Fördergegenstand Musterklauseln

Fördergegenstand. 2.1 Gefördert werden können bei Wohngebäuden:
Fördergegenstand. Gegenstand der „Förderung von ehrenamtlichen Integrationsinitiativen“ ist die bundesweite Unterstützung von ehrenamtlichen Initiativen aus der Aufnahmegesellschaft, zur Schaffung von und dem Zugang zu sozialem Miteinander und gemeinschaftlichem Zusammenhalt, um die sprachliche und kulturelle Integration von Migrant/innen und Schutzsuchenden zu fördern und gemeinsame Aktivitäten zu ermöglichen. Die Fördernehmer gem. Punkt 2.2. wirken in enger Abstimmung und Kooperation mit Städten und Gemeinden, in denen begünstigte Personen gem. Punkt 2.3. wohnhaft sind. Förderbar sind ausschließlich für den Fördernehmer tatsächlich entstandene Kosten für in Österreich durchgeführte ehrenamtliche Integrationsinitiativen (keine Basisfinanzierungen). Eine Integrationsinitiative muss sich klar von der Basistätigkeit eines Vereins bzw. einer Organisation abgrenzen. Die Förderhöhe gem. Punkt 2.5. ist jedenfalls mit der bewilligten Summe laut der Förderzusage und dem Fördervertrag begrenzt. Konkret können Initiativen zur Unterstützung von • Verständnis der Kultur Österreichs • Zusammenleben und Vermittlung von Werten des Zusammenlebens in Österreich • Erwerb der deutschen Sprache • Arbeitsmarktintegration • Vereinsinklusion und Sport • Mentoring-, Tandem- und Buddy-Programmen gefördert werden. Unterstützung und Integration von ukrainischen Kriegsflüchtlingen in Österreich • Eine Privatperson bietet Begleitung bei Behördenwegen und Informationsveranstaltungen von Kindergärten/Schulen an. Fahrtkosten können gefördert werden. • Ein Verein organisiert Vernetzungstreffen zwischen ehrenamtlich engagierten Österreicher/innen, in Österreich lebenden Ukrainer/innen und vor kurzem Geflüchteten aus der Ukraine. Die Neuankömmlinge • Ein Seniorenverein organisiert Sprachcafés für österreichische und ukrainische Senioren und Seniorinnen. Dabei werden Deutschkenntnisse der aus der Ukraine geflüchteten Senioren und Seniorinnen verbessert, der kulturelle und gesellschaftliche Austausch gefördert und neue Kontakte geknüpft. • Eine Privatperson mit ukrainischen Wurzeln organisiert nachmittags Förderstunden für geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche mit geringen Deutschkenntnissen. Dabei werden Kinder bei den Hausaufgaben und Vorbereitungen zu Schularbeiten unterstützt. • Ein Sportverein organisiert ein Fußballturnier mit ukrainischen Vetriebenen und Österreicher/innen. Hierbei wird das Gemeinschaftsgefüge durch die Verbundenheit des Sports gestärkt. • Ein Musikverein/Gesangsverein veransta...
Fördergegenstand. Die Bezirke fördern Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung (bisher „Projektförderung“) und Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung (bisher „Jahresförderung“). Unterstützt werden Stadtteilkulturprojekte, Aktivitäten, die einen Bezug zu einzelnen Bezirken haben sowie interkulturelle Projekt und Vorhaben. Im Fokus steht dabei das soziale Miteinander im Bezirk zu fördern sowie die Gesellschaft in ihrer kulturellen Vielfalt abzubilden. Nicht gefördert werden parteipolitische Veranstaltungen und Projekte, die einen religiösen Zweck erfüllen, z.B. Gottesdienste.
Fördergegenstand. 1. Die Mittel des Sofortausstattungsprogramms werden für die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten, einschließlich der Inbetriebnahme sowie des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs, unter Außerachtlassung von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Satz 2 VV gewährt. Landesseitig ist sicherzustellen, dass die schulgebundenen mobilen Endgeräte in die durch den DigitalPakt Schule förderfähige Infrastruktur integriert werden können.
Fördergegenstand. Gefördert wird die Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen nach den Nummern 2.1 bis 2.3 der Richtlinie KsNI. Des Weiteren kann die Erstellung von Studien und Analysen zur Nutzung neuer und bestehender Logistikstandorte für diese Nutzfahrzeuge und der
Fördergegenstand. Gefördert wird die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit batterie- oder brennstoffzellenelektrischem Antrieb gemäß § 2 Nummer 2 und 4 EMoG der EG-Fahrzeugklassen X0, X0 und N3 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlamentes und des Rates. Außerdem wird die Anschaffung der von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybrid) und Oberleitungs- Verbrenner-Hybridfahrzeuge gemäß § 2 Nummer 3 EMoG der EG-Fahrzeugklasse N3 gefördert. Nutzfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse N mit Straßenzulassung. Dies umfasst vorwiegend für die Beförderung von Gütern ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge, unterteilt in:
Fördergegenstand. Die Förderung durch die Stiftung erfolgt für die nachfolgend genannten Themenbereiche und Ausgaben: Förderfähig ist die anwendungsorientierte Naturschutzforschung in folgenden Formen, insbesondere: • langfristige Untersuchungen zur Bestandsentwicklung (Fauna und/oder Flora) in Gebieten mit möglichst konstanten Rahmenbedingungen und unter Verwendung immer wiederkehrender gleicher Methodik (Monitoring) • Untersuchungen im Sinne einer Erfolgskontrolle von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege anhand faunistischer und vegetationskundlicher Erhebungen • wissenschaftliche Begleitung gezielter Artenhilfsprogramme, Untersuchung von Habitat- bzw. Standortansprüchen bedrohter Tier- und Pflanzenarten mit dem Ziel der Entwicklung von Artenhilfsprogrammen Hierbei sind Ausgaben folgender Art zuwendungsfähig: • alle Ausgaben, die für die Realisierung der Maßnahmen notwendig sind, soweit sie sich in einem angemessenen Rahmen bewegen Förderfähig sind Projekte mit dem inhaltlichem Schwerpunkt Umweltbildung, insbesondere: • Fachtagungen im Bereich Arten- und Biotopschutz bzw. Landschaftspflege Hierbei sind Ausgaben folgender Art zuwendungsfähig: • für die Herstellung veranstaltungsbegleitender Informationsschriften anfallende Sachausgaben, z. B. Druckkosten • Ausgaben für den Transfer von Besuchern und Mitwirkenden • Nutzungsentgelte für Veranstaltungsräume • Aufwandsentschädigungen/Honorare für Referenten • Darstellungen von Naturschutzthemen (insbesondere Internetauftritte, Publikationen, Ausstellungen) insbesondere zu aktuellen Naturschutzprojekten, sowie Ergebnissen von Naturschutzmaßnahmen und/oder Landschaftspflege • Installationen in der Landschaft zum Zweck der Umweltbildung Hierbei ist durch den Zuwendungsempfänger die langfristige Wartung und Instand- haltung der Objekte zu gewährleisten. Hierbei sind Ausgaben folgender Art zuwendungsfähig: • alle Ausgaben, die für die Realisierung der Maßnahmen notwendig sind • alle Ausgaben die zur Finanzierung einer Zwischenfinanzierung (Darlehenskosten) notwendig sind soweit sie sich in einem angemessenen Rahmen bewegen. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist die naturschutzfachliche Bedeutung des Vorhabens, das den Erhalt, die Verbesserung oder die Entwicklung einer bestimmten Naturausstattung zum Ziel haben muss. Grundsätzlich ausgeschlossen ist eine Förderung von Grunderwerb im Bereich des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Thüringen“. Bei einem durch die Stiftung geförderten Grunderwerb ist der Stiftun...
Fördergegenstand. 2.1 Die der Stadt Münster und den Münsterlandkreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Waren- dorf vom Land zugeleiteten Mittel werden den Verkehrsunternehmen für die Zwecke nach Ziffer 2.2 dieser Richtlinie weitergeleitet. Zuwendungen werden als Investitionsförderung zur Gewährleistung eines in qualitativer und quantitativer Hinsicht angemessenen ÖPNV- Angebots für gemeinwirtschaftliche Investitionskosten im Jahr der Anschaffung gewährt. Förderfähig sind die in Anlage 1 näher spezifizierten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen: • Besondere Ausstattungsmerkmale von Fahrzeugen, • Höherer Beförderungskomfort und höhere Sicherheit von Fahrzeugen, • Einsatz alternativer Antriebstechniken.
Fördergegenstand. ☐ ☐ Elektro-Lastenfahrrad (vorläufiger Kaufvertrag) Elektro-Lastenfahrrad geleast (Leasingvertrag max. 3 Jahre mit beabsichtigtem Eigentumserwerb)

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.