Gültigkeitsdauer des Angebots. Das Angebot ist gültig bis zu dem im Dokument „Vorschlag“ genannten Versicherungsbeginn. Ab diesem Zeitpunkt gilt für die versicherte Person gegebenenfalls ein neues Ein- trittsalter. Somit können sich die berechneten Werte verän- dern. Weiterhin gilt das Angebot, solange diese Tarifgenera- tion nicht geschlossen ist. Die angegebenen Beiträge setzen voraus, dass der Antrag zu normalen Bedingungen angenommen werden kann. sehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann Ihnen also nicht garantiert werden. Bitte beachten Sie, dass fondsgebundene Lebensversiche- rungen mit speziellen Risiken behaftet sind und Schwankun- gen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die wir keinen Einfluss haben. Insbesondere können die in der Vergangen- heit erwirtschafteten Erträge nicht als Indikator für die künf- tige Entwicklung der Erträge herangezogen werden. Der Abschluss eines Versicherungsvertrages setzt zwei über- einstimmende Willenserklärungen voraus. Der Versiche- rungsvertrag kommt somit durch eine von Ihnen abgegebe- ne Willenserklärung (beispielsweise in Form des ausgefüllten Versicherungsantrags) und durch unsere Annahme in Form der Übersendung des Versicherungsscheins wirksam zustan- de, sofern Sie Ihre Vertragserklärung nicht wirksam widerru- fen (Einzelheiten zum Widerrufsrecht siehe unter Nr. 11). Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, je- doch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche- rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zah- lung des ersten (Einlösungsbeitrags) oder einmaligen Bei- trags (siehe Allgemeine Bedingungen). Die Versicherung wird für die Dauer der vereinbarten Versi- cherungsdauer abgeschlossen, die Sie dem Versicherungs- schein entnehmen können. Wurde ein vorläufiger Versicherungsschutz vereinbart, so ge- währt die VPV bis zum Beginn des regulären Versicherungs- schutzes einen Versicherungsschutz gemäß den Allgemei- nen Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz. Sofern Sie Ihre Vertragserklärung wirksam widerrufen ha- ben, endet der Versicherungsschutz über die vorläufige De- ckung mit dem Zugang des Widerrufs bei der VPV.
Gültigkeitsdauer des Angebots. Liegt zwischen Angebot und Vertragsbeginn ein Zeitraum von mehr als vier Wochen, können sich die Beiträge verändern, wenn zwischenzeitlich ein neuer Tarif eingeführt wird oder auf Grund von § 10 ARB eine Beitragsan- passung stattfindet.
Gültigkeitsdauer des Angebots. Die Gültigkeit unseres Angebots – einschließlich des angegebenen Versicherungsbeitrags – ist auf den Tag der Abgabe befristet (d.h. unser Angebot gilt nur bis zum Ende des Tages, an dem du es von uns erhalten hast).
Gültigkeitsdauer des Angebots. Angebote sind für uns vier Wochen bindend, es sei denn durch eine gesetzliche Vorschrift ist eine Änderung not- wendig oder ein zwischenzeitlich eingetretenes Ereignis, (entsprechend der Antragsfragen) bedingt eine erneute An- tragsprüfung.
Gültigkeitsdauer des Angebots. Die Gültigkeitsdauer unseres Angebots beträgt zwei Monate ab Ausstellungsdatum.
Gültigkeitsdauer des Angebots. Den Ihnen überreichten Angebots- und Antragsunterlagen liegen die Beiträge, Versicherungsleistungen, Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen zugrunde, die zum Zeitpunkt der Aushändigung gelten.
Gültigkeitsdauer des Angebots. Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, insbe- sondere hinsichtlich des Preises, ist auf sechs Wochen ab Angebotsabgabe befristet.
Gültigkeitsdauer des Angebots. Die Versicherungsprämien gelten jeweils für ein Jahr. Die einmalige oder erste Prämie ist unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Die Folgeprämien sind unverzüglich nach Erhalt der Prämienrechnung zu zahlen. Die Prämie ist, sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, an den in der Prämienrechnung ausgewiesenen Empfänger zu zahlen. Eventuell vereinbarte Teilzahlungen, Fristen und Fälligkeiten entnehmen Sie bitte der Rechnung. Mit Zustimmung des Versicherungsnehmers können wir die Versicherungsprämie auch direkt per Lastschriftverfahren einziehen. Die Gültigkeitsdauer unseres Angebots beträgt zwei Monate ab Ausstellungsdatum
Gültigkeitsdauer des Angebots. Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere hinsicht- lich des Preises, ist auf 3 Monate ab Angebotsabgabe befristet.
Gültigkeitsdauer des Angebots. Die XXX.XXXX fühlt sich an ihr Angebot zu den mitgeteilten Vertragskonditionen bis zum 30.11. eines jeden Jahres im Fall eines Darlehenbeginns zum Wintersemester bzw. bis zum 31.05. eines Jahres im Fall des Darlehensbeginns zum Sommersemester ge- bunden.