Umfang der Garantie Musterklauseln

Umfang der Garantie. Die Eisl Sanitär GmbH gewährt eine Garantie für einwandfreie, dem Zweck entsprechende Werkstoffbeschaffenheit und Werkstoffverar- beitung, fachgerechten Zusammenbau, Dichtheit und Funktion. Die Garantie gilt nur für das Land, in dem das Produkt gekauft worden ist. Von der Garantie umfasst ist für eine reduzierte Garantiezeit von 1 Jahr die Garantie auf die Haltbarkeit nicht hochglanzverchromter Oberflä- chen, wie z. B. bronzierter oder farbiger Oberflächen. Von der Garantie ausgeschlossen sind: • Korrosion in den Mischdüsen (Luftsprudler) • Kartusche • Ventiloberteil • Schäden durch unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme und Behandlung • Schäden durch äußere Einflüsse, wie Feuer, Wasser, anormale Um- weltbedingungen • Mechanische Beschädigung durch Unfall, Fall, oder Stoß • Fahrlässige oder mutwillige Zerstörung • Normale Abnutzung oder Wartungsmängel • Schäden infolge Reparaturen durch nicht qualifizierte Personen • Schäden durch Nichtbeachtung der Pflegeanleitung wie z. B. un- sachgemäße Behandlung, ungenügende Pflege oder Verwendung ungeeigneter Putzmittel • Chemische oder mechanische Einwirkung während Transport, Lage- rung, Anschluss, Reparatur und Benutzung des Produktes
Umfang der Garantie. Schütte garantiert seinen Kunden, sofern sie Verbraucher sind, eine einwandfreie, dem Zweck entsprechende Werkstoffbeschaffenheit und Werkstoffverarbeitung sowie den fachgerechten Zusammen- bau, die Dichtheit und eine einwandfreie Funktion des Produktes. Die Garantie gilt für Erstkäufe innerhalb des europäischen Wirt- schaftsraumes. Erstkäufer ist der Verbraucher, welcher das Produkt als erster zur Nutzung erwirbt. Voraussetzung für das Eingreifen dieser Garantieerklärung ist zunächst eine fachgerechte Installation und Wartung gemäß den Betriebs-/ und Montageanweisungen sowie den anerkannten Regeln der Technik und die Einhaltung der Bedienungs- und Pflegevorgaben des Produktes im weiteren Betrieb. • Kartuschen, Ventile • Brauseschläuche • Schäden durch unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme und Behandlung • Schäden durch Einsatz inkompatibler Ersatzteile • Schäden durch Außeneinflüsse wie Feuer, Wasser, anormale Umweltbedingungen • Mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall oder Stoß • Fahrlässige oder mutwillige Zerstörung • Übliche Abnutzung oder Schäden in Folge von Wartungsmängeln • Schäden durch mangelnde Pflege der Anti-Kalk-Noppen • Schäden in Folge von Reparaturen durch nicht qualifizierte Personen • Schäden durch Nichtbeachtung der Pflegeanleitung wie z. B. unsachgemäße Behandlung, ungenügende Pflege oder Ver- wendung ungeeigneter Putzmittel • Chemische oder mechanische Einwirkungen während Transport, Lagerung, Anschluss, Reparatur und Nutzung Die Garantieleistung zur fachgerechten Behebung des Fehlers be- zieht sich nach unserer Xxxx auf die unentgeltliche Reparatur, die kostenlose Lieferung von Ersatzteilen oder eines gleichwertigen Produktes gegen Rückgabe des fehlerhaften Teils bzw. des fehler- haften Produktes. Sollte der betreffende Typ nicht mehr hergestellt werden, behalten wir uns vor, nach eigener Xxxx ein Ersatzprodukt aus unserem Sortiment zu liefern, das dem zurückgegebenen Typ so nah wie möglich kommt. Ersetzte Produkte oder Teile hiervon gehen in unser Eigentum über. Die Erstattung von Aufwendungen für Aus- und Einbau, Überprüfung, Forderung nach entgangenem Gewinn und Schadenersatz sind von der Garantie ebenso ausge- schlossen wie weitergehende Ansprüche für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Produkt oder dessen Gebrauch verursacht wurden. Schütte haftet gegenüber Endkunden auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz nur aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen. Sollte der Kunde nach Information über das Nichte...
Umfang der Garantie. 3 Bei Vorliegen eines Mangels, der unter diese Garantie fällt, wird der Garantiegeber den Mangel ausschliesslich durch einen autorisierten VW Nutzfahrzeuge Servicepartner kostenlos beseitigen lassen (Nachbesserung).
Umfang der Garantie. Die Garantie umschließt folgende Teilbereiche: Motor Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Ölkühler, Ölwanne, Zahnriemen mit Spannrolle, Ölfiltergehäuse, Öldruckschalter, Schwung/ Antriebsscheibe mit Zahnkranz. Ventilschaftabdichtungen, Zahnriemen mit Umlenkrolle Schalt- und Getriebegehäuse und alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler sowie Automatikgetriebe Steuergerät des Automatikgetriebes, Kupplungsglocke, von der Kupplungshydraulik Kupplungsnehmer- und geberzylinder und von dem automatisierten Schaltgetriebe (z.B. Easytronic) das Steuergerät und die Hydraulikeinheit Achsgetriebe Achsgetriebegehäuse einschließlich aller Innenteile ( Front- Heck- und Allradantrieb ) Kraftübertragungs- Kardanwellen, Achsantriebswellen und Antriebsgelenke, mechanische / elektronische Wellen Systeme der Antriebsschlupfregelung, Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher sowie Ladepumpe Lenkung Mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, elektronische Bauteile der Lenkung, elektrischer Lenkhilfemotor Bremsen Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker und Hydropneumatik, Radbremszylinder. Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer, ABS-Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler, Vakuumpumpe Kraftstoffanlage Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Bauteile der Einspritzanlage, Steuergerät, Vergaser und Turbolader, Luftmengen- und massenmesser, AGR- EGR Ventil Elektrische Anlage Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage, Zündkabel, Anlasser, Kombiinstrument in Verbindung mit einem Schaden am Bordcomputer, zentrales Steuergerät (z.B. ECU, BCM, BSI, ZIM) Abgasanlage Lambdasonde, Hosenrohr Klimaanlage Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer, elektronische Steuergeräte Kühlsystem Kühler, Heizungskühler, Kühler für Automatikgetriebe, Thermostat, und Wasserpumpe, Kühlmodul, Visco- Thermolüfter, Lüfterkupplung und Thermoschalter Sicherheitssysteme Kontrollsysteme für Airbag und Gurtstraffer Komfortelektrik Scheibenwischermotoren, Fensterhebermotoren, Schiebedachmotoren, Zentralverriegelung und deren Steuergeräte sowie Schalter, elektrische Motoren Die Garantie umfasst keine Dichtungen, Manschetten, Dichtringe, Schläuche, Leitungen, Zündkerzen oder Glühkerzen, sofern sie nicht im ursächlichen Zusammenhang mit einem entschädigungspflicht...
Umfang der Garantie. Die Garantie bezieht sich auf die finanziellen Folgen der eventuellen Haftpflicht des Versicherten gemäß Artikel 1382 bis 1386 Zivilgesetzbuch aufgrund von Personenschäden, Sachschäden und immateriellen Schäden, die Dritten versehentlich im Rahmen seines Familien- und Privatle- bens zugefügt werden (auch auf dem Weg zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz). Die Kostenübernahme durch die Gesellschaft erfolgt bis zu einem Betrag von : ◼ 0.000.000 € pro Schadensfall für Personenschäden, ◼ 000.000 € pro Schadensfall für Sachschäden und immaterielle Schäden. Gedeckt sind Schäden, die aus Folgendem resultieren :
Umfang der Garantie. Die Gesellschaft verpflichtet sich :
Umfang der Garantie. Die Gesellschaft garantiert die Haftpflicht, die einem Versicherten auf der Grundlage der Artikel 1382 bis 1386 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gegenüber einem Dritten entstehen könnte, aufgrund von Schäden, die verursacht wurden durch:
Umfang der Garantie. Nach einem abgedeckten Schaden zahlt die Gesellschaft bis zu 5 % der vertraglich festgesetzten Entschädigung für die vom Versicherten gezahlten Kosten und Auslagen; die Erstattung dieser Kosten erfolgt anhand von Belegen, die der Versicherte der Gesellschaft vorlegt. Nicht berücksichtigt wird der Schadensersatz in Zusammenhang mit: • der Gebäudehaftpflichtversicherung, • der Versicherung Regress Dritter, • der Versicherung gewerblicher Gewinnausfall, • der Familienhaftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung, • der Assistance.
Umfang der Garantie. Die Gesellschaft deckt, vorbehaltlich der allgemeinen und besonderen Ausschlüsse, Sachschäden an versicherten Gütern durch ein Erdbeben. Das anfängliche Beben und eventuelle Nachbeben innerhalb von 72 Stunden sowie die Schäden, die unter eine versicherte Gefahr fallen und eine unmittelbare Folge sind, gelten als ein einziger Schaden.
Umfang der Garantie. Sofern bei den zuständigen Justiz- und Polizeibehörden Anzeige erstattet wurde, garantiert die Gesellschaft Folgendes: