Common use of Gegenstand der Deckung Clause in Contracts

Gegenstand der Deckung. Besteht zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch ein anderweitiger, in den nächsten 24 Monaten enden- der Privathaftpflichtvertrag für das gleiche Risiko, gilt eine Summen- und Konditionsdifferenzdeckung ver- einbart. Nachträglich vorgenommene Änderungen an der anderweitig bestehenden Versicherung bewirken keine Erweiterung der Differenzdeckung. Der Versicherungsschutz aus dem anderweitigen Ver- trag geht bis zu dessen Ablauf dem Versicherungs- schutz aus diesem Vertrag vor (Subsidärdeckung).

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