Gefährdungshaftung. Mitversichert gilt die gesetzliche Haftung aus Beschädigung, Vernichtung und – abweichend von Ziff.2 AHB – aus dem Abhandenkommen der von den beherbergten Gästen eingebrachten Sachen (ausgenommen Fahrzeuge aller Art mit Zubehör sowie Inhalt und Tiere). Hierzu gehören auch aufbewahrte Sachen und solche, deren Aufbewahrung zu Unrecht abgelehnt wurde. Die Höchstersatzleistung je Xxxx und Tag beträgt 3.500 EUR, innerhalb dieses Betrages stehen für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten ein Betrag von 800 EUR zur Verfügung.
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Gefährdungshaftung. Mitversichert gilt die gesetzliche Haftung aus Beschädigung, Vernichtung und – abweichend von Ziff.2 Ziff. 2 AHB – aus dem Abhandenkommen der von den beherbergten Gästen eingebrachten Sachen (ausgenommen Fahrzeuge aller Art mit Zubehör sowie Inhalt und Tiere). Hierzu gehören auch aufbewahrte Sachen und solche, deren Aufbewahrung zu Unrecht abgelehnt wurde. Die Höchstersatzleistung je Xxxx und Tag beträgt 3.500 EUR, innerhalb dieses Betrages stehen für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten ein Betrag von 800 EUR zur Verfügung.
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Gefährdungshaftung. Mitversichert gilt die gesetzliche Haftung aus Beschädigung, Vernichtung und – abweichend von Ziff.2 Ziff. 2 AHB die Bayerische2022 – aus dem Abhandenkommen der von den beherbergten Gästen eingebrachten Sachen (ausgenommen Fahrzeuge aller Art mit Zubehör sowie Inhalt und Tiere). Hierzu gehören auch aufbewahrte Sachen und solche, deren Aufbewahrung zu Unrecht abgelehnt wurde. Die Höchstersatzleistung je Xxxx und Tag beträgt 3.500 EUR, innerhalb dieses Betrages stehen für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten ein Betrag von 800 EUR zur Verfügung.
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