Fälligkeit der Zahlungen. Alle Rechnungen von ROSEN sind durch den Auftraggeber innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
Fälligkeit der Zahlungen. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Die Rechnungsstellung per E-Mail ist zulässig. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Fälligkeit der Zahlungen. 2.1 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,00 pro Person nicht, so sind Zahlungen auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines fällig. Bei allen sonstigen Reisen ist die Übergabe des Sicherungsscheins, den wir Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersenden, Voraussetzung der Fälligkeit. Mit Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, mindestens jedoch EUR 15,00, höchstens EUR 260,00 fällig. Die Restzahlung überweisen Sie uns bitte spätestens 14 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Zahlungsaufforderungen. Bei Buchungen innerhalb zwei Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises ist aquaMonte berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB an seiner geschuldeten Leistung auszuüben, x.x. Xxx von der Teilnahme an der gebuchten Tour auszuschließen.
Fälligkeit der Zahlungen. Anzahlung: Entsprechend den Angaben in der jeweils geltenden Preisliste bei Vertragsabschluss (zusammen mit dem Chartervertrag-Anmelder, per Verrechnungsscheck): Restzahlung: Bis 6 Wochen vor Charterbeginn (per Verrechnungsscheck), Ausnahmen siehe Preisliste.
Fälligkeit der Zahlungen. Das Entgelt für das Erstgespräch ist zu 50% bei Vereinbarung des Termins auf das Geschäftskonto zu überweisen. Die Zahlung von Einzel- oder Gruppentrainings wird zu Beginn des Trainings, bei Hausbesuchen zu Beginn der Beratung fällig.
Fälligkeit der Zahlungen. 23.1 Die vereinbarten Entgelte (Miete der Ausstellungsfläche, Vorauszahlungen für Nebenkosten, Werbemaßnahmen, Zugang zur Online-Veranstaltungsplattform etc.) sind mit Zugang der Rechnung fällig.