GEGENSTAND UND DAUER DES VERTRAGS Musterklauseln

GEGENSTAND UND DAUER DES VERTRAGS. 2.1 Der Gegenstand des Vertrags ergibt sich aus dem ge- sonderten Leistungsvertrag inklusive eventueller Aktualisierun- gen.
GEGENSTAND UND DAUER DES VERTRAGS. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DS-GVO sieht vor, dass Gegenstand und Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer fest- gelegt werden. Ein Verweis bspw. auf eine Leis- tungsvereinbarung oder ein SLA sind dann möglich, wenn dort eine hinreichend konkrete Beschreibung des Gegenstandes sowie der Dauer der Verarbeitung erfolgt.
GEGENSTAND UND DAUER DES VERTRAGS. