Förderkriterien Musterklauseln

Förderkriterien. An einer Kooperationsmaßnahme sollen in der Regel mindestens 8 Kinder bei Kooperationen „Kita-Sport-verein“ bzw. 8 Xxxxxxx bei Kooperationen“ Schule-Sportverein“ (siehe Anlage) teilnehmen. Die Kooperationsmaßnahme in einer Sportart bzw. in sportartspezifischen oder sportartübergreifenden Angeboten ist wöchentlich durchzuführen. Eine Übungseinheit dauert in der Regel 45 Minuten.
Förderkriterien. Eine Kommission unter Vorsitz des Lehrgebietsleiters Kommunikationsnetze vergibt das Stipendium nach folgenden Kriterien: • Wissenschaftliche Qualität, Originalität und Themenrelevanz der bisherigen Arbeiten • Überzeugende Darlegung der Motivation • Interesse am Abschluß einer Promotion in einem vom Lehrgebiet vorgegebenen Bereich • Überdurchschnittliche Prüfungsleistungen im abgeschlossenen Hochschulstudium • Einschreibung als Promotionsstudent bzw. Promotionsstudentin an der FernUniversität (Nachweis bis 1 Monat nach Förderbeginn) • Akzeptanz einer monatlichen Berichtspflicht in den Forschungsseminaren des Lehrgebiets • Berücksichtigung der Chancengleichheit der Geschlechter • Wirtschaftlichkeit Fristen • Bewerbungstermin: bis 30. April 2022 • Förderbeginn: vor dem 30.10.2022 🡪 Ein späterer Beginn ist nur begründeten Ausnahmefällen möglich. Einzureichende Unterlagen Bitte reichen Sie fristgemäß folgende Unterlagen per eMail an Xxxx. Xxxxxx Xxxxx (xxxxxx.xxxxx@xxxxxxx-xxxxx.xx) elektronisch als PDF ein: • Anschreiben (mit Motivationsdarlegung) • Wissenschaftlicher Lebenslauf (max. 5 Seiten, inkl. Publikationsliste) − Ausbildung und beruflicher Werdegang − Stipendien und wissenschaftliche Preise − Mitgliedschaften − Vorträge − Publikationen − Weitere wissenschaftliche und sonstige Aktivitäten (bspw. Veranstaltungsorganisation, Drittmittelakquise) • Max. 2 ausgewählte Publikationen (falls vorhanden, ggf. auch eine Kopie der MSc-Abschlußarbeit) • Beglaubigte Kopien der Hochschulzeugnisse für MSc und BSc (Abschlusszeugnisse ggf. mit Transkript und falls notwendig Übersetzung (ins Deutsche oder Englische)) • Einschreibung als Promovierende(r) bzw. Nachweis einer Zulassung zu einem binationalen/kooperativen Promotionsabkommen bis spätestens 1 Monat nach Förderbeginn • Nachweis über eine ggf. ausgeübte Nebentätigkeit mit Angabe des Umfangs und Unternehmens • Falls nicht Deutsch oder Englisch Muttersprache sind: Nachweis eines TOEFL/TOEIC Testergebnis Ansprechperson Prof. Xx. Xx. Xxxxxx Xxxxx, Lehrgebiet Kommunikationsnetze, eMail: xxxxxx.xxxxx@xxxxxxx-xxxxx.xx Tel.: +00 000 00000000 Weitere Informationen unter xxxxx://xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx/xx/xxxxxxxxx/ ANNOUNCEMENT OF A SCHOLARSHIP (ENGLISH TRANSLATION) The Department of Communication Networks in the Faculty of Mathematics and Computer Science at the FernUniversität in Hagen announces a PhD scholarship to support its research in the area of text mining, decentralized systems, and WWW3. All holders of a master's...
Förderkriterien. Die Wettbewerbseingabe muss durch Filmschaffende mit gesetzlichem Wohnsitz in einem der folgen- den fünf Innerschweizer Kantone erfolgen: - Luzern - Nidwalden - Obwalden - Uri - Schwyz Eine aktuelle Wohnsitzbestätigung ist der Wettbewerbseingabe beizulegen. Beim beabsichtigen Kurzfilm handelt es sich um den 1. oder 2. Film nach Abschluss der Ausbildung (Ba- chelor- oder Masterabschluss). Studierende und Studienarbeiten sind nicht zugelassen. Bewerbungen ohne Filmausbildung unterliegen einer vorgängigen Prüfung sur Dossier (spezieller Leistungsausweis). Der beabsichtigte Kurzfilm hat eine Länge von max. 30 Minuten.
Förderkriterien. Die Kooperationsmaßnahme kann nur von einer qualif izerten Person geleitet werden (Übungsleiter*in/Trainer*in mit DOSB Lizenz, Sportlehre*rin, Lehrer*in mit DOSB Lizenz, Erzieher*in mit DOSB Lizenz). Bei Maßnahmen, die durch Lehre*rinnen innerhalb ihrer Pflichtstunden durchgeführt werden, dürfen die Mittel nicht für deren Honorierung eingesetzt werden. Eine Kooperationsmaßnahme in einer Ktia soll in der Regel aus achtKindern, in einer Schule in der Regel aus 12 Teilnehme*r innen bestehenund mindestens 45 Minuten dauern. Die Kooperationsmaßnahme in einem sportartübergreifenden Angebot bzw. in einer Sportart ist wöchentlichfür die Dauer eines Schuljahresdurchzuführen. Angebote die sportartbedingt nicht an der Kita/ der Schule durchgeführt werden und/ oder saisonbedingt nur in zeitlich begrenzten Projekten stattfinden können (z.B. Wassersport, Wintersport) sind ebenfalls förderfähig.
Förderkriterien. Die Bewertung der Anträge erfolgt ausschließlich nach wissenschaftlichen Kriterien. Sie berücksich- tigt sowohl bisherige herausragende wissenschaftliche und institutionelle Leistungen im internatio- nalen Maßstab als auch die aufgezeigten Entwicklungsperspektiven und das Selbstkonzept der Uni- versität. Erwartet wird eine Auseinandersetzung mit Stärken und Schwächen in allen relevanten Leis- tungsdimensionen. Es gelten die in der Verwaltungsvereinbarung genannten Kriterien, insbesondere: • Kohärenz und Qualität eines strategischen institutionenbezogenen Gesamt- und Entwick- lungskonzepts: - zum Ausbau der internationalen wissenschaftlichen Spitzenstellung, Sichtbarkeit und Vernetzung - zur Weiterentwicklung der Schwerpunkte in der Forschung und sämtlicher akzessori- scher Leistungsdimensionen wie forschungsorientierter Lehre, Forschungsinfrastruk- turen, Transfer - zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und seiner Eigenständigkeit - zum Erhalt der Innovationskraft und zur dauerhaften institutionellen Erneuerungsfä- higkeit - zur Gewinnung weltweit herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen einer ggf. gemeinsamen Berufungs- und Personalgewinnungsstrategie sowie zur Personalentwicklung - zur Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft - zur Governance der Universität und ggf. zwischen den beteiligten Partnern • Qualitativer und struktureller Mehrwert der beantragten Maßnahmen im Vergleich zum dar- gelegten Status Quo sowie langfristige Tragfähigkeit des Gesamtkonzeptes Die bisherigen herausragenden Forschungsleistungen werden u.a. nach Parametern der wissen- schaftlichen Leistungsfähigkeit unter transparenter Einbeziehung von vorliegenden Daten (z.B. Dritt- mittel, Forschungspreise) im Rahmen der Begutachtung bewertet. Für Anträge als universitärer Exzellenzverbund gelten darüber hinaus folgende allgemeine Kriterien: • Qualität und strategische Ausrichtung der praktizierten übergreifenden und sichtbaren Zu- sammenarbeit • Erkennbarkeit der Synergien sowie des wissenschaftlichen und strukturellen Mehrwerts der beantragten Maßnahmen für jede antragstellende Universität und für den Universitätsver- bund insgesamt • Strategische Ausrichtung und langfristige Tragfähigkeit der Governance des Verbundes Strategische Ziele, die im Antrag zur Gewährung einer Universitätspauschale im Rahmen der Förder- linie Exzellenzcluster formuliert werden, sollten mit denen im Antrag für die Förderlinie Exzellenzuni- versitäten abgestimmt s...
