Common use of Für „Motorfahrzeuge“ geltende Zusatzbedingungen Clause in Contracts

Für „Motorfahrzeuge“ geltende Zusatzbedingungen. Die Gesellschaft versichert die nicht in der Pflichtversi- cherung enthaltenen Risiken, die nachstehend bei den Zusatzbedingungen aufgeführt sind. In diesem Fall sind die Versicherungssummen vor allem für die in Verbindung mit der Pflichtversicherung geschulde- ten Entschädigungen bestimmt und, für den nicht - falls dies eine andere Person ist - des Auftraggebers für die ungewollt Dritten verursachten Schäden beim Beladen des Fahrzeugs vom Boden und Entladen auf den Boden, sofern diese Arbeiten nicht mit mecha- nischen Mitteln oder Maschinen ausgeführt werden. Davon ausgenommen sind die Schäden an den beförderten oder in Verwahrung genommenen Sachen. Die mit dem Fahrzeug beförderten und an den oben genannten Arbeiten beteiligten Per- sonen gelten nicht als Dritte.

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Für „Motorfahrzeuge“ geltende Zusatzbedingungen. Die Gesellschaft versichert die nicht in der Pflichtversi- cherung enthaltenen Risiken, die nachstehend bei den Zusatzbedingungen aufgeführt sind. In diesem Fall sind die Versicherungssummen vor allem für die in Verbindung mit der Pflichtversicherung geschulde- ten Entschädigungen bestimmt und, für den nicht - falls von diesen abgeschöpften Teil, für die auf der Grundlage der folgenden Zusatzbedingungen ge- schuldeten Entschädigungen: dies eine andere Person ist - des Auftraggebers für die ungewollt Dritten verursachten Schäden beim Beladen des Fahrzeugs vom Boden und Entladen auf den Boden, sofern diese Arbeiten nicht mit mecha- nischen Mitteln oder Maschinen ausgeführt werden. Davon ausgenommen sind die Schäden an den beförderten oder in Verwahrung genommenen Sachen. Die mit dem Fahrzeug beförderten und an den oben genannten Arbeiten beteiligten Per- sonen gelten nicht als Dritte.

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