Für „Motorfahrzeuge“ geltende Zusatzbedingungen. Die Gesellschaft versichert die nicht in der Pflichtversi- cherung enthaltenen Risiken, die nachstehend bei den Zusatzbedingungen aufgeführt sind. In diesem Fall sind die Versicherungssummen vor allem für die in Verbindung mit der Pflichtversicherung geschuldeten Entschädigung- en bestimmt und, für den nicht von diesen abgeschöpften Teil, für die auf der Grundlage der folgenden Zusatzbedin- gungen geschuldeten Entschädigungen:
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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder, www.zurich-connect.it
Für „Motorfahrzeuge“ geltende Zusatzbedingungen. Die Gesellschaft versichert die nicht in der Pflichtversi- cherung Pflichtversiche- rung enthaltenen Risiken, die nachstehend bei den Zusatzbedingungen Zu- satzbedingungen aufgeführt sind. In diesem Fall sind die Versicherungssummen vor allem für die in Verbindung mit der Pflichtversicherung geschuldeten Entschädigung- en Entschädigungen bestimmt und, für den nicht von diesen abgeschöpften Teil, für die auf der Grundlage der folgenden Zusatzbedin- gungen Zusatzbe- dingungen geschuldeten Entschädigungen:
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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder
Für „Motorfahrzeuge“ geltende Zusatzbedingungen. Die Gesellschaft versichert die nicht in der Pflichtversi- cherung enthaltenen Risiken, die nachstehend bei den Zusatzbedingungen aufgeführt sind. In diesem Fall sind die Versicherungssummen vor allem für die in Verbindung mit der Pflichtversicherung geschuldeten Entschädigung- en fälligen Leistungen bestimmt und, für den nicht von diesen abgeschöpften beanspruchten Teil, für die auf der Grundlage der folgenden Zusatzbedin- gungen geschuldeten Entschädigungen:Zusatzbedingungen fälligen Leistungen.
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