Förderkriterien a) Gefördert werden promovierende Frauen, damit erfolgreich die Promotion abgeschlossen werden kann (Abschlussförderung).
Förderkriterien. Die Grundlage jeder möglichen Unterstützung von Projekten durch Xxx Xxxxx Mission Bonn ist das christliche Menschenbild und der jugendpastorale Auftrag im Geiste Don Boscos.
Förderkriterien. 1. Antragsberechtigt ist ein Verein, der • im Vereinsregister eingetragen ist, • gemeinnützig gemäß § 52 AO ist und • seinen Sitz in der Hansestadt Uelzen hat.
Förderkriterien. Um die Förderfähigkeit der eingegangenen Anträge zu bewerten, hat die DSEE Förderkriterien festgelegt, deren Erfüllung im Rahmen der Antragsprüfung bewertet wird. Die Förderkriterien gehen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein. Zu diesen Förderkriterien zählen: ● Nachvollziehbare Projektlogik; ● Angemessenheit des Mitteleinsatzes; ● Realistische Umsetzungsplanung; ● Qualität der Projekte im Hinblick auf Ziele und Wirkung; ● Stärkung von überwiegend ehrenamtlich getragenen Organisationen; ● Ermöglichung von Engagement für alle Menschen, insbesondere auch für diejenigen, die teils einen erschwerten Zugang zum Engagement haben (z.B. junge Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Seniorinnen und Senioren, bildungsbenachteiligte Menschen); ● Das Engagement ist dazu geeignet und darauf angelegt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und damit zur Stärkung einer inklusiven, demokratischen Gesellschaft beizutragen. Folgende Förderkriterien werden nicht gewichtet, sondern im Falle einer gleichen Bewertung mehrerer Projekte herangezogen: ● Datum des Antragseingangs; ● Ausgeglichene regionale Verteilung; ● Ausgeglichene Verteilung nach Bereichen des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts (z.B. Sport, Kultur, Umwelt). Im Falle nicht ausreichender Haushaltsmittel erhalten Projekte den Vorzug, die die Förderkriterien in einem höheren Maß erfüllen. Wenn mehrere Anträge gleich bewertet werden, entscheidet die DSEE nach Eingangsdatum der Anträge.
Förderkriterien. Bewerberinnen und Bewerber, die bis zur Einreichung der Bewerbungsfrist eines oder mehrere der folgenden Förderkriterien nicht erfüllen, werden als nicht förderfähig eingestuft und ihre Bewerbung wird nicht weiter geprüft: Allgemeine Bedingungen1 • Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein und Anspruch auf volle Bürgerrechte haben2; • Die sich aus den Wehrdienstgesetzen ergebenden Verpflichtungen erfüllt haben; • Die Charakteranforderungen hinsichtlich der Eignung für die Erfüllung der betreffenden Aufgaben erfüllen; • Körperlich fit sein, um die Aufgaben im Zusammenhang mit der Stelle wahrzunehmen3. Bildung4 1 Siehe Artikel 12 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union. 2 Vor der Ernennung müssen erfolgreiche Bewerber nachweisen, dass sie über kein Strafregister verfügen. 3 Vor der Einstellung müssen erfolgreiche Bewerber sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.‌‌