Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen. 1. SAP ist nicht verpflichtet, für jede mit dem Partner vereinbarte Order Form eine Einzelrechnung zu stellen, sondern ist berechtigt, Sammelrechnungen zu stellen.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen. Beim Direktvertrieb von SISW oder einem verbundenen Unternehmen von SISW an einen Kunden gilt: Xxxxxx die Software als elektronischer Download bereitgestellt worden ist, stellt SISW dem Kunden die Software und gegebenenfalls die jährliche Pflegegebühr für den ersten Pflegezeitraum in Rechnung. Pflegegebühren für Verlängerungszeiträume stellt SISW dem Kunden separat jeweils im Voraus in Rechnung. Alle sonstigen angefallenen Entgelte stellt SISW dem Kunden monatlich nachträglich in Rechnung, sofern die Vertragspartner nichts anderes vereinbart haben. Professional Services werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt, entweder nach Anfallen der Kosten oder wie im einschlägigen SOW festgelegt. Unabhängig davon, ob es sich um Software, Pflegeservices oder Professional Services oder andere Produkte oder Services handelt, die im Rahmen dieser Vereinbarung geliefert oder erbracht wurden, hat der Kunde die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung von SISW zu leisten, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen. 10.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Rechnungsstellung für jede Bestellung gesondert unter Angabe der Bestellnummer.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen. 5.1 Die von Ihnen gemäß Vertrag erbrachten Warenlieferungen und Dienstleistungen werden von uns gemäß der im Vertrag aufgeführten Preise (die die Lieferkosten jedoch nicht die Umsatzsteuer beinhalten) gezahlt. Die Rechnungsstellung an uns darf erst nach erfolgter Lieferung bzw. Erbringung der von uns bestellten Waren bzw. Dienstleistungen entsprechend der im Vertrag festgelegten Zahlungsfristen erfolgen.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen konplan stellt ihre Dienstleistungen dem Kunden ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung monatlich in Rechnung. Die Rechnungen sind, wo nicht anders vereinbart, innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto zahlbar. Ohne gegenteilige Mitteilung des Kunden gilt die Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist als angenommen.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen. Die Produkte und/oder Dienstleistungen werden von dbi gemäss den Vertragsbestimmungen in Rechnung gestellt. Fehlen solche Bestimmungen, gilt folgendes: - Die Lizenzen werden vom Kunden im Voraus bezahlt. - Die anderen Produkte werden dem Kunden nach ihrer Lieferung in Rechnung gestellt. - Die Dienstleistungen von FlexService und die Workshops werden vom Kunden im Voraus bezahlt. - Die anderen Dienstleistungen werden dem Kunden monatlich gestützt auf dem von dbi Tätigkeitsbericht, der dem Kunden vorgelegt wird, berechnet. Der auf der Rechnung angegebene Betrag ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung des Preises wird der Kunde automatisch in Verzug gesetzt, ohne dass eine Mitteilung oder eine formelle Inverzugsetzung erfolgen müsste. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. berechnet. Im Übrigen kann dbi ohne Schaden oder Haftung jede vertragliche Leistung, die noch zu erbringen ist, bis zur vollständigen Bezahlung des Preises aussetzen. Sofern der Kunde nicht innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum per Einschreiben an dbi Einspruch erhebt, so gilt die Rechnung als vom Kunden angenommen. Sie gilt als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SR 281.1). Bei Kündigung der Verträge, aus welchem Grund auch immer, ist der Kunde verpflichtet, den für bereits erbrachte Leistungen geschuldeten Betrag und den Preis, der den bis zum tatsächlichen Vertragsende erbrachten vertraglichen Leistungen entspricht, in voller Höhe zu bezahlen. Zusätzliche Strafzahlungen können im Vertrag vorgesehen sein.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen. 4.1 Die Art und Weise der Rechnungsstellung und die Zahlungsbedingungen sind vom LIEFERANTEN und dem KÄUFER im KAUFVERTRAG festzulegen. Für den Fall, dass von den PARTEIEN hierzu keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist die Zahlung bis zum im KAUFVERTRAG spezifizierten Tag der Zahlungsfälligkeit in Euro per Überweisung auf das Konto des LIEFERANTEN zu leisten. Dabei werden Rollen mit ihrem Bruttogewicht und Formate („sheets“) mit ihrem Netto- bzw. theoretischen Gewicht in Rechnung gestellt.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen. 8.1. Für jede Lieferung bzw. Leistung ist eine separate Rechnung auszustellen, sofern nicht Monatsrechnung vereinbart wurde.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen. 13.1. Die Rechnungen von Schweizerzug sind unverzüglich bei Fälligkeit (30 Tage seit Rechnungsdatum; Verfalltag) und ohne Abzug (Skonto) zu bezahlen. Nach Ablauf des Verfalltags ist Schweizerzug ohne Mahnung berechtigt, einen Verzugszins von 5% p.a. zu fordern.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen. 6.1. Abrechnung von Postpaid-Dienstleistungen: Die Callax ist berechtigt, für Dienstleistungen, bei denen sie in Vorleistung tritt, die angefallenen Entgelte entweder selbst, oder über den Teilnehmernetzbetreiber des Kunden in Rechnungen stellen und einziehen zu lassen.