Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. Der erste oder einmalige Beitrag wird - unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts - unverzüglich nach Abschluss des Vertrages Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz Allgemeiner Teil (SVPS-AT) Fassung Mai 2016 / 00-000-0000 Seite 2 von 3 fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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