Führerschein Musterklauseln

Führerschein. Alle Fahrer des Fahrzeuges müssen Inhaber eines europäischen Führerscheins sein.
Führerschein. Ein gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich. Zusätzlich ist ein internationaler Führerschein notwendig oder eine beglaubigte englische Übersetzung.
Führerschein. Fahrer bzw. zusätzliche, eingetragene Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr, in seltenen Fällen 3 Jahre oder länger (abhängig von den jeweiligen Bedingungen auf dem Voucher), im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse III (Euroführerschein B) sein. Der Führerschein muss in jedem Fall im römischen Alphabet ausgestellt sein. Bei allen Vermietern gilt ein Mindestmietalter, bei einigen auch ein Höchstmietalter, jeweils für Fahrer und Zusatzfahrer. Neben dem Führerschein muss bei Fahrzeugübernahme ein gültiger Reisepass/Personalausweis vorgelegt werden. Bei Anmietung in Ferndestinationen ist die Vorlage einer internationalen Fahrerlaubnis unbedingt empfehlenswert, bei einigen Vermietern sogar Pflicht.
Führerschein. Führungsberechtigte der Fahrzeuge des Vermieters sind Fahrer, welche seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheines der Klasse B oder Klasse 3 sind. Sämtliche Fahrer werden im Vertrag schriftlich eingetragen und müssen den Führschein bei Übernahme im Original vorweisen. Bei Entziehung des Führerscheines, Fahrverboten oder Sicherstellung/Beschlagnahmung des Führerscheines, hat der Kunde unverzüglich die myvanture GmbH zu informieren und weitere Fahrten ohne Fahrerlaubnis zu unterlassen.
Führerschein. Nationaler Führerschein (Klasse 3 oder EU-Führerschein Klasse B) in Verbindung mit einem internationalen Führerschein ist erforderlich.
Führerschein. 1.9.1 Der Beitrag richtet sich in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung nach der Dauer, die Sie bei Beginn des Versicherungsvertrags im Besitz des Führer- scheins sind. Maßgeblich ist der Führerschein, der zum Führen des versicherten Fahrzeugs erforderlich ist. 1.9.2 Sind Sie unter 20 Jahre alt, richtet sich der Beitrag danach, ob Sie am beglei- teten Fahren teilgenommen haben.
Führerschein. Für das Führen von Booten auf Binnengewässern ist der amtliche Sportbootführerschein-Binnen erforderlich, oder ein anderer Befähigungs- nachweis, der den vorher genannten miteinschließt. Der Führerschein des Mieters bzw. eines Mitfahrers ist dem Vermieter bei Übergabe des Bootes vorzulegen. Der Mieter erklärt mit Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich, dass er über alle seemännischen Kenntnisse verfügt, die zum Führen eines Bootes im Fahrgebiet erforderlich sind und im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Sollte sich bei der Einweisung herausstellen, dass der Bootsführer nicht oder nur ungenügend mit dem Boot manövrieren kann, ist der Vermieter berechtigt, Übungsstunden anzuordnen oder die Übergabe an den Mieter zu verweigern.
Führerschein. Der Fahrer/die Fahrerin muss ein Mindestalter von 21 Jahren aufweisen und seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein. Die Fahrzeuge dürfen nur von den im Mietvertrag eingetragenen LenkerInnen gefahren werden. Für jeden Lenker/jede Lenkerin muss eine Kopie des Führerscheins hinterlegt werden.
