Gegenstand des Angebots. Die Emittentin bietet im Rahmen des öffentlichen Angebots 40.000 nicht nachrangige und nicht besi- cherte Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 („Nennbetrag”) zum Gesamtnenn- betrag des öffentlichen Angebots von EUR 40 Mio. an, die mit einem jährlichen Zinssatz von 4,25 % bis 4,75 % („Zinssatz”) verzinst werden („Schuldverschreibungen“ und jeweils eine „Schuldverschrei- bung“). Der Gesamtnennbetrag der zu begebenden Schuldverschreibungen ist nicht festgelegt. Das Zielvolu- men der Emission ist nominal EUR 40.000.000,00 („Zielvolumen”). Der Gesamtnennbetrag der im Rah- men des öffentlichen Angebots (wie nachstehend definiert) zu begebenden Schuldverschreibungen so- wie der Zinssatz werden auf Basis eines sogenannten Bookbuilding-Verfahrens voraussichtlich am 23. September 2020 festgelegt werden und den Anlegern in einer Zins- und Volumenfestsetzungsmit- teilung („Zins- und Volumenfestsetzungsmitteilung“) mitgeteilt, die zusätzlich auch die Angabe des Nettoemissionserlöses enthält und bei der Luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Commis- sion de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) hinterlegt sowie auf den Internetseiten der Luxem- burger Börse (xxx.xxxxxx.xx) und der Emittentin (xxx.xxxxxxxxx.xx)5 veröffentlicht wird. Die Emittentin behält sich jedoch vor, den Zinssatz bereits vor dem Beginn des Angebotszeitraums, also vor dem 21. September 2020, auf Basis von Orderindikationen aus einer vor dem Beginn des Angebotszeit- raums stattfindenden Roadshow festzulegen. Bei einer Festlegung vor Ablauf des Angebotszeitraums wird die Emittentin den festgelegten Zinssatz im Rahmen eines Nachtrags gemäß Artikel 23 Prospekt- verordnung bekanntmachen. In diesem Fall würden anstelle der Zins- und Volumenfestsetzungsmittei- lung eine separate Zinsmitteilung („Zinsmitteilung“) sowie eine separate Volumenfestsetzungsmittei- lung („Volumenfestsetzungsmitteilung“), welche zusätzlich auch die Angabe des Nettoemissionser- löses enthalten würde, erfolgen, die auf den Internetseiten der Luxemburger Börse (xxx.xxxxxx.xx) und der Emittentin (xxx.xxxxxxxxx.xx)6 veröffentlicht werden sowie, soweit dies, den nominalen Zinssatz betreffend, nicht bereits durch Nachtrag veröffentlicht wurde, bei der CSSF hinterlegt werden. Das öffentliche Angebot setzt sich zusammen aus: (i) Einem öffentlichen Umtauschangebot der Emittentin in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg, welches ausschließlich durch die Emittentin durchgeführt wird, an die Inhaber der Umtauschschuldverschreibungen, diese gegen die auf Grundlage dieses Pros- pekts angebotenen Schuldverschreibungen im Umtauschverhältnis 1:1 (eins zu eins) umzutau- schen („Umtauschangebot“), einschließlich einer Mehrerwerbsoption, bei der Teilnehmer des Umtauschangebots weitere Schuldverschreibungen zeichnen können („Mehrerwerbsoption“). Inhaber von Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, die ihre Umtauschschuldverschreibungen zum Umtausch anbieten wollen, erhalten bei Durchführung des Umtauschangebots je Umtausch-
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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt
Gegenstand des Angebots. Die Emittentin bietet im Rahmen des öffentlichen Angebots 40.000 nicht nachrangige und nicht besi- cherte zum Erwerb bis zu EUR 100.000.000,00 7,5 % Schuldverschreibungen im Nennbetrag fällig zum 27. Sep- tember 2028 in einer Stückelung von je jeweils EUR 1.000,00 (das „Nennbetrag”) zum Gesamtnenn- betrag des öffentlichen Angebots von EUR 40 Mio. an, die mit einem jährlichen Zinssatz von 4,25 % bis 4,75 % („Zinssatz”) verzinst werden („Schuldverschreibungen“ und jeweils eine „Schuldverschrei- bungAngebot“). Der Gesamtnennbetrag der zu begebenden Schuldverschreibungen ist nicht festgelegt. Das Zielvolu- men der Emission ist nominal EUR 40.000.000,00 („Zielvolumen”). Der Gesamtnennbetrag der im Rah- men des öffentlichen Angebots (wie nachstehend definiert) zu begebenden Schuldverschreibungen so- wie der Zinssatz werden auf Basis eines sogenannten Bookbuilding-Verfahrens voraussichtlich am 23. September 2020 festgelegt werden und den Anlegern in einer Zins- und Volumenfestsetzungsmit- teilung („Zins- und Volumenfestsetzungsmitteilung“) mitgeteilt, die zusätzlich auch die Angabe des Nettoemissionserlöses enthält und bei der Luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Commis- sion de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) hinterlegt sowie auf den Internetseiten der Luxem- burger Börse (xxx.xxxxxx.xx) und der Emittentin (xxx.xxxxxxxxx.xx)5 veröffentlicht wird. Die Emittentin behält sich jedoch vor, den Zinssatz bereits vor dem Beginn des Angebotszeitraums, also vor dem 21. September 2020, auf Basis von Orderindikationen aus einer vor dem Beginn des Angebotszeit- raums stattfindenden Roadshow festzulegen. Bei einer Festlegung vor Ablauf des Angebotszeitraums wird die Emittentin den festgelegten Zinssatz im Rahmen eines Nachtrags gemäß Artikel 23 Prospekt- verordnung bekanntmachen. In diesem Fall würden anstelle der Zins- und Volumenfestsetzungsmittei- lung eine separate Zinsmitteilung („Zinsmitteilung“) sowie eine separate Volumenfestsetzungsmittei- lung („Volumenfestsetzungsmitteilung“), welche zusätzlich auch die Angabe des Nettoemissionser- löses enthalten würde, erfolgen, die auf den Internetseiten der Luxemburger Börse (xxx.xxxxxx.xx) und der Emittentin (xxx.xxxxxxxxx.xx)6 veröffentlicht werden sowie, soweit dies, den nominalen Zinssatz betreffend, nicht bereits durch Nachtrag veröffentlicht wurde, bei der CSSF hinterlegt werden. Das öffentliche Angebot setzt sich zusammen aus:
(i) Einem einem öffentlichen Umtauschangebot Angebot der Emittentin in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum LuxemburgSchuldverschreibungen, welches ausschließlich durch die Emittentin durchgeführt wird, in
a. der Bundesrepublik Deutschland über die Zeichnungsfunktionalität ‚DirectPlace‘ der Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main im XETRA-Handelssystem oder einem an dessen Stelle getretenen Handelssystem für die Sammlung und Abwicklung von Zeichnungsaufträgen;
b. in Luxemburg durch Veröffentlichung des Angebots im Luxemburger Tageblatt;
c. in Österreich durch Veröffentlichung des Angebots in der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) und Meldung zum Emissionskalender der Oesterrei- chische Kontrollbank Aktiengesellschaft („OeKB“);
d. sowie in den genannten Ländern jeweils über Finanzintermediäre im Sinne der Ziffer 13 dieses Prospektes; (das „Öffentliche Angebot“);
(ii) einer „Privatplatzierung“ der Schuldverschreibungen an qualifizierte Anleger in der Bundesrepublik Deutschland, Luxemburg, Österreich und in bestimmten weiteren Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen, die durch ICF als Sole Lead Manager / Sole Bookrunner durchgeführt wird;
(iii) einem Umtauschangebot, wonach die Emittentin die Inhaber der Umtauschschuldverschreibungenvon ihr am 06. Dezember 2019 begebe- nen EUR 100.000.000,00 5,25% Schuldverschreibungen mit Fälligkeit am 06. Dezember 2024 und einem Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 (ISIN DE000A2YN3Q8) (die „Schuldverschreibungen 2019/2024“) im Rahmen eines voraussichtlich am 30. August 2023 auf der Internetseite der Emittentin und im Bundes- anzeiger zu veröffentlichenden Umtauschangebots einladen wird, diese gegen ihre Schuldverschreibungen 2019/2024 in die auf Grundlage dieses Pros- pekts angebotenen Schuldverschreibungen im Umtauschverhältnis 1:1 zu tauschen (eins zu eins) umzutau- schen (das „Umtauschangebot“). Es gibt keine festgelegten Tranchen der Schuldverschreibungen für das Öffentliche Angebot, einschließlich die Privatplatzie- rung und das Umtauschangebot. Es gibt keine Mindest- oder Höchstbeträge für Zeichnungsangebote für Schuld- verschreibungen oder für den Umtausch im Rahmen des Umtauschangebots. Es gibt keine Priorisierung oder Bevorzugung der einzelnen Adressaten des Angebots (d.h. der Zeichner des Öffentlichen Angebots, der Zeichner der Privatplatzierung und der Umtauschberechtigten). Anleger können Zeichnungsangebote bzw. Umtauschauf- träge in jeglicher Höhe beginnend ab dem Nennbetrag einer MehrerwerbsoptionSchuldverschreibung von EUR 1.000,00 abgeben, wobei das Volumen des Zeichnungsangebots bzw. des Umtauschauftrags stets durch den Nennbetrag teilbar sein muss. Die Schuldverschreibungen werden voraussichtlich am 27. September 2023 ausgegeben. Die Anzahl der zu emittierenden Schuldverschreibungen wird nach dem Ende des Angebotszeitraums gemäß den erhaltenen Zeichnungsangeboten und Umtauschaufträgen bestimmt und wird zusammen mit dem Ergebnis des Angebots voraussichtlich am 26. September 2023 auf der Internetseite der Emittentin (xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx) veröf- fentlicht. Die Zeichner können bei ihrer Depotbank die Anzahl der ihnen zugeteilten Schuldverschreibungen er- fahren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Zeichner erst nach Aufnahme des Handels der Schuldver- schreibungen an der Frankfurter Wertpapierbörse über die zugeteilten Schuldverschreibungen informiert wird. Das endgültige Emissionsvolumen und entsprechend die endgültige Anzahl der emittierten Schuldverschreibun- gen werden von der Emittentin bei der Teilnehmer des Umtauschangebots weitere Schuldverschreibungen zeichnen können („Mehrerwerbsoption“). Inhaber von Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, die ihre Umtauschschuldverschreibungen zum Umtausch anbieten wollen, erhalten bei Durchführung des Umtauschangebots je Umtausch-CSSF hinterlegt.
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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt
Gegenstand des Angebots. Die Emittentin bietet im Rahmen des öffentlichen Angebots 40.000 nicht insgesamt EUR 5.000.000,00 8,00 % nachrangige und nicht besi- cherte Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 fällig zum 14. Juli 2024 zum Erwerb an (das „Nennbetrag”) zum Gesamtnenn- betrag des öffentlichen Angebots von EUR 40 Mio. an, die mit einem jährlichen Zinssatz von 4,25 % bis 4,75 % („Zinssatz”) verzinst werden („Schuldverschreibungen“ und jeweils eine „Schuldverschrei- bungAngebot“). Der Gesamtnennbetrag Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte und untereinander gleichberechtigte Verbindlichkeiten der zu begebenden Schuldverschreibungen ist nicht festgelegt. Das Zielvolu- men der Emission ist nominal EUR 40.000.000,00 („Zielvolumen”). Der Gesamtnennbetrag der im Rah- men des öffentlichen Angebots (wie nachstehend definiert) zu begebenden Schuldverschreibungen so- wie der Zinssatz werden auf Basis eines sogenannten Bookbuilding-Verfahrens voraussichtlich am 23. September 2020 festgelegt werden und den Anlegern in einer Zins- und Volumenfestsetzungsmit- teilung („Zins- und Volumenfestsetzungsmitteilung“) mitgeteiltEmittentin, die zusätzlich auch die Angabe des Nettoemissionserlöses enthält gegenüber allen anderen gegenwärtigen und bei der Luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Commis- sion de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) hinterlegt sowie auf den Internetseiten der Luxem- burger Börse (xxx.xxxxxx.xx) zukünftigen unmittelbaren und unbedingten Verbindlichkeiten der Emittentin (xxx.xxxxxxxxx.xx)5 veröffentlicht wirdnachrangig sind. Die Emittentin behält sich jedoch vor, den Zinssatz bereits vor dem Beginn des Angebotszeitraums, also vor dem 21. September 2020, auf Basis von Orderindikationen aus einer vor dem Beginn des Angebotszeit- raums stattfindenden Roadshow festzulegen. Bei einer Festlegung vor Ablauf des Angebotszeitraums wird Schuldverschreibungen werden durch die Emittentin den festgelegten Zinssatz im Rahmen eines Nachtrags gemäß Artikel 23 Prospekt- verordnung bekanntmachen. In diesem Fall würden anstelle der Zins- und Volumenfestsetzungsmittei- lung eine separate Zinsmitteilung („Zinsmitteilung“) sowie eine separate Volumenfestsetzungsmittei- lung („Volumenfestsetzungsmitteilung“), welche zusätzlich auch die Angabe des Nettoemissionser- löses enthalten würde, erfolgen, die auf den Internetseiten der Luxemburger Börse (xxx.xxxxxx.xx) und der Emittentin (xxx.xxxxxxxxx.xx)6 veröffentlicht werden sowie, soweit dies, den nominalen Zinssatz betreffend, nicht bereits durch Nachtrag veröffentlicht wurde, bei der CSSF hinterlegt werden. Das öffentliche Angebot setzt sich zusammen aus:
(i) Einem öffentlichen Umtauschangebot der Emittentin in der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg im Großherzogtum Luxemburg, welches ausschließlich durch die Emittentin durchgeführt wird, Wege eines öffentlichen Angebots angeboten. xxxxxx nimmt an dem öffentlichen Angebot nicht teil. Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx xxx xxx Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx erfolgt kein öffentliches Angebot. Das Angebot besteht aus
(i) einem öffentlichen Umtauschangebot an die Inhaber der Umtauschschuldverschreibungenvon der Emittentin am 9. Oktober 2012 begebenen bis zu EUR 30.000.000,00 8,125 % Schuldverschreibungen 2012/2017 mit der XXXX XX000X0XXXX0 (die „Schuldverschreibungen 2012/2017“), diese gegen ihre Schuldverschreibungen 2012/2017 in die auf Grundlage dieses Pros- pekts angebotenen Schuldverschreibungen zu tauschen, das voraussichtlich am 1. Juni 2017 auf der Webseite der Emittentin und im Umtauschverhältnis 1:1 Bundesanzeiger veröffentlicht wird (eins zu eins) umzutau- schen (das „Umtauschangebot“), einschließlich ;
(ii) einer Mehrerwerbsoption, bei der Teilnehmer des Umtauschangebots weitere Schuldverschreibungen zeichnen können (die „Mehrerwerbsoption“); und
(iii) einem allgemeinen öffentlichen Angebot durch die Emittentin über die Webseite der Emittentin (das „Allgemeine Öffentliche Angebot“). Inhaber Es gibt keine Mindest- oder Höchstbeträge für Zeichnungsangebote für Schuldverschreibungen oder für den Umtausch im Rahmen des Umtauschangebots. Anleger können Umtauschangebote bzw. Zeichnungsangebote in jeglicher Höhe beginnend ab dem Nennbetrag einer Schuldverschreibung von XxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxEUR 1.000,00 abgeben, die ihre Umtauschschuldverschreibungen zum Umtausch anbieten wollen, erhalten bei Durchführung wobei das Volumen des Umtauschangebots je Umtausch-bzw. der Zeichnungsangebote stets durch den Nennbetrag teilbar sein muss und auf den Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen von EUR 5.000.000,00 begrenzt ist. Es gibt keine festgelegten Tranchen für die Schuldverschreibungen. Voraussetzung für den Kauf der Schuldverschreibungen ist das Vorhandensein eines Wertpapierdepots, in das die Schuldverschreibungen gebucht werden können. Sofern ein solches Depot nicht vorliegt, kann es bei einem Kreditinstitut bzw. einer Bank eingerichtet werden. Im Großherzogtum Luxemburg wird das Angebot durch Veröffentlichung einer Anzeige im Tageblatt kommuniziert.
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Samples: Wertpapierprospekt
Gegenstand des Angebots. Gegenstand des Prospekts ist das Öffentliche Angebot (wie nachfolgend definiert) durch die Emit- tentin im Großherzogtum Luxemburg und in der Bundesrepublik Deutschland von EUR 110.000.000,00 Schuldverschreibungen fällig zum 21. September 2028 in einer Stückelung von jeweils EUR 1.000,00 ("Nennbetrag") mit einem festen jährlichen Zinssatz von nominal 6,25 % - 7,50%, begeben nach norwegischem Recht ("Angebotene Wertpapiere", "Schuldverschrei- bungen", "Anleihe"). Die Emittentin bietet im Rahmen ist gemäß den Emissionsbedingungen berechtigt, einmal oder mehrmals zusätzliche Schuldverschreibungen in einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 200.000.000, abzüglich des öffentlichen Angebots 40.000 Gesamtnennbetrages der am ursprünglichen Emissionstag begebenen Schuldverschreibungen, zu begeben. Solche zusätzlichen Schuldverschreibungen, so sie künftig begeben werden, sind jedoch nicht nachrangige und nicht besi- cherte Teil des Angebots, das Gegenstand dieses Pros- pekts ist. Das Öffentliche Angebot steht unter der Bedingung, dass insgesamt mindestens 80.000 Schuldverschreibungen im mit einem Nennbetrag von je EUR 1.000,00 („Nennbetrag”) zum Gesamtnenn- betrag des öffentlichen Angebots von 1.000,00, d.h. nominal EUR 40 Mio80.000.000,00, erfolgreich platziert werden. anSollte dies nicht der Fall sein, die mit einem jährlichen Zinssatz von 4,25 % bis 4,75 % („Zinssatz”) verzinst werden („Schuldverschreibungen“ und jeweils eine „Schuldverschrei- bung“)keine Schuld- verschreibungen begeben. Der maximale Gesamtnennbetrag der zu begebenden Schuldverschreibungen ist nicht festgelegtöffentlich angebotenen Schuld- verschreibungen beträgt nominal EUR 110.000.000,00. Das Zielvolu- men Öffentliche Angebot der Emission ist nominal EUR 40.000.000,00 („Zielvolumen”). Der Gesamtnennbetrag der im Rah- men des öffentlichen Angebots (wie nachstehend definiert) zu begebenden Schuldverschreibungen so- wie der Zinssatz werden auf Basis eines sogenannten Bookbuilding-Verfahrens voraussichtlich am 23. September 2020 festgelegt werden und den Anlegern in einer Zins- und Volumenfestsetzungsmit- teilung („Zins- und Volumenfestsetzungsmitteilung“) mitgeteilt, die zusätzlich auch die Angabe des Nettoemissionserlöses enthält und bei der Luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Commis- sion de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) hinterlegt sowie auf den Internetseiten der Luxem- burger Börse (xxx.xxxxxx.xx) und der Emittentin (xxx.xxxxxxxxx.xx)5 veröffentlicht wird. Die Emittentin behält sich jedoch vor, den Zinssatz bereits vor dem Beginn des Angebotszeitraums, also vor dem 21. September 2020, auf Basis von Orderindikationen aus einer vor dem Beginn des Angebotszeit- raums stattfindenden Roadshow festzulegen. Bei einer Festlegung vor Ablauf des Angebotszeitraums wird die Emittentin den festgelegten Zinssatz im Rahmen eines Nachtrags gemäß Artikel 23 Prospekt- verordnung bekanntmachen. In diesem Fall würden anstelle der Zins- und Volumenfestsetzungsmittei- lung eine separate Zinsmitteilung („Zinsmitteilung“) sowie eine separate Volumenfestsetzungsmittei- lung („Volumenfestsetzungsmitteilung“), welche zusätzlich auch die Angabe des Nettoemissionser- löses enthalten würde, erfolgen, die auf den Internetseiten der Luxemburger Börse (xxx.xxxxxx.xx) und der Emittentin (xxx.xxxxxxxxx.xx)6 veröffentlicht werden sowie, soweit dies, den nominalen Zinssatz betreffend, nicht bereits durch Nachtrag veröffentlicht wurde, bei der CSSF hinterlegt werden. Das öffentliche Angebot setzt sich zusammen aus:
(i) i. Einem öffentlichen Umtauschangebot der Emittentin in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg, welches das ausschließlich durch die Emittentin durchgeführt wird, an die Inhaber der Umtauschschuldverschreibungenim Jahr 2019 begebenen und im April 2024 fällig werdenden Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 110 Mio. ("Umtausch- schuldverschreibungen" und jeweils eine "Umtauschschuldverschreibung"), diese gegen ge- gen die auf Grundlage dieses Pros- pekts Prospekts angebotenen Schuldverschreibungen im Umtauschverhältnis Um- tauschverhältnis 1:1 (eins zu eins) umzutau- schen umzutauschen („"Umtauschangebot“), einschließlich einer Mehrerwerbsoption, bei der Teilnehmer des Umtauschangebots weitere Schuldverschreibungen zeichnen können („Mehrerwerbsoption“"). Inhaber von XxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxUm- tauschschuldverschreibungen, die ihre Umtauschschuldverschreibungen zum Umtausch anbieten wollen, erhalten bei Durchführung des Umtauschangebots je Umtausch-Umtauschschuld- verschreibung mit einem Nennbetrag von je EUR 1.000,00 eine Schuldverschreibung im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 sowie zusätzlich einen Barausgleichsbetrag in Höhe von EUR 5,00 ("Barausgleichsbetrag") und Stückzinsen (wie nachstehend definiert).
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Samples: Wertpapierprospekt
Gegenstand des Angebots. Die Emittentin bietet im Rahmen des öffentlichen Angebots 40.000 im Großherzogtum Luxemburg und in der Bundesrepublik Deutschland 50.000 unverbriefte, nicht nachrangige nachrangige, untereinander gleichberechtigte, nicht besicherte und nicht besi- cherte dematerialisierte auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 („Nennbetrag”) zum Gesamtnenn- betrag Gesamtnennbetrag des öffentlichen Angebots von EUR 40 Mio. 50.000.000,00 nach norwegischem Recht an, die mit einem jährlichen Zinssatz von 4,25 6,00 % bis 4,75 7,00 % („Zinssatz”) verzinst werden („Schuldverschreibungen“ und jeweils eine „Schuldverschrei- bung“). Der Gesamtnennbetrag der zu begebenden Schuldverschreibungen ist nicht festgelegt. Das Zielvolu- men der Emission ist nominal EUR 40.000.000,00 50.000.000,00 („Zielvolumen”). Der Gesamtnennbetrag der im Rah- men des öffentlichen Angebots (wie nachstehend definiert) zu begebenden Schuldverschreibungen so- wie der Zinssatz werden auf Basis eines sogenannten Bookbuilding-Verfahrens voraussichtlich am 2325. September 2020 April 2024 festgelegt werden und den Anlegern in einer Zins- und Volumenfestsetzungsmit- teilung Volumenfestsetzungsmitteilung („Zins- und Volumenfestsetzungsmitteilung“) mitgeteilt, die zusätzlich auch die Angabe des Nettoemissionserlöses Netto- emissionserlöses enthält und bei der Luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Commis- sion Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) hinterlegt sowie auf den Internetseiten der Luxem- burger Luxemburger Börse (xxx.xxxxxx.xxxxx.xxxxx.xxx) und der Emittentin (xxx.xxxxxxxxx.xx)5 xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxxxx.xx)9 veröffentlicht wird. Die Emittentin Emit- tentin behält sich jedoch vor, den Zinssatz bereits vor dem Beginn oder im Laufe des AngebotszeitraumsAngebotszeit- raums, also vor dem 2125. September 2020April 2024, auf Basis von Orderindikationen aus einer vor dem Beginn des Angebotszeit- raums Angebotszeitraums stattfindenden Roadshow festzulegen. Bei einer Festlegung vor Ablauf des Angebotszeitraums wird die Emittentin den festgelegten Zinssatz im Rahmen eines Nachtrags gemäß Artikel 23 Prospekt- verordnung bekanntmachen. In diesem Fall würden anstelle der Zins- und Volumenfestsetzungsmittei- lung Volumenfestset- zungsmitteilung eine separate Zinsmitteilung („Zinsmitteilung“) sowie eine separate Volumenfestsetzungsmittei- lung Volumenfestset- zungsmitteilung („Volumenfestsetzungsmitteilung“), welche zusätzlich auch die Angabe des Nettoemissionser- löses Netto- emissionserlöses enthalten würde, erfolgen, die auf den Internetseiten der Luxemburger Börse (xxx.xxxxxx.xx) und der Emittentin (xxx.xxxxxxxxx.xx)6 veröffentlicht werden sowie, soweit dies, den nominalen Zinssatz betreffend, nicht bereits durch Nachtrag veröffentlicht wurde, bei der CSSF hinterlegt werden. Das öffentliche Angebot setzt sich zusammen aus:
(i) Einem öffentlichen Umtauschangebot der Emittentin in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg, welches ausschließlich durch die Emittentin durchgeführt wird, an die Inhaber der Umtauschschuldverschreibungen, diese gegen die auf Grundlage dieses Pros- pekts angebotenen Schuldverschreibungen im Umtauschverhältnis 1:1 (eins zu eins) umzutau- schen („Umtauschangebot“), einschließlich einer Mehrerwerbsoption, bei der Teilnehmer des Umtauschangebots weitere Schuldverschreibungen zeichnen können („Mehrerwerbsoption“). Inhaber von Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, die ihre Umtauschschuldverschreibungen zum Umtausch anbieten wollen, erhalten bei Durchführung des Umtauschangebots je Umtausch-Börse
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Samples: Wertpapierprospekt
Gegenstand des Angebots. Die Emittentin bietet im Rahmen des öffentlichen Angebots 40.000 im Großherzogtum Luxemburg, in der Bun- desrepublik Deutschland sowie in der Republik Österreich 60.000 nicht nachrangige nachrangige, untereinander gleichberechtigte und nicht besi- cherte besicherte auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 („Nennbetrag”) zum Gesamtnenn- betrag Gesamtnennbetrag des öffentlichen Angebots von EUR 40 Mio. 60.000.000,00 nach deutschem Recht an, die mit einem jährlichen festen Zinssatz von 4,25 7,5 % bis 4,75 8,5 % („Zinssatz”) verzinst ver- zinst werden („Schuldverschreibungen“ und jeweils eine „Schuldverschrei- bungSchuldverschreibung“). Der Gesamtnennbetrag der zu begebenden Schuldverschreibungen ist nicht festgelegt. Das Zielvolu- men der Emission ist nominal EUR 40.000.000,00 60.000.000,00 („Zielvolumen”). Das Mindestemissionsvolumen liegt bei EUR 50.000.000,00 („Mindestemissionsvolumen“). Wird das Mindestemissionsvolumen in- nerhalb der Angebotsfrist nicht vollständig gezeichnet bzw. werden innerhalb der Angebotsfrist nicht verbindlich Angebote zur Zeichnung von Schuldverschreibungen im Ausmaß des Mindestemissionsvo- lumens abgegeben, so wird die Emission abgebrochen und die Schuldverschreibungen werden nicht begeben. Bereits erbrachte Zahlungen werden in diesem Fall zurückgezahlt. Der Gesamtnennbetrag der im Rah- men Rahmen des öffentlichen Angebots (wie nachstehend definiert) zu begebenden Schuldverschreibungen so- wie der Zinssatz werden auf Basis eines sogenannten Bookbuilding-Verfahrens voraussichtlich am 2327. September 2020 November 2024 festgelegt werden und den Anlegern in einer Zins- und Volumenfestsetzungsmit- teilung Volumenfestsetzungsmitteilung („Zins- und Volumenfestsetzungsmitteilung“) mitgeteilt, die zusätzlich auch die Angabe des Nettoemissionserlöses enthält und bei der Luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Commis- sion Fi- nanzmarktaufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) hinterlegt sowie auf den Internetseiten der Luxem- burger Börse (xxx.xxxxxx.xx) und der Emittentin (xxx.xxxxxxxxx.xx)5 veröffentlicht wird. Die Emittentin behält sich jedoch vor, den Zinssatz bereits vor dem Beginn des Angebotszeitraums, also vor dem 21. September 2020, auf Basis von Orderindikationen aus einer vor dem Beginn des Angebotszeit- raums stattfindenden Roadshow festzulegen. Bei einer Festlegung vor Ablauf des Angebotszeitraums wird die Emittentin den festgelegten Zinssatz im Rahmen eines Nachtrags gemäß Artikel 23 Prospekt- verordnung bekanntmachen. In diesem Fall würden anstelle der Zins- und Volumenfestsetzungsmittei- lung eine separate Zinsmitteilung („Zinsmitteilung“) sowie eine separate Volumenfestsetzungsmittei- lung („Volumenfestsetzungsmitteilung“), welche zusätzlich auch die Angabe des Nettoemissionser- löses enthalten würde, erfolgen, die so- wie auf den Internetseiten der Luxemburger Börse (xxx.xxxxxx.xxxxx.xxxxx.xxx) und der Emittentin (xxx.xxxxxxxxx.xx)6 veröffentlicht werden sowie, soweit dies, den nominalen Zinssatz betreffend, nicht bereits durch Nachtrag veröffentlicht wurde, bei der CSSF hinterlegt werden. Das öffentliche Angebot setzt sich zusammen aus:
(i) Einem öffentlichen Umtauschangebot der Emittentin in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg, welches ausschließlich durch die Emittentin durchgeführt wird, an die Inhaber der Umtauschschuldverschreibungen, diese gegen die auf Grundlage dieses Pros- pekts angebotenen Schuldverschreibungen im Umtauschverhältnis 1:1 (eins zu eins) umzutau- schen („Umtauschangebot“), einschließlich einer Mehrerwerbsoption, bei der Teilnehmer des Umtauschangebots weitere Schuldverschreibungen zeichnen können („Mehrerwerbsoption“). Inhaber von Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, die ihre Umtauschschuldverschreibungen zum Umtausch anbieten wollen, erhalten bei Durchführung des Umtauschangebots je Umtausch-www.gubor-
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Samples: Wertpapierprospekt
Gegenstand des Angebots. Die Emittentin bietet im Rahmen des öffentlichen Angebots 40.000 20.000 nicht nachrangige und nicht besi- cherte Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 („Nennbetrag”) zum Gesamtnenn- betrag des öffentlichen Angebots von EUR 40 Mio. 20.000.000,00 („Gesamtnennbetrag”) an, die mit einem festen jährlichen Zinssatz von 4,25 % bis 4,75 % („Zinssatz”) verzinst werden („Schuldverschreibungen“ und jeweils eine „Schuldverschrei- bung“). Der Gesamtnennbetrag werden, der zu begebenden Schuldverschreibungen ist nicht festgelegt. Das Zielvolu- men der Emission ist nominal EUR 40.000.000,00 („Zielvolumen”). Der Gesamtnennbetrag der im Rah- men des öffentlichen Angebots (wie nachstehend definiert) zu begebenden Schuldverschreibungen so- wie der Zinssatz werden auf Basis eines sogenannten Bookbuilding-Verfahrens innerhalb der Zinspanne von 11,25 % bis 12,25 % voraussichtlich am 2328. September 2020 Xxxx 2024 festgelegt werden wird und den Anlegern in einer Zins- und Volumenfestsetzungsmit- teilung („Zins- und Volumenfestsetzungsmitteilung“) mitgeteilt, die zusätzlich auch die Angabe des Nettoemissionserlöses enthält und bei der Luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Commis- sion de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) hinterlegt sowie auf den Internetseiten der Luxem- burger Börse (xxx.xxxxxx.xx) und der Emittentin (xxx.xxxxxxxxx.xx)5 veröffentlicht mitteilung mitgeteilt wird. Die Emittentin behält sich jedoch vor, den Zinssatz bereits vor dem Beginn des Angebotszeitraums, oder im Laufe des Angebotszeitraums, also vor dem 2128. September 2020Xxxx 2024, auf Basis von Orderindikationen aus einer vor dem Beginn des Angebotszeit- raums Angebotszeitraums stattfindenden Roadshow festzulegen. Bei einer Festlegung vor Ablauf des Angebotszeitraums wird die Emittentin den festgelegten Zinssatz im Rahmen eines Nachtrags gemäß Artikel 23 Prospekt- verordnung bekanntmachen. In diesem Fall würden anstelle der Zins- und Volumenfestsetzungsmittei- lung eine separate Zinsmitteilung („Zinsmitteilung“) sowie eine separate Volumenfestsetzungsmittei- lung („Volumenfestsetzungsmitteilung“), welche zusätzlich auch die Angabe des Nettoemissionser- löses enthalten würde, erfolgen, die auf den Internetseiten der Luxemburger Börse (xxx.xxxxxx.xx) und der Emittentin (xxx.xxxxxxxxx.xx)6 veröffentlicht werden sowie, soweit dies, den nominalen Zinssatz betreffend, nicht bereits durch Nachtrag veröffentlicht wurde, bei der CSSF hinterlegt werdenfest- zulegen. Das öffentliche Angebot setzt sich zusammen aus:
(i) Einem öffentlichen Umtauschangebot der Emittentin Angebot in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxem- burg über die Zeichnungsfunktionalität Direct Place der Deutsche Börse AG im XETRA- Handelssystem für die Sammlung und Abwicklung von Zeichnungsaufträgen („Zeichnungs- funktionalität“) („Öffentliches Angebot“);
(ii) Einer Privatplatzierung in der Bundesrepublik Deutschland und in bestimmten weiteren Staaten mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika sowie von Kanada, Australien und Japan gemäß den anwendbaren Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen („Privatplatzie- rung” und zusammen mit dem Öffentlichen Angebot das „Angebot”). Die Privatplatzierung ist nicht Teil des Öffentlichen Angebots. Die Informationen zur Privatplatzierung wurden von der CSSF weder geprüft noch genehmigt. Anleger, die im Rahmen des Öffentlichen Angebots Schuldverschreibungen erwerben möchten, müs- sen bindende Zeichnungsangebote über ihre Depotbank während der Angebotsfrist für das Öffentliche Angebot über die Zeichnungsfunktionalität abgeben. Die Nutzung der Zeichnungsfunktionalität setzt vo- raus, dass die Depotbank (i) als Handelsteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen ist oder über einen an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassenen Handelsteilnehmer Zugang zum Handel hat, (ii) über einen XETRA-Anschluss verfügt und (iii) zur Nutzung der Zeichnungsfunktionalität auf der Grundlage der Geschäftsbedingungen für die Nutzung der XETRA-Zeichnungsfunktionalität be- rechtigt und in der Lage ist („Handelsteilnehmer”). Der Handelsteilnehmer stellt für den Anleger auf dessen Aufforderung Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität. Zeichnungsangebote, die über die Zeichnungsfunktionalität gestellt werden, gelten als zugegangen, sobald ein sogenannter Orderbuchmanager (im Sinne der Terminologie der Frankfurter Wertpapierbörse) im Auftrag der Emittentin eine Bestätigung abgegeben hat. Die Zeich- nungsangebote der Anleger sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist frei widerrufbar. Nach erfolgter Zu- teilung ist ein Widerruf jedoch ausgeschlossen. Nach Artikel 23 Abs. 2a der Prospektverordnung haben Anleger, die bereits vor Veröffentlichung eines Nachtrags zum Wertpapierprospekt einer auf Erwerb oder Zeichnung gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, das Recht, diese innerhalb von 3 Werk- tagen nach Veröffentlichung des Nachtrags zu widerrufen, sofern der neue Umstand oder die Unrich- tigkeit, wegen der Nachtrag veröffentlicht wurde, vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Ange- bots und vor Lieferung der Wertpapiere eingetreten ist. Anleger im Großherzogtum Luxemburg, welches ausschließlich deren depotführende Stelle kein Handelsteilnehmer ist, können über ihre depotführende Stelle einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger einen Zeich- nungsauftrag einstellt und nach Annahme über den Orderbuchmanager zusammen mit der depotfüh- renden Stelle des Anlegers abwickelt. Die Annahme der Zeichnungsangebote im Rahmen des Öffentlichen Angebots hat einen Kaufvertrag über die Schuldverschreibungen zur Folge. Dieser steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Schuldverschreibungen an dem Emissionstag begeben werden. Anleger, deren Depotbank ein Handel- steilnehmer (wie obenstehend definiert) ist, nehmen am Öffentlichen Angebot direkt über ihre Depot- bank teil. Anleger, deren Depotbank kein Handelsteilnehmer ist, können über ihre Depotbank einen Handelsteilnehmer beauftragen, der für den Anleger ein Zeichnungsangebot einstellt und nach An- nahme durch den Orderbuchmanager zusammen mit der Depotbank des Anlegers abwickelt. Das Öffentliche Angebot beginnt am 20. Xxxx 2024 (9:00 Uhr) und endet, vorbehaltlich einer Verlänge- rung oder Verkürzung des Angebotszeitraums, am 28. Xxxx 2024 (14:00 Uhr) („Angebotszeitraum”). Die Emittentin behält sich das Recht vor, in freiem Ermessen den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen. Jede Verkürzung oder Verlängerung des Angebotszeitraums oder die Beendigung des Öffentlichen Angebots der Schuldverschreibungen wird auf der Webseite der Emittentin (xxxxx://xxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx-xxxxxxxxxx/00) bekanntgegeben. Zudem wird die Emittentin durchgeführt wirderforderli- chenfalls einen Nachtrag zu diesem Prospekt gemäß Artikel 23 Prospektverordnung von der CSSF billigen lassen und in derselben Art und Weise wie diesen Prospekt veröffentlichen. Es gibt keine festgelegten Tranchen der Schuldverschreibungen für das Angebot. Es gibt keine Mindest- oder Höchstbeträge für Zeichnungsangebote für Schuldverschreibungen. Anleger können Zeichnungs- angebote in jeglicher Höhe entsprechend einem Vielfachen des Nennbetrags beginnend ab dem Nenn- betrag abgeben. Voraussetzung für den Kauf der Schuldverschreibungen ist das Vorhandensein eines Wertpapierdepots, an in das die Inhaber der UmtauschschuldverschreibungenSchuldverschreibungen gebucht werden können. Sofern ein solches De- pot nicht vorliegt, diese gegen die auf Grundlage dieses Pros- pekts angebotenen Schuldverschreibungen kann es bei einer Depotbank eingerichtet werden. Im Großherzogtum Luxemburg wird das Öffentliche Angebot durch Veröffentlichung einer Anzeige im Umtauschverhältnis 1:1 (eins Je Anleger ist mindestens eine Schuldverschreibung zu eins) umzutau- schen („Umtauschangebot“), einschließlich einer Mehrerwerbsoption, bei der Teilnehmer des Umtauschangebots weitere Schuldverschreibungen zeichnen können („Mehrerwerbsoption“). Inhaber von Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, die ihre Umtauschschuldverschreibungen zum Umtausch anbieten wollen, erhalten bei Durchführung des Umtauschangebots je Umtausch-zeichnen.
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