Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
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Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums Beitragszeitraumes fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
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Samples: www.adfc.de, degenia.de, www.tierversicherungen-schewe.de
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes an- deres bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten ver- einbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung Beitrags- rechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
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Samples: allianz.overcastcdn.com, allianz.overcastcdn.com, allianz.overcastcdn.com
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, Der Folgebeitrag ist am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
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Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
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Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums Beitragszeitraumes fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgter- folgt.
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Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen angege- benen Zeitpunkt erfolgt.
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Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung. Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums Beitragszeitraumes fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
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Samples: www.cosmosdirekt.de