Gefahrtragung und Versendung Musterklauseln

Gefahrtragung und Versendung. 5.1. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereit hält, und zwar unabhängig, ob die Sachen vom Auftragnehmer an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben werden. Der Versand, die Ver.- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers.
Gefahrtragung und Versendung. 10.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir den Kaufgegenstand/das Gewerk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, oder diese(s) bzw. Material und Geräte an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Kunden.
Gefahrtragung und Versendung. 9.1. Hat der Kunde im Rahmen der Bestellung die Zustellung der bestellten Waren gewählt, so erfolgt die Zustellung durch von uns beauftragte Zusteller (DHL).
Gefahrtragung und Versendung. 10.1. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer spätestens jedoch mit dem Verlassen des von uns mit der Lieferung beauftragten Werkes/Lagers oder wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät, geht die Gefahr auf den Kunden über.
Gefahrtragung und Versendung. 10.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir den Kaufgegenstand/das Werk zur Frachtführer oder Transporteur übergeben. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Kunden.
Gefahrtragung und Versendung. 5.1.Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereit hält, und zwar unabhängig, ob die Sachen vom Auftragnehmer an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben werden. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers. 5.2.Der Auftraggeber genehmigt jede sachgemäße Versandart. Eine Transportversicherung wird nur über schriftlichen Auftrag des Auftraggebers abgeschlossen. 5.3.Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Versendung die Verpackungs- und Versandkosten sowie das Entgelt oder den Kaufpreis per Nachnahme beim Auftraggeber einheben zu lassen, sofern sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern oder ein mit dem Auftragnehmer vereinbartes Kreditlimit überschritten wird. 5.4.Erfüllungsort ist das Werk des Auftragnehmers.
Gefahrtragung und Versendung. 5.1 Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald PZA den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereit hält, und zwar unabhängig, ob die Sachen vom Auftragnehmer an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben werden. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers.
Gefahrtragung und Versendung. Es gelten die gesetzlichen Gefahrtragungsregelungen des BGB. Soweit unsere Leistungen kaufvertragliche und werkvertragliche Leistungen beinhalten, steht der Übergabe im Sinne von § 446 BGB die Teilabnahme und Abnahme gleich. Für den Fall der Versendung geht die Gefahr auf unseren Kunden über, sobald wir die Sachen dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt die Xxxx des Versandweges uns. Wir sind zur Teillieferung berechtigt. Soweit wir an unseren Kunden für die Vertragserfüllung Hardware und / oder Software liefern (beispielsweise Rechentechnik, Server und Telekommunikationsanlagen und / oder Endgeräte wie Telefone nebst der dazugehörigen Software) geht die Gefahr mit Übergabe in den Räumen des Kunden bzw. am vom Kunden genannten Leistungsort auf den Kunden über.
Gefahrtragung und Versendung. 8.1 Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Firma Xxxxxx Xxxx Bodenbeschichtungen/Bauwerksabdichtungen den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereit hält, und zwar unabhängig, ob die Sachen von der Firma Xxxxxx Xxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx/Bauwerksabdichtungen an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben werden. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers.
Gefahrtragung und Versendung. 7.1. Die Gefahr des nicht von uns zu vertretenden Untergangs oder der nicht von uns zu vertretenden Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald wir den Kaufgegenstand/das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, oder diese bzw. Material und Geräte an einen Frachtführer oder Transporteur übergeben. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Kunden.