Gebäudeeinsturz. Es werden die Kosten für die Wiederherstellung des beschädigten Gebäudes ohne Altersabzüge, d. h. zum Neuwert, vergütet. Provisorische Sofortmassnahmen werden bis maximal CHF 5’000 zusätzlich entschädigt.
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Gebäudeeinsturz. Es werden die Kosten für die Wiederherstellung des beschädigten Gebäudes ohne Altersabzüge, d. h. zum Neuwert, vergütet. Provisorische Sofortmassnahmen werden bis maximal CHF 5’000 5000.– zusätzlich entschädigt.
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