Garantieumfang Musterklauseln

Garantieumfang. VORBEHALTLICH ZWINGENDER GESETZLICHER BESTIMMUNGEN DECKEN DIE HIER FESTGELEGTEN GARANTIEBEDINGUNGEN SÄMTLICHE MÖGLICHEN GARANTIEANSPRÜCHE AB, JEGLICHE WEITEREN ANSPRÜCHE, OB AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINE MARKTTAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NUTZUNG, ODER ANWENDUNG, SOWIE ALLE WEITEREN VERPFLICHTUNGEN ODER HAFTUNGEN SEITENS SUNPOWER WERDEN HIERMIT AUSDRÜCKLICH ABGELEHNT. ETWAS ANDERES GILT NUR DANN, WENN DERARTIGE WEITERE GARANTIEN, VERPFLICHTUNGEN ODER HAFTUNGEN AUSDRÜCKLICH SCHRIFTLICH VEREINBART UND VON SUNPOWER UNTERZEICHNET UND ZUGESTIMMT WURDE. SUNPOWER HAFTET IN KEINER WEISE FÜR SCHÄDEN ODER VERLETZUNGEN VON PERSONEN SOWIE FÜR SACHSCHÄDEN, SONSTIGE VERLUSTE ODER VERLETZUNGEN, DIE DURCH DAS PV MODUL VERURSACHT WERDEN ODER DAMIT IN VERBINDUNG STEHEN; DAZU ZÄHLEN INSBESONDERE FOLGEN, DIE DURCH MÄNGEL DER PV MODULE, DIE VERWENDUNG ODER DIE INSTALLATION ENTSTEHEN. SUNPOWER HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR BEILÄUFIGE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN, UNGEACHTET IHRER URSACHE. DANACH BESTEHT INSBESONDERE KEINE HAFTUNG FÜR NUTZUNGSAUSFALL, ENTGANGENER GEWINN, PRODUKTIONSAUSFALL UND EINNAHMEVERLUSTE. ETWAS ANDERES GILT NUR DANN, WENN DER ANSPRUCH DES KUNDEN AUF EINEM VORSÄTZLICHEN ODER GROB FAHRLÄSSIGEN VERHALTEN VON SUNPOWER ODER AUF EINER VERLETZUNG DES LEBENS, KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT BERUHT. SUNPOWER´S HAFTUNGSHÖCHSTSUMME NACH DIESER GARANTIE IST AUF DEN VON DEM KUNDEN GEZAHLTEN KAUFPREIS FÜR DIE PRODUKTEINHEIT ODER DIE ERBRACHTE ODER NOCH ZU ERBRINGENDE DIENSTLEISTUNG, DIE DEN GARANTIEANSPRUCH AUSGELÖST HAT, BESCHRÄNKT. DIES GILT NICHT, WENN DER SCHADEN AN LEBEN, KÖRPER ODER GESUNDHEIT VERURSACHT WURDE. SOLLTEN EINZELNE BESTIMMUNGEN GANZ ODER TEILWEISE UNWIRKSAM ODER UNDURCHFÜHRBAR SEIN, SO WIRD DIE GÜLTIGKEIT DER ÜBRIGEN GARANTIEBESTIMMUNGEN DAVON NICHT BERÜHRT.
Garantieumfang. Die von COMMEND AG gewährte Garantie beläuft sich im Allgemeinen auf 24 Monate. Die Garantie beginnt: ⮚ Beim Empfang von Standardlieferungen ⮚ Bei Inbetriebnahme, jedoch spätestens 30 Tage nach der Installation (und/oder Lieferung) der Geräte, bei denen COMMEND AG für die gesamte Installation verantwortlich ist. COMMEND AG garantiert, dass das Material den Datenblättern entspricht. Während der Garantiezeit übernimmt COMMEND AG die Kosten der defekten Teile. Die Kosten für die Leistungen vor Ort gehen zu Lasten des Kunden. Die ausgetauschten Teile werden Eigentum der COMMEND AG. Die Garantie für die ausgetauschten oder reparierten Teile verläuft parallel zur Hauptgarantie. Ausgeschlossen von der Garantie sind: Schäden, bei welchen die Vorgaben des Herstellers nicht eingehalten werden. Veränderungen der Baugruppen durch den Kunden, Eingriffe Dritter, nicht bewilligte Modifikationen, Beschädigungen aufgrund äusserer Einflüsse, ungenügende Wartung oder normale Abnutzung. COMMEND AG behält sich das Recht vor, die Rücksendung des Materials zu Lasten des Kunden anzufordern. Sie übernimmt im Gegenzug die Kosten für den Rücktransport und die Verpackung.
Garantieumfang. 1.1 Die 40-jährige Systemgarantie gilt bei allen Fehlern an Dachentwässerungsprodukten, die auf den Herstellungspro- zess zurückzuführen sind.
Garantieumfang. Die Garantie wird mit dem Tag des Kaufs bei KYOCERA MITA oder einer KYOCERA MITA Landesvertretung oder deren autorisierten Fachhändler gewährt. Sie besteht unabhängig von den Ansprüchen des Endkunden gegen seinen Verkäufer; insbesondere bleiben Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer unberührt. Die Garantie bezieht sich auf den in der Garantiekarte bezeichneten Drucker und dessen Optionen mit den darin befindlichen Einzelheiten oder Komponenten. Nicht eingeschlossen in die Garantie sind Verschleißteile innerhalb des Druckers oder seiner Optionen, Verbrauchsmaterialien sowie Störungen am Gerät, die durch die Anwendungssoftware verursacht wurden. Inhalt der Garantie ist nur die Reparatur oder der Austausch solcher Teile des KYOCERA MITA Druckers oder seiner Optionen, die infolge von Material - oder Herstellungsfehlern defekt sind. Die Reparatur oder der Austausch bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit. Ausgetauschte Teile verbleiben nach der Reparatur bei KYOCERA MITA oder der KYOCERA MITA Landesvertretung oder autorisierten Fachhändler und gehen in das Eigentum von KYOCERA MITA über. Die Garantie erstreckt sich über den in der Garantiekarte genannten Zeitraum von 3, 4 oder 5 Jahre vor Ort ab Verkaufsdatum auf den in der Garantiekarte bezeichneten Drucker und Optionen. Sofern eine maximale Druckleistung angegeben ist, endet die Garantie mit der Erreichung der maximalen Druckleistung innerhalb des Garantiezeitraumes. Die Garantie wird von KYOCERA MITA oder durch KYOCERA MITA Landesvertretungen oder deren autorisierte Service-Partner vor Ort, d. h. beim Kunden, erfüllt. Die Instandsetzung beginnt am nächsten Werktag außer Samstag nach Eingang der Meldung beim Call Center von KYOCERA MITA oder der KYOCERA MITA Landesvertretung, sofern dies bis 12:00 Uhr mittags erfolgt, montags bis freitags während üblicher Geschäftszeiten außer an Samstagen und den für KYOCERA MITA oder seine Landesvertretungen bzw. deren Service-Partner geltenden gesetzlichen Feiertagen. Geht die Meldung nach 12:00 Uhr mittags ein, kann der Beginn der Instandsetzung einen Werktag später erfolgen. * Hinweis: Reaktions - und Arbeitszeiten von KYOCERA MITA oder der KYOCERA MITA Landesvertretungen oder seiner Service Partner können in einigen Ländern abweichend sein. Der Erwerb der Garantieerweiterung KYOlife kann auch noch nach dem Kauf des Druckers oder der Optionen erfolgen. Jedoch muss in jedem Fall die Anmeldung zur Registrierung innerhalb eines Jahres nach dem Kauf bei der KYOCER...
Garantieumfang. XXXXXX garantiert für den Fall, dass die Funktionsfähigkeit des Montagesystems-XXXXXX während der Garantiezeit laut Ziffer 2 durch Material- oder Verarbeitungsfehler dauerhaft beeinträchti- gt ist, dass XXXXXX nach eigenem Ermessen entweder: (1)die mit Material- oder Verarbeitungsfehlern behafteten Origi nalbauteile des Montagesystems-LORENZ im Austausch gegen gleichwertige Originalbauteile oder (2)das mit Material- oder Verarbeitungsfehlern behaftete Mon- tagesystem-LORENZ insgesamt im Austausch mit einem gleich- wertigen Produkt oder (3)das mit Material- oder Verarbeitungsfehlern behaftete Mon- tagesystem-LORENZ gegen Erstattung des Kaufpreises laut dem Kaufvertrag des Käufers zurücknimmt. XXXXXX ist im Rahmen der Garantieleistung berechtigt: (1)neue, wiederverwertete oder überholte Originalbauteile zu verwenden; (2)Originalbauteile zu verwenden, die optisch von den beim Käu- fer verwendeten Originalbauteilen des Montagesystems- XXXXXX xxxxxxxxx; (3)Originalbauteile zu verwenden, die nicht der Version der bei dem Käufer verwendeten Originalbauteile des Montage- systems-LORENZ entsprechen. Der Anspruch aus der Garantie besteht nur, soweit LORENZ mit dem Austausch das Eigentum an dem ausgetauschten Original- bauteil / Montagesystem-LORENZ übertragen wird. Die Garantie umfasst nur den reinen Austausch einzelner Origi- nalbauteile des Montagesystems-LORENZ, den reinen Austausch des Montagesystems-LORENZ insgesamt oder die Rücknahme des Montagesystems-LORENZ, nicht jedoch die Übernahme der Kosten, die im Zusammenhang mit dem Austausch der Original- bauteile oder des Montagesystems-LORENZ anfallen. Kosten in diesem Sinne sind insbesondere sämtliche Material- und Perso- nalkosten, die für die Demontage, den Austausch, die Neuinstal- lation oder den Transport der Originalbauteile oder des Mon- tagesystem-LORENZ entstehen. Der Käufer verpflichtet sich hiermit zur Übernahme dieser Kosten.
