genügt es, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann, und einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen wird. Die Folgen nicht recht- zeitiger Zahlung des Erst- bzw. Einmalbeitrags ergeben sich aus § 37 VVG; bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines Folgebei- trags gilt § 38 VVG. 2. Sie erhalten spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Ga- rantieverlängerung bzw. der Funktionsgarantie eine Mitteilung über die Höhe des für die nächste Versicherungsperiode zu zahlenden Versicherungsbeitrags der Funktionsgarantie. Wir haben das Recht und die Pflicht, Ihren Versicherungsbeitrag für die nächste Versicherungsperiode bei Bedarf aufgrund externer Faktoren anzupassen, d.h. im Vergleich zur voran- gegangenen Versicherungsperiode zu erhöhen bzw. abzu- senken. Ihr Versicherungsbeitrag ist Ihre Gegenleistung für unser Leistungsversprechen. Wir benötigen die Versicherungsbeiträge, damit wir unsere Leistungsverpflichtungen in allen versicherten Schadenfällen erfüllen können. Wir prüfen deshalb jährlich, ob Ihr Versicherungsbeitrag wegen einer Veränderung externer Fak- toren für die nächste Versicherungsperiode anzupassen ist. Externe Faktoren, die zu einer Anpassung Ihres Versicherungs- beitrages führen können, sind die Veränderung von Schaden- kosten (z.B. aufgrund veränderter Schadenhäufigkeit oder inflationär bedingter Preisänderungen), Verwaltungskosten oder rechtlicher Umstände. Diese externen Faktoren berücksichtigen wir im Rahmen anerkannter mathematisch-statistischer Methoden zur Ermittlung Ihres Versicherungsbeitrages. Im Falle einer Erhöhung Ihres Versicherungsbeitrages können Sie den Vertrag gemäß Ziffer XIV. 3. kündigen.

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Samples: Volkswagen Neuwagen Garantieverlängerung

Funktionsgarantie. Im Rahmen der Funktionsgarantie wird kein Ersatz geleistet für die in der Garantieverlängerung nicht versicherten Positio- nen (Ziffer IV. 1. a) bis c)) ) sowie für die nachfolgenden Teile und Schäden und alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten: a) Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke, Federn, Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer, Batte- rien, Hochvoltbatterien bei BEV- und PHEV-Fahrzeugen (BEV = Battery Electric Vehicle / PHEV = Plug-in Hybrid Electric Vehicle), Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und au- ßen, wie z.B. Glühlampen, Lampen mit LED- und/oder Xenon- Technik; b) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfun- gen, Polsterung und Sitzbezüge; c) Auspuffsystem mit Katalysator, Katalysator und Rußpartikelfilter, Nachschall- dämpfer und Sound-Aktuator; d) werkseitig eingebautes bewegliches und nicht werkseitig montierte bewegliche und unbewegliche Einbauten und unbewegliches Mobiliar, z.B. Individualeinbauten wie Camping-, Wohnmobil- sowie und Businessausstattung;. e) Luft-, Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche, Undichtigkeiten; f) Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gum- miteile, Schläuche und Rohrleitungen, es sei denn, ihr Ersatz ist technisch erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden; g) Folgeschäden an nicht versicherten Teilen, die durch einen ersatzpflichtigen Schaden eingetreten sind.

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Samples: Seat Neuwagen Garantieverlängerung