Führerschein. Zum Zeitpunkt der Anmietung muss der Fahrer im Besitz eines gültigen nationa- len Führerscheins sein und diesen bei der Anmietung vorlegen, vorausgesetzt die- ser ist in lateinschier Schrift ausgestellt. Alle Führerscheine der Europäischen Union ausgestellt wurden, werden akzeptiert. Alle anderen Führerscheine, die in lateini- scher Schrift ausgestellt sind, werden für die Anmietung akzeptiert. Es wird jedoch empfohlen, dennoch eine internationale Fahrererlaubnis mitzuführen, da Sie die- se ggf. den Behörden vorzeigen müssen. Mieter aus Nicht–EU–Staaten mit einem nicht in lateinischer Schrift ausgestell- ten Führerschein (arabisch, japanisch, kyrillisch usw. ) müssen ihre nationale Fahrerlaubnis entweder mit einem inter- nationalen Führerschein (IDP) oder mit einer Übersetzung ihrer nationalen Fah- rererlaubnis durch die Botschaft/Konsu- lat oder einen international anerkannten Automobilclub (z.B. ADAC) ergänzen. Die internationale Fahrererlaubnis übersetzt den nationalen Führerschein in verschie- dene Sprachen und ist nur in Verbindung mit einem nationalen Führerschein gültig Der Fahrer muss für die folgenden Fahr- zeuggruppen seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines gültigen nationalen Füh- rerscheins sein und seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A sein. Außerdem ist ein Min- destalter von 24 Jahren erforderlich: • Ducati XDiavel/ S • Panigale V4/S Die Kfz–Haftpflichtversicherung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und schützt Sie und andere berechtigte Fahrer gegen Ansprüche Dritter aufgrund von Tod, Per- sonenschaden oder Beschädigung des Eigentums anderer Personen, die wäh- rend des Mietverhältnisses durch die Nut- zung des Fahrzeugs verursacht werden.
Führerschein. Jeder Fahrer muss über einen gültigen Führerschein verfügen, der noch mindestens 1 Jahr gültig ist (an manchen Standorten 2 Jahre; dies wird Ihnen während des Buchungsvorgangs mitgeteilt). Abgelaufene oder provisorische Führerscheine werden nicht akzeptiert Bei der Buchung des Fahrzeugs muss unser Contact-Center über alle Vermerke / Punkte auf einem Führerschein informiert werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Buchung auf dieser Grundlage gemäß den Geschäftsbedingungen der Autovermietungen, mit denen wir zusammenarbeiten, abzulehnen. Seit dem 8. Juni 2015 muss jeder Fahrer mit einem Führerschein, der von der DVLA (Driver and Vehicle Licensing Authority) in England, Schottland oder Wales ausgestellt wurde, spätestens 21 Tage vor Mietbeginn die Website View Driving Licence besuchen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier. Alle Fahrer mit einem neuen Fotokartenführerschein müssen das dazugehörige Gegenstück aus Papier am Schalter der Autovermietung vorlegen. Bei Abholung des Fahrzeugs müssen alle Fahrer ihren Führerschein vorlegen. Darüber hinaus müssen sie ihren Führerschein während der gesamten Mietdauer zur Prüfung durch die örtlichen Behörden bei sich haben. Es werden keine Erstattungen gewährt, wenn eine Autovermietung die Lieferung eines Fahrzeugs aufgrund nicht offengelegter Vermerke verweigert oder wenn Sie den Führerschein, dessen Gegenstück oder die erforderlichen Informationen zu Vermerken nicht vorlegen können. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Fahrten ins Ausland möglicherweise eine internationale Fahrerlaubnis benötigen. Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, zu prüfen, ob eine internationale Fahrerlaubnis erforderlich ist. Ein internationaler Führerschein ist kein Ersatz für die Anforderung eines regulären Führerscheins. Ein vollständiger Führerschein auf den Namen des Hauptfahrers ist weiterhin erforderlich, um das Fahrzeug zu mieten, und alle Fahrer, die einen internationalen Führerschein benötigen, müssen beide Dokumente jederzeit mitführen. Wenn eine internationale Fahrerlaubnis erforderlich ist, können Sie Ihr gemietetes Fahrzeug nicht ohne die Erlaubnis und Ihren Führerschein abholen. Alle Fahrer müssen vor Abholung des Fahrzeugs die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Autovermietung lesen, die das Fahrzeug zur Verfügung stellt, da bestimmte Unternehmen und Standorte möglicherweise zusätzliche Anforderungen haben.