Garantiezeit Musterklauseln

Garantiezeit. Als Garantiezeit gilt grundsätzlich diejenige Dauer, die auf dem Etikett bzw. auf der Verpackung jeweils produktbezogen angegeben ist. Sollte hier keine Garantiezeit produktspezifisch ausgelobt sein, beträgt diese grundsätzlich 2 Jahre ab Kaufdatum, wobei das Datum auf dem Kaufbeleg maßgeblich ist. Ausnahme: Haltbarkeit jedweder hochglanzverchromten Oberfläche, wie bspw. bronzierte oder farbige Oberflächen, hierfür beträgt die Garantiezeit 1 Jahr, maßgeblich ist auch hier das Datum auf dem Kaufbeleg. Durch Garantieleistungen wird die Garantiezeit für das Produkt weder verlängert noch erneuert. Garantieleistungen hemmen auch die Ge- währleistungszeit nicht, wenn nicht zugleich ein Gewährleistungsfall nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen neben den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für eine Hemmung vorliegt.
Garantiezeit. Unsere Garantie gilt ab Datum des Kaufs durch den Endkunden fünf (5) Jahre. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kauf- beleg. Durch die Garantieleistung wird die Garantiezeit für das Produkt weder verlängert, noch erneuert.
Garantiezeit. Unsere Garantie gilt ab Datum des Kaufs durch den Endkunden drei
Garantiezeit. 2.1 Die Garantie gilt für 40 Jahre. Sie beginnt mit Datum auf dem Lieferschein.
Garantiezeit. Unsere Garantie gilt ab Datum des Kaufs durch den Endkunden drei (3) Jahre. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kauf- beleg. Durch die Garantieleistung wird die Garantiezeit für das Produkt weder verlängert, noch erneuert.
Garantiezeit. Die Garantiezeit beginnt mit dem Gefahrenübergang des Produktes an den Vertragspartner. Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre. Werden die Produkte mehr als 8 Stunden pro Tag (1-Schicht-Betrieb) eingesetzt, so verkürzt sich die Garantiezeit gemäß den Angaben in nachstehender Tabelle: Nutzungsdauer Garantiezeit in Monaten 1- Schicht-Betrieb (220 Arbeitstage/Jahr à 8 Std./Tag) 60 2- Schicht-Betrieb (220 Arbeitstage/Jahr à 16 Std./Tag) 30 3- Schicht-Betrieb (220 Arbeitstage/Jahr à 24 Std./Tag) 20* 4- Dauerbetrieb (365 Tage/Jahr à 24 Std./Tag) 12* *Hinweis: Von der Verkürzung der Garantiezeit auf 20 bzw. 12 Monate sind etwaige Ansprüche aus Sachmängelhaftung nicht betroffen und gelten unabhängig von dieser Garantie. Für Produkte, die explizit für den Dauerbetrieb ausgewiesen sind (24-Stunden-Drehsessel), gilt eine Garantiezeit von 60 Monaten ab Gefahrübergang.
Garantiezeit. Gemäß den Garantiebestimmungen wird dem Käufer die Ga- rantie für die in der nachfolgenden Tabelle 2 angegebenen Zeiträume in Jahren eingeräumt.
Garantiezeit. 15.1 Für die Sitzmöbel von K+N beträgt die Garantiezeit 5 Jahre. Ausgenommen sind Gasfedern, für die die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren gilt. Die Garantie umfasst nicht: - Den natürlichen Verschleiß insbesondere bei Rollen und Bezugsstoffen, - Schäden durch unsachgemäßen Einsatz oder durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, - Einwirkungen aufgrund extremer Umgebungseinflüsse, wie Klima, Nässe oder Säure, - Vom Kunden eingesandte und von uns verarbeitete Materialien wie Bezugsstoffe und sonstige vom Kunden gewünschte Abweichungen von der Serienausführung. 15.2 Die Garantiezeit beginnt mit der Ablieferung ab Werk und setzt eine normale Nutzung im 1-Schicht- Betrieb voraus, also 220 Arbeitstage à 8 Stunden. Verdoppelt sich die Arbeitszeit in 2-Schicht- Betrieb, so halbiert sich die Garantiezeit entsprechend auf 30 Monate. Werden die Möbel im Dauerbetrieb eingesetzt, kommt es zu einer entsprechenden Verringerung der Garantiezeit bis hinunter zur gesetzlichen Garantie von 24 Monaten. Während der gesetzlichen Gewährleistungs- frist werden bei Garantieleistungen Ersatzteile, Fracht sowie Fahrt- und Montagekosten nicht berechnet. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung behält sich K+N vor, für Fahrtkosten 0,75 € pro Kilometer und für Monteurkosten 47,00 €/ Stunde zu berechnen. Ersatzteile und Fracht bleiben kostenfrei. 15.3 Die Garantiezeit wird weder unterbrochen noch gehemmt, wenn eine Garantieleistung erbracht wurde. Das gilt nicht für Garantieleistungen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten.
Garantiezeit. 17.2.1 Verkäufer gewährt auf Lichtliniensysteme mit LED-Leuchten standardmäßig eine Garantie von fünf Jahren. Geht aus den von Verkäufer erstellten technischen Spezifikationen bei Vertragsschluss her- vor, dass die erwartete Lebensdauer der Lichtleisten mit LED-Leuchten mindestens zehn Jahre beträgt, kann eine Garantielaufzeit von zehn Jahren vereinbart werden. Jedoch nur, wenn der Vertragspartner das Garantiezertifikat innerhalb eines Monats nach Eingangsdatum unter- schrieben zurückgesandt wird; 17.2.2 Auf TL-Leuchten gewährt Verkäufer eine Garantie von drei Jahren; 17.2.3 Für Akkus von Noteinheiten beläuft sich die von Verkäufer festge- legte Garantielaufzeit auf ein Jahr, für Notmodule auf zwei Jahre und für Melder auf fünf Jahre; 17.2.4 Für die sonstigen zugelieferten Materialien garantiert Verkäufer die einwandfreie Funktion nur dann, wenn diese durch die Zulieferer gegenü- ber Verkäufer garantiert wird und zu den Bestimmungen, welche für die gegenüber Verkäufer gewährten Garantie gelten.
Garantiezeit. 2.1 Die Garantiezeit beginnt mit Zahlung des Garantiepreises. 2.2 Die Garantiezeit wird nicht unterbrochen während der Dauer der Erbringung von Garantieleistungen. Für die reparierte Xxxx gilt die verbleibende Garantiezeit. 2.3 Die Garantiezeit endet nach 5 Jahren bzw. wenn gem. Ziffer 5.2 eine Rückzahlung, unabhängig von deren prozentualen Höhe, an den Kunden erfolgt.