Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits- zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Er- halt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.
Appears in 10 contracts
Samples: media.barmenia.de, media.barmenia.de, media.barmenia.de
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits- zeitpunkt Fälligkeitszeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Er- halt Erhalt des Versicherungsscheins Versi- cherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag unverzüglich un- verzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.
Appears in 5 contracts
Samples: Seite, www.diebayerische.de, media.barmenia.de
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits- zeitpunkt Fälligkeitszeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Er- halt Erhalt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.
Appears in 3 contracts
Samples: degenia.de, degenia.de, degenia.de
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits- zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben an- gegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Er- halt Erhalt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag Bei- trag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlenzah- len.
Appears in 3 contracts
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits- zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Er- halt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.. B-6.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ Erster oder einmaliger Beitrag
Appears in 1 contract
Samples: www.agentur-ketelhut.de
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits- zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben an- gegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Er- halt Erhalt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.
Appears in 1 contract
Samples: media.barmenia.de
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird der Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versiche- rungsscheins zur Zahlung fällig. Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits- zeitpunkt Fälligkeitszeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Er- halt Erhalt des Versicherungsscheins Versiche- rungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag unverzüglich unverzüg- lich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.
Appears in 1 contract
Samples: www.interlloyd.de