Gebäudeumgebung Musterklauseln

Gebäudeumgebung. Versicherbar sind die baulichen Erzeugnisse (ohne Gebäude- charakter) sowie die Bepflanzung auf der Parzelle des Gebäudes. Die Parzelle umfasst die zum Gebäude gehörende und gepflegte Gebäudeumgebung. Landwirtschaftliche oder gewerblich genutzte Anbauflächen und/oder bewirtschaftete Kulturen sowie Wald sind ausgeschlossen.
Gebäudeumgebung. Versichert sind:
Gebäudeumgebung. ■ Versicherungssumme gemäss Police A9. Kosten für psychologische Nachbetreuung ■ CHF 2’000.– CHF 2’000.– ■ CHF 2’000.– CHF 2’000.– bei Einbruch und Beraubung Nicht versichert sind Feuer- und Elementarschäden Diebstahlschäden Wasserschäden D5. Schäden beim Auffüllen von Flüssigkeiten und bei Revisionsarbeiten an Heizungs-, Tank-, Wärme- und Kälteanlagen; D6. Schäden durch Regen-, Schnee- und Schmelzwasser durch offene Fenster, Türen, Oblichter und Dachluken oder durch Öffnun- gen am Dach sowie generell bei Neubauten, Umbauten oder anderen Arbeiten; D7. Rückstauschäden, für die der Eigentümer der Kanalisation haftbar ist; D8. Reparaturen beschädigter Leitungen sowie daran angeschlossener Apparate, Einrichtun- gen, Heizungs-, Tank-, Wärme- und Kältean- lagen; D9. Schäden an Kälteanlagen durch künstlich erzeugten Frost sowie Schäden an Wärme- tauscher- und/oder Wärmepumpen-Kreislauf- systemen selbst infolge der Vermischung von Wasser mit anderen Flüssigkeiten oder Ga- sen innerhalb dieser Systeme; D10. Schäden verursacht durch Bodensenkungen, schlechten Baugrund, fehlerhafte bauliche Konstruktion, mangelhaften Gebäudeunter- halt oder Unterlassung von Abwehrmass- nahmen; D11. Schäden als Folge der umschriebenen Feuer- und Elementarereignisse. Glasbruchschäden A10. Motorfahrzeuge, Anhänger, Motorfahrräder (ausgenommen Fahrräder mit elektrischer Tretunter- stützung), Wohnwagen, Mobilheime, je samt Zubehör; A11. Wasserfahrzeuge, für die eine obligatorische Haftpflicht vorgeschrieben ist, samt Zubehör; A12. Luftfahrzeuge, die im Luftfahrzeugregister eingetragen werden müssen; A13. Sachen und Kosten, welche anderweitig versichert sind oder versichert werden müssen; A14. Kosten für Leistungen von öffentlichen Feuerwehren, der Polizei und anderer zur Hilfe Verpflich- teter; A15. Schäden infolge von kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion, Aufstand, inneren Unruhen und dagegen ergriffenen Massnahmen sowie Erdbeben, vulkanischen Eruptionen (vorbehalten bleiben F1. und F2.) oder Veränderungen der Atomkernstruktur, es sei denn, der Anspruchsberechtigte weise nach, dass der Schaden mit diesen Ereignissen in keinem Zusammenhang steht; A16. Wiederherstellkosten für Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen, Computerdaten und Akten. B6. Schäden durch bestimmungsgemässe oder allmähliche Raucheinwirkung; B7. Sturm-, Hagel- und Schneedruckschäden an Obsterträgen, Bodenerträgnissen und Blu- men; B8. Sturm- und Wasserschäden an Wasserfahr- zeugen auf...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.