Privatplatzierung. Die Privatplatzierung an qualifizierte Anleger in der Bundesrepublik Deutschland und in bestimmten weiteren Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan wird durch ICF gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen durchgeführt.
Privatplatzierung. Die Privatplatzierung in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg und in be- stimmten weiteren Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika sowie von Kanada, Australien und Japan wird von den Joint Lead Managern (wie unter IV.10. definiert) gemäß den an- wendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen nach Artikel 1 Abs. 4 Prospektverordnung bzw. in anderen Ländern nach entsprechenden Vorschriften durchgeführt. Im Rahmen der Privatplat- zierung wird die Emittentin evtl. bei entsprechender Nachfrage auch über die im Rahmen des Angebots zunächst angebotenen Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 40 Mio. hinaus- gehend weitere Schuldverschreibungen mit einem Nominalbetrag von bis zu EUR 10 Mio. zuteilen und die Anleihe entsprechend auf ein Emissionsvolumen von bis zu EUR 50 Mio. aufstocken. Die Privatplat- zierung ist nicht Teil des Öffentlichen Angebots.
Privatplatzierung. Die Privatplatzierung in der Bundesrepublik Deutschland, ausgewählten europäischen und in bestimm- ten weiteren Staaten wird von dem Lead Manager (wie unter Abschnitt VI. Nr. 12 „Lead Manager“ defi- niert) gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen, insbesondere nach Artikel 1 Abs. 4 Prospektverordnung bzw. dieser Vorschrift entsprechender Ausnahmetatbestände durchgeführt. Im Rahmen der Privatplatzierung wird die Emittentin evtl. bei entsprechender Nachfrage auch über die im Rahmen des Angebots zunächst angebotenen Schuldverschreibungen mit einem Ge- samtnennbetrag von EUR 50 Mio. hinausgehend weitere Schuldverschreibungen mit einem Nominal- betrag von bis zu EUR 5 Mio. zuteilen und die Anleihe entsprechend auf ein Emissionsvolumen von bis zu EUR 55 Mio. aufstocken. Die Privatplatzierung ist nicht Teil des Öffentlichen Angebots.
Privatplatzierung. Die Privatplatzierung wird von Emittentin durchgeführt. Im Rahmen dieser Privatplatzierung werden die Schuldverschreibungen in der Bundesrepublik Deutschland und ausgewählten europäischen und weiteren Staaten (mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Ja- pan) gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen angeboten.
Privatplatzierung. Weiterhin können die Schuldverschreibungen im Rahmen von Privatplatzierungen bei qualifizierten Anlegern in Deutschland sowie international durch die Emittentin oder durch von der Emittentin beauftragte Dritte, jedoch insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Japan, und nicht an U.S.-Personen in Sinne der Regulation S des U.S. Securities Act (der „Securities Act“) von 1933 in der jeweils gültigen Fassung zur Zeichnung angeboten werden.
Privatplatzierung. Weiterhin werden die Inhaberteilschuldverschreibungen im Rahmen von Privatplatzierun- gen ab dem 28. November 2012 parallel zur Zeichnung über die Zeichnungsfunktionalität und zum Öffentlichen Abverkauf, sowie darüber hinaus institutionellen Investoren in Deutschland sowie international, jedoch insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Japan, zum Erwerb angeboten. Der Erwerb im Wege der Privatplat- zierung erfolgt über den Lead Manager oder den/die Selling Agents mit Abwicklung in der Regel über die Zahlstelle.
Privatplatzierung. Die Privatplatzierung an qualifizierte Anleger in Deutschland und in bestimmten weiteren Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika sowie von Kanada, Australien und Japan wird von dem Sole Lead Manager gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen, die in der europäischen Union in Umsetzung von Artikel 3 Abs. 2 der Richtlinie 2003/71/EG in ihrer jeweils geltenden Fassung erlassen wurden, bzw. in anderen Ländern nach entsprechenden Vor- schriften durchgeführt.
Privatplatzierung. Die Privatplatzierung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen an qualifizierte Anleger in der Bundesrepublik Deutsch- land und in bestimmten weiteren Staaten wird in Eigenverantwortung durch die Emittentin gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen durchgeführt.
Privatplatzierung. Die Privatplatzierung in der Bundesrepublik Deutschland wird gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen nach Artikel 1 Absatz 4 Prospektverordnung bzw. in anderen Ländern nach entsprechenden Vorschriften durchgeführt. Die Privatplatzierung ist nicht Teil des Öffentlichen Angebots.
Privatplatzierung. Die Privatplatzierung wird von den Joint Lead Managern durchgeführt. Im Rahmen dieser Privatplatzie- rung werden die Schuldverschreibungen in der Bundesrepublik Deutschland und in bestimmten weite- ren Staaten (mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika sowie von Kanada, Australien und Japan) gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen Qualifizierte Inves- toren sowie weiteren Anlegern angeboten (siehe hierzu im Einzelnen Kapitel IV.1).
13 Die Angaben auf der Webseite sind nicht Teil des Prospekts, sofern diese nicht mittels Verweises in den Pros- pekt aufgenommen wurden.