Gebrauchsüberlassung an Dritte Musterklauseln

Gebrauchsüberlassung an Dritte. Beabsichtigt der Vertragspartner, die angemieteten Bereiche Dritten zum Gebrauch zu über- lassen, so hat er zuvor eine Erlaubnis von Xxxxx.Xxx Media einzuholen. Xxxxx.Xxx Media wird der Überlassung nur zustimmen, soweit der Vertragspartner ein berechtigtes Interesse nach- weisen kann. Berechtigte Interessen sind nicht solche, die bereits im Zeitpunkt des Abschlus- ses des Autrages vorhanden waren. Sofern ausschließlich Onlineleistungen vertragsgegenständlich sind, sind Xxxxx.Xxx Media und der Vertragspartner berechtigt, den Auftrag bis sechs Kalenderwochen vor dem geplanten Kampagnenstart ordentlich zu kündigen. Sofern neben Onlineleistungen weitere Leistungen (z.B. TV, Teletext, HbbTV mit Einsatz von TV-Spots, die in HbbTV verlängert werden (Red Button Funktion / Interaktive TV-Spots) vertragsgegenständlich sind, ist der Auftrag nur bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffern A.7. und/oder A.8. vorzeitig beendbar.
Gebrauchsüberlassung an Dritte a) Der Kunde darf keine Rechte Dritter am Mietgegenstand begründen, bzw. Rechte aus diesem Vertrag abtreten. b) Dem Kunden ist es untersagt, den Mietgegenstand Dritten – entgeltlich oder unentgeltlich – zu überlassen. Eine Untervermietung ist dem Kunden nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform gestattet. Erteilen wir unsere Zustimmung zur Untervermietung, so steht diese immer unter dem Vorbehalt, dass der Kunde dem Untermieter diese AGB offenbart und ihm vertraglich dieselben Pflichten auferlegt, wie sie dem Kunden durch diese AGB auferlegt wurden. c) Im Fall einer vertragswidrigen Gebrauchsüberlassung an Dritte sind wir zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags und sofortigen Rücknahme des Mietgegenstandes berechtigt. d) Der Kunde hat bei Überlassung des Mietgegenstands an einen Dritten ein diesem bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden stets – d.h. auch bei vorheriger Erteilung der Erlaubnis durch uns – zu vertreten. Bei unberechtigter Gebrauchsüberlassung an Dritte haftet der Kunde für sämtliche hieraus entstehenden Schäden, soweit er nur die unberechtigte Gebrauchsüberlassung zu vertreten hat. e) Der Kunde tritt seine Ansprüche gegen Dritte aus einer zulässigen oder unzulässigen Gebrauchsüberlassung hiermit erfüllungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
Gebrauchsüberlassung an Dritte. Der Mieter ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Vermieter berechtigt, die Mieträume Dritten zum Gebrauch zu überlassen. Das Kündigungsrecht aus § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird ausgeschlossen.
Gebrauchsüberlassung an Dritte. 1. Jede (auch teilweise) Gebrauchs- überlassung der Mietsache an Dritte ist grundsätzlich untersagt. Gleiches gilt auch für die Aufnahme Dritter in die vom Mieter bewohnten Räume. 2. Gestattet ist die kurzfristige Aufnahme eines privaten Besuchers für nicht mehr als 2 Wochen. Erforderlich ist hierbei die Anmeldung beim Vermieter. 3. Auf schriftlichen Antrag (in begründe- ten Ausnahmefällen z. B. während einer vorübergehenden, ausbildungsbeding- ten Abwesenheit des Mieters) kann der Wohnraum einem Wohnberechtigten, dem noch kein Platz in den Wohnan- lagen zur Verfügung gestellt werden konnte, überlassen werden. Dazu ist die schriftliche Zustimmung des Vermie- ters einzuholen. Die Pflichten aus dem Mietvertrag bleiben in diesem Fall beim Mieter, der auch als Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter haftet.
Gebrauchsüberlassung an Dritte. 1. Jede (auch teilweise) Gebrauchsüberlassung an Dritte ist untersagt. Hierunter fällt insbesondere auch die nicht nur kurzfristige Aufnahme von Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder), so weit nicht in begründeten Ausnahmefällen die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters einge- holt wurde. 2. Erlaubt ist die kurzfristige Aufnahme eines privaten Besuchers. Dieser ist beim Hausmeister oder beim zuständigen Sachbearbeiter anzumelden. Für jede Übernachtung ist ein entsprechender Kos- tensatz lt. geltender Gebührenordnung für die Wohnanlagen des Studentenwerkes Freiberg erho- ben. 3. Der Mieter kann während eines studienbedingten Aufenthaltes außerhalb des Hochschulortes die Untervermietung seiner Mieträume an einen ebenfalls Wohnberechtigten beantragen. Der Vermieter muss der Untervermietung schriftlich zustimmen. Ein Rechtsanspruch auf Untervermietung besteht nicht. Im Falle der Zustimmung sollte der Hauptmieter mit dem Untermieter selbst einen Untermietvertrag abschließen, da der Hauptmieter Vertragspartner bleibt und damit dem Vermieter gegenüber weiter- hin zahlungspflichtig ist und auch für alle vom Untermieter verursachten Schäden und Mängel haftet.
Gebrauchsüberlassung an Dritte. Der KUNDE ist ohne Erlaubnis von indevis nicht berechtigt, den Gebrauch an den IT-Systemen an einen Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen. Die Nutzung durch die Mitarbeiter des Kunden ist im Rahmen des ver- tragsmäßigen Gebrauchs zulässig.

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  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.

  • Nutzung durch Dritte 18.1 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nut- zung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden. 18.2 Der Kunde ist auch zur Zahlung aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu vertreten hat. 18.3 Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede entgeltliche direkte oder mittelbare Nutzung der von der net services angebotenen Dienste durch Dritte, ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die net services gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstat- tungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.