Common use of Gegenstand dieses Vertrags Clause in Contracts

Gegenstand dieses Vertrags. Diese Geschäftsbedingungen regeln den Service der Volksbank für ihre Vertragspartner als Netzbetreiber im girocard-System sowie als Anbieter sonstiger Lösungen für bargeldloses Zahlen mit Bankkarten, Kreditkarten, GeldKarten und Kundenkarten. Sie gehen entgegenstehenden Bedingungen des Vertragspartners vor. Die Volksbank ist als Netzbetreiber im girocard-System einschließlich des internationalen Maestro Systems durch Abschluss entsprechender Verträge mit der Deutschen Kreditwirtschaft zugelassen und sichert den Teilnehmern an diesen Systemen zu, die von der Deutschen Kreditwirtschaft (ehemals ZKA - Zentraler Kreditausschuss) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgestellten Anforderungen zu erfüllen. Die Volksbank ist darüber hinaus auch neutraler, zugelassener Partner von Kreditkartenunternehmen und Kundenkartenherausgebern. Deren Karten sowie Karten weiterer Systeme (sofern diese im jeweiligen Einsatzland des Terminals zugelassen und bei der Volksbank realisiert sind) kann der Vertragspartner (nachfolgend auch als „Unternehmer“ bezeichnet) auf Bestellung einsetzen. Die ordnungsgemäße Verarbeitung der in den Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft (Ziff. 2.6) aufgeführten Karten/Systeme darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Volksbank wird eine Unverträglichkeitsüberprüfung in Bezug auf die im Auftrag und Mietvertrag für die Nutzung eines kartengestützten Zahlungssystems angegebenen Karten/Systeme durchführen und entsprechende Freigaben erteilen. Eine Erweiterung des Leistungsumfangs um zusätzliche Karten oder Dienste kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, die dem Vertragspartner vorab mitgeteilt werden. Führen geänderte Anforderungen der Kreditwirtschaft und/oder öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einer zwingenden Umstellung des Bezahlsystems im Lauf der Betriebszeit eines Terminals, wird die Volksbank Lösungen zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems anbieten. Etwaige damit in Zusammenhang anfallende Kosten können dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Kartenzahlungsverkehr

Gegenstand dieses Vertrags. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Service der Volksbank First Data GmbH („First Data“) für ihre Vertragspartner als Netzbetreiber im girocardelectronic cash-System sowie als Anbieter sonstiger Lösungen für bargeldloses Zahlen mit Bankkarten, Kreditkarten, GeldKarten GeldKarte und Kundenkarten. Sie gehen entgegenstehenden Bedingungen des Vertragspartners vor. Die Volksbank First Data ist als Netzbetreiber im girocardelectronic cash-System einschließlich des internationalen Maestro Maestro- Systems durch Abschluss entsprechender Verträge mit der Deutschen deutschen Kreditwirtschaft zugelassen und sichert den Teilnehmern an diesen Systemen zu, die von der Deutschen deutschen Kreditwirtschaft (ehemals ZKA - Zentraler Kreditausschuss) über deren Zentralen Kreditausschuss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgestellten Anforderungen zu erfüllen. Die Volksbank First Data ist darüber hinaus auch neutraler, zugelassener Partner von Kreditkartenunternehmen und Kundenkartenherausgebern. Deren Karten sowie Karten weiterer Systeme (sofern diese im jeweiligen Einsatzland des Terminals zugelassen und bei der Volksbank First Data realisiert sind) kann der Vertragspartner (nachfolgend auch als „Unternehmer“ bezeichnet) auf Bestellung einsetzen. Die ordnungsgemäße Verarbeitung der in den Bedingungen der deutschen Deutschen Kreditwirtschaft (Ziff. 2.62.5) aufgeführten Karten/Systeme darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Volksbank First Data wird eine Unverträglichkeitsüberprüfung in Bezug auf die im Auftrag und Mietvertrag für die Nutzung eines kartengestützten Zahlungssystems Bestellschein angegebenen Karten/Systeme durchführen und entsprechende Freigaben erteilen. Eine Erweiterung des Leistungsumfangs um zusätzliche Karten oder Dienste kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, die dem Vertragspartner vorab mitgeteilt werden. Führen geänderte Anforderungen der Kreditwirtschaft und/oder öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einer zwingenden Umstellung des Bezahlsystems im Lauf Laufe der Betriebszeit eines Terminals, wird die Volksbank First Data Lösungen zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems anbieten. Etwaige Etwa damit in Zusammenhang anfallende Kosten können dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden.

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Samples: General Terms and Conditions

Gegenstand dieses Vertrags. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Service der Volksbank Edekabank für ihre Vertragspartner als Netzbetreiber im girocard-electronic cash- System sowie als Anbieter sonstiger Lösungen für bargeldloses Zahlen mit Bankkarten, Kreditkarten, GeldKarten GeldKarte und Kundenkarten. Sie gehen entgegenstehenden Bedingungen des Vertragspartners vor. Die Volksbank Edekabank ist als Netzbetreiber kaufmännischer Netzbetreiber. In Zusammenarbeit mit im girocardelectronic cash-System einschließlich des internationalen Maestro Maestro- Systems durch Abschluss entsprechender Verträge mit der Deutschen Kreditwirtschaft zugelassen und Partnern sichert die Edekabank den Teilnehmern an diesen Systemen zu, die von der Deutschen deutschen Kreditwirtschaft (ehemals ZKA - Zentraler Kreditausschuss) über deren Zentralen Kreditausschuss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgestellten Anforderungen zu erfüllen. Die Volksbank Edekabank ist darüber hinaus auch neutraler, zugelassener Partner von Kreditkartenunternehmen und Kundenkartenherausgebern. Deren Karten sowie Karten weiterer Systeme (sofern diese im jeweiligen Einsatzland des Terminals zugelassen und bei der Volksbank Edekabank realisiert sind) kann der Vertragspartner (nachfolgend auch als „Unternehmer“ bezeichnet) auf Bestellung einsetzen. Die ordnungsgemäße Verarbeitung der in den Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft (Ziff. 2.62) aufgeführten Karten/Systeme darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Volksbank Edekabank wird eine Unverträglichkeitsüberprüfung in Bezug auf die im Auftrag und Mietvertrag für die Nutzung eines kartengestützten Zahlungssystems Leistungsschein angegebenen Karten/Systeme durchführen und entsprechende Freigaben erteilen. Eine Erweiterung des Leistungsumfangs um zusätzliche Karten oder Dienste kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, die dem Vertragspartner vorab mitgeteilt werden. Führen geänderte Anforderungen der Kreditwirtschaft und/oder öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einer zwingenden Umstellung des Bezahlsystems im Lauf Laufe der Betriebszeit eines Terminals, wird die Volksbank Edekabank Lösungen zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems anbieten. Etwaige Etwa damit in Zusammenhang anfallende Kosten können dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gegenstand dieses Vertrags. Diese Geschäftsbedingungen regeln den Service der Volksbank für ihre Vertragspartner als Netzbetreiber im girocardelectronic cash-System sowie als Anbieter sonstiger Lösungen für bargeldloses Zahlen mit Bankkarten, Kreditkarten, GeldKarten und Kundenkarten. Sie gehen entgegenstehenden Bedingungen des Vertragspartners vor. Die Volksbank ist als Netzbetreiber im girocardelectronic cash-System einschließlich des internationalen inter- nationalen Maestro Systems durch Abschluss entsprechender Verträge mit der Deutschen Kreditwirtschaft zugelassen und sichert den Teilnehmern an diesen Systemen zu, die von der Deutschen Kreditwirtschaft (ehemals ZKA - Zentraler Kreditausschuss) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgestellten Anforderungen zu erfüllen. Die Volksbank ist darüber hinaus auch neutraler, zugelassener Partner von Kreditkartenunternehmen Kreditkarten- unternehmen und Kundenkartenherausgebern. Deren Karten sowie Karten weiterer Systeme (sofern diese im jeweiligen Einsatzland des Terminals zugelassen und bei der Volksbank realisiert sind) kann der Vertragspartner (nachfolgend auch als „Unternehmer“ bezeichnet) auf Bestellung einsetzen. Die ordnungsgemäße Verarbeitung der in den Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft (Ziff. 2.6) aufgeführten Karten/Systeme darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Volksbank wird eine Unverträglichkeitsüberprüfung in Bezug auf die im Auftrag und Mietvertrag für die Nutzung eines kartengestützten Zahlungssystems angegebenen Karten/Systeme durchführen und entsprechende Freigaben erteilen. Eine Erweiterung des Leistungsumfangs um zusätzliche Karten oder Dienste kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, die dem Vertragspartner vorab mitgeteilt werden. Führen geänderte Anforderungen der Kreditwirtschaft und/oder öffentlich-öffentlich rechtlicher Vorschriften zu einer zwingenden Umstellung des Bezahlsystems im Lauf der Betriebszeit eines Terminals, wird die Volksbank Lösungen zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems anbieten. Etwaige damit in Zusammenhang anfallende Kosten können dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Kartenzahlungsverkehr