Gebäudeeinsturz. Es werden die Kosten für die Wiederherstellung des beschädigten Gebäudes ohne Altersabzüge, d. h. zum Neuwert, vergütet. Provisorische Sofortmassnahmen werden bis maximal CHF 5’000 zusätzlich entschädigt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, General Terms and Conditions
Gebäudeeinsturz. Es werden die Kosten für die Wiederherstellung des beschädigten Gebäudes ohne Altersabzüge, d. h. zum Neuwert, vergütet. Provisorische Sofortmassnahmen werden bis maximal CHF 5’000 5000.– zusätzlich entschädigt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen