Common use of Gegenstand der Bedingungen Clause in Contracts

Gegenstand der Bedingungen. Die AGB Anschluss regeln den Anschluss oder die Anschlüsse der elektrischen Anlage an das Vertei- lernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und den weiteren Betrieb sowie die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität.

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Samples: www.alliander-netz.de, www.stadtwerke-homburg.de, www.stadtwerke-herne.de

Gegenstand der Bedingungen. Die AGB Anschluss regeln den Anschluss oder die Anschlüsse der elektrischen Anlage an das Vertei- lernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und den weiteren Betrieb sowie die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme und Einspeisung von Elektrizität.

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Samples: www.bielefelder-netz.de, www.stw-riesa.de

Gegenstand der Bedingungen. Die AGB Anschluss regeln den Anschluss oder die Anschlüsse der elektrischen Anlage an das Vertei- lernetz Elektrizitätsverteilernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und den weiteren Betrieb sowie die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität.

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Samples: www.twl-netze.de, www.nordhausen-netz.de

Gegenstand der Bedingungen. Die AGB Anschluss regeln den Anschluss oder die Anschlüsse der elektrischen Anlage an das Vertei- lernetz Elektrizitätsverteilernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und den weiteren Betrieb sowie die Nutzung des Netzanschlusses Netzan- schlusses zur Entnahme von Elektrizität.

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Samples: Netzanschlussvertrag Strom, www.ulm-netze.de

Gegenstand der Bedingungen. Die AGB Anschluss regeln den Anschluss oder die Anschlüsse der elektrischen Anlage an das Vertei- lernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und den weiteren Betrieb sowie die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität.. 1. Netzans chlus s 2

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Samples: www.netze-stwab.de

Gegenstand der Bedingungen. Die AGB Anschluss regeln den Anschluss oder die Anschlüsse der elektrischen Anlage an das Vertei- Elektrizitätsvertei- lernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und den weiteren Betrieb sowie die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität. Netzanschlussleistung/ ist die mit dem Anschlussnehmer vereinbarte maximale Scheinleistung in kVA Entnahmekapazität, und entspricht dem bereitgestellten Anteil an der Übertragungsfähigkeit des Netzes, der für die Entnahme elektrischer Energie an der Anschlussstelle/am Übergabepunkt zur Verfügung steht.

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Samples: www.osthessennetz.de

Gegenstand der Bedingungen. Die AGB Anschluss regeln den Anschluss oder die Anschlüsse der elektrischen Anlage an das Vertei- lernetz Elektrizitätsverteilernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und den weiteren Betrieb sowie die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität.. Inhaltsverzeichnis

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Samples: www.stadtwerke-bamberg.de

Gegenstand der Bedingungen. Die AGB Anschluss regeln den Anschluss oder die Anschlüsse der einer elektrischen Anlage an das Vertei- lernetz geschlossene Verteilernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) i. S. v. § 110 EnWG und den weiteren Betrieb sowie die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität.

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Samples: www.flughafen-stuttgart-energie.de

Gegenstand der Bedingungen. Die AGB Anschluss Anschluss-Entnahme regeln den Anschluss oder die Anschlüsse der elektrischen Anlage an das Vertei- lernetz Verteilernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und den weiteren Betrieb sowie die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität.

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Samples: www.stadtwerke-pirmasens-netze.de

Gegenstand der Bedingungen. Die AGB Anschluss regeln den Anschluss oder die Anschlüsse der elektrischen Anlage an das Vertei- lernetz Verteilernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und den weiteren Betrieb sowie die Nutzung des Netzanschlusses Netz- anschlusses zur Entnahme von Elektrizität.

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Samples: www.rendsburgernetz-sh.de

Gegenstand der Bedingungen. Die AGB Anschluss regeln den Anschluss oder die Anschlüsse der elektrischen Anlage an das Vertei- lernetz Verteilernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und den weiteren Betrieb sowie die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität.. Inhaltsverzeichnis

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Samples: www.regionetz.de

Gegenstand der Bedingungen. Die AGB Anschluss regeln den Anschluss oder die Anschlüsse der elektrischen Anlage an das Vertei- Elektrizitätsvertei- lernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und den weiteren Betrieb sowie die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme und Einspeisung von Elektrizität.

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Samples: www.stadtwerke-borken.de