Gegenstand des Angebots. Die Emittentin bietet Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 6.100.000,- zu ei- nem festen Zinssatz von 5,5 % p.a. in Form eines öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutsch- land, im Großherzogtum Luxemburg und in der Republik Österreich an. Die Emittentin wird parallel zur Veröffentlichung des Prospektes durch eine Anzeige in einer großen luxemburgischen Tageszeitung auf die Zeichnungsmöglichkeit für die Schuldverschreibungen für lu- xemburgische Zeichnungsinteressenten hinweisen. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in bis zu 6.100 Stück untereinan- der gleichberechtigte Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils Euro 1.000,-. Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkei- ten der Emittentin, die eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre enthalten und untereinander gleichrangig sind. Die Schuldverschreibungen werden in einer Globalurkunde verbrieft. Die Globalurkunde wird vor dem Emissionstermin bei der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, in Girosam- melverwahrung hinterlegt. Weitere Hinterlegungsstellen existieren nicht. Den Anleihegläubigern der Schuldverschreibungen stehen Miteigentumsrechte an der Globalurkunde zu. Effektive Einzelurkunden und/oder Sammelurkunden für ein und/oder mehrere Schuldverschreibungen mit Ausnahme der Glo- balurkunde werden nicht ausgegeben. Der Anleger kann seine Schuldverschreibungen auch vor Ablauf der Laufzeit ohne Zustimmung der Emittentin ganz oder teilweise an Dritte übertragen, abtreten, belasten oder vererben. Die Übertragbar- keit der Schuldverschreibungen ist nicht beschränkt. Gemäß den Geschäftsbedingungen der Clear- stream Banking AG sind die Schuldverschreibungen frei übertragbar. Dabei werden jeweils die Mitei- gentumsrechte des Anlegers an der Globalurkunde auf den Erwerber übertragen. Die WKN für die Schuldverschreibungen lautet A2TR8Z. Die ISIN für die Schuldverschreibungen lautet DE000A2TR8Z1. Die Emittentin behält sich vor, jederzeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen wei- tere Schuldverschreibungen mit jeweils gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den jeweiligen Schuldverschreibungen zusammengefasst werden, eine einheitliche Anleihe bilden und ihren nominalen Gesamtnennbetrag erhöhen. Die Erhöhung des Gesamtnennbetrages erfolgt im Wege eines Nachtrages zum Prospekt. Die Begebung weiterer Anleihen, welche mit den Schuldverschreibungen keine Einheit bilden und die über andere Ausstattungsmerkmale in Bezug auf Verzinsung oder Stücke- lung verfügen oder die Begebung von anderen (vorrangigen, gleichrangigen oder nachrangigen) Schuld- und/oder Finanzierungstitel bleibt der Emittentin unbenommen.
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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt
Gegenstand des Angebots. Die Emittentin bietet zum Erwerb EUR 100.000.000,00 5,25 % Schuldverschreibungen fällig zum 6. Dezember 2024 in einer Stückelung von jeweils EUR 1.000,00 (das „Angebot“). Das Angebot setzt sich zusammen aus:
(im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 6.100.000,- zu ei- nem festen Zinssatz von 5,5 % p.a. in Form eines ) einem öffentlichen Angebots Angebot der Schuldverschriebungen in der Bundesrepublik Deutsch- landDeutschland über die Zeichnungsfunktionalität ‚Direct Place‘ der Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main im Großherzogtum Luxemburg XETRA- Handelssystem oder einem an dessen Stelle getretenen Handelssystem für die Sammlung und Abwicklung von Zeichnungsaufträgen (die „Zeichnungsfunktionalität“) sowie über Finanzintermediäre im Sinne der Ziff. 12 dieses Prospektes (das „Öffentliches Angebot“), welches ausschließlich durch die Emittentin durchgeführt wird;
(ii) einer „Privatplatzierung“ der Schuldverschreibungen an qualifizierte Anleger in der Bundesrepublik Deutschland und in bestimmten weiteren Staaten mit Ausnahme der Republik Österreich anVereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierun- gen, die durch ICF als Bookrunner durchgeführt wird;
(iii) einem Umtauschangebot, wonach die Emittentin die Inhaber der von ihr am 20. Die Emittentin wird parallel zur Veröffentlichung des Prospektes durch eine Anzeige in einer großen luxemburgischen Tageszeitung auf die Zeichnungsmöglichkeit für die Schuldverschreibungen für lu- xemburgische Zeichnungsinteressenten hinweisen. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in bis zu 6.100 Stück untereinan- der gleichberechtigte Juli 2016 begebenen EUR 75.000.000,00 5,625% Schuldverschreibungen mit Fälligkeit am 20. Juli 2021 und einem Nennbetrag von jeweils Euro 1.000,-EUR 1.000,00 (ISIN DE000A2AA055) (die „Schuldverschreibungen 2016/2021“) im Rahmen eines voraussichtlich am 8. Die November 2019 auf der Internetseite der Emittentin und im Bundesanzeiger zu ver- öffentlichenden Umtauschangebots einladen wird, ihre Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkei- ten 2016/2021 in die angebo- tenen Schuldverschreibungen zu tauschen (das „Umtauschangebot“). Es gibt keine festgelegten Tranchen der EmittentinSchuldverschreibungen für das Öffentliche Angebot, die eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre enthalten Privatplatzie- rung und untereinander gleichrangig sinddas Umtauschangebot. Die Schuldverschreibungen werden in einer Globalurkunde verbrieft. Die Globalurkunde wird vor dem Emissionstermin bei der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, in Girosam- melverwahrung hinterlegt. Weitere Hinterlegungsstellen existieren nicht. Den Anleihegläubigern der Schuldverschreibungen stehen Miteigentumsrechte an der Globalurkunde zu. Effektive Einzelurkunden und/Es gibt keine Mindest- oder Sammelurkunden Höchstbeträge für ein und/Zeichnungsangebote für Schuld- verschreibungen oder mehrere Schuldverschreibungen mit Ausnahme der Glo- balurkunde werden nicht ausgegeben. Der Anleger kann seine Schuldverschreibungen auch vor Ablauf der Laufzeit ohne Zustimmung der Emittentin ganz oder teilweise an Dritte übertragen, abtreten, belasten oder vererben. Die Übertragbar- keit der Schuldverschreibungen ist nicht beschränkt. Gemäß für den Geschäftsbedingungen der Clear- stream Banking AG sind die Schuldverschreibungen frei übertragbar. Dabei werden jeweils die Mitei- gentumsrechte des Anlegers an der Globalurkunde auf den Erwerber übertragen. Die WKN für die Schuldverschreibungen lautet A2TR8Z. Die ISIN für die Schuldverschreibungen lautet DE000A2TR8Z1. Die Emittentin behält sich vor, jederzeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen wei- tere Schuldverschreibungen mit jeweils gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den jeweiligen Schuldverschreibungen zusammengefasst werden, eine einheitliche Anleihe bilden und ihren nominalen Gesamtnennbetrag erhöhen. Die Erhöhung des Gesamtnennbetrages erfolgt Umtausch im Wege eines Nachtrages zum ProspektRahmen des Umtauschangebots. Die Begebung weiterer AnleihenEs besteht keine Priorisierung oder Bevorzugung der einzelnen Adressaten des Angebots (d.h. der Zeichner des Öffentlichen Angebots, welche mit der Zeichner der Privatplatzierung und der Umtauschberechtigten). Anleger können Zeichnungsangebote bzw. Umtauschauf- träge in jeglicher Höhe beginnend ab dem Nennbetrag einer Schuldverschreibung von EUR 1.000,00 abgeben, wobei das Volumenen des Zeichnungsangebots bzw. des Umtauschauftrags stets durch den Schuldverschreibungen keine Einheit bilden und die über andere Ausstattungsmerkmale in Bezug auf Verzinsung oder Stücke- lung verfügen oder die Begebung von anderen (vorrangigen, gleichrangigen oder nachrangigen) Schuld- und/oder Finanzierungstitel bleibt der Emittentin unbenommenNennbetrag teilbar sein muss.
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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt
Gegenstand des Angebots. Die Emittentin bietet 20.000 nicht nachrangige und nicht besicherte Schuldverschreibungen im Nenn- betrag von je EUR 1.000 (der „Nennbetrag”) zum Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 6.100.000,- zu ei- nem festen EUR 20.000.000,00 (der „Gesamtnennbetrag”) an, die mit einem jährlichen Zinssatz von 5,5 6,500 % p.a(der „Zinssatz”) verzinst werden. Der Zinssatz erhöht sich – vorbehaltlich gewisser in Form eines den Anleihebedingungen enthaltener Ausnahmen – um 0,5 Prozentpunkte, sofern die Emittentin zum 31. Dezember 2019 nicht ein Konzern-Eigenkapital von mehr als EUR 8,0 Millionen, zum 31. Dezember 2020 nicht ein Konzern-Eigenkapital von mehr als EUR 12,0 Millionen, zum 31. Dezember 2021 nicht ein Konzern-Eigenkapital von mehr als EUR 18,0 Millionen und ab dem 31. Dezember 2022 nicht ein Konzern-Eigenkapital von mehr als EUR 30,0 Millionen vorhält (die „Zinssatzerhöhung“) (die Emittentin hat sich verpflichtet, künftig Kon- zernabschlüsse aufzustellen). Das Konzern-Eigenkapital entspricht jeweils dem Eigenkapital im ge- prüften HGB Konzernabschluss der Emittentin zu den genannten Stichtagen. Die näheren Einzelhei- ten zu der vorstehend genannten Zinssatzerhöhung, insbesondere dazu, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt sich der Zinssatz erhöht, sind in den Anleihebedingungen geregelt. Der Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen ist nicht festgelegt. Das Zielvolumen der Emission ist nominal EUR 20 Millionen. (das “Zielvolumen”). Der Gesamtnennbetrag wird voraussichtlich am 14. Mai 2019 festgelegt werden und den Anlegern in einer Volumenfestsetzungsmitteilung mitgeteilt, die zusätzlich auch die Angabe des Nettoemissionserlöses enthält, bei CSSF hinterlegt wird und auf der Internetseite der Luxemburger Börse (xxx.xxxxxx.xx) und der Emittentin (xxx.xxxxxxxx-xx.xx) veröffentlicht wird. Das Angebot setzt sich zusammen aus:
(i) Einem öffentlichen Angebots Angebot in der Bundesrepublik Deutsch- land, Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg Lu- xemburg über die Zeichnungsfunktionalität der Deutsche Börse AG im XETRA- Handelssystem für die Sammlung und Abwicklung von Zeichnungsaufträgen (die „Zeich- nungsfunktionalität”) (das „Öffentliche Angebot”), welches ausschließlich durch die Emit- tentin durchgeführt wird. Der Sole Lead Manager nimmt an dem Öffentlichen Angebot nicht teil.
