Garantieumfang. VORBEHALTLICH ZWINGENDER GESETZLICHER BESTIMMUNGEN DECKEN DIE HIER FESTGELEGTEN GARANTIEBEDINGUNGEN SÄMTLICHE MÖGLICHEN GARANTIEANSPRÜCHE AB, JEGLICHE WEITEREN ANSPRÜCHE, OB AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINE MARKTTAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NUTZUNG, ODER ANWENDUNG, SOWIE ALLE WEITEREN VERPFLICHTUNGEN ODER HAFTUNGEN SEITENS SUNPOWER WERDEN HIERMIT AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT. ETWAS ANDERES GILT NUR DANN, WENN DERARTIGE WEITERE GARANTIEN, VERPFLICHTUNGEN ODER HAFTUNGEN AUSDRÜCKLICH
Garantieumfang. Die von COMMEND AG gewährte Garantie beläuft sich im Allgemeinen auf 24 Monate. Die Garantie beginnt: ⮚ Beim Empfang von Standardlieferungen ⮚ Bei Inbetriebnahme, jedoch spätestens 30 Tage nach der Installation (und/oder Lieferung) der Geräte, bei denen COMMEND AG für die gesamte Installation verantwortlich ist. COMMEND AG garantiert, dass das Material den Datenblättern entspricht. Während der Garantiezeit übernimmt COMMEND AG die Kosten der defekten Teile. Die Kosten für die Leistungen vor Ort gehen zu Lasten des Kunden. Die ausgetauschten Teile werden Eigentum der COMMEND AG. Die Garantie für die ausgetauschten oder reparierten Teile verläuft parallel zur Hauptgarantie. Ausgeschlossen von der Garantie sind: Schäden, bei welchen die Vorgaben des Herstellers nicht eingehalten werden. Veränderungen der Baugruppen durch den Kunden, Eingriffe Dritter, nicht bewilligte Modifikationen, Beschädigungen aufgrund äusserer Einflüsse, ungenügende Wartung oder normale Abnutzung. COMMEND AG behält sich das Recht vor, die Rücksendung des Materials zu Lasten des Kunden anzufordern. Sie übernimmt im Gegenzug die Kosten für den Rücktransport und die Verpackung.
Garantieumfang. 1.1 Die 40-jährige Systemgarantie gilt bei allen Fehlern an Dachentwässerungsprodukten, die auf den Herstellungspro- zess zurückzuführen sind.
1.2 Das Produkt wird im Garantiefall komplett oder in Einzelteilen ersetzt oder repariert. Eine Entscheidung darüber trifft die RHEIN- ZINK GmbH & Co. KG nach einer Besichtigung der Mängel.
1.3 Die RHEINZINK GmbH & Co. KG übernimmt im Garan- tiefall vollständig die Materialkosten der Austauschprodukte, die direkten Reparatur- und Transportkosten. Dabei behält das Unternehmen sich vor, die Reparaturen selber auszufüh- ren oder eine Fachfirma zu beauftragen.
1.4 Basis für diese Garantie ist der QUALITY ZINC Kriterien- katalog des TÜV Rheinland und die Norm EN 612.
1.5 Diese Garantievereinbarung ist allein gültig für das Ver- triebsgebiet Deutschland und bezieht sich auf das in Deutsch- land gültige RHEINZINK-Lieferprogramm bei Registrierung des Bauobjektes durch das Garantiezertifikat. Sie richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht.
Garantieumfang a.) Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Sie wird in der Form geleistet, dass Teile, die nachweislich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern defekt geworden sind, nach devolos Xxxx kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ hierzu behält devolo sich vor, das defekte Gerät gegen ein Ersatzgerät mit gleichem Funktionsumfang und gleichen Leistungsmerkmalen auszutauschen. Handbücher und evtl. mitgelieferte Software sind von der Garantie ausgeschlossen.
b.) Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von devolo getragen, nicht aber die Kosten für den Versand vom Erwerber zur Service-Werkstätte und/oder zu devolo.
c.) Ersetzte Teile gehen in devolos Eigentum über.
d.) devolo ist berechtigt, über die Instandsetzung und den Austausch hinaus technische Änderungen (z.B. Firmware-Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber keine zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Garantieumfang. Die eingeschränkte Garantie umfasst alle Originalteile, ausgenommen solchen, die regelmäßig Verschleiß oder Verbrauch unterliegen (z.B. Messer, Ketten, Lager, Gummiabdeckungen, Farben, Schmiermitteln).
Garantieumfang. Die Garantie umfasst die kostenlose Beseitigung (Teile und Lohn) der festgestellten Material- oder Verarbeitungsfehler durch ein von LG autorisiertes Servicecenter (ASC). Die Garantie deckt jedoch weder die Kosten für den Transport des Produktes zu LG oder einem ASC noch die mit dem Transport zusammenhängenden Risiken, sofern sie nicht ausdrücklich von LG beauftragt oder veranlasst worden sind. Der Versender hat dabei selbständig darauf zu achten, dass das von ihm versendete LG Produkt transportsicher verpackt wird. Die Beseitigung des Fehlers erfolgt nach Xxxx von LG durch Reparatur oder Austausch (Teile und Geräte). Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum von LG über. Austauschgeräte und Ersatzteile können neu oder aufgearbeitet sein. Die Sicherung der in einem LG Produkt gespeicherten oder hinterlegten Daten und Programme wird bei der Durchführung von Garantiearbeiten nicht gewährt. Die spätere Weiterveräußerung sowie die Durchführung von Garantiearbeiten, incl. Austausch, führen weder zu einer Verlängerung noch zu einem Neubeginn der Garantie.