Garantieumfang. Die Garantie umfasst die kostenlose Beseitigung (Teile und Lohn) der festgestellten Material- oder Verarbeitungsfehler durch ein von LG autorisiertes Servicecenter (ASC). Die Garantie deckt jedoch weder die Kosten für den Transport des Produktes zu LG oder einem ASC noch die mit dem Transport zusammenhängenden Risiken, sofern sie nicht ausdrücklich von LG beauftragt oder veranlasst worden sind. Der Versender hat dabei selbständig darauf zu achten, dass das von ihm versendete LG Produkt transportsicher verpackt wird. Die Beseitigung des Fehlers erfolgt nach Xxxx von LG durch Reparatur oder Austausch (Teile und Geräte). Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum von LG über. Austauschgeräte und Ersatzteile können neu oder aufgearbeitet sein. Die Sicherung der in einem LG Produkt gespeicherten oder hinterlegten Daten und Programme wird bei der Durchführung von Garantiearbeiten nicht gewährt. Die spätere Weiterveräußerung sowie die Durchführung von Garantiearbeiten, incl. Austausch, führen weder zu einer Verlängerung noch zu einem Neubeginn der Garantie.
Garantieumfang a.) Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Sie wird in der Form geleistet, dass Teile, die nachweislich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern defekt geworden sind, nach devolos Xxxx kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ hierzu behält devolo sich vor, das defekte Gerät gegen ein Ersatzgerät mit gleichem Funktionsumfang und gleichen Leistungsmerkmalen auszutauschen. Handbücher und evtl. mitgelieferte Software sind von der Garantie ausgeschlossen.
Garantieumfang. Im Rahmen der Garantie wird Ersatz für die Kosten von Reparaturen an folgenden namentlich genannten Teilen gewährt. Motor: Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile (ausgenommen Dichtungen), Ölfiltergehäuse, Schwungscheibe/Antriebsscheibe mit Zahnkranz, Zahnriemen/Kette mit Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter. Werden die für Zahnriemen/Steuerkette mit Spannrolle(n) nebst peripheren Teilen vorgesehenen Wechselintervalle nicht eingehalten, ist der Garantiegeber im Schadenfall bei ursächlichem Zusammenhang von der Leistung frei. Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und alle mit dem Öl in Verbindung stehenden Innenteile (ausgenommen Dichtungen), Drehmomentwandler, Steuergerät des Automatikgetriebes, Steuergerät für automatisiertes Schaltgetriebe. Achsgetriebe: Achsgetriebegehäuse einschließlich dessen Innenteile (ausgenommen Dichtungen) für Front-, Heck- und Allradantrieb. Achsantrieb: Kardanwellen, Achsantriebswellen und Antriebsgelenke (ausgenommen Manschetten), mechanische/elektronische Systeme der Antriebsschlupfregelung (ASR) mit den Teilen Drehzahlsensoren, Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher und Ladepumpe, elektronische Differenzialsperre (EDS) mit den Teilen Drehzahlsensoren, Steuergerät, Hydraulikeinheit und EDS-Ventilblock. Lenkung: Mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen (ausgenommen Dichtungen) und Steuergerät, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen (ausgenommen Dichtungen), elektronische Bauteile der Lenkung, elektrischer Lenkhilfemotor. Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker und Hydropneumatik, Bremskraftregler, Brems- / Notbrems- und Antiblockiersystem (ABS) mit den Teilen Kamera, Sensoren, Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler, Radbremszylinder der Trommelbremse, Bremskraftbegrenzer, Vakuumpumpe. Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Hochdruckpumpe, Turbolader, Kompressor (Motoraufladung), elektronische Bauteile der Einspritzanlage, Steuergerät. Elektrische Anlage: Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage mit Zündkabeln, Anlasser, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, Bordcomputer (Multifunktionsanzeige); ausgenommen sind Schäden durch Korrosion und Oxidation. Komfortelektrik: Scheibenwischermotor vorn und hinten, Heizungsgebläsemotor, Zusatzlüftermotor, Hupe, Steuergeräte (ausgenommen für Funktionen in Navi...
Garantieumfang. 1. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Herstellungsfehler ab Werk.
Garantieumfang. VORBEHALTLICH ZWINGENDER GESETZLICHER BESTIMMUNGEN DECKEN DIE HIER FESTGELEGTEN GARANTIEBEDINGUNGEN SÄMTLICHE MÖGLICHEN GARANTIEANSPRÜCHE AB, JEGLICHE WEITEREN ANSPRÜCHE, OB AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH ALLGEMEINE MARKTTAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NUTZUNG, ODER ANWENDUNG, SOWIE ALLE WEITEREN VERPFLICHTUNGEN ODER HAFTUNGEN SEITENS MAXEON SOLAR WERDEN HIERMIT AUSDRÜCKLICH