Führerschein Musterklauseln

Führerschein. Alle Fahrer des Fahrzeuges müssen Inhaber eines europäischen Führerscheins sein.
Führerschein. Ein gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich. Zusätzlich ist ein internationaler Führerschein oder eine beglaubigte englische Übersetzung empfohlen.
Führerschein. Führungsberechtigte der Fahrzeuge der myvanture GmbH sind Fahrer, welche seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheines der Klasse B oder Klasse 3 sind. Sämtliche Fahrer werden im Mietvertrag schriftlich eingetragen und müssen den Führschein bei Übernahme im Original vorweisen. Das Mietfahrzeug darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern gefahren werden. Halter des Fahrzeuges, ist für den Zeitraum der Vermietung, der Mieter. Die dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen sind vom Mieter zu beachten und einzuhalten.
Führerschein. Für das Führen von Booten auf Binnengewässern ist der amtliche Sportbootführerschein-Binnen erforderlich, oder ein anderer Befähigungs- nachweis, der den vorher genannten miteinschließt. Der Führerschein des Mieters bzw. eines Mitfahrers ist dem Vermieter bei Übergabe des Bootes vorzulegen. Der Mieter erklärt mit Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich, dass er über alle seemännischen Kenntnisse verfügt, die zum Führen eines Bootes im Fahrgebiet erforderlich sind und im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Sollte sich bei der Einweisung herausstellen, dass der Bootsführer nicht oder nur ungenügend mit dem Boot manövrieren kann, ist der Vermieter berechtigt, Übungsstunden anzuordnen oder die Übergabe an den Mieter zu verweigern.
Führerschein. Jeder Fahrer muss über einen gültigen Führerschein verfügen, der noch mindestens 1 Jahr gültig ist (an manchen Standorten 2 Jahre; dies wird Ihnen während des Buchungsvorgangs mitgeteilt). Abgelaufene oder provisorische Führerscheine werden nicht akzeptiert Bei der Buchung des Fahrzeugs muss unser Contact-Center über alle Vermerke / Punkte auf einem Führerschein informiert werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Buchung auf dieser Grundlage gemäß den Geschäftsbedingungen der Autovermietungen, mit denen wir zusammenarbeiten, abzulehnen. Seit dem 8. Juni 2015 muss jeder Fahrer mit einem Führerschein, der von der DVLA (Driver and Vehicle Licensing Authority) in England, Schottland oder Wales ausgestellt wurde, spätestens 21 Tage vor Mietbeginn die Website View Driving Licence besuchen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier. Alle Fahrer mit einem neuen Fotokartenführerschein müssen das dazugehörige Gegenstück aus Papier am Schalter der Autovermietung vorlegen. Bei Abholung des Fahrzeugs müssen alle Fahrer ihren Führerschein vorlegen. Darüber hinaus müssen sie ihren Führerschein während der gesamten Mietdauer zur Prüfung durch die örtlichen Behörden bei sich haben. Es werden keine Erstattungen gewährt, wenn eine Autovermietung die Lieferung eines Fahrzeugs aufgrund nicht offengelegter Vermerke verweigert oder wenn Sie den Führerschein, dessen Gegenstück oder die erforderlichen Informationen zu Vermerken nicht vorlegen können. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Fahrten ins Ausland möglicherweise eine internationale Fahrerlaubnis benötigen. Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, zu prüfen, ob eine internationale Fahrerlaubnis erforderlich ist. Ein internationaler Führerschein ist kein Ersatz für die Anforderung eines regulären Führerscheins. Ein vollständiger Führerschein auf den Namen des Hauptfahrers ist weiterhin erforderlich, um das Fahrzeug zu mieten, und alle Fahrer, die einen internationalen Führerschein benötigen, müssen beide Dokumente jederzeit mitführen. Wenn eine internationale Fahrerlaubnis erforderlich ist, können Sie Ihr gemietetes Fahrzeug nicht ohne die Erlaubnis und Ihren Führerschein abholen. Alle Fahrer müssen vor Abholung des Fahrzeugs die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Autovermietung lesen, die das Fahrzeug zur Verfügung stellt, da bestimmte Unternehmen und Standorte möglicherweise zusätzliche Anforderungen haben.
Führerschein. Führungsberechtigte der Fahrzeuge des Vermieters sind Fahrer, welche seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheines der Klasse B oder Klasse 3 sind. Sämtliche Fahrer werden im Vertrag schriftlich eingetragen und müssen den Führschein bei Übernahme im Original vorweisen. Bei Entziehung des Führerscheines, Fahrverboten oder Sicherstellung/Beschlagnahmung des Führerscheines, hat der Kunde unverzüglich die myvanture GmbH zu informieren und weitere Fahrten ohne Fahrerlaubnis zu unterlassen.
Führerschein. 1.9.1 Der Beitrag richtet sich in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung nach der Dauer, die Sie bei Beginn des Versicherungsvertrags im Besitz des Führer- scheins sind. Maßgeblich ist der Führerschein, der zum Führen des versicherten Fahrzeugs erforderlich ist.
Führerschein. Ein gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich. Zusätzlich wird ein internationaler Führerschein empfohlen. Der Fahrer muss zudem seit mindestens drei Jahren im Besitz des Führerscheins sein.
Führerschein. Die EU-Staaten sind nicht verpflichtet, einen Schweizer Führerschein anzuerkennen. Dies ist selbst dann nicht der Fall, wenn er bereits von einem anderen EU-Staat anerkannt bzw. umgetauscht worden ist. Grundsätzlich ist der schweizerische Führerschein gemäss internationalem Recht nach der Ausreise während 1 Jahr gültig. In einigen EU-Staaten verliert er jedoch, aufgrund von nationalen Bestimmungen, seine Gültigkeit bereits sechs Monate nach der Einreise bzw. Wohnsitznahme. Man kann ihn je nach Land während einer beschränkten Zeit ab Wohnsitznahme bei der zuständigen Führerscheinstelle umschreiben lassen Grundsätzlich erfolgt dies prüfungsfrei aber gebührenpflichtig. Achtung: Für Führerscheine auf Probe, bzw. bei erweiterten Kategorien von Personenwagen gelten zusätzliche Bestimmungen (z.B. für "B+" od. "D": einfache Kontrollfahrt oder evtl. Bestehen einer Prüfung). Wer die Umtauschfrist verpasst, muss die komplette Fahrprüfung für den Erhalt eines Führerscheins nach europäischem Gemeinschaftsmodell ablegen; d.h. alle vorgeschriebenen Theorie- und Fahrstunden müssen absolviert werden. Kostenpunkt ~ CHF 1'000.--. Wer glaubhaft machen kann, weniger als 12 Monate im EU-Raum (ohne definitive Wohnsitznahme wie z.B. bei Stagiaires od. Studenten) zu bleiben, kann sich auf Gesuch hin von der Umtauschpflicht befreien lassen. Länderspezifische Auskünfte (wichtig wegen der Umtauschfrist) erfahren Sie in der gleichen Rubrik im entsprechenden Länderdossier. Klären Sie in diesem Zusammenhang ebenfalls ab, wie lange Sie mit Schweizer Fahrzeugnummern in der EU Auto fahren dürfen. Arbeiten in der EU Stellensuche Als Schweizer Staatsangehörige dürfen Sie sich während einer angemessenen Frist von bis maximal sechs Monaten in der EU zur Stellensuche aufhalten. Bei einer Anmeldung beim lokalen Arbeitsamt vor Ort können Sie auch die dortigen Dienste der öffentlichen Stellenvermittlung in Anspruch nehmen. Für Aufenthalte über drei Monate hinaus sind Sie grundsätzlich lokal meldepflichtig. Wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie sich unbedingt vor der Ausreise aus der Schweiz bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen der schweizerischen Arbeitslosenversicherung. • Beziehungen, "Vitamin-B" Private und geschäftliche Beziehungen pflegen und ausnützen (z.B. Freunde, Verwandte, Bekannte, Tochtergesellschaften, Kunden, Lieferanten). • Inserate in Printmedien Besorgen Sie sich ausländische Zeitungen (Ta...
Führerschein. Fahrer bzw. zusätzliche, eingetragene Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr, in seltenen Fällen 3 Jahre oder länger (abhängig von den jeweiligen Bedingungen auf dem Voucher), im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse III (Euroführerschein B) sein. Der Führerschein muss in jedem Fall im römischen Alphabet ausgestellt sein. Bei allen Vermietern gilt ein Mindestmietalter, bei einigen auch ein Höchstmietalter, jeweils für Fahrer und Zusatzfahrer. Neben dem Führerschein muss bei Fahrzeugübernahme ein gültiger Reisepass/Personalausweis vorgelegt werden. Bei Anmietung in Ferndestinationen ist die Vorlage einer internationalen Fahrerlaubnis unbedingt empfehlenswert, bei einigen Vermietern sogar Pflicht.