Garantieumfang. Im Rahmen der Garantie wird Ersatz für die Kosten von Reparaturen an folgenden namentlich genannten Teilen gewährt. Motor: Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile (ausgenommen Dichtungen), Ölfiltergehäuse, Schwungscheibe/Antriebsscheibe mit Zahnkranz, Zahnriemen/Kette mit Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter. Werden die für Zahnriemen/Steuerkette mit Spannrolle(n) nebst peripheren Teilen vorgesehenen Wechselintervalle nicht eingehalten, ist der Garantiegeber im Schadenfall bei ursächlichem Zusammenhang von der Leistung frei. Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und alle mit dem Öl in Verbindung stehenden Innenteile (ausgenommen Dichtungen), Drehmomentwandler, Steuergerät des Automatikgetriebes, Steuergerät für automatisiertes Schaltgetriebe. Achsgetriebe: Achsgetriebegehäuse einschließlich dessen Innenteile (ausgenommen Dichtungen) für Front-, Heck- und Allradantrieb. Achsantrieb: Kardanwellen, Achsantriebswellen und Antriebsgelenke (ausgenommen Manschetten), mechanische/elektronische Systeme der Antriebsschlupfregelung (ASR) mit den Teilen Drehzahlsensoren, Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher und Ladepumpe, elektronische Differenzialsperre (EDS) mit den Teilen Drehzahlsensoren, Steuergerät, Hydraulikeinheit und EDS-Ventilblock. Lenkung: Mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen (ausgenommen Dichtungen) und Steuergerät, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen (ausgenommen Dichtungen), elektronische Bauteile der Lenkung, elektrischer Lenkhilfemotor. Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker und Hydropneumatik, Bremskraftregler, Brems- / Notbrems- und Antiblockiersystem (ABS) mit den Teilen Kamera, Sensoren, Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler, Radbremszylinder der Trommelbremse, Bremskraftbegrenzer, Vakuumpumpe. Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Hochdruckpumpe, Turbolader, Kompressor (Motoraufladung), elektronische Bauteile der Einspritzanlage, Steuergerät. Elektrische Anlage: Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage mit Zündkabeln, Anlasser, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, Bordcomputer (Multifunktionsanzeige); ausgenommen sind Schäden durch Korrosion und Oxidation. Komfortelektrik: Scheibenwischermotor vorn und hinten, Heizungsgebläsemotor, Zusatzlüftermotor, Hupe, Steuergeräte (ausgenommen für Funktionen in Navi...
Garantieumfang. 1. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Herstellungsfehler ab Werk.
2. Die Garantie gilt nicht für Mängel, die durch unsachgemäße oder unsorgfältige Benutzung, durch die Benutzung des Produktes zu einem anderen als den dafür gedachten Zweck, durch Verschleiß, durch Schäden an angebrachter Bemalung oder Abbildungen, durch Montage und/oder Installierung und Wartung und/oder Reparatur, Schäden durch Dritte, sowie Schäden die durch das Nichteinhalten der Sicherheitsregeln laut der WEKO-Bedienungsanleitung der jeweiligen Produkte entstanden sind.
1. Der Kunde wird uns von der Reklamation schriftlich informieren.
2. Der Versand der Produkte zum Zwecke der Reparatur erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers an
3. Die Produkte sind sorgfältig zu verpacken, damit auf dem Transportweg keine Beschädigungen auftreten können, und frachtfrei an uns zurückzusenden. Wird die Ware unfrei zurückgeschickt, so haben wir das Recht, die Annahme zu verweigern oder die verauslagten Gebühren zu verrechnen.
Garantieumfang. Kyocera Document Solutions gewährt eine Herstellergarantie ab Verkaufsdatum auf ihre Geräte und Optionen. Eine detaillierte Übersicht findet sich in der Bedienungsanleitung oder dem Produkt beiliegenden Garantiedokumenten in der Geräteverpackung. Diese Garantie kann je nach Produkt kostenpflichtig (KYOCERA Life) erweitert werden. Die Kyocera-Herstellergarantie besteht unabhängig von den Ansprüchen des Kunden gegen seinen Verkäufer; insbesondere bleiben Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer unberührt. Die Garantie bezieht sich auf das in den Garantiedokumenten bezeichnete Gerät und dessen Optionen. Die Geräte sind zum Zeitpunkt der Auslieferung von der Betriebssystem Software auf dem „Stand der Technik“. Nicht eingeschlossen in die Garantie sind daher Störungen am Gerät oder fehlerhafte Ausdrucke, die durch Anwendungs-Software verursacht wurden, insbesondere wenn diese nach dem Zeitpunkt der Auslieferung entwickelt wurde. Ausgeschlossen von der Garantie sind Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile wie z.B. Toner und Papiereinzugsrollen. Inhalt der Garantie ist nur die Reparatur oder der Austausch solcher Teile des Kyocera-Systems oder seiner Optionen, die infolge von Material- oder Herstellungsfehlern defekt sind. Die Reparatur oder der Austausch bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit. Ausgetauschte Teile verbleiben nach der Reparatur direkt bei Kyocera oder beim autorisierten Service-Partner und gehen in das Eigentum von Kyocera Document Solutions über. Sofern ein maximal zulässiges Druckvolumen festgelegt ist, endet die Garantie bereits vor Ablauf der Garantiefrist, sobald dieses Druckvolumen erreicht ist.
Garantieumfang. Informationen über den Umfang der Garantie entneh- men Sie bitte der nächsten Seite.