Gefahrtragung und Versendung. 9.1. Hat der Kunde im Rahmen der Bestellung die Zustellung der bestellten Waren gewählt, so erfolgt die Zustellung durch von uns beauftragte Zusteller (DHL).
9.2. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Auftragnehmer den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereit hält, und zwar unabhängig, ob die Sachen vom Auftragnehmer an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben werden. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt in diesem Falle stets auf Gefahr des Kunden. Der Kunde genehmigt jede sachgemäße Versandart. Eine Transportversicherung wird nur über schriftlichen Auftrag des Kunden abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt oder den Kaufpreis per Nachnahme beim Kunden einheben zu lassen, sofern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden verschlechtern oder ein mit dem Auftragnehmer vereinbartes Kreditlimit überschritten wird. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
9.3. Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung sowie des Diebstahls der Waren bei diesem Versendungskauf mit der Ablieferung der Waren an den Verbraucher oder einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten auf den Verbraucher über.
Gefahrtragung und Versendung. 5.1 Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald meo den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereit hält, und zwar unabhängig, ob die Sachen vom Auftragnehmer an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben werden. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers.
5.2 Der Auftraggeber genehmigt jede sachgemäße Versandart. Eine Transportversicherung wird nur über schriftlichen Auftrag des Auftraggebers abgeschlossen.
5.3 meo ist berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt oder den Kaufpreis per Nachnahme beim Auftraggeber einheben zu lassen, sofern sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern oder ein mit dem Auftragnehmer vereinbartes Kreditlimit überschritten wird.
5.4 Erfüllungsort ist der Sitz von meo.
Gefahrtragung und Versendung. 5.1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereit hält, und zwar unabhängig, ob die Sachen vom Auftragnehmer an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben werden. Der Versand, die Ver.- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers.
5.2. Der Auftraggeber genehmigt jede sachgemäße Versandart. Eine Transportversicherung wird nur über schriftlichen Auftrag des Auftraggebers abgeschlossen.
5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt oder den Kaufpreis per Nachnahme beim Auftraggeber einheben zu lassen, sofern sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern oder ein mit dem Auftragnehmer vereinbartes Kreditlimit überschritten wird.
5.4. Erfüllungsort ist das Werk des Auftragnehmers.
Gefahrtragung und Versendung. 10.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, oder diese bzw. Material und Geräte an einen Frachtführer oder Transporteur
10.2. Der Kunde genehmigt jede sachgemäße Versandart. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen.
10.3. Wir sind berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt per Nachnahme beim Kunden einheben zu lassen, sofern der Kunde mit einer Zahlung aus der mit uns bestehenden Geschäftsbeziehung in Verzug ist oder ein mit uns vereinbartes Kreditlimit überschritten wird.
10.4. Für die Sicherheit der von uns angelieferten und am Leistungsort gelagerten oder montierten Materialien und Geräte ist der Kunde verantwortlich. Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.
Gefahrtragung und Versendung. 10.1. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer spätestens jedoch mit dem Verlassen des von uns mit der Lieferung beauftragten Werkes/Lagers oder wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät, geht die Gefahr auf den Kunden über.
10.2. Wir sind berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt per Nachnahme beim Kunden einheben zu lassen, sofern der Kunde mit einer Zahlung aus der mit uns bestehenden Geschäftsbeziehung in Verzug ist oder ein mit uns vereinbartes Kreditlimit überschritten wird.
Gefahrtragung und Versendung. 7.1. Die Gefahr des nicht von uns zu vertretenden Untergangs oder der nicht von uns zu vertretenden Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald wir den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, oder diese bzw. Material und Geräte an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Kunden.
7.2. Der Kunde genehmigt jede sachgemäße Versandart. Eine Transportversicherung wird nur über ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abgeschlossen. Wenn wir keine besondere Versandvorschrift erhalten, versenden wir die Ware auf dem nach unserem Ermessen günstigsten Versandweg. Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Kunden versandt. Kann oder soll die Ware nicht versandt werden, geht die Gefahr mit der Absendung der Anzeige über unsere Lieferbereitschaft auf den Besteller über. Das gilt auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung.
7.3. Wir sind berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt per Nachnahme beim Kunden einheben zu lassen, sofern der Kunde mit einer Zahlung aus der mit uns bestehenden Geschäftsbeziehung in Verzug ist oder ein mit uns vereinbartes Kreditlimit überschritten wird.
7.4. Für die Sicherheit der von uns angelieferten und am Leistungsort gelagerten Materialien ist der Kunde selbst verantwortlich. Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.
Gefahrtragung und Versendung. Es gelten die gesetzlichen Gefahrtragungsregelungen des BGB. Soweit unsere Leistungen kaufvertragliche und werkvertragliche Leistungen beinhalten, steht der Übergabe im Sinne von § 446 BGB die Teilabnahme und Abnahme gleich. Für den Fall der Versendung geht die Gefahr auf unseren Kunden über, sobald wir die Sachen dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt die Xxxx des Versandweges uns. Wir sind zur Teillieferung berechtigt. Soweit wir an unseren Kunden für die Vertragserfüllung Hardware und / oder Software liefern (beispielsweise Rechentechnik, Server und Telekommunikationsanlagen und / oder Endgeräte wie Telefone nebst der dazugehörigen Software) geht die Gefahr mit Übergabe in den Räumen des Kunden bzw. am vom Kunden genannten Leistungsort auf den Kunden über.
Gefahrtragung und Versendung. 6.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald eine Lieferung das Lager der NIC-Solutions IT GmbH bei Abho- lung verlassen hat oder eine Werkleistung als angenommen gilt (Punkt 10.), ansonsten bei Versendung mit der Überga- be an den Frachtführer oder Spediteur. Dies gilt auch dann, wenn durch Sondervereinbarung die Versandkosten von NIC-Solutions IT GmbH übernommen werden. Der Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbe- schreibungen erfolgt immer auf Gefahr des Kunden. Bei Serviceleistungen der NIC-Solutions IT GmbH die keine Vor-Ort-Unterstützung am Standort der EDV-Anlage des Kunden vorsehen, trägt der Kunde die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Komponenten seiner EDV-Anlage während der Zeit, in der sich diese auf dem Weg zu oder von einer Geschäftsstelle der NIC-Solutions IT GmbH befinden.
6.2 Ist eine Lieferung bei NIC-Solutions IT GmbH versand- bereit und verzögert sich deren Versendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kun- den über.
6.3 Der Kunde genehmigt jede sachgemäße Versandart. Eine Transportversicherung erfolgt nur über schriftlichen Auftrag des Kunden.
6.4 Mietet der Kunde von NIC-Solutions IT GmbH bereitge- stellte Geräte und/oder Einrichtungen, haftet er ab Liefe- rung für Beschädigungen und Verlust, ohne Rücksicht auf die Ursache, somit auch bei höherer Gewalt, ausser der Schaden wurde durch NIC-Solutions IT GmbH oder ihre Beauftragten verursacht. Die Verpflichtung zur vereinbarten Entgeltzahlung wird auch bei gänzlichem Untergang gemie- teter Gegenstände nicht aufgehoben, wenn NIC-Solutions IT GmbH binnen angemessener Frist einer Wiederherstel- lung vornimmt. Die Kosten für die Wiederherstellung hat der Kunde zu tragen. Der Kunde hat NIC-Solutions IT GmbH über jede Verschlechterung oder Gefahr für ihre Gegen- stände und/oder ihr Eigentumsrecht unverzüglich zu ver- ständigen, insbesondere bei Eingriffen Dritter oder behörd- lichen Verfügungen (z.B. Pfändungen oder sonstigen Belas- tungen). Kosten der gerichtlichen oder außergerichtlichen Geltendmachung des lastenfreien Eigentumsrechtes der NIC-Solutions IT GmbH werden dem Kunden verrechnet.
Gefahrtragung und Versendung. 10.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, oder diese bzw. Material und Geräte an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgen stets auf Gefahr des Kunden.
10.2. Der Kunde genehmigt jede sachgemäße Versandart. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen.
10.3. Wir sind berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt per Nachnahme beim Kunden einheben zu lassen, sofern der Kunde mit einer Zahlung aus der mit uns bestehenden Geschäftsbeziehung in Verzug ist, ein mit uns vereinbartes Kreditlimit überschritten wird oder sich die Vermögensverhältnisse des Kunden verschlechtern.
Gefahrtragung und Versendung. 5.1 Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald PZA den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereit hält, und zwar unabhängig, ob die Sachen vom Auftragnehmer an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben werden. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers.
5.2 Der Auftraggeber genehmigt jede sachgemäße Versandart. Eine Transportversicherung wird nur über schriftlichen Auftrag des Auftraggebers abgeschlossen.
5.3 PZA ist berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt oder den Kaufpreis per Nachnahme beim Auftraggeber erheben zu lassen, sofern sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern oder ein mit dem Auftragnehmer vereinbartes Kreditlimit überschritten wird.
5.4 Erfüllungsort ist der Sitz von PZA.