Bestimmungen nicht Denken Sie daran, die folgenden Informationen bereitzuhalten, die Sie während Ihres Anrufs abfragen werden, damit wir unter den besten Bedingungen tätig werden können: Während des ersten Anrufs wird Ihnen eine Assistance-Fallnummer mitgeteilt. Nennen Sie diese systematisch bei allen nachfolgenden Kontaktaufnahmen mit unserer Assistance- Abteilung.
Bestimmungen nicht BENÖTIGEN SIE ASSISTANCE- UNTERSTÜTZUNG? Während des ersten Anrufs wird Ihnen eine Assistance-Fallnummer mitgeteilt. Nennen Sie diese systematisch bei allen nachfolgenden Kontaktaufnahmen mit unserer Assistance- Abteilung.
Bestimmungen. 3.6.3.1 Für Frachtverträge (shipment contracts): im Übrigen gelten alle Bestimmungen, einschließlich der Schieds- und Rechtsmittelklauses. (arbitration and appeal clause) des GAFTA 100.
Bestimmungen. (a) Die beteiligten Mannschaften tragen die Aufstiegsspiele in einer Finalrunde mit jeweils einem Wettspiel aus. Die Sieger des Wettspiels steigen in die Oberliga auf.
Bestimmungen. 4.1.Dieser Vertrag wird durch die Annahme dieser Bürgschaftserklärung durch Porsche wirksam, ohne dass es hierfür des Zugangs der Annahmeerklärung von Porsche beim Bürgen bedarf (Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 151 BGB). 4.2.Alle Zahlungen aus dieser Bürgschaft sind in Euro auf das vom Begünstigten in der Zahlungsaufforderung angegebene Konto zu leisten. 4.3.Die Verpflichtungen des Bürgen aus dieser Bürgschaft verjähren nach Ablauf von fünf Jahren beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Bürgschaftsanspruch fällig wird.
Bestimmungen. 8.1Kosten und Steuern Die Parteien tragen ihre eigenen Kosten für ihre Rechtsvertreter und Berater sowie für die von ihnen geschuldeten Steuern selbst. Die Parteien tragen die schweizerische Umsatzabgabe, sofern diese bei den Verkäufern erhoben wird, je zur Hälfte.
Bestimmungen. Vorübergehende Lohnausfälle Beschäftigungsdauer weniger als ein Jahr Personen mit mehreren Arbeitgebern Unterschreiten der Lohngrenze für die Versicherung Weiterversicherung des bisherigen Jahreslohns
Bestimmungen. 1.Haftung FABIA verfügt über eine Haftpflichtversicherung, um gegen Haftungsfolgen entsprechend der Art und des Umfangs der Risiken, die aus dieser Rahmenvereinbarung resultieren, versichert zu sein. Diese Versicherungsdeckung ist über die ganze Vertragsdauer sichergestellt. 2.Inkrafttreten Die Vereinbarung tritt nach deren Unterzeichnung durch die Vertragsgemeinde und die FABIA in Kraft. 3.Dauer der Vereinbarung, Kündigungsfrist und Anpassungen Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei Jahre. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien sechs Monate auf das Ende eines Kalenderjahres. Die Modalitäten der Rahmenvereinbarung werden alle zwei Jahre bei Vertragserneuerung systematisch überprüft und wenn notwendig angepasst. Im gegenseitigen Einvernehmen können die Parteien auch während der Vertragsdauer Änderungen an der Rahmenvereinbarung vornehmen. Sie bedürfen der schriftlichen Zustimmung aller Parteien. Bei Bedarf wird Ende 2017 eine Überprüfung des Angebots PSH vorgenommen.9 Veränderungen der Rahmenbedingungen werden berücksichtigt und bei Bedarf in der Rahmenvereinbarung per 1.1.2018 angepasst. Allfällige Änderungen gelten für alle Vertragsgemeinden. Die Vertragsparteien treffen sich spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragsdauer zwecks Verhandlungen über eine Anschlussvereinbarung. 4.Gerichtsstand Bei Streitigkeiten versuchen die Parteien eine gütliche Einigung zu erzielen. Der Gerichtsstand wird als Luzern Stadt definiert. Im Streitfall wird Privatrecht angewendet. Ort, Datum XXXXX Xxxxxxxxxx für die Beratung von und Integration von Ausländerinnen und Ausländern ……………………………………………. Xxxxx Xxxx Präsidentin ……………………………………………. Xxxxx Xxxxxx Geschäftsleiter Ort, Datum Gemeinde ……………………………………………………. Vorname Nachname Funktion ……………………………………………………. Vorname Nachname Funktion
Bestimmungen. (1) Da der KUNDE seine Produkte weltweit vertreibt, hat der LIEFERANT die relevanten nationalen und internationalen gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien (aktuelle Ausgabe) anzuwenden, die für Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und Prüfung der Liefergegenstände oder Dienstleistungen erforderlich sind und muss die notwenigen Zertifizierungen einholen. Der LIEFERANT muss den KUNDEN unverzüglich über mögliche Änderungen der Zertifizierungen informieren oder wenn er die nationalen und internationalen Gesetze und Normen sowie Richtlinien nicht einhalten kann.
Bestimmungen. Der Service-Provider erbringt die Leistungen gemäß den vertraglich vereinbarten Bestimmungen und im Einklang mit dem aktuellen Stand der Technik zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags.