Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. 2.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. 2.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T 17, Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T 17, Allgemeine Unfallversicherung Bedingungen (Aub)
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. 2.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versicherungs- scheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. 2.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags Jahresbeitrages in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragsJahresbeitrages.
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Samples: Unfallversicherungsvertrag, Unfallversicherung, Unfallversicherung
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. 2.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die eine Zahlung des Jahresbeitrags Jahresbeitrages in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragsJahresbeitrages.
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Samples: Adfc Pannenhilfe Und Adfc Pannenhilfeplus, Fahrradschutzbrief Versicherung
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. 2.1 Der Die erste oder einmalige Beitrag Prämie wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags der Jahresprämie in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag erste Prämie nur die erste Rate des der ersten JahresbeitragsJahresprämie.
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Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. 2.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins der Beitragsrechnung fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags Jahresbeitrages in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragsJahresbeitrages.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Motorsportversicherung (Haftpflicht Und Unfall)
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. 2.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird – - wenn nichts anderes vereinbart ist – unverzüglich - unverzüg- lich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate Ra- te des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: Travel Insurance Agreement
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. 2.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versicherungsscheines fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags Jahresbeitrages in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragsJahresbeitrages.
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Samples: Unfall Versicherungsbedingungen
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. 2.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird – - wenn nichts anderes vereinbart ist – - unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragsJahresbeitrages.
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Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. 2.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – unverzüglich nach Ablauf Ab- lauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins der Beitragsrechnung fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags Jahresbeitrages in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragsJahresbeitrages.
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Samples: Versicherungsvertrag
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. 2.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird – - wenn nichts anderes vereinbart ist – unverzüglich - unverzüg- lich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: Travel Insurance Agreement
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. 2.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird – - wenn nichts anderes vereinbart ist – - unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins der Beitragsrechnung fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags Jahresbeitrages in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragsJahresbeitrages.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Motorsportversicherung (Haftpflicht Und Unfall)
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. 2.1 Der Die erste oder einmalige Beitrag Prämie wird – - wenn nichts anderes vereinbart ist – - unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags der Jahresprämie in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag erste Prämie nur die erste Rate des der ersten JahresbeitragsJahresprämie.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Reise Rücktrittskosten Versicherung
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. 2.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen Wo- chen nach Zugang des Versicherungsscheins Versicherungsscheines fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. 2.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: Conceptif Unfallversicherung
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. 2.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten JahresbeitragsJahresbeitrages.
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Samples: Travel Insurance Agreement
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. 2.1 Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versicherungsscheines fällig. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
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Samples: Unfallversicherung