Gegenstand der Lizenz. (1) Gegenstand des Lizenzvertrages ist die auf dem IT-System gespeicherte Software, sowie weitere Dokumentationen (Handbuch etc.). Mit der Bezahlung der Lizenzgebühr räumt die NUMERAS GmbH dem Nutzer eine nicht ausschließliche, zeitlich für die Dauer dieses Software-Lizenzvertrages befristete, räumlich auf die Räume des Nutzers beschränkte Lizenz zur Nutzung der Software nach den Bestimmungen dieses Vertrages im folgenden Umfang ein.
(2) Durch diesen Vertrag wird kein Verkauf des Softwareproduktes an den Nutzer statt. Der Nutzer erlangt kein Eigentum an der Software, sondern lediglich ein durch die Regelungen dieses Vertrages zeitlich auf die Dauer des Vertrages und räumlich auf die Räume des Nutzers begrenztes Nutzungsrecht (Lizenz). Besitzer der Software bleibt die NUMERAS GmbH, welche die Software zur Verfügung stellt. Dies bedeutet, dass sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte, insbesondere Rechte am Geistigen Eigentum, am Programm, dem Quellcode und/oder der Programmdokumentation, inklusive Programm- und Funktionsbeschreibung, bei der NUMERAS GmbH verbleiben. Hinweise auf Urheberrechte oder auf sonstige gewerbliche Schutzrechte, die sich auf oder in der Software befinden, dürfen durch den Nutzer oder deren Mitarbeiter weder verändert, beseitigt noch sonst unkenntlich gemacht werden.
Gegenstand der Lizenz. 1.1 Gegenstand der Lizenz ist die dem Kunden auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Interflex Datensysteme GmbH („Interflex“) überlassene, von Interflex entwickelte und/oder hergestellte Software nebst der dazugehörigen Programmdokumentation. Die genaue Bezeichnung der überlassenen Software ergibt sich aus dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung von Interflex. Für separat mitgelieferte Software anderer Hersteller („Fremdsoftware“) gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
1.2 Mangels anderweitiger Regelung im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung von Interflex erhält der Kunde die Software auf maschinenlesbarem Datenträger ausschließlich im Objektcode-Format zur Selbstinstallation. Zusätzlich erhält der Kunde auf separatem Datenträger oder per E-Mail eine Berechtigungsdatei (Lizenzcode), die für die Installation der Software sowie späterer Versionen (Updates) und Erweiterungen der Software (Upgrades) benötigt wird. Über die Berechtigungsdatei wird der Zugriff des Kunden auf diejenigen Module der Software, für die der Kunde ein Nutzungsrecht erworben hat, gesteuert. Zur Nutzung anderer Softwaremodule oder sonstiger Servicetools und Beispielprogramme, die auf dem Datenträger mit der Software enthalten sein können, ist der Kunde nicht berechtigt.
1.3 Die Software und die mitgelieferte Programmdokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich Interflex zu, auch soweit die Software nach Vorgaben oder unter Mitwirkung des Kunden entstanden ist. Mangels anderweitiger Vereinbarung im Einzelfall hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der Quellcodes und der Entwicklungsdokumentation.
Gegenstand der Lizenz. 1. Die ABACUS Research AG (nachfolgend "ABACUS" genannt) gewährt dem Kunden für die unter seiner/seinen Lizenznummer/n gültig erworbenen, registrierten sowie aktivierten ABA- CUS Programme und Module ("ABACUS Software") ein persönliches, nicht übertragbares, nicht abtretbares und nicht ausschliessliches Lizenzrecht zur Eigennutzung.
2. Das Nutzungsrecht umfasst neben der ABACUS Software auch die entsprechenden Doku- mentationen sowie die Installationsanweisungen. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die Doku- mentationen für Branchenlösungen und ebenfalls nicht vordefinierte Parametrisierungen (z. B. Mustermandanten), soweit diese nicht standardmässig ausgeliefert werden.
Gegenstand der Lizenz. Nach Erteilung des Lizenzzertifikats bzw. nach der Annahme dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags durch den Lizenznehmer wird dem Lizenznehmer die Lizenz nach Maßgabe der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen gewährt.
Gegenstand der Lizenz. 1.1 Gegenstand der Lizenz ist die dem Kunden auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (AGB) der Axivion GmbH zugehörigen Anwenderdokumentation (Programmdokumentation). Die genaue Bezeichnung der überlassenen Software ergibt sich aus der Auftragsbestätigung von Axivion. Die Software und die Programmdokumentation sind ausschließlich in englischer Sprache verfügbar.
1.2 Mangels anderweitiger Regelung in der Auftragsbestätigung erhält der Kunde sowohl die Software im Objektcode-Format zur Selbstinstallation auf dem System des Kunden als auch die Dokumentation als PDF per Online-Download.
1.3 Die Software und die mitgelieferte Programmdokumentation sind urhe berrechtlich geschützt. Soweit in der Software, der Programmbeschreibu ng und/oder der Programmdokumentation von Axivion nicht anders angegeben, stehen alle Rechte an der Software im Verhältnis zum Kunden ausschließlich Axivion zu. Für mitgelieferte Komponenten oder Module anderer Hersteller (Fremdsoftware), insbesondere Ope n Source Software, gelten die jeweils anwendbaren Lizenzbedingungen, auf die in der Software der Programmbeschreibung und/oder der Programmdokumentation von Axivion verwiesen wird.
1.4 Ausweislich der Auftragsbestätigung von Axivion erhält der Kunde ein dauerhaftes oder zeitlich begrenztes (vgl. Nr. 3.3 und 3.4), nicht ausschließliches und außer in den in Nr. 2.6 dieser ALB bezeichneten Fällen nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software und der Programmdokumentation auf der Grundlage der vorl iegenden Allgemeinen Software-Lizenzbedingungen (ALB).
1.5 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Her ausgabe der Quellcodes und der Entwick- lungsdokumentation der Software.
Gegenstand der Lizenz. 1. Die Abacus Research AG ("Abacus") gewährt dem Kunden für die unter seiner/seinen Lizenz- nummer/n gültig erworbenen, registrierten sowie aktivierten Abacus Programme, Applikationen und Module ("Abacus Software") ein persönliches, nicht übertragbares, nicht abtretbares und nicht ausschliessliches Lizenzrecht zur Eigennutzung. Zur Abacus Software, die unter diese Lizenz fällt, gehören auch durch den Kunden erworbene, registrierte sowie aktivierte Software- aktualisierungen, Service-Packs und Hotfixes der Abacus Software.
2. Das Nutzungsrecht umfasst neben der Abacus Software auch die entsprechenden Dokumen- tationen sowie die Installationsanweisungen, welche Abacus kostenlos zur Verfügung stellt oder welche gesondert vom Kunden erworben worden sind.
Gegenstand der Lizenz. Gegenstand des Lizenzvertrages ist die von NUMERAS gehostete Online-Plattform sowie die Inhalte der Lernplattform und weitere Dokumentationen (Handbuch etc.).
Gegenstand der Lizenz. 1.1 Gegenstand der Lizenz ist die dem Kunden überlassene, von nextevolution GmbH (nextevolution) entwickelte und hergestellte Software nebst der dazugehörigen Programmdokumentation in deutscher Sprache. Die genaue Bezeichnung der überlassenen Software sowie der zulässige Nutzungsumfang ergibt sich aus dem der Auftragsbestätigung der nextevolution beigefügten Softwareproduktschein. Für separat mitgelieferte Software anderer Hersteller - Fremdsoftware - gelten die Software-Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
Gegenstand der Lizenz. Canon Production Printing gewährt Ihnen ein nicht-exklusives, nicht- übertragbares Recht, die APP auf einem Smartphone oder Tablet , das sich in Ihrem Eigentum befindet oder das Sie gebrauchen zu installieren und zu nutzen. Diese Lizenz berechtigt Sie nicht dazu, diese APP auf einem Smartphone oder einem Tablet zu nutzen, das Ihnen nicht gehört oder das Sie nicht nutzen. Es ist Ihnen untersagt, die APP über ein Netzwerk zu verbreiten oder zugänglich zu machen, wodurch diese gleichzeitig von mehreren Geräten genutzt werden könnte. Die Bedingungen dieses Lizenzvertrages gelten für alle Updates/Upgrades, welche Canon Production Printing zur Verfügung stellt, und welche die Original-APP ersetzen und/oder erweitern, es sei denn, derartige Updates/Upgrades sind mit einer separaten Lizenzvereinbarung versehen, deren Bestimmungen dann vorgehen würden.
Gegenstand der Lizenz. 1.1. waldbach medien baslangic (nachfolgend «waldbach medien» genannt) gewährt dem Kunden für die erworbenen, registrierten sowie aktivierten Programme und Bestandteile (nachfolgend «Software» genannt) ein persönliches, nicht übertragbares, nicht abtretbares und nicht ausschliessliches Lizenzrecht zur Eigennutzung.
1.2. Das Nutzungsrecht umfasst neben der Software auch allfällige dazugehörige Dokumentationen und Benutzerhandbücher, die beim Erwerb mitgeliefert wurden.