(ii) Einer Privatplatzierung an qualifizierte Anleger in Deutschland und in bestimmten weiteren Staaten mit Ausnahme der Republik Österreich anVereinigten Staaten von Amerika sowie von Kanada, Australien und Japan gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen, die von dem Sole Lead Manager durchgeführt wird (die „Privatplatzierung” und zusammen mit dem Öffentlichen Angebot das „Angebot”)). Es gibt keine festgelegten Tranchen der Schuldverschreibungen für das Angebot. Es gibt keine Min- dest- oder Höchstbeträge für Zeichnungsangebote für Schuldverschreibungen. Anleger können Zeichnungsangebote jeglicher Höhe beginnend ab dem Nennbetrag abgeben. Voraussetzung für den Kauf der Schuldverschreibungen ist das Vorhandensein eines Wertpapierdepots, in das die Schuld- verschreibungen gebucht werden können. Sofern ein solches Depot nicht vorliegt, kann es bei einem depotführenden Kreditinstitut (Bank oder Sparkasse) (die „Depotbank”) eingerichtet werden. Im Großherzogtum Luxemburg wird das Öffentliche Angebot durch Veröffentlichung einer Anzeige im Luxemburger Wort kommuniziert. Die Emittentin wird parallel zur Veröffentlichung Schuldverschreibungen werden nach den Vorschriften des Prospektes durch eine Anzeige in einer großen luxemburgischen Tageszeitung Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), konkret nach den §§ 793 ff. BGB, geschaffen auf die Zeichnungsmöglichkeit für die Schuldverschreibungen für lu- xemburgische Zeichnungsinteressenten hinweisenGrundlage der Beschlussfassung des Vorstands der TERRAGON AG vom 26. April 2019. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in bis zu 6.100 Stück untereinan- der gleichberechtigte Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils Euro 1.000,-werden für ihre gesamte Laufzeit durch eine oder mehrere Globalurkunden ohne Zinsscheine verbrieft. Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkei- ten der Emittentin, die eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre enthalten Sie gewähren den Inhabern einen Anspruch auf Zinsen und untereinander gleichrangig sindRückzahlung des Kapitals nach den jeweili- gen Anleihebedingungen. Die Schuldverschreibungen werden in einer Globalurkunde verbrieftab dem 24. Mai 2019 ausgegeben und am 24. Mai 2024 zum Nennbetrag zurückgezahlt, soweit sie nicht vorher zurückgezahlt oder zurück- gekauft wurden. Die Globalurkunde wird vor dem Emissionstermin bei der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, in Girosam- melverwahrung hinterlegtZinsen sind nachträglich zum 24. Weitere Hinterlegungsstellen existieren nicht. Den Anleihegläubigern der Schuldverschreibungen stehen Miteigentumsrechte an der Globalurkunde zu. Effektive Einzelurkunden und/oder Sammelurkunden für ein und/oder mehrere Schuldverschreibungen mit Ausnahme der Glo- balurkunde werden nicht ausgegeben. Der Anleger kann seine Schuldverschreibungen auch vor Ablauf der Laufzeit ohne Zustimmung der Emittentin ganz oder teilweise an Dritte übertragen, abtreten, belasten oder vererbenMai eines jeden Jahres zahlbar. Die Übertragbar- keit erste Zins- zahlung ist am 24. Mai 2020 und die letzte Zinszahlung ist am 24. Mai 2024 fällig. Falls Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, erfolgt die Berechnung auf Grundlage der Schuldverschreibungen ist nicht beschränkt. Gemäß den Geschäftsbedingungen tatsächlich verstrichenen Tage, geteilt durch die Anzahl der Clear- stream Banking AG sind die Schuldverschreibungen frei übertragbar. Dabei werden jeweils die Mitei- gentumsrechte des Anlegers an Tage, act/act (ICMA-Regel 251), nach der Globalurkunde auf den Erwerber übertrageneuropäischen Zinsberechnungsmethode. Die WKN Vorlegungsfrist für die Schuldverschreibungen lautet A2TR8Z. Die ISIN ist für Zinsansprüche und Ansprüche auf Rückzahlung des Nennbetrages von 30 auf zehn Jahre verkürzt. Erfolgt die Schuldverschreibungen lautet DE000A2TR8Z1Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Die Emittentin behält sich vorErfolgt die Vorlegung nicht, jederzeit ohne Zustimmung so erlischt der Inhaber Anspruch mit dem Ablauf der Schuldverschreibungen wei- tere Schuldverschreibungen mit jeweils gleicher Ausstattung in der Weise Vorlegungsfrist. Je Anleger ist mindestens eine Schuldverschreibung zu begeben, dass sie mit den jeweiligen Schuldverschreibungen zusammengefasst werden, eine einheitliche Anleihe bilden und ihren nominalen Gesamtnennbetrag erhöhen. Die Erhöhung des Gesamtnennbetrages erfolgt im Wege eines Nachtrages zum Prospekt. Die Begebung weiterer Anleihen, welche mit den Schuldverschreibungen keine Einheit bilden und die über andere Ausstattungsmerkmale in Bezug auf Verzinsung oder Stücke- lung verfügen oder die Begebung von anderen (vorrangigen, gleichrangigen oder nachrangigen) Schuld- und/oder Finanzierungstitel bleibt der Emittentin unbenommenzeichnen.
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Samples: Wertpapierprospekt
Gegenstand des Angebots. Gegenstand des Angebots sind 26.000.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stück- aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 und voller Gewinnanteil- berechtigung ab dem 1. Januar 2016. Die Emittentin bietet Schuldverschreibungen neuen Aktien stammen aus der vom Vorstand am 19. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft auf Grundlage der in § 4 Abs. 3 der Satzung bestimmten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016/I) beschlos- senen Kapitalerhöhung um bis zu EUR 30.000.000,00 gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre (die „Kapitalerhöhung“). Die Durchführung der Kapitalerhöhung wird voraussichtlich am 9. Juni 2017 in das Han- delsregister eingetragen. Mit Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister wird das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 60.000.000,00 um EUR 26.000.000,00 auf EUR 86.000.000,00 erhöht und ist in 86.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die MAINFIRST BANK Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx (die „MAINFIRST BANK“) hat sich aufgrund des Übernahmevertrags vom 22. Mai 2017 (siehe hierzu Ziffer 4.5 (Übernahmevertrag mit der MAINFIRST BANK)) in ihrer Funktion als wert- papiertechnischer Abwickler des Bezugsangebots verpflichtet, die neuen Aktien den Aktio- nären der Gesellschaft unverzüglich nach Veröffentlichung des Prospekts durch die Ge- sellschaft im Gesamtnennbetrag Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis von bis 30 : 13 (30 alte Aktien zu Euro 6.100.000,- zu ei- nem festen Zinssatz von 5,5 % p.a13 neuen Aktien) zum Bezug anzubieten. in Form Zur Glättung des Bezugsverhältnisses wurde das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen. Der Bezugspreis je bezogener neuer Aktie beträgt EUR 1,15. Das Bezugsangebot wird im Wege eines öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutsch- land, im Großherzogtum Luxemburg und in der Republik Österreich an. Die Emittentin wird parallel zur Veröffentlichung des Prospektes durch eine Anzeige in einer großen luxemburgischen Tageszeitung auf die Zeichnungsmöglichkeit für die Schuldverschreibungen für lu- xemburgische Zeichnungsinteressenten hinweisen. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in bis zu 6.100 Stück untereinan- der gleichberechtigte Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils Euro 1.000,-. Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkei- ten der Emittentin, die eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre enthalten und untereinander gleichrangig sind. Die Schuldverschreibungen werden in einer Globalurkunde verbrieft. Die Globalurkunde wird vor dem Emissionstermin bei der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, in Girosam- melverwahrung hinterlegt. Weitere Hinterlegungsstellen existieren nicht. Den Anleihegläubigern der Schuldverschreibungen stehen Miteigentumsrechte an der Globalurkunde zu. Effektive Einzelurkunden und/oder Sammelurkunden für ein und/oder mehrere Schuldverschreibungen mit Ausnahme der Glo- balurkunde werden nicht ausgegeben. Der Anleger kann seine Schuldverschreibungen auch vor Ablauf der Laufzeit ohne Zustimmung der Emittentin ganz oder teilweise an Dritte übertragen, abtreten, belasten oder vererben. Die Übertragbar- keit der Schuldverschreibungen ist nicht beschränkt. Gemäß den Geschäftsbedingungen der Clear- stream Banking AG sind die Schuldverschreibungen frei übertragbar. Dabei werden jeweils die Mitei- gentumsrechte des Anlegers an der Globalurkunde auf den Erwerber übertragen. Die WKN für die Schuldverschreibungen lautet A2TR8Z. Die ISIN für die Schuldverschreibungen lautet DE000A2TR8Z1. Die Emittentin behält sich vor, jederzeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen wei- tere Schuldverschreibungen mit jeweils gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den jeweiligen Schuldverschreibungen zusammengefasst werden, eine einheitliche Anleihe bilden und ihren nominalen Gesamtnennbetrag erhöhen. Die Erhöhung des Gesamtnennbetrages erfolgt im Wege eines Nachtrages zum Prospekt. Die Begebung weiterer Anleihen, welche mit den Schuldverschreibungen keine Einheit bilden und die über andere Ausstattungsmerkmale in Bezug auf Verzinsung oder Stücke- lung verfügen oder die Begebung von anderen (vorrangigen, gleichrangigen oder nachrangigen) Schuld- und/oder Finanzierungstitel bleibt der Emittentin unbenommenDeutschland durchge- führt.
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Samples: Wertpapierprospekt
Gegenstand des Angebots. Die Emittentin bietet Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 6.100.000,- zu ei- nem festen Zinssatz von 5,5 % p.a. in Form eines Rahmen des öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutsch- land, im Großherzogtum Luxemburg und in der Republik Österreich an. Die Emittentin wird parallel zur Veröffentlichung des Prospektes durch eine Anzeige in einer großen luxemburgischen Tageszeitung auf die Zeichnungsmöglichkeit für die Schuldverschreibungen für lu- xemburgische Zeichnungsinteressenten hinweisen. Die Schuldverschreibungen lauten Bundesrepublik Deutschland 50.000 unverbriefte, nicht nachrangige, untereinander gleichberechtigte, nicht besicherte und dematerialisierte auf den Inhaber und sind eingeteilt in bis zu 6.100 Stück untereinan- der gleichberechtigte lautende Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 („Nennbetrag”) zum Gesamtnennbetrag des öffentlichen Angebots von EUR 50.000.000,00 nach norwegischem Recht an, die mit einem Nennbetrag jährlichen Zinssatz von 6,00 % bis 7,00 % („Zinssatz”) verzinst werden („Schuldverschreibungen“ und jeweils Euro 1.000,-. Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkei- ten der Emittentin, die eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre enthalten und untereinander gleichrangig sind. Die Schuldverschreibungen werden in einer Globalurkunde verbrieft. Die Globalurkunde wird vor dem Emissionstermin bei der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, in Girosam- melverwahrung hinterlegt. Weitere Hinterlegungsstellen existieren nicht. Den Anleihegläubigern der Schuldverschreibungen stehen Miteigentumsrechte an der Globalurkunde zu. Effektive Einzelurkunden und/oder Sammelurkunden für ein und/oder mehrere Schuldverschreibungen mit Ausnahme der Glo- balurkunde werden nicht ausgegeben„Schuldverschrei- bung“). Der Anleger kann seine Schuldverschreibungen auch vor Ablauf Gesamtnennbetrag der Laufzeit ohne Zustimmung der Emittentin ganz oder teilweise an Dritte übertragen, abtreten, belasten oder vererben. Die Übertragbar- keit der zu begebenden Schuldverschreibungen ist nicht beschränktfestgelegt. Gemäß Das Zielvolu- men der Emission ist nominal EUR 50.000.000,00 („Zielvolumen”). Der Gesamtnennbetrag der im Rah- men des öffentlichen Angebots (wie nachstehend definiert) zu begebenden Schuldverschreibungen so- wie der Zinssatz werden auf Basis eines sogenannten Bookbuilding-Verfahrens voraussichtlich am 19. April 2024 festgelegt werden und den Geschäftsbedingungen Anlegern in einer Zins- und Volumenfestsetzungsmitteilung („Zins- und Volumenfestsetzungsmitteilung“) mitgeteilt, die zusätzlich auch die Angabe des Netto- emissionserlöses enthält und bei der Clear- stream Banking AG sind die Schuldverschreibungen frei übertragbar. Dabei werden jeweils die Mitei- gentumsrechte des Anlegers an der Globalurkunde Luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) hinterlegt sowie auf den Erwerber übertragenInternetseiten der Luxemburger Börse (xxx.xxxxx.xxx) und der Emittentin (xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxxxx.xx)9 veröffentlicht wird. Die WKN für die Schuldverschreibungen lautet A2TR8Z. Die ISIN für die Schuldverschreibungen lautet DE000A2TR8Z1. Die Emittentin Emit- tentin behält sich jedoch vor, jederzeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen wei- tere Schuldverschreibungen mit jeweils gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den jeweiligen Schuldverschreibungen zusammengefasst werden, eine einheitliche Anleihe bilden und ihren nominalen Gesamtnennbetrag erhöhen. Die Erhöhung des Gesamtnennbetrages erfolgt Zinssatz bereits vor dem Beginn oder im Wege eines Nachtrages zum ProspektLaufe des Angebotszeit- raums, also vor dem 19. Die Begebung weiterer AnleihenApril 2024, auf Basis von aus einer vor dem Beginn des Angebotszeitraums stattfindenden Roadshow festzulegen. In diesem Fall würden anstelle der Zins- und Volumenfestset- zungsmitteilung eine separate Zinsmitteilung („Zinsmitteilung“) sowie eine separate Volumenfestset- zungsmitteilung („Volumenfestsetzungsmitteilung“), welche mit zusätzlich auch die Angabe des Netto- emissionserlöses enthalten würde, erfolgen, die auf den Schuldverschreibungen keine Einheit bilden und die über andere Ausstattungsmerkmale in Bezug auf Verzinsung oder Stücke- lung verfügen oder die Begebung von anderen (vorrangigen, gleichrangigen oder nachrangigen) Schuld- und/oder Finanzierungstitel bleibt Internetseiten der Emittentin unbenommen.Luxemburger Börse
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Samples: Wertpapierprospekt
Gegenstand des Angebots. Gegenstand dieses Wertpapierprospekts ist das öffentliche Angebot von 2.600.000 Schuldverschrei- bungen der German Real Estate Capital S.A., Luxemburg, (die „Schuldverschreibungen“ oder zu- sammen die „Anleihe“ genannt). Die Emittentin bietet Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag gewähren den Inhabern einen Anspruch auf Zinsen und Rückzahlung des Kapitals nach den jeweiligen Anleihebedingungen. Die Schuldverschreibungen haben einen Nennbetrag von bis zu Euro 6.100.000,- zu ei- nem festen Zinssatz von 5,5 EUR 10,00 je Schuldverschreibung und werden mit 3 % p.a. in Form eines öffentlichen Angebots in fest sowie zusätzlich mit einer variablen Komponente verzinst. Das Maximalvo- lumen der Bundesrepublik Deutsch- land, im Großherzogtum Luxemburg und in der Republik Österreich angemäß diesem Prospekt auszugebenden Schuldverschreibungen beträgt EUR 26.000.000,00. Die Emittentin wird parallel zur Veröffentlichung des Prospektes durch eine Anzeige in einer großen luxemburgischen Tageszeitung auf die Zeichnungsmöglichkeit für die Schuldverschreibungen für lu- xemburgische Zeichnungsinteressenten hinweisen. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in bis zu 6.100 Stück untereinan- der gleichberechtigte Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils Euro 1.000,-. Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkei- ten der Emittentin, die eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre enthalten und untereinander gleichrangig sindLaufzeit ist grundsätzlich unbegrenzt. Die Schuldverschreibungen werden in einer Globalurkunde verbrieftab dem 20. April 2018 begeben. Nach dem 20. April 2018 ge- zeichnete Schuldverschreibungen werden jeweils am Tag der Zeichnung begeben. Die Globalurkunde wird vor dem Emissionstermin bei der Clearstream Banking AGSchuldver- schreibungen werden im Falle ihrer Kündigung zum Nennbetrag zurückgezahlt, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, in Girosam- melverwahrung hinterlegt. Weitere Hinterlegungsstellen existieren nicht. Den Anleihegläubigern der Schuldverschreibungen stehen Miteigentumsrechte an der Globalurkunde zu. Effektive Einzelurkunden und/soweit sie nicht vorher zurückgezahlt oder Sammelurkunden für ein und/oder mehrere Schuldverschreibungen mit Ausnahme der Glo- balurkunde werden nicht ausgegeben. Der Anleger kann seine Schuldverschreibungen auch vor Ablauf der Laufzeit ohne Zustimmung der Emittentin ganz oder teilweise an Dritte übertragen, abtreten, belasten oder vererbenzurückgekauft wurden. Die Übertragbar- keit der Schuldverschreibungen ist nicht beschränktZinsen sind nachträglich zum 20. Gemäß den Geschäftsbedingungen der Clear- stream Banking AG sind die Schuldverschreibungen frei übertragbar. Dabei werden jeweils die Mitei- gentumsrechte des Anlegers an der Globalurkunde auf den Erwerber übertragenApril eines jeden Jahres zahlbar. Die WKN erste Zinszahlung erfolgt am 20. April 2019. Falls Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, erfolgt die Berechnung auf Grundlage der tatsächlich verstrichenen Tage, geteilt durch die Anzahl der Tage, Act/Act (ICMA-Regel 251), nach der europäischen Zinsberechnungsmethode. Die Zinsansprüche und Ansprüche auf Rückzahlung des Nominalbetrages verjähren innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende der Vorlegungsfrist. Je Anleger ist mindestens eine Schuldverschreibung zu zeichnen. Es besteht kein Höchstbetrag der Zeichnungen. Die Schuldverschreibungen lautet A2TR8Z. Die ISIN für werden nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), konkret nach den §§ 793 ff. BGB, ge- schaffen auf Grundlage einer Beschlussfassung des Verwaltungsrats der Emittentin. Dem Anleger werden durch die Emittentin keine Kosten oder Steuern in Rechnung gestellt. Anleger sollten sich über die allgemein im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen lautet DE000A2TR8Z1anfallenden Kos- ten und Steuern informieren, einschließlich etwaiger Gebühren ihrer Depotbanken im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Halten der Schuldverschreibungen. Die Emittentin behält sich vor, jederzeit ohne Zustimmung nach Maßgabe der Inhaber der Schuldverschreibungen wei- tere Schuldverschreibungen mit jeweils gleicher Ausstattung in der Weise Anleihebedingungen weitere Schuldverschreibun- gen zu begeben. In diesem Falle muss, dass sie mit den jeweiligen Schuldverschreibungen zusammengefasst wenn diese öffentlich angeboten werden, eine einheitliche Anleihe bilden und ihren nominalen Gesamtnennbetrag erhöhen. Die Erhöhung des Gesamtnennbetrages erfolgt im Wege eines Nachtrages zum Prospekt. Die Begebung weiterer Anleihen, welche mit den Schuldverschreibungen keine Einheit bilden ein neuer von der zuständigen Aufsichtsbehörde zu billigender Wertpapierprospekt erstellt werden und die über andere Ausstattungsmerkmale in Bezug auf Verzinsung oder Stücke- lung verfügen oder die Begebung bisher aus- gegebenen Schuldverschreibungen könnten an Wert verlieren. Das Angebot richtet sich an keine bestimmte Kategorie von anderen (vorrangigen, gleichrangigen oder nachrangigen) Schuld- und/oder Finanzierungstitel bleibt der Emittentin unbenommenpotenziellen Investoren sondern ist viel- mehr an sämtliche Kategorien von Investoren gerichtet.
