Gebühren der zugrunde liegenden Manager Musterklauseln

Gebühren der zugrunde liegenden Manager. Alle Provisionen oder Verwaltungs-, Beratungs- oder Vertriebsgebühren, die die Verwaltungsgesellschaft oder der Asset Manager oder ein anderer Beauftragter der Verwaltungsgesellschaft oder eines verbundenen Unternehmen der Verwaltungsgesellschaft oder des Asset Managers aufgrund der Anlage des Teilfonds in den von der Verwaltungsgesellschaft oder dem Asset Manager und/oder einem ihrer verbundenen Unternehmen verwalteten Master-Fonds erhalten, die keine Gebühren oder Provisionen sind, die von der Verwaltungsgesellschaft oder dem Asset Manager (oder einem verbundenen Unternehmen) an ihren nicht verbundenen Beauftragten zu zahlen sind, sind in das Vermögen des Teilfonds einzuzahlen. Wenn ein Master-Fonds von der Verwaltungsgesellschaft, dem Asset Manager oder einem verbundenen Unternehmen verwaltet wird, verzichten die Verwaltungsgesellschaft und ihre Beauftragten oder das verbundene Unternehmen ferner auf alle Ausgabe-, Rücknahme- oder Umtauschgebühren, die ansonsten im Zusammenhang mit der Anlage in diesen Master-Fonds anfallen würden. Der Teilfonds muss zudem die anwendbaren Zeichnungs-, Rücknahme-, Vertriebs-, Verwaltungs-, Betriebs- , Depotgebühren und/oder sonstigen Gebühren für jeden Master-Fonds zahlen, in den er investiert. Die Betriebsgebühr wird auf der Grundlage des Nettoinventarwerts pro Klasse (vor Belastung der Betriebs- und Verwaltungsgebühr) an jedem Bewertungstag berechnet. Die Betriebsgebühr wird an jedem Bewertungstag abgegrenzt und am Ende eines jeden Monats belastet. Zur Verdeutlichung: Dem Teilfonds wird keine Verwaltungsgebühr für seine Anlage in den Master-Fonds berechnet. Weitere Informationen zu den Gebühren, insbesondere zur Höhe der Gebühren, sind in des jeweiligen Angebotsunterlagen des Master-Fonds enthalten.

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  • Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG) ISIN absolut in % direkt zugerechnet (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) DE0005565204 71333 % 0,21 % Summe 71333 0,21 % b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG Ausübungszeitraum /Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in % Wertpapierleihe Offen 1735070 5,01 % Summe 1735070 5,01 % b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -