Umfang der Garantie Musterklauseln

Umfang der Garantie. Die Eisl Sanitär GmbH gewährt eine Garantie für einwandfreie, dem Zweck entsprechende Werkstoffbeschaffenheit und Werkstoffverar- beitung, fachgerechten Zusammenbau, Dichtheit und Funktion. Die Garantie gilt nur für das Land, in dem das Produkt gekauft worden ist. Von der Garantie umfasst ist für eine reduzierte Garantiezeit von 1 Jahr die Garantie auf die Haltbarkeit nicht hochglanzverchromter Oberflä- chen, wie z. B. bronzierter oder farbiger Oberflächen. Von der Garantie ausgeschlossen sind: • Korrosion in den Mischdüsen (Luftsprudler) • Kartusche • Ventiloberteil • Schäden durch unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme und Behandlung • Schäden durch äußere Einflüsse, wie Feuer, Wasser, anormale Um- weltbedingungen • Mechanische Beschädigung durch Unfall, Fall, oder Stoß • Fahrlässige oder mutwillige Zerstörung • Normale Abnutzung oder Wartungsmängel • Schäden infolge Reparaturen durch nicht qualifizierte Personen • Schäden durch Nichtbeachtung der Pflegeanleitung wie z. B. un- sachgemäße Behandlung, ungenügende Pflege oder Verwendung ungeeigneter Putzmittel • Chemische oder mechanische Einwirkung während Transport, Lage- rung, Anschluss, Reparatur und Benutzung des Produktes
Umfang der Garantie. Schütte garantiert seinen Kunden, sofern sie Verbraucher sind, eine einwandfreie, dem Zweck entsprechende Werkstoffbeschaffenheit und Werkstoffverarbeitung sowie den fachgerechten Zusammen- bau, die Dichtheit und eine einwandfreie Funktion des Produktes. Die Garantie gilt für Erstkäufe innerhalb des europäischen Wirt- schaftsraumes. Erstkäufer ist der Verbraucher, welcher das Produkt als erster zur Nutzung erwirbt. Voraussetzung für das Eingreifen dieser Garantieerklärung ist zunächst eine fachgerechte Installation und Wartung gemäß den Betriebs-/ und Montageanweisungen sowie den anerkannten Regeln der Technik und die Einhaltung der Bedienungs- und Pflegevorgaben des Produktes im weiteren Betrieb. • Kartuschen, Ventile • Brauseschläuche • Schäden durch unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme und Behandlung • Schäden durch Einsatz inkompatibler Ersatzteile • Schäden durch Außeneinflüsse wie Feuer, Wasser, anormale Umweltbedingungen • Mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall oder Stoß • Fahrlässige oder mutwillige Zerstörung • Übliche Abnutzung oder Schäden in Folge von Wartungsmängeln • Schäden durch mangelnde Pflege der Anti-Kalk-Noppen • Schäden in Folge von Reparaturen durch nicht qualifizierte Personen • Schäden durch Nichtbeachtung der Pflegeanleitung wie z. B. unsachgemäße Behandlung, ungenügende Pflege oder Ver- wendung ungeeigneter Putzmittel • Chemische oder mechanische Einwirkungen während Transport, Lagerung, Anschluss, Reparatur und Nutzung Die Garantieleistung zur fachgerechten Behebung des Fehlers be- zieht sich nach unserer Xxxx auf die unentgeltliche Reparatur, die kostenlose Lieferung von Ersatzteilen oder eines gleichwertigen Produktes gegen Rückgabe des fehlerhaften Teils bzw. des fehler- haften Produktes. Sollte der betreffende Typ nicht mehr hergestellt werden, behalten wir uns vor, nach eigener Xxxx ein Ersatzprodukt aus unserem Sortiment zu liefern, das dem zurückgegebenen Typ so nah wie möglich kommt. Ersetzte Produkte oder Teile hiervon gehen in unser Eigentum über. Die Erstattung von Aufwendungen für Aus- und Einbau, Überprüfung, Forderung nach entgangenem Gewinn und Schadenersatz sind von der Garantie ebenso ausge- schlossen wie weitergehende Ansprüche für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Produkt oder dessen Gebrauch verursacht wurden. Schütte haftet gegenüber Endkunden auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz nur aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen. Sollte der Kunde nach Information über das Nichte...
Umfang der Garantie. Die Garantie bezieht sich auf die finanziellen Konsequenzen der Haftpflicht, die dem Versicherten gemäß den Artikeln 1382 bis 1386 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgrund von Personen-, Sach- und immateriellen Schäden entstehen, die Dritten unbeabsichtigt im Rahmen seines Familien- und Privatlebens zugefügt werden (auch auf dem Weg zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz). Die Kostenübernahme durch die Gesellschaft erfolgt in Höhe von: • 0.000.000 € pro Schadensfall für Personenschäden; • 000.000 € pro Schadensfall für Sachschäden und immaterielle Schäden. Gedeckt sind Schäden, die aus Folgendem resultieren: 14.5.1 dem persönlichen Handeln des Versicherten, seiner Fahrlässigkeit, seiner Unvorsichtigkeit als Privatperson, insbesondere bei der Ausübung aller nicht ausgeschlossenen Sportarten, auch bei Wettbewerben, vorausgesetzt, diese sind Amateuren vorbehalten; 14.5.2 dem Handeln seiner minderjährigen Kinder und der Kinder, für die er das unentgeltliche Sorgerecht hat, sowohl bei schulischen als auch bei außerschulischen Aktivitäten; Es wird darauf hingewiesen, dass die unter den Punkten 14.5.1 und 14.5.2 vorgesehenen Garantien als Ergänzung der Versicherungsverträge gelten, die hauptsächlich die Haftpflicht im sportlichen, schulischen oder außerschulischen Bereich decken, unabhängig vom Datum des Abschlusses dieser Verträge. 14.5.3 dem Handeln seines Hauspersonals im Dienst; 14.5.4 einem Vertrag über freiwillige Tätigkeit, das heißt einem Vertrag, in dem eine der Parteien der anderen einen vollkommen kostenlosen Vorteil verschafft 14.5.5 dem Handeln von Haustieren, die ihm gehören oder für die er das unentgeltliche Sorgerecht hat. Durch Reitpferde verursachte Schäden sind abgedeckt, wenn der Versicherte deren Eigentümer ist oder sie sich unentgeltlich in seiner Obhut befinden und wenn ihre Zahl auf höchstens fünf pro Schadensfall begrenzt ist. Die Gesellschaft übernimmt die Kosten für die von den Behörden nach Verletzungen vorgeschriebenen Arztbesuche und Bescheinigungen; 14.5.6 aus Sachen, die ihm gehören oder sich in seiner Obhut befinden, insbesondere aus: 14.5.6.1 der Nutzung von Zweirädern ohne Motor und ihre Anhänger; 14.5.6.2 Werkzeugen und Haushaltsgeräten; 14.5.6.3 unter der Bedingung, dass sie nicht der Verpflichtung einer Kraftfahrzeugversicherung unterliegen: • alle von Hand bewegten Fahrzeuge, • Campinganhänger oder Wohnwagen, • Gartengeräte mit oder ohne Motor, • E-Bikes, • elektrische Rollstühle. 14.5.6.4 der Benutzung von Jagd-, Schuss- oder Vert...
Umfang der Garantie. Bei Vorliegen eines Mangels, der unter diese Garantie fällt, wird der Garantiegeber den Mangel ausschliesslich durch einen autorisierten VW Nutzfahrzeuge Servicepartner kostenlos beseitigen lassen (Nachbesserung).
Umfang der Garantie. Die Garantie umschließt folgende Teilbereiche: Motor Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Ölkühler, Ölwanne, Zahnriemen mit Spannrolle, Ölfiltergehäuse, Öldruckschalter, Schwung/ Antriebsscheibe mit Zahnkranz. Ventilschaftabdichtungen, Zahnriemen mit Umlenkrolle Schalt- und Getriebegehäuse und alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler sowie Automatikgetriebe Steuergerät des Automatikgetriebes, Kupplungsglocke, von der Kupplungshydraulik Kupplungsnehmer- und geberzylinder und von dem automatisierten Schaltgetriebe (z.B. Easytronic) das Steuergerät und die Hydraulikeinheit Achsgetriebe Achsgetriebegehäuse einschließlich aller Innenteile ( Front- Heck- und Allradantrieb ) Kraftübertragungs- Kardanwellen, Achsantriebswellen und Antriebsgelenke, mechanische / elektronische Wellen Systeme der Antriebsschlupfregelung, Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher sowie Ladepumpe Lenkung Mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, elektronische Bauteile der Lenkung, elektrischer Lenkhilfemotor Bremsen Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker und Hydropneumatik, Radbremszylinder. Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer, ABS-Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler, Vakuumpumpe Kraftstoffanlage Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Bauteile der Einspritzanlage, Steuergerät, Vergaser und Turbolader, Luftmengen- und massenmesser, AGR- EGR Ventil Elektrische Anlage Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage, Zündkabel, Anlasser, Kombiinstrument in Verbindung mit einem Schaden am Bordcomputer, zentrales Steuergerät (z.B. ECU, BCM, BSI, ZIM) Abgasanlage Lambdasonde, Hosenrohr Klimaanlage Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer, elektronische Steuergeräte Kühlsystem Kühler, Heizungskühler, Kühler für Automatikgetriebe, Thermostat, und Wasserpumpe, Kühlmodul, Visco- Thermolüfter, Lüfterkupplung und Thermoschalter Sicherheitssysteme Kontrollsysteme für Airbag und Gurtstraffer Komfortelektrik Scheibenwischermotoren, Fensterhebermotoren, Schiebedachmotoren, Zentralverriegelung und deren Steuergeräte sowie Schalter, elektrische Motoren Die Garantie umfasst keine Dichtungen, Manschetten, Dichtringe, Schläuche, Leitungen, Zündkerzen oder Glühkerzen, sofern sie nicht im ursächlichen Zusammenhang mit einem entschädigungspflicht...
Umfang der Garantie. Die Gesellschaft versichert die Haftpflicht, die einem Versicherten auf der Grundlage von Artikel 1382 bis 1386 Zivilgesetzbuch gegenüber einem Dritten entstehen könnte, aufgrund von Schä- den, die verursacht wurden durch : ◼ das bezeichnete Gebäude (einschließlich Fahnenstangen oder Antennen), das ausschließlich Wohnzwecken dient, ◼ ein dazugehöriges Gelände, sofern es nicht größer als ein Hektar ist, ◼ das dort befindliche Mobiliar, ◼ Versperrung der Gehsteige des bezeichneten Gebäudes, ◼ Versäumnis des Räumens von Schnee, Eis oder Glatteis, ◼ Aufzüge und motorisierte Hubvorrichtungen des bezeichneten Gebäudes, sofern sie den gel- tenden Vorschriften entsprechen und jährlich gewartet werden. Die Kostenübernahme durch die Gesellschaft erfolgt bis zu einem Betrag von : ◼ 00.000.000 € pro Schadensfall für Personenschäden, ◼ 000.000 € pro Schadensfall für Sachschäden und immaterielle Schäden.
Umfang der Garantie. Sofern bei den zuständigen Justiz- und Polizeibehörden Anzeige erstattet wurde, garantiert die Gesellschaft Folgendes: 13.1.1 Den Diebstahl oder Diebstahlversuch des Inhalts oder der im bezeichneten Gebäude befindlichen Werte. 13.1.2 Schäden durch Vandalismus am Inhalt bei einem Diebstahl oder Diebstahlversuch. 13.1.3 Diebstahl oder Versuch des Diebstahls des Inhalts, der in Anbauten gelagert ist, auch wenn diese nicht unmittelbar angrenzen und nicht mit Zylinderschlössern versehen sind. Die Kostenübernahme er folgt ohne Anwendung der Proportionalitätsregel in Höhe von maximal 0.000 € pro Schadensfall. 13.1.4 Diebstahl am Wohnsitz des Hausmeisters – oder anderer Personen, die als solche fungieren und von der Miteigentümerversammlung ernannt wurden – von Gütern, die ihnen vom Versicherten anvertraut wurden. Die Kostenübernahme erfolgt ohne Anwendung der Proportionalitätsregel in Höhe von maximal 0.000 € pro Schadensfall. 13.1.5 Diebstahl oder Versuch des Diebstahls von Gartenmobiliar, von motorisierten oder nicht motorisierten Geräten oder Pflanzungen an der Risikoadresse, auch außerhalb des bezeichneten Gebäudes. Die Kostenübernahme erfolgt ohne Anwendung der Proportionalitätsregel in Höhe von maximal 0.000 € pro Schadensfall. 13.1.6 Diebstahl mit Gewaltanwendung oder Bedrohung eines Versicherten im In- und Ausland, auch durch Einbruch in ein Fahrzeug, das am Verkehr teilnimmt. Die Kostenübernahme erfolgt ohne Anwendung der Proportionalitätsregel in Höhe von maximal 0.000 € pro Schadensfall. 13.1.7 Einbruch in ein Gebäude im In- und Ausland mit Diebstahl von persönlichen Gegenständen des Versicherten, die im Rahmen eines vorübergehenden Aufenthalts mitgenommen wurden, mit einem Höchstbetrag von 0.000 € pro Schaden.
Umfang der Garantie. 01) Zeichnungen, Modelle, Probeabzüge, Archive, Software
Umfang der Garantie. 2.1 Die Garantie erstreckt sich auf die Beteiligungs- summe, die vertraglich vereinbarten Entgelt- ansprüche für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten sowie auf Kosten der Kündigung und der Rechtsverfolgung. Verzugsschäden, Zinseszinsen, Stundungszinsen, Provisionszin- sen, Strafzinsen, Überziehungszinsen, Bearbei- tungsentgelte, Haftungsfondbeiträge, Garan- tieprovisionen und Prüfungskosten sind von der Garantie nicht erfasst und dürfen auch nicht mittelbar gegenüber der BBB in die Ausfallbe- rechnung einbezogen werden. 2.2 Wird die Beteiligung nicht voll in Anspruch ge- nommen, mindert sich, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, die Beteiligungs- garantie entsprechend dem ursprünglich vorge- sehenen Verhältnis zwischen garantiertem und nicht garantiertem Beteiligungsteil. 2.3 Wird die Beteiligung nach ihrer Beendigung zum Zwecke der Schadensminderung in ein Darlehen umgewandelt, erstreckt sich die Ga- rantie auf die Darlehensforderung einschließ- lich Zinsen in marktüblicher Höhe bis zu dem in Nr. 2.1 bestimmten Höchstbetrag. Ab Eintritt des Verzuges des Darlehensnehmers ist der Zinssatz in die Garantie einbezogen, der gegen- über dem Darlehensnehmer als Schadenersatz- anspruch geltend gemacht werden kann. Die Höhe des Schadenersatzanspruchs ist auf den Basiszinssatz zuzüglich 3 % begrenzt, falls im Einzelfall kein höherer Schadenersatzanspruch nachgewiesen wird, jedoch nicht über den ver- einbarten Darlehenszinssatz hinaus.
Umfang der Garantie. 2.1. Die Garantie umfasst bei Eintritt eines Haftungsfalles im Ausmaß des im Garantieanbot angeführten Pro- zentsatzes (Garantiequote) die anteilige Rückzahlung des vom Kapitalgeber (Garantienehmer) gemäß Punkt 1. nachweislich eingezahlten und nicht rückgeführten ("aushaftenden") Eigenkapitals. Allfällige Ge- winnanteile sind von der Garantie nicht umfasst. 2.2. Die Garantiequote beträgt bis zu 70 %. Im Garantieanbot können Reduktionen der Garantiequote während der Garantielaufzeit vorgesehen sein.