Gebäudeeinsturz. Versichert sind alle Gefahren, welche zum Einsturz des ver- sicherten Gebäudes führen und nicht nachfolgend ausgeschlossen werden. Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, verursacht durch: – Feuer- und Elementarereignisse sowie Terror und Erdbeben – mangelhaften Gebäudeunterhalt, Konstruktionsmängel und schlechten Baugrund – Bau-, Umbau-, Montage- oder Reparaturarbeiten am Gebäude
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen