Umtauschangebot Musterklauseln

Umtauschangebot. Die Emittentin wird darüber hinaus die Inhaber der Schuldverschreibung 2019/2024 im Rahmen eines voraus- sichtlich am 30. August 2023 auf der Internetseite der Emittentin und im Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Umtauschangebots (abgedruckt in diesem Prospekt unter Abschnitt 16 Bedingungen des Umtauschangebots) einladen, ihre Schuldverschreibungen 2019/2024 in die angebotenen Schuldverschreibungen zu tauschen. Der Umtausch erfolgt dergestalt, dass ein Inhaber von Schuldverschreibungen 2019/2024 mit einem Nennbetrag von EUR 1.000,00 eine der angebotenen Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR 1.000,00, die Ge- genstand dieses Prospekts sind, und zusätzlich EUR 10,00 in bar (der „Zusatzbetrag“) sowie die aufgelaufenen Stückzinsen der Schuldverschreibungen 2019/2024 erhält. Stückzinsen und Zusatzbetrag ergeben zusammen den Barausgleichsbetrag. Umtauschwillige Inhaber der Schuldverschreibungen 2019/2024 können innerhalb der Umtauschfrist (siehe Ab- schnitt 8.6 Angebotszeitraum und Umtauschfrist) in schriftlicher Form unter Verwendung des über die Depot- bank des jeweiligen Anlegers zur Verfügung gestellten Formulars über die Depotbank der Emittentin einen Auf- trag zum Umtausch ihrer Schuldverschreibungen 2019/2024 erteilen (der „Umtauschauftrag“). Die Anleihegläubiger haben die Möglichkeit, zusätzlich zu der Abgabe eines Umtauschauftrags im Rahmen des öffentlichen Angebots ein Angebot zur Zeichnung weiterer neuer Schuldverschreibungen der Emittentin gegen Zahlung des Nennbetrags abzugeben (die „Mehrerwerbsoption“). Zeichnungsangebote im Rahmen der Mehrer- werbsoption können ab dem Nennbetrag einer Neuen Schuldverschreibung von EUR 1.000,00 abgegeben wer- den, wobei das Volumen des jeweiligen Zeichnungsangebotes stets durch den Nennbetrag von EUR 1.000,00 teilbar sein muss. Inhaber der Schuldverschreibungen 2019/2024, die von ihren Mehrerwerbsoptionen Gebrauch machen wollen, können innerhalb der Umtauschfrist in Textform unter Verwendung des über ihre Depotbank zur Verfügung gestellten Formulars oder in sonstiger Textform über ihre Depotbank ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Schuldverschreibungen 2023/2028 im Rahmen des öffentlichen Angebots abgeben. Der Mehrbezugswunsch aufgrund der Ausübung der Mehrerwerbsoption kann nur berücksichtigt werden, wenn der diesbezügliche Mehrbezugsantrag samt Zahlung des gesamten Erwerbspreises für die Schuldverschreibungen, für die die Mehrerwerbsoption ausgeübt worden ist, spätestens bis zum Ablauf de...
Umtauschangebot. Darüber hinaus unterbreitet die Emittentin im Rahmen des öffentlichen Angebotes, das Gegenstand des vorliegenden Prospektes ist, den Anlegern des von der ETI Securities begebenen Partizipations- Zertifikats (WKN: A13 FRL, ISIN: AT0000A193K4), das Angebot, die von begebenen Partizipations- Zertifikate gegen die Schuldverschreibungen, die Gegenstand des vorliegenden Prospektes sind, umzutauschen (das „Umtauschangebot“). Die ETI Securities hat den Netto-Emissionserlös aus der Begebung der Partizipations-Zertifikate in Form von Schuldverschreibungen oder gegen Gewährung von Genussrechten an Immobilien-Objektgesellschaften mit dem Investitionsschwerpunkt Wohnim- mobilien in Deutschland weitergereicht. Die Emittentin beabsichtigt, diejenigen Zertifikate, für die An- leger von ihrem Umtauschrecht Gebrauch machen, an die ETI Securities gegen Auskehrung von Ge- nussrechten oder Schuldverschreibungen in Höhe des entsprechenden Wertes an die ETI Securities zurückzuübertragen. Auf diese Weise würde die Emittentin ihr Produktportfolio aufbauen und sich Zugriff auf ein bereits bestehendes Immobilienportfolio sichern, das von Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, dem Geschäftsführer und Gesellschafter der Sachwert Capital Management GmbH, und Herrn Dr. x.x. Xxxxxxxx Xxxxxxxx, der alleinige bzw. in den meisten Fällen zumindest mehrheitlich beteiligte Xxxxxx- ditist der in der Rechtsform der GmbH & Co. KG organisierten Immobilien-Objektgesellschaften, der zudem 6 % der Geschäftsanteile an der German Real Estate Immobilien GmbH hält, aufgebaut wur- de. Hierzu will die Emittentin die Zertifikate, die sie im Rahmen des öffentlichen Angebots erwirbt, gegen bestehende Genussrechte und Schuldverschreibungen, welche die ETI Securities von be- stimmten Immobilien-Objektgesellschaften hält, tauschen. Dabei sollen die auf diese Weise erworbe- nen Zertifikate zunächst gegen Genussrechte und Schuldverschreibungen mit niedriger Verzinsung bzw. solche mit längerer Laufzeit getauscht werden. Letztlich handelt es sich bei den Zertifikaten wirt- schaftlich betrachtet um eine vergleichbare Struktur wie die Emittentin sie jetzt aufbauen will, auch da die Emittentin mittelbar über die German Real Estate Immobilien GmbH in Genussrechte und Schuld- verschreibungen von Investitions-Objektgesellschaften investiert die von den Herren Xxxxxxx und Xxxxxxxx betreut werden. Dieses vorhandene Portfolio soll - wirtschaftlich - von der Zertifikatsstruktur in die Struktur der Emittentin übertragen werden soweit Anleger...
Umtauschangebot. Die Emittentin wird darüber hinaus die Inhaber der Schuldverschreibung 2016/2021 im Rahmen eines voraus- sichtlich am 8. November 2019 auf der Internetseite der Emittentin und voraussichtlich am 11. November 2019 im Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Umtauschangebots (abgedruckt in diesem Prospekt unter Ziff. 14 Be- dingungen des Umtauschangebots) einladen, ihre Schuldverschreibungen 2016/2021 in die angebotenen Schuld- verschreibungen zu tauschen. Der Umtausch erfolgt dergestalt, dass ein Inhaber von Schuldverschreibungen 2016/2021 mit einem Nennbetrag von EUR 1.000,00 eine der angebotenen Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR 1.000,00, die Gegenstand dieses Prospekts sind, und zusätzlich EUR 20,00 in bar (der „Zu- satzbetrag“) sowie die aufgelaufenen Stückzinsen der Schuldverschreibungen 2016/2021 erhält. Stückzinsen und Zusatzbetrag ergeben zusammen den Barausgleichsbetrag. Umtauschwillige Inhaber der Schuldverschreibungen 2016/2021 können innerhalb der Umtauschfrist (siehe den Abschnitt Ziff. 7.6 Angebotszeitraum und Umtauschfrist) in schriftlicher Form unter Verwendung des über die Depotbank des jeweiligen Anlegers zur Verfügung gestellten Formulars über die Depotbank der Emittentin einen Auftrag zum Umtausch ihrer Schuldverschreibungen 2016/2021 erteilen (der „Umtauschauftrag“).
Umtauschangebot. Der Wortlaut des zu veröffentlichenden Umtauschangebots wird voraussichtlich im Wesentlichen wie folgt lauten: NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG AN U.S. PERSONEN (WIE IN REGULATION S UNTER DEM U.S. SECURITIES ACT VON 1933 IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG DEFINIERT) ODER PERSONEN, DIE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER UNTER EINER ADRESSE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER IN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESES UMTAUSCHANGEBOTS RECHTSWIDRIG WÄRE, GEBIETSANSÄSSIG SIND ODER SICH DORT AUFHALTEN. Karlsberg Brauerei GmbH Homburg, Bundesrepublik Deutschland Karlsberg Brauerei GmbH Homburg, Federal Republic of Germany Freiwilliges Angebot Voluntary offer an die Inhaber der 5,25 % Schuldverschreibungen 2016/2021 XXXX XX000X0XXXX0 to the holders of the 5.25% 2016/2021 Notes XXXX XX000X0XXXX0 zum Umtausch ihrer Schuldverschreibungen in to exchange their notes into Schuldverschreibungen 2020/2025 mit der ISIN DE000A254UR5 2020/2025 Notes with ISIN DE000A254UR5 der Karlsberg Brauerei GmbH (Umtauschangebot) of Karlsberg Brauerei GmbH (Exchange Offer) Die Karlsberg Brauerei GmbH, Homburg, Deutsch- land („Emittentin“) hat am 28. April 2016 5,25 %- Schuldverschreibungen 2016/2021 im Gesamt- nennbetrag von EUR 40.000.000 fällig am 28. April 2021 mit der ISIN: DE000A2AATX6 („Umtausch- schuldverschreibungen“ und jeweils eine „Um- tauschschuldverschreibung“) begeben. On April 28, 2016, Karlsberg Brauerei GmbH, Homburg, Germany (“Issuer“) issued 5.25% Notes 2016/2021 with a total par value of EUR 40,000,000 due 28 April 2021 with XXXX XX000X0XXXX0 “Exchange Notes” and individually “Exchange Note”). Die Umtauschschuldverschreibungen sind einge- teilt in auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Inhaberschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1.000 Der Gesamtnennbetrag der Umtauschschuldverschrei- bung in Höhe von EUR 40.000.000 steht gegen- wärtig noch zur Rückzahlung aus. Die Emittentin selbst hält keine Umtauschschuldverschreibungen. The Exchange Notes are each divided into pari passu bearer notes with a principal amount of EUR 1,000 each. The aggregate principal amount of the Exchange Notes in an amount of EUR 40,000,000 is currently out- standing for redemption. The Issuer itself does not hold any Exchange Notes. Die Geschäftsführung der Emittentin hat am 2. September 2020 beschlossen, den Anleihegläu- bigern der Umtauschschuldverschreibungen („An- leihegläubiger der Umtauschschuldverschrei- bungen“) anzubieten, ...
Umtauschangebot. Das Umtauschangebot ermöglicht es jedem Anteilsinhaber, für die von ihm zum Tausch angebotenen Zielanteile Neue Aktien der Gesellschaft in einem Gesamtgegenwert zu erhalten, der dem NAV des jeweiligen von ihm zum Tausch angebotenen Zielanteils entspricht. Die Anzahl der an den einzelnen Anteilsinhaber im Rahmen der Sachkapitalerhöhung gegen Einbringung seiner Zielanteile auszugebenden Neuen Aktien errechnet sich unter Zugrundelegung (i) des NAV zum 30. Juni 2024 des von dem jeweiligen Anteilsinhaber zum Tausch angebotenen Zielanteils und (ii) dem nach Durchführung der Barangebote zu bestimmenden Platzierungspreis Sachkapitalerhöhung (wie nachfolgend definiert) je Neuer Aktie.
Umtauschangebot. Gegenstand des Angebots Angebotsfrist, Verlängerung der Angebotsfrist
Umtauschangebot. Umtauschangebot
Umtauschangebot der an die Umtausch der bestehenden Schuldverschreibungen in neu zu begebende Schuldverschrei- bungen der Emission mit der Bezeichnung 4 % Volksbank Graz-Bruck Nachrangkapital Schuldverschreibung 2013 - 2019 (ISIN: AT0000A11U20)

Related to Umtauschangebot

  • Mitwirkung des Auftraggebers Der Auftraggeber ist zur Erbringung folgender Mitwirkungsleistun- gen verpflichtet. Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus Ver- trag und seinen Anlagen ergeben. Sofern darüber hinaus Mitwir- kungspflichten erforderlich werden, wird der Auftragnehmer den Auf- traggeber auf diesen Umstand hinweisen. Die Parteien werden sich sodann über diese zusätzlichen Mitwirkungspflichten abstimmen, wobei der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten erfüllen wird und diese nur aus wichtigem Grund verweigern darf. 1. Der Auftraggeber stellt eine Kontaktperson zur Verfügung, die be- vollmächtigt ist, Entscheidungen zu treffen, die im Rahmen der Er- bringung der jeweils vereinbarten Leistung erforderlich sind. 2. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen (sofern dem Auftraggeber dies tatsächlich und rechtlich möglich ist) auf entspre- chende Anfrage schnellstmöglich zur Verfügung stellen, insbeson- dere bei Informationen, von denen der Auftraggeber erkennt oder erkennen muss, dass sie für die Erbringung der Leistungen von Be- deutung sind. Informationen über durch den Auftraggeber vorge- nommene Änderungen an seinen technischen Anlagen, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer auch ohne Aufforderung übermit- teln, wenn und soweit diese Auswirkungen auf die zu erbringenden Leistungen haben können. 3. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die zur Anbindung des jeweiligen Gebäudes erforderlichen Kabeltrassen, Leerrohre sowie sonstigen Wegerechte ab Verlassen der vom Auftragnehmer betrie- benen Werkstrasse i.S.d. Ziffer 2.2 der Chemieparkrichtlinie Nr. 1 „Grundsätze der Werksplanung“ vom 01. November 2003 bis zum Gebäudeeingangsverteiler („GEV“, in der Regel im Technikraum des jeweiligen Gebäudes) zur Verlegung eigener Verkabelung des Auftragnehmers unentgeltlich zur Verfügung stellen. In diesem Zu- sammenhang ist der Auftraggeber insbesondere verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Nutzungsgestattung des jeweiligen Grund- stückseigentümers bzw. sonstigen Berechtigten nach Maßgabe des zusammen mit dem Auftragsformular durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Musters bereitzustellen („Grundstückseigentü- mererklärung“). Die Zurverfügungstellung der erforderlichen Kabelt- rassen, Leerrohre sowie sonstigen Wegerechte bzw. der Grund- stückseigentümererklärung erfolgt gemäß der Anforderung des Auf- tragnehmers im Zuge der Planung der Anschaltung der durch den Auftraggeber beauftragten Anbindung(en). Sofern die Zurverfü- gungstellung gemäß der Anforderung des Auftragnehmers aus tat- sächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, werden die Parteien über eine alternative Erschließung des Gebäudes mit Glas- fasern des Auftragnehmers verhandeln. Erzielen die Parteien inner- halb von vier (4) Wochen nach Anforderung des Auftragnehmers keine Einigung, kann der Auftragnehmer die betroffene Anbindung kündigen und alle mit der bisherigen Planung und Realisierung ver- bundenen internen und externen Aufwendungen des Auftragneh- mers sind durch den Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über jegliche Änderung oder Einwirkung auf die vom Auftragnehmer genutzten Kabeltrassen, Leerrohre sowie sonstigen Wegerechte bzw. über jegliche Änderung oder einen Wegfall einer erteilten Grundstücksei- gentümererklärung unverzüglich im Voraus zu informieren, sofern diese zu einer Störung oder Unterbrechung der vom Auftragnehmer verlegten Verkabelung führen könnten. Jegliche dergestalt geplante Maßnahme ist zudem vor ihrer Durchführung mit dem Auftragneh- mer abzustimmen. Sofern durch eine Maßnahme im Sinne von Satz 1 dieses Absatzes Veränderungen an der vom Auftragnehmer ver- legten Verkabelung zur weiteren Aufrechterhaltung der Netzleistun- gen erforderlich werden, sind alle hiermit verbunden internen und externen Aufwendungen durch den Auftraggeber zu tragen. Sofern eine Aufrechterhaltung der Anbindung nach Durchführung der Maß- nahmen aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, gelten Sätze 4 und 5 des vorstehenden Absatzes entsprechend. Die Pflicht des Auftraggebers zur Bereitstellung bestehender Kabelt- rassen, Leerrohre sowie sonstiger Wegerechte sowie zur Duldung der verlegten Auftragnehmer-Verkabelung bleibt auch nach Beendi- gung des Vertrages für weitere drei (3) Jahre bestehen. Eine Rück- bauverpflichtung seitens des Auftragnehmers besteht jedoch nicht. 4. Bei Vor-Ort-Einsätzen am Standort des Auftraggebers hat dieser da- für Sorge zu tragen, dass geschulte Mitarbeiter zur Verfügung ste- hen, um die Mitarbeiter des Auftragnehmers zu unterstützen und ge- gebenenfalls nach Anweisungen selbst Installations- und Fehlerbe- hebungsarbeiten zu leisten. Alle im Rahmen des Vor-Ort-Einsatzes erfassten Hard- und Softwareprodukte sind den Mitarbeitern des Auftragnehmers so zugänglich zu machen, dass diese unmittelbar mit ihrer Tätigkeit beginnen können, insbesondere sind Verkabelun- gen und Anbauten zu entfernen und verdeckte Anschlüsse freizule- gen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer in dem zur Erbrin- gung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Um- fang Zugang zu seinen Räumlichkeiten gewähren. Sofern der Auf- traggeber bei Vor-Ort-Einsätzen nicht entsprechend der vorgenann- ten Regelungen mitwirkt oder (ggf. auch mündlich oder in Textform) vereinbarte Termine nicht wahrnimmt, ist der Auftragnehmer be- rechtigt, den Aufwand in Höhe des anwendbaren, jeweils vereinbar- ten Stundensatzes für Dienstleistungen nach Zeit und Material zu- züglich Spesen zusätzlich in Rechnung zu stellen. 5. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer schnellstmöglich über alle dem Auftraggeber bekannten Umstände informieren, die geeig- net sind, den Netzbetrieb oder sonstige Einrichtungen des Auftrag- nehmers oder anderer Kunden zu beeinträchtigen. 6. Der Auftragnehmer stellt die beauftragten Netzleistungen grundsätz- lich am GEV bereit. Sämtliche Verkabelung ausgehend vom GEV zur weiteren Erschließung der Etagen und Räume des Gebäudes liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. 7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Anschaltung von Telekommu- nikationsendgeräten (LAN-Switche, Router, Firewalls, TK-Anlagen, Telefonen, Faxgeräten etc.) an die dafür vorgesehenen Schnittstel- len des durch den Auftragnehmer bereitgestellten Netzabschlussge- rätes (Customer Premises Equipment, "CPE") oder, sofern ein CPE nicht vom Leistungsumfang umfasst ist, an der durch den Auftrag- nehmer bereitgestellten Abschlusseinrichtung, fachgerecht vorzu- nehmen. Der Auftraggeber darf an einem CPE bzw. einer Ab- schlusseinrichtung nur Telekommunikationsendgeräte betreiben, die den gültigen elektrotechnischen und telekommunikationstechni- schen Normen und Zulassungsvorschriften, insbesondere CE, IEEE, ITU, entsprechen. 8. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass alle Standorte, an denen elektrotechnische Anlagen des Auftragnehmers installiert werden sollen, über die notwendigen Stellflächen sowie ausreichend Elekt- rizität inklusive unterbrechungsfreier Stromversorgung verfügen, dass sie hinreichend klimatisiert sind sowie dass sich die techni- schen Anlagen dauerhaft in sicherer Arbeitsumgebung befinden und gegen Feuer, Diebstahl und Vandalismus ausreichend gesichert sind. 9. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die erforderlichen tech- nischen Einrichtungen für Betrieb und Instandhaltung sowie Strom inklusive unterbrechungsfreier Stromversorgung und Erdung unent- geltlich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese für die Dauer des Vertrages in funktionsfähigem und ordnungsgemäßem Zustand. Für hierfür eventuell erforderliche Genehmigungen sorgt der Auf- traggeber. 10. Der Auftragnehmer erbringt ggf. beauftragte Sprachtelekommunika- tionsdienstleistungen unter Beachtung der durch den Auftraggeber angegebenen Informationen. Bei der Inanspruchnahme von Sprach- telekommunikationsdienstleistungen ist der Auftraggeber insbeson- dere verpflichtet, a. zugeteilte Rufnummern nur im Rahmen ihrer Zuteilung zu nutzen; b. den korrekten, vollständigen Rufnummernblock der be- rechtigten Nebenstellen sowie jede diesbezügliche Än- derung unverzüglich anzuzeigen; c. vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung "Anrufwei- terschaltung" sicherzustellen, dass das Einverständnis desjenigen Drittbenutzers vorliegt, an den die Anrufe umgeleitet werden, und dieser die Weiterleitung ggf. un- terdrücken kann. 11. Soweit der Auftraggeber den Auftragnehmer damit beauftragt, Log Files zu speichern oder den Auftragnehmer damit beauftragt, sonst in irgendeiner Weise Daten zu speichern bzw. ihr zur Verfügung zu stellen, die Rückschlüsse auf das Nutzungsverhalten seiner Mitar- beiter ermöglicht, steht der Auftraggeber dafür ein, dass Arbeitneh- merrechte bzw. Dritte hierdurch nicht verletzt, insbesondere Beteili- gungsrechte eingehalten werden. Insbesondere auf § 87 Absatz (1) Ziffer 6 des Betriebsverfassungsgesetzes wird hingewiesen. 12. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben sämtliche durch den Auftragnehmer bereitgestellte Einrichtungen im Eigentum des Auftragnehmers. 13. Der Auftraggeber erbringt sämtliche Mitwirkungspflichten für den Auftragnehmer unentgeltlich. Mitwirkungspflichten sind vertragliche Hauptpflichten des Auftraggebers.

  • Angebot Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegt. Entfällt; die Gründe für das Angebot sind Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken und die Nettoerlöse aus der Begebung von Optionsscheinen, die in diesem Basisprospekt dargestellt werden, werden vom Emittenten für seine allgemeinen Unternehmenszwecke verwendet.