Elementarereignisse Musterklauseln

Elementarereignisse. Elementarereignisse sind: Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch.
Elementarereignisse. Als solche gelten Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (= Wind von mindestens 75km/h, der in der Umgebung der ver- sicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch.
Elementarereignisse. Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (=Wind von mehr als 75km/h), Hagel, Lawine, Schnee- druck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch.
Elementarereignisse. → Hochwasser → Überschwemmung → Sturm (= Wind von mind. 75 km/h, der in der Umgebung der ver- sicherten Sachen Bäume umwirft und Gebäude abdeckt)
Elementarereignisse. Versichert sind unfreiwillig eingetretene Schäden, die unmittel- bar verursacht werden durch die Naturereignisse Sturm (= Wind von mindestens 75 km/h), Hagel, Lawinen, Schäden durch un- mittelbar auf dem Fahrzeug lastenden Schnee (Schneedruck), Schäden durch unmittelbar auf das Fahrzeug herabfallende Felsen, Steine und Erdmassen (Erdrutsch), Hochwasser, Über- schwemmungen. Die Aufzählung ist abschliessend.
Elementarereignisse. → Bodensenkungen → schlechter Baugrund → fehlerhafte bauliche Konstruktion → mangelhafter Gebäudeunterhalt
Elementarereignisse. Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (= Wind von 75 km/h und mehr), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Stein- schlag und Erdrutsch. Nicht als Elementarschäden gelten Schäden, die aus anderen als den erwähnten Ursachen entstehen, insbesondere Bodensenkung, schlechter Baugrund, fehlerhafte bauliche Konstruktion, künstli- che Erdbewegungen, Schneerutsch von Dächern, Grundwasser oder Rückstau von Wasser aus der Kanalisation. 156.1009 d 1.22 600 Schäden durch Diebstahl und Wasser als Folge von Feuer- und Ele- mentarschäden.
Elementarereignisse. Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (Wind von mindestens 75 km/h, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt), Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Keine Elementarschäden sind:
Elementarereignisse folgende Elementarereignisse: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (= Wind von mind. 75 km/h, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch;
Elementarereignisse. Elementarereignisse sind: Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch. BD 0925_G01V03 Als medizinisch notwendige Heilbehandlung im Sinne dieser Bedingungen gelten ärztliche ambulante und unaufschiebbare stationäre Behandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufener, medizinisch notwendiger Schwangerschaftsbehandlung, Entbindung bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Behandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendigem Schwan- gerschaftsabbruch. Weiterhin zählen hierzu schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung so- wie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz, sofern diese durch einen Zahnarzt durchgeführt oder verordnet werden. Unaufschiebbare stationäre Behandlungen sind nur versichert, sofern diese in einer Einrichtung erfolgen, welche im Aufenthaltsland allgemein als Krankenhaus anerkannt und zugelassen ist, unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankenakten führt.