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Samples: Wertpapierprospekt
Gegenstand des Angebots. Gegenstand dieses Wertpapierprospekts ist das öffentliche Angebot von Schuldverschreibungen der AK Immobilien Projektentwicklungs GmbH (die „Schuldverschreibungen“ oder die „Anleihe“ ge- nannt). Die Emittentin bietet Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag gewähren den Inhabern einen Anspruch auf Zinsen und Rückzah- lung des Kapitals nach den jeweiligen Anleihebedingungen. Die Schuldverschreibungen haben einen Nennbetrag von bis zu Euro 6.100.000,- zu ei- nem festen Zinssatz von 5,5 EUR 1.000,00 je Schuldverschreibung und werden mit 4,5 % p.a. in Form eines öffentlichen Angebots in verzinst. Das Maximalvolumen der Bundesrepublik Deutsch- land, im Großherzogtum Luxemburg und in der Republik Österreich angemäß diesem Prospekt auszugebenden Schuldverschreibungen beträgt EUR 3.000.000,00. Die Emittentin wird parallel zur Veröffentlichung des Prospektes durch eine Anzeige in einer großen luxemburgischen Tageszeitung auf die Zeichnungsmöglichkeit Laufzeit beträgt 2,5 Jahre. Der Ausgabepreis beträgt 100 %, zuzüglich Stückzinsen für die Schuldverschreibungen für lu- xemburgische Zeichnungsinteressenten hinweisenden Zeit- raum vom Emissionstermin (18. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in Mai 2015) (einschließlich) bis zu 6.100 Stück untereinan- dem Kalendertag (einschließlich), der gleichberechtigte Schuldverschreibungen dem zweiten Bankarbeitstag, an dem der Anleger sein kontoführendes Kreditinstitut anweist, den Nennbetrag zuzüglich etwaiger Stückzinsen auf das Konto der Emittentin bei der Zahlstelle zu über- weisen, vorangeht. „Bankarbeitstag“ bezeichnet in diesem Prospekt dabei jeden Tag (mit einem Nennbetrag Ausnahme von jeweils Samstag und Sonntag), an dem die Kreditinstitute in Deutschland (Referenzort ist Frankfurt am Main) für den Publikumsverkehr geöffnet sind und der auch ein TARGET-Tag ist. TARGET-Tag ist ein Tag, an dem Zahlungen in Euro 1.000,-über TARGET (Abkürzung für: Trans-European Automated Real Time Gross Settlement Express Transfers System) abgewickelt werden. Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkei- ten der EmittentinStückzinsen sind die anteiligen Zinsen, die eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre enthalten und untereinander gleichrangig sindeinem Zeitraum zwischen zwei Zinsterminen zugerechnet werden (hier dem Zeitraum vom 18. Mai 2015 (einschließlich) bis zu dem Kalendertag (einschließlich), der dem zweiten Bankarbeits- tag, an dem der Anleger sein kontoführendes Kreditinstitut anweist, den Nennbetrag zuzüglich etwai- ger Stückzinsen auf das Konto der Emittentin bei der Zahlstelle zu überweisen, vorangeht). Somit hat der Käufer der festverzinslichen Schuldverschreibungen neben dem Nominalbetrag auch die seit dem letzten Zinstermin bis zum Verkaufstag fälligen Zinsen zu bezahlen, diese werden zum Nominalbetrag addiert. Die Schuldverschreibungen werden ab dem 18. Mai 2015 ausgegeben und nachträglich am 18. No- vember 2017 zum Nennbetrag zurückgezahlt, soweit sie nicht vorher zurückgezahlt oder zurückge- kauft wurden. Die Zinsen sind nachträglich zum 18. Mai 2016, 18. Mai 2017 sowie 18. November 2017 zahlbar. Die erste Zinszahlung erfolgt am 18. Mai 2016 die letzte Zinszahlung am 18. November 2017. Falls Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, erfolgt die Berechnung auf Grundlage der tatsächlich verstrichenen Tage, geteilt durch die Anzahl der Tage, Act/Act (ICMA- Regel 251), nach der europäischen Zinsberechnungsmethode. Die Zinsansprüche und Ansprüche auf Rückzahlung des Nominalbetrages verjähren innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende der Vorle- gungsfrist. Je Anleger ist mindestens eine Schuldverschreibung zu zeichnen. Es besteht kein Höchst- betrag der Zeichnungen. Die Schuldverschreibungen werden nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), konkret nach den §§ 793 ff. BGB, geschaffen auf Grundlage einer Beschlussfas- sung der Gesellschafter der AK Immobilien GmbH vom 29. April 2015. Emissionstermin ist voraus- sichtlich der 18. Mai 2015. Die Schuldverschreibungen dienen der Finanzierung der Gebäudesanierung und Neuerrichtung von 74 Wohneinheiten, 1 Gewerbeeinheit (die in Wohnraum umgewandelt werden kann) und 40 Tiefgaragenstellplätzen sowie 6 Außenstellplätzen auf dem Gelände der alten Glockengießerei in Berlin-Neukölln (das „Projekt“). Die Emittentin beabsichtigt, das Projekt zu veräußern, wobei die Art und Weise des Verkaufs zur Disposition der Emittentin steht. In Abhängigkeit von dem tatsächlich realisierten Verkaufsszenario und unter der Voraussetzung, dass die Emittentin einen „Veräuße- rungsgewinn“ (Verkaufspreis abzüglich aller Anschaffungs-, Bau- und Bewirtschaftungskosten sowie sonstiger Projektkosten) erzielt, erhalten die Anleihegläubiger eine einmalige erfolgsabhängige Über- schussbeteiligung in nachfolgend beschriebener Höhe (die „Überschussbeteiligung“):
a) Wenn innerhalb von sechs Monaten nach dem Emissionstag ein rechtswirksamer und unwiderruflicher Kaufvertrag über den Verkauf des Projekts zusammen mit der oder ohne die Baugenehmigung oder von mindestens 94 % der Anteile an der Emittentin in einer Globalurkunde verbrieft. Die Globalurkunde wird vor Tranche geschlossen wird, erhalten die Anleihegläubiger unter der Voraussetzung, dass die Schuldverschreibungen voll (3.000 Stück) platziert werden, insgesamt eine Überschussbeteiligung in Höhe von 5 % des Veräuße- rungsgewinns.
b) Wenn innerhalb von weiteren sechs Monaten nach dem Emissionstermin bei Fristablauf gemäß Buch- stabe a) ein rechtswirksamer und unwiderruflicher Kaufvertrag über den Verkauf des Projekts zusammen mit der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, in Girosam- melverwahrung hinterlegt. Weitere Hinterlegungsstellen existieren nicht. Den Anleihegläubigern oder ohne die Baugenehmigung oder von mindes- tens 94 % der Schuldverschreibungen stehen Miteigentumsrechte Anteile an der Globalurkunde zu. Effektive Einzelurkunden Emittentin in einer Tranche geschlossen wird, erhal- ten die Anleihegläubiger unter der Voraussetzung, dass die Schuldverschreibun- gen voll (3.000 Stück) platziert werden, insgesamt eine Überschussbeteiligung in Höhe von 9 % des Veräußerungsgewinns.
c) Wenn innerhalb von weiteren 18 Monaten nach dem Fristablauf gemäß Buchstabe
a) ein rechtswirksamer und unwiderruflicher Kaufvertrag über den Verkauf des schlüsselfertigen Projekts oder innerhalb von weiteren zwölf Monaten nach dem Fristablauf gemäß Buchstabe b) ein rechtswirksamer und unwiderruflicher Kaufver- trag über den Verkauf von mindestens 94 % der Anteile an der Emittentin in einer Tranche an einen einzelnen Investor geschlossen wird, erhalten die Anleihegläu- biger unter der Voraussetzung, dass die Schuldverschreibungen voll (3.000 Stück) platziert werden, insgesamt eine Überschussbeteiligung in Höhe von 18 % des Veräußerungsgewinns.
d) Wenn innerhalb von weiteren vierundzwanzig Monaten nach dem Fristablauf ge- mäß Buchstabe a) ein rechtswirksamer und unwiderruflicher Kaufvertrag über den Verkauf der einzelnen Wohneinheiten und Tiefgaragenplätze insgesamt an mehre- re Kapitalanleger und/oder Sammelurkunden an Selbstnutzer im Wege der Einzelvermarktung ge- schlossen wird, erhalten die Anleihegläubiger unter der Voraussetzung, dass die Schuldverschreibungen voll (3.000 Stück) platziert werden, insgesamt eine Über- schussbeteiligung in Höhe von 27,5 % des Veräußerungsgewinns. Für den Fall, dass die Schuldverschreibungen nicht voll platziert werden, verringert sich die Über- schussbeteiligung quotal im Verhältnis des tatsächlichen Emissionserlöses zum geplanten vollständi- gen Xxxxxxxxxxxxxx. Wird also beispielsweise die Schuldverschreibungen nur zu 60 % platziert (1.800 Stück Schuldverschreibungen) und das Projekt innerhalb von sechs Monaten verkauft (Veräu- ßerungsfall a)), so erhalten die Anleihegläubiger eine Überschussbeteiligung in Höhe von 60 % von 5 % des Veräußerungsgewinns. Die jeweilige Überschussbeteiligung wird gleichmäßig durch die Anzahl der ausgegebenen Schuld- verschreibungen geteilt. Auf die einzelne Schuldverschreibung entfällt daher jeweils der gleiche Anteil an einem anteiligen Veräußerungserlös. Nach Abschluss des Kaufvertrages über das Projekt und / oder von mindestens 94 % der Anteile an der Emittentin in einer Tranche und / oder nach Verkauf der letzten Wohneinheit (das „Projektende“) wird die Höhe des Veräußerungserlöses innerhalb von 30 Tagen, nachdem die Höhe sämtlicher Kos- ten die angefallen sind oder anfallen werden und die für ein und/oder mehrere Schuldverschreibungen mit Ausnahme die Berechnung des Projektgewinns erforder- lich sind, bekannt ist durch einen von der Glo- balurkunde werden nicht ausgegebenEmittentin bestellten unabhängigen Wirtschaftsprüfer ver- bindlich ermittelt. Stellt der Wirtschaftsprüfer fest, dass bei Projektende kein Veräußerungserlöses erzielt worden ist, entfällt eine Überschussbeteiligung der Anleihegläubiger. Die Überschussbeteili- gung ist 60 Tage nachdem sowohl die Berechnung des Wirtschaftsprüfers vorliegt als auch der Kauf- preis eingegangen zur Zahlung fällig. Wird der Kaufpreis in mehreren Teilzahlungen geleistet, so ent- steht die Fälligkeit jedoch auch nach Eintritt der Voraussetzungen gemäß des vorangehenden Satzes jeweils nach Eingang jeder Kaufpreisrate nur in dem Umfang, indem nach Abzug sämtlicher noch zu begleichender Kosten und Aufwendungen für die Realisierung des Projekts noch ausreichend Mittel aus der Kaufpreisrate zur Verfügung stehen. Der Anleger Emittentin steht ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Es kann seine für alle Schuldverschreibungen insgesamt oder Teile der Schuldverschreibungen ausgeübt werden. Im Fall eines Verkaufs des Pro- jekts kann das Kündigungsrecht erstmals zum 31. Dezember 2015 ausgeübt werden. Als Verkauf gilt auch vor Ablauf der Laufzeit ohne Zustimmung Verkauf von mindestens 94 % der Anteile an der Emittentin ganz oder teilweise an Dritte übertragen, abtreten, belasten oder vererbenin einer Tranche. Im Übrigen kann das Kündigungsrecht ab dem 1. Januar 2017 ausgeübt werden. Die Übertragbar- keit Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsende. Für den Fall, dass die Emittentin von dem vorgenannten Kündigungsrecht (nach Maßgabe der in den Anleihebedingungen genannten Kündigungsfristen) zum 31. Dezember 2015 Gebrauch macht, ist die Emittentin nach ihrer Xxxx jeweils auch berechtigt, die gekündigten Schuldverschreibungen ist nicht beschränktzum jeweiligen Rückzahlungsbetrag zuzüglich eines Betrages einer jeweiligen anteiligen Überschussbeteiligung zurück zu erwerben. Gemäß Dem Anleger werden durch die Emittentin keine Kosten oder Steuern in Rechnung gestellt. Anleger sollten sich über die allgemein im Zusammenhang mit den Geschäftsbedingungen Schuldverschreibungen anfallenden Kos- ten und Steuern informieren, einschließlich etwaiger Gebühren ihrer Depotbanken im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Halten der Clear- stream Banking AG sind die Schuldverschreibungen frei übertragbar. Dabei werden jeweils die Mitei- gentumsrechte des Anlegers an der Globalurkunde auf den Erwerber übertragen. Die WKN für die Schuldverschreibungen lautet A2TR8Z. Die ISIN für die Schuldverschreibungen lautet DE000A2TR8Z1Schuldverschreibungen. Die Emittentin behält sich vor, jederzeit ohne Zustimmung nach Maßgabe der Inhaber der Schuldverschreibungen wei- tere Schuldverschreibungen mit jeweils gleicher Ausstattung in der Weise Anleihebedingungen weitere Schuldverschreibun- gen zu begeben. In diesem Falle muss, dass sie mit den jeweiligen Schuldverschreibungen zusammengefasst wenn diese öffentlich angeboten werden, eine einheitliche Anleihe bilden und ihren nominalen Gesamtnennbetrag erhöhen. Die Erhöhung des Gesamtnennbetrages erfolgt im Wege eines Nachtrages zum Prospekt. Die Begebung weiterer Anleihen, welche mit den Schuldverschreibungen keine Einheit bilden ein neuer von der zuständigen Aufsichtsbehörde zu billigender Wertpapierprospekt erstellt werden und die über andere Ausstattungsmerkmale in Bezug auf Verzinsung oder Stücke- lung verfügen oder die Begebung von anderen (vorrangigen, gleichrangigen oder nachrangigen) Schuld- und/oder Finanzierungstitel bleibt der Emittentin unbenommenbisher aus- gegebenen Schuldverschreibungen könnten an Wert verlieren.
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Samples: Wertpapierprospekt
Gegenstand des Angebots. Die Emittentin bietet im Rahmen des Öffentlichen Angebots bis zu 24.000 nicht nachrangige und nicht besicherte Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag Nennbetrag von je EUR 1.000,00 („Nennbetrag”) zum Gesamt- nennbetrag von bis zu Euro 6.100.000,- zu ei- nem EUR 24.000.000,00 („Gesamtnennbetrag”) an, die mit einem festen jährlichen Zinssatz von 5,5 8,5 % p.averzinst werden (die „Angebotenen Wertpapiere“, die „Schuldverschreibungen“ oder zusammen die „Anleihe“). in Form eines Das Angebot setzt sich zusammen aus:
(i) Einem öffentlichen Angebots Angebot in der Bundesrepublik Deutsch- land, Deutschland über die Zeichnungsfunktiona- lität Direct Place der Deutsche Börse AG im Großherzogtum Luxemburg XETRA-Handelssystem für die Sammlung und Abwicklung von Zeichnungsaufträgen („Zeichnungsfunktionalität“) („Öffentliches Angebot Zeichnungsfunktionalität“).
(ii) Einem weiteren öffentlich Angebot in der Bundesrepublik Deutschland durch die Emittentin, in dessen Rahmen die Anleger bei der Emittentin zeichnen können durch Nutzung eines über Internetseite der Emittentin unter xxxxx://xxxxxxxxxx.xx/ unter der Rubrik „Investor Relations“ herunterzuladenden Zeichnungsscheins („Öffentliches Angebot Emittentin“ und zusammen mit dem Öffentlichen Angebot Zeichnungsfunktionalität „Öffentliches Angebot“).
(iii) Einer Privatplatzierung an Anleger in der Bundesrepublik Deutschland und in bestimmten wei- teren Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika sowie von Kanada, Austra- lien und Japan gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen („Privatplatzierung” und zusammen mit dem Öffentlichen Angebot das „Angebot”). Die Privat- platzierung ist nicht Teil des Öffentlichen Angebots. Angaben und Informationen zur Privatplat- zierung wurden durch die FMA Liechtenstein weder geprüft noch genehmigt. Im Rahmen der Privatplatzierung wurden vorab bereits Schuldverschreibungen im Nennbetrag in Höhe von insgesamt EUR 1 Mio. gezeichnet. Anleger, die im Rahmen des Öffentlichen Angebots Zeichnungsfunktionalität Schuldverschreibungen erwerben möchten, müssen bindende Zeichnungsangebote über ihre Depotbank während der Ange- botsfrist für das Öffentliche Angebot Zeichnungsfunktionalität über die Zeichnungsfunktionalität abge- ben. Die Nutzung der Zeichnungsfunktionalität setzt voraus, dass die Depotbank (i) als Handelsteilneh- mer an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist oder über einen an der Frankfurter Wertpapier- börse zugelassenen Handelsteilnehmer Zugang zum Handel hat, (ii) über einen XETRA-Anschluss ver- fügt und (iii) zur Nutzung der Zeichnungsfunktionalität auf der Grundlage der Geschäftsbedingungen für die Nutzung der XETRA-Zeichnungsfunktionalität berechtigt und in der Republik Österreich anLage ist („Handelsteilnehmer”). Der Handelsteilnehmer stellt für den Anleger auf dessen Aufforderung Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität. Zeichnungsangebote, die über die Zeichnungsfunktionalität gestellt werden, gelten als zugegangen, sobald ein sogenannter Orderbuchmanager (im Sinne der Terminologie der Frankfurter Wertpapierbörse) im Auftrag der Emittentin eine Bestätigung abgegeben hat. Die Zeich- nungsangebote der Anleger sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist für das Öffentliche Angebot Zeich- nungsfunktionalität frei widerrufbar. Nach erfolgter Zuteilung ist ein Widerruf jedoch ausgeschlossen. Nach Artikel 23 Abs. 2 der Prospektverordnung haben Anleger, die bereits vor Veröffentlichung eines Nachtrags zum Wertpapierprospekt eine auf Erwerb oder Zeichnung gerichtete Willenserklärung abge- geben haben, das Recht, diese innerhalb von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags zu widerrufen, sofern der neue Umstand oder die Unrichtigkeit, wegen der Nachtrag veröffentlicht wurde, vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots und vor Lieferung der Wertpapiere eingetreten ist. Die Annahme der Zeichnungsangebote im Rahmen des Öffentlichen Angebots Zeichnungsfunktionalität hat einen Kaufvertrag über die Schuldverschreibungen zur Folge. Dieser steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Schuldverschreibungen am 13. Dezember 2024 begeben werden. Anleger, deren Depotbank ein Handelsteilnehmer (wie obenstehend definiert) ist, nehmen am öffentlichen Angebot di- rekt über ihre Depotbank teil. Anleger, deren Depotbank kein Handelsteilnehmer ist, können über ihre Depotbank einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger ein Zeichnungsangebot einstellt und nach Annahme durch den Orderbuchmanager zusammen mit der Depotbank des Anlegers abwi- ckelt. Das Öffentliche Angebot beginnt am 22. November 2024 (9:00 Uhr) und endet, vorbehaltlich einer Ver- längerung oder Verkürzung des Angebotszeitraums, für das Öffentliche Angebot Zeichnungsfunktiona- lität am 9. Dezember 2024 (14:00 Uhr) und für das Öffentliche Angebot Emittentin am 19. Novem- ber 2025 (14:00 Uhr) (jeweils ein „Angebotszeitraum”). Die Emittentin behält sich das Recht vor, in freiem Ermessen den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen. Jede Verkürzung oder Ver- längerung des Angebotszeitraums oder die Beendigung des Öffentlichen Angebots der Schuldver- schreibungen wird parallel zur Veröffentlichung des Prospektes durch eine Anzeige auf der Webseite der Emittentin (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx00) unter der Rubrik „In- vestor Relations“ bekanntgegeben. Zudem wird die Emittentin erforderlichenfalls einen Nachtrag zu die- sem Prospekt gemäß Artikel 23 der Prospektverordnung von der FMA Liechtenstein billigen lassen und in einer großen luxemburgischen Tageszeitung auf die Zeichnungsmöglichkeit für die derselben Art und Weise wie diesen Prospekt veröffentlichen. Es gibt keine festgelegten Tranchen der Schuldverschreibungen für lu- xemburgische Zeichnungsinteressenten hinweisendas Angebot. Die Schuldverschreibungen lauten auf Es gibt keine Mindest- oder Höchstbeträge für Zeichnungsangebote für Schuldverschreibungen. Anleger können Zeichnungs- angebote in jeglicher Höhe entsprechend einem Vielfachen des Nennbetrags beginnend ab dem Nenn- betrag abgeben. Voraussetzung für den Inhaber und sind eingeteilt in bis zu 6.100 Stück untereinan- der gleichberechtigte Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils Euro 1.000,-. Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkei- ten der Emittentin, die eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre enthalten und untereinander gleichrangig sind. Die Schuldverschreibungen werden in einer Globalurkunde verbrieft. Die Globalurkunde wird vor dem Emissionstermin bei der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, in Girosam- melverwahrung hinterlegt. Weitere Hinterlegungsstellen existieren nicht. Den Anleihegläubigern der Schuldverschreibungen stehen Miteigentumsrechte an der Globalurkunde zu. Effektive Einzelurkunden und/oder Sammelurkunden für ein und/oder mehrere Schuldverschreibungen mit Ausnahme der Glo- balurkunde werden nicht ausgegeben. Der Anleger kann seine Schuldverschreibungen auch vor Ablauf der Laufzeit ohne Zustimmung der Emittentin ganz oder teilweise an Dritte übertragen, abtreten, belasten oder vererben. Die Übertragbar- keit Kauf der Schuldverschreibungen ist nicht beschränkt. Gemäß den Geschäftsbedingungen der Clear- stream Banking AG sind das Vorhandensein eines Wertpapierdepots, in das die Schuldverschreibungen frei übertragbargebucht werden können. Dabei werden jeweils die Mitei- gentumsrechte des Anlegers an der Globalurkunde auf den Erwerber übertragenSofern ein solches De- pot nicht vorliegt, kann es bei einer Depotbank eingerichtet werden. Die WKN für die Schuldverschreibungen lautet A2TR8Z. Die ISIN für die Schuldverschreibungen lautet DE000A2TR8Z1Je Anleger ist mindestens eine Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,00 zu zeichnen. Die Emittentin behält sich vor, jederzeit ohne Zustimmung nach Maßgabe der Inhaber der Anleihebedingungen weitere Schuldverschreibungen wei- tere Schuldverschreibungen mit jeweils gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben. In diesem Falle muss, dass sie mit den jeweiligen Schuldverschreibungen zusammengefasst wenn diese öffentlich angeboten werden, eine einheitliche Anleihe bilden und ihren nominalen Gesamtnennbetrag erhöhen. Die Erhöhung des Gesamtnennbetrages erfolgt im Wege eines Nachtrages zum Prospekt. Die Begebung weiterer Anleihen, welche mit den Schuldverschreibungen keine Einheit bilden und die über andere Ausstattungsmerkmale in Bezug auf Verzinsung oder Stücke- lung verfügen oder die Begebung ein neuer von anderen (vorrangigen, gleichrangigen oder nachrangigen) Schuld- und/oder Finanzierungstitel bleibt der Emittentin unbenommenzustän- digen Aufsichtsbehörde zu billigender Wertpapierprospekt erstellt werden.
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Samples: Wertpapierprospekt
Gegenstand des Angebots. Die Emittentin bietet Schuldverschreibungen mit der Emissionsbezeichnung „ProReal Secur 4 – 6,50%“ im Gesamtnennbetrag von bis zu 10.000.000 Euro 6.100.000,- zu ei- nem festen Zinssatz von 5,5 % p.a. (zehn Millionen Euro) in Form eines öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutsch- landDeutschland, im Großherzogtum Republik Österreich, in Liechtenstein und Luxemburg und in der Republik Österreich an. Die Emittentin wird parallel zur Veröffentlichung des Prospektes durch eine Anzeige in einer großen luxemburgischen Tageszeitung auf die Zeichnungsmöglichkeit für die Schuldverschreibungen für lu- xemburgische Zeichnungsinteressenten hinweisen. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in bis zu 6.100 Stück untereinan- der 10.000 untereinander gleichberechtigte Schuldverschreibungen Inhaberschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils 1.000 Euro 1.000,-(Eintausend Euro). Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbareInhaberschuldverschreibungen sind nicht nachrangig, nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkei- ten der Emittentin, die eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre enthalten nicht dinglich besichert und untereinander gleichrangig sindmit einem festen Zins ausgestattet. Die Schuldverschreibungen Inhaberschuldverschreibungen und die Zinsansprüche werden in einer Globalurkunde mit einem nominalen Gesamtnennbetrag von bis zu 10.000.000 Euro (zehn Millionen Euro) verbrieft. .. Die Globalurkunde wird vor dem Emissionstermin bei der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, in Girosam- melverwahrung Girosammelverwahrung hinterlegt. Weitere Hinterlegungsstellen – insbesondere im Ausland – existieren zum Datum des Memorandums nicht. Den Anleihegläubigern Anlegern der Schuldverschreibungen Inhaberschuldverschreibungen stehen Miteigentumsrechte an der Globalurkunde zu, die gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Clearstream Banking AG, Eschborn, übertragen werden können. Effektive Einzelurkunden und/oder Sammelurkunden für ein und/oder mehrere Schuldverschreibungen Inhaberschuldverschreibungen mit Ausnahme der Glo- balurkunde Globalurkunde werden nicht ausgegeben. Der Anleger kann seine Schuldverschreibungen auch vor Ablauf der Laufzeit ohne Zustimmung der Emittentin ganz oder teilweise an Dritte übertragen, abtreten, belasten oder vererben. Die Übertragbar- keit der Schuldverschreibungen ist nicht beschränkt. Gemäß den Geschäftsbedingungen der Clear- stream Banking AG sind die Schuldverschreibungen frei übertragbar. Dabei werden jeweils die Mitei- gentumsrechte des Anlegers an der Globalurkunde auf den Erwerber übertragen. Die WKN für die Schuldverschreibungen Inhaberschuldverschreibungen lautet A2TR8Z. A30V3K. Die ISIN für die Schuldverschreibungen Inhaberschuldverschreibungen lautet DE000A2TR8Z1DE000A30V3K1. Die Emittentin behält sich vorInhaberschuldverschreibungen, auch „Anleihen“ genannt, sind Wertpapiere, die anders als Aktien, keine reine gewinnabhängige Dividende gewähren, sondern mit einem festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit ausgestattet sind und das Recht gewähren, am Ende der Laufzeit die Inhaberschuldverschreibungen zum Nennbetrag zurückzugeben. Der Rückzahlungsbetrag unterliegt keinen börslichen Kursschwankungen. Auch vor Ablauf der Laufzeit können Inhaberschuldverschreibungen jederzeit ohne Zustimmung übertragen, von einem Kaufinteressenten erworben, an Dritte abgetreten oder verpfändet werden. Mit dem Kauf einer Inhaberschuldverschreibung erwirbt der Inhaber Käufer das Recht auf einen dem Nennbetrag entsprechenden Teil der Schuldverschreibungen wei- tere Schuldverschreibungen mit jeweils gleicher Ausstattung in Emission. Dieses anteilige Recht wird durch einen Miteigentumsanteil an der Weise zu begebenGlobalurkunde eingeräumt. Form und Inhalt der Inhaberschuldverschreibungen, dass sie mit den jeweiligen Schuldverschreibungen zusammengefasst werdendie Anleihebedingungen sowie alle Rechte und Pflichten der Anleger, eine einheitliche Anleihe bilden und ihren nominalen Gesamtnennbetrag erhöhen. Die Erhöhung des Gesamtnennbetrages erfolgt im Wege eines Nachtrages zum Prospekt. Die Begebung weiterer Anleihen, welche mit den Schuldverschreibungen keine Einheit bilden und die über andere Ausstattungsmerkmale in Bezug auf Verzinsung oder Stücke- lung verfügen oder die Begebung von anderen (vorrangigen, gleichrangigen oder nachrangigen) Schuld- und/oder Finanzierungstitel bleibt der Emittentin unbenommenund der Zahlstelle bestimmen sich nach deutschem Recht. Inhaberschuldverschreibungen sind in den §§ 793 ff. BGB geregelt. Diese Regelungen werden durch die jeweiligen Anleihebedingungen konkretisiert. Grundlage für die gegenständliche Emission der Inhaberschuldverschreibungen ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Emittentin vom 07. Oktober 2022.
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Samples: Private Placement Memorandum
Gegenstand des Angebots. Die Emittentin bietet Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag Gegenstand dieses Prospekts ist das öffentliche Angebot von bis zu Euro 6.100.000,- zu ei- nem festen Zinssatz von 5,5 % p.a. in Form eines öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutsch- land, im Großherzogtum Luxemburg und in der Republik Österreich an. Die Emittentin wird parallel zur Veröffentlichung des Prospektes durch eine Anzeige in einer großen luxemburgischen Tageszeitung auf die Zeichnungsmöglichkeit für die Schuldverschreibungen für lu- xemburgische Zeichnungsinteressenten hinweisen. Die Schuldverschreibungen lauten 16.288.000 auf den Inhaber lau- tenden nennwertlosen Stückaktien der ABAG AKTIENMARKT BETEILIGUNGS AG (ISIN: DE0005254601; WKN: 525460). Das öffentliche Angebot umfasst damit das vollständige aktuel- le Grundkapital der Emittentin. Das öffentliche Angebot erfolgt anlässlich der Einbeziehung der Aktien der Emittentin zum Handel im Freiverkehr an einer deutschen Wertpapierbörse und sind eingeteilt in bis zu 6.100 Stück untereinan- den damit einhergehender Werbemaßnahmen der gleichberechtigte Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils Euro 1.000,-Emittentin. Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkei- ten Aktien der EmittentinEmittentin sind bislang zum Handel im Freiverkehr der Börse München einbezogen. Die Wertpapiere sind Inhaberpapiere. Die Aktien der Emittentin werden durch eine Globalur- kunde verbrieft, die eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre enthalten und untereinander gleichrangig sind. Die Schuldverschreibungen werden in einer Globalurkunde verbrieft. Die Globalurkunde wird vor dem Emissionstermin bei der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxx, hinterlegt ist. Die Aktien der Emittentin sind in Girosam- melverwahrung hinterlegt. Weitere Hinterlegungsstellen existieren nichtEuro ausgegeben. Den Anleihegläubigern Inhabern der Schuldverschreibungen stehen Miteigentumsrechte Aktien ste- hen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu. Effektive Einzelurkunden und/oder Sammelurkunden Eine Neuemission findet im Rahmen des Angebots nicht statt. Die Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, befinden sich im Eigentum der Aktionäre der Emittentin; eventuelle Angebote er- folgen daher nicht durch die Emittentin, sondern durch ihre Aktionäre. Die Aktien der Emittentin sind nicht Gegenstand eines Antrags auf Zulassung zum Handel in ei- nem organisierten Markt. Sämtliche Aktien sind zum Handel im Freiverkehr der Börse München einbezogen. Die Einbeziehung der Aktien zum Handel im Freiverkehr an einer deutschen Wert- papierbörse stellt in Verbindung mit werblichen Maßnahmen der Emittentin ein öffentliches An- gebot von Aktien der Emittentin dar. Spezifische Maßnahmen zur Platzierung, Zuteilung der Ak- tien, Lieferung und Abrechnung sowie zum Marktschutz sind im Rahmen des öffentlichen Angebots nicht vorgesehen. Auch ein für ein und/oder mehrere Schuldverschreibungen mit Ausnahme der Glo- balurkunde werden etwaiges öffentliches Angebot geltender Preis ist nicht ausgegebenfestgesetzt. Der Anleger kann seine Schuldverschreibungen auch vor Ablauf der Laufzeit ohne Zustimmung der Emittentin ganz oder teilweise an Dritte übertragen, abtreten, belasten oder vererben. Die Übertragbar- keit der Schuldverschreibungen ist nicht beschränkt. Gemäß den Geschäftsbedingungen der Clear- stream Banking AG sind die Schuldverschreibungen frei übertragbar. Dabei werden jeweils die Mitei- gentumsrechte des Anlegers an der Globalurkunde auf den Erwerber übertragen. Die WKN Angebotspreis für die Schuldverschreibungen lautet A2TR8Z. Die ISIN Aktien entspricht dem jeweiligen Börsenpreis und orientiert sich nach Angebot und Nachfrage der über die Börse abgewickelten Kauf- und Ver- kaufsaufträge. Der Angebotspreis wird durch den für die Schuldverschreibungen lautet DE000A2TR8Z1Preisfeststellung verantwortlichen Skontroführer nach dem Regelwerk der Börse München mit dem Ziel eines bestmöglichen Aus- gleichs zwischen Kauf- und Verkaufsaufträge festgestellt bzw. Die Emittentin behält sich vor, jederzeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen wei- tere Schuldverschreibungen mit jeweils gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den jeweiligen Schuldverschreibungen zusammengefasst werden, eine einheitliche Anleihe bilden und ihren nominalen Gesamtnennbetrag erhöhen. Die Erhöhung des Gesamtnennbetrages erfolgt im Wege eines Nachtrages zum Prospekt. Die Begebung weiterer Anleihen, welche mit den Schuldverschreibungen keine Einheit bilden und die über andere Ausstattungsmerkmale in Bezug auf Verzinsung oder Stücke- lung verfügen oder die Begebung von anderen (vorrangigen, gleichrangigen oder nachrangigen) Schuld- und/oder Finanzierungstitel bleibt der Emittentin unbenommendas XETRA-System ermit- telt.
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Samples: Wertpapierprospekt
Gegenstand des Angebots. Die Emittentin bietet Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 6.100.000,- 3.260.000,- zu ei- nem festen Zinssatz von 5,5 6,0 % p.a. in Form eines öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutsch- land, im Großherzogtum Luxemburg und in der Republik Österreich an. Die Emittentin wird parallel zur Veröffentlichung des Prospektes durch eine Anzeige in einer großen luxemburgischen Tageszeitung auf die Zeichnungsmöglichkeit für die Schuldverschreibungen für lu- xemburgische Zeichnungsinteressenten hinweisen. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in bis zu 6.100 3.260 Stück untereinan- der gleichberechtigte Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils je Euro 1.000,-. Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkei- ten der Emittentin, die eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre enthalten und untereinander gleichrangig sind. Die Schuldverschreibungen werden in einer Globalurkunde verbrieft. Die Globalurkunde wird vor dem Emissionstermin bei der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, in Girosam- melverwahrung hinterlegt. Weitere Hinterlegungsstellen existieren nicht. Den Anleihegläubigern der Schuldverschreibungen stehen Miteigentumsrechte an der Globalurkunde zu. Effektive Einzelurkunden und/oder Sammelurkunden für ein und/oder mehrere Schuldverschreibungen mit Ausnahme der Glo- balurkunde werden nicht ausgegeben. Der Anleger kann seine Schuldverschreibungen auch vor Ablauf der Laufzeit ohne Zustimmung der Emittentin ganz oder teilweise an Dritte übertragen, abtreten, belasten oder vererben. Die Übertragbar- keit der Schuldverschreibungen ist nicht beschränkt. Gemäß den Geschäftsbedingungen der Clear- stream Banking AG sind die Schuldverschreibungen frei übertragbar. Dabei werden jeweils die Mitei- gentumsrechte des Anlegers an der Globalurkunde auf den Erwerber übertragen. Die WKN für die Schuldverschreibungen lautet A2TR8Z. A2YNZ6. Die ISIN für die Schuldverschreibungen lautet DE000A2TR8Z1DE000A2YNZ65. Die Emittentin behält sich vor, jederzeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen wei- tere Schuldverschreibungen mit jeweils gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den jeweiligen Schuldverschreibungen zusammengefasst werden, eine einheitliche Anleihe bilden und ihren nominalen Gesamtnennbetrag erhöhen. Die Erhöhung des Gesamtnennbetrages erfolgt im Wege eines Nachtrages Nachtrags zum Prospekt. Die Begebung weiterer Anleihen, welche mit den Schuldverschreibungen keine Einheit bilden und die über andere Ausstattungsmerkmale in Bezug auf Verzinsung oder Stücke- lung verfügen oder die Begebung von anderen (vorrangigen, gleichrangigen oder nachrangigen) Schuld- und/oder Finanzierungstitel bleibt der Emittentin unbenommen.
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Samples: Wertpapierprospekt
Gegenstand des Angebots. Die Emittentin bietet Schuldverschreibungen nicht nachrangige und über Treuhänder dinglich und schuldrechtlich- besicherte Inhaberteilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 6.100.000,- zu ei- nem festen Zinssatz von 5,5 % p.a. EUR 30.000.000,00 in Form eines öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutsch- landDeutschland, Österreich und Luxemburg im Großherzogtum Luxemburg und in der Republik Österreich Wege eines Öffentlichen Angebots an. Das Angebot richtet sich an Privatanleger und institutionelle Anleger. An dem Öffentlichen Angebot wirkt die EQUINET nicht mit. Weiterhin werden die Inhaber- teilschuldverschreibungen im Rahmen von Privatplatzierungen unter Beachtung des je- weils anwendbaren Rechts institutionellen Investoren in Deutschland sowie international, jedoch insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Japan, zum Erwerb angeboten. Anleger können die Inhaberteilschuldverschreibungen in global- verbriefter Form erwerben. Der Ausgabepreis, zu dem die Inhaberteilschuldverschreibun- gen erworben werden können, beträgt vom 28. November 2012 bis zum 4. Dezember 2012 100% des Nennbetrags, d.h. je EUR 1.000, und wird nach dem 4. Dezember 2012 nach dem aktuellen Börsenkurs festgelegt. Ein Mindest- oder Höchstbetrag der Zeichnung be- steht nicht. Die Emittentin wird parallel zur Veröffentlichung Zinsen der Inhaberteilschuldverschreibungen können nach der ICMA- Methode 251 (International Capital Marktes Association) ermittelt werden. Diese ermittelt die Effektivverzinsung von Schuldverschreibungen unter Berücksichtigung der täglichen Stückzinsen. Für die Berechnung der individuellen Rendite sind zudem die Transaktions- kosten (z.B. Depotgebühren der Globalverbriefung) des Prospektes Anlegers relevant. Die Inhaberteilschuldverschreibungen sind durch eine Anzeige in einer großen luxemburgischen Tageszeitung auf die Zeichnungsmöglichkeit für die Schuldverschreibungen für lu- xemburgische Zeichnungsinteressenten hinweisen. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und sind eingeteilt in lautende Globalur- kunde ohne Jahreszinsscheine, die bis zu 6.100 Stück untereinan- der gleichberechtigte Schuldverschreibungen mit einem 30.000 Inhaberteilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils Euro 1.000,-. Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbareje EUR 1.000,00 repräsentieren, nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkei- ten der Emittentin, die eine vorinsolvenzrechtliche Durchsetzungssperre enthalten und untereinander gleichrangig sind. Die Schuldverschreibungen werden in einer Globalurkunde verbrieft. Die Globalurkunde wird vor dem Emissionstermin bei von der Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00Xxxx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 XxxxxxxxXxxxxxxxx xx Xxxx, Deutsch- land, verwahrt. Die Laufzeit der Inhaberteilschuldverschreibungen wird voraussichtlich am 6. Dezem- ber 2012 beginnen und die Inhaberteilschuldverschreibungen werden am 6. Dezem- ber 2019 („Fälligkeitstag“) zu ihrem jeweiligen Nennbetrag zurückgezahlt, soweit sie nicht vorher zurückgezahlt oder zurückgekauft und entwertet wurden. Die Inhaberteil- schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren Nennbetrag verzinst, und zwar ab dem 6. Dezember 2012 („Verzinsungsbeginn“) (einschließlich) bis zum 6. Dezember 2019 (ausschließlich) mit 6,75 % p.a. Die Zinsen sind nachträglich am 6. Dezember eines jeden Jahres zu zahlen (jeweils „Zinszahlungstag“). Die erste Zinszahlung erfolgt am 6. De- zember 2013 und beläuft sich auf EUR 67,30 für die Inhaberteilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR 1.000,00. Die Ansprüche auf Zahlung der Zinsen und Rück- zahlung des jeweiligen Nennbetrags verjähren gemäß den gesetzlichen Vorschriften. • Zeichnung über die Zeichnungsfunktionalität Um die Inhaberteilschuldverschreibungen in Girosam- melverwahrung hinterlegt. Weitere Hinterlegungsstellen existieren nicht. Den Anleihegläubigern Deutschland, Österreich und Luxemburg im Wege des Öffentlichen Angebots zu kaufen, müssen die Anleger über die von der Schuldverschreibungen stehen Miteigentumsrechte an der Globalurkunde zu. Effektive Einzelurkunden und/oder Sammelurkunden für ein und/oder mehrere Schuldverschreibungen mit Ausnahme der Glo- balurkunde werden nicht ausgegebenEUWAX AG, Stuttgart, im Handelssystem XONTRO bereitgestellte Zeichnungsfunktiona- lität („Zeichnungsfunktionalität“) zeichnen. Der Anleger kann muss hierzu über seine Schuldverschreibungen auch vor Ablauf Depot- bank einen Kaufantrag stellen. Dies setzt voraus, dass (i) die Depotbank als Handelsteil- nehmer an der Laufzeit ohne Zustimmung Baden-Württembergischen Wertpapierbörse zugelassen ist oder über einen an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse zugelassenen Handelsteilnehmer Zu- gang zum Handel hat, (ii) über einen XONTRO-Anschluss verfügt und (iii) zur Nutzung der XONTRO-Zeichnungsfunktionalität „Bondm-Zeichnung“ berechtigt und (iv) in der Lage ist (der „Handelsteilnehmer“). Die Zeichnung über die Zeichnungsfunktionalität erfolgt in der Zeit vom 28. November 2012 bis zum 4. Dezember 2012, 17.00 Uhr. Ist bis zum 4. Dezember 2012, 17.00 Uhr, keine Vollplatzierung eingetreten beginnt am 5. De- zember 2012 der Öffentliche Abverkauf. Der Kaufpreis für die vom Anleger zu erwerben- den Inhaberteilschuldverschreibungen ist am Valutatag („Geld gegen Anleihe/Stücke“) der Zahlstelle zur Verfügung zu stellen. Während der Angebotsfrist zur Zeichnung über die Zeichnungsfunktionalität stellt der Handelsteilnehmer für den Anleger auf dessen Auffor- derung Kaufanträge über die Zeichnungsfunktionalität. Kaufanträge über die Zeichnungs- funktionalität gelten als zugegangen, sobald die Zahlstelle gegenüber der EUWAX eine Mitteilung gemacht hat, welche den Kaufantrag während der maßgeblichen Angebotsfrist berücksichtigt. Die Zahlstelle nimmt diese Kaufanträge im Namen und für Rechnung der Emittentin ganz oder teilweise an Dritte übertragen, abtreten, belasten oder vererbenentgegen und teilt der Emittentin die eingegangenen Kaufanträge mit. Die Übertragbar- keit der Schuldverschreibungen ist nicht beschränkt. Gemäß den Geschäftsbedingungen der Clear- stream Banking AG sind die Schuldverschreibungen frei übertragbar. Dabei werden jeweils die Mitei- gentumsrechte des Anlegers an der Globalurkunde auf den Erwerber übertragen. Die WKN für die Schuldverschreibungen lautet A2TR8Z. Die ISIN für die Schuldverschreibungen lautet DE000A2TR8Z1. Die Emittentin Emit- tentin behält sich vor, vor Annahme der Kaufanträge diese abzulehnen oder die Angebots- frist zu verkürzen oder zu verlängern oder eine oder weitere Angebotsfristen festzulegen. • Öffentlicher Abverkauf Die Inhaberteilschuldverschreibungen werden zudem, wenn bis zum 4. Dezember 2012, 17.00 Uhr, keine Vollplatzierung eingetreten ist, ab ihrer Aufnahme in die Preisermittlung im Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, Stuttgart, durch die Emittentin ab dem 5. Dezember 2012 bis zur Vollplatzierung der Anleihe öffentlich in Deutschland, Österreich und Luxemburg angeboten, längstens jedoch bis zum 28. Februar 2013. Dies geschieht, indem die Emittentin Inhaberteilschuldverschreibungen nach freiem Ermessen über die Zahlstelle als Finanzkommissionärin im Freiverkehr, Handelssegment Bondm, der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse verkauft („Öffentlicher Abver- kauf“). Die Emittentin wird über die Zahlstelle als Finanzkommissionärin Erwerbsangebo- te von Anlegern auf Erwerb von Inhaberteilschuldverschreibungen, die im Freiverkehr, Handelssegment Bondm, der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse eingestellt sind, annehmen. Emittentin und Zahlstelle sind nicht verpflichtet, entsprechende Angebote an- zunehmen und können den Öffentlichen Abverkauf jederzeit ohne Zustimmung auch aus sonstigen Gründen vorzeitig beenden. Erwerbsangebote im Rahmen des Öffentlichen Abverkaufes müssen nach den Regularien der Inhaber Baden-Württembergischen Wertpapierbörse erfolgen. Mit Abgabe des Kaufantrags verzichtet der Schuldverschreibungen wei- tere Schuldverschreibungen mit jeweils gleicher Ausstattung Anleger auf eine explizite Annahme des Kauf- antrags gemäß § 151 Satz 1 BGB. Die Emittentin beabsichtigt, die Ergebnisse des Ange- bots der Inhaberteilschuldverschreibungen innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Zeichnungsfrist auf ihrer Website zu veröffentlichen. Der Anleger erlangt Kenntnis von der Zuteilung durch Einbuchung der Inhaberteilschuldverschreibungen in sein Depot, die in der Weise zu begeben, dass sie mit den jeweiligen Schuldverschreibungen zusammengefasst werden, eine einheitliche Anleihe bilden Regel am Valutatag erfolgt. Jedwede Verkürzung oder Verlängerung der Angebots- frist sowie die Festlegung weiterer Angebotsfristen wird auf der Website des Selling Agents und ihren nominalen Gesamtnennbetrag erhöhender Emittentin bekannt gegeben. Die Erhöhung des Gesamtnennbetrages erfolgt im Wege eines Nachtrages zum Prospekt. Die Begebung weiterer Anleihen, welche mit den Schuldverschreibungen keine Einheit bilden und die über andere Ausstattungsmerkmale Jeder wichtige neue Umstand oder jede we- sentliche Unrichtigkeit in Bezug auf Verzinsung oder Stücke- lung verfügen oder die Begebung von anderen (vorrangigenim Prospekt enthaltenen Angaben, gleichrangigen oder nachrangigen) Schuld- und/oder Finanzierungstitel bleibt welche die Be- urteilung der Inhaberteilschuldverschreibungen beeinflussen könnten und die zwischen Billigung des Prospekts und vor dem endgültigen Schluss des Öffentlichen Angebots auf- treten bzw. festgestellt werden, werden in einem Nachtrag zu diesem Prospekt veröffent- licht, der nach seiner Billigung durch die BaFin auf der Webseite der Emittentin unbenommenbekannt gemacht wird.
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