Garantie und Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate. Die Laufzeit beginnt mit Datum der Empfangsbestätigung durch den Versicherten. Gewährt der Hersteller des Hilfsmittels eine längere Herstellergarantie, weist der Leistungs- erbringer den Versicherten auf die Herstellergarantie hin und unterstützt den Versicherten im Garantiefall bei der Geltendmachung seiner Rechte aus der Herstellergarantie.
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Samples: Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Versorgung Mit Insulin Patch Pumpen Komplettsysteme
Garantie und Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate. Die Laufzeit beginnt mit Datum der Empfangsbestätigung durch den Versicherten. Gewährt der Hersteller des Hilfsmittels eine längere Herstellergarantie, weist der Leistungs- erbringer Leistungserbringer den Versicherten auf die Herstellergarantie Her- stellergarantie hin und unterstützt den Versicherten im Garantiefall bei der Geltendmachung seiner Rechte aus der Herstellergarantie.
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Samples: Rahmenvertrag Über Die Versorgung Der Versicherten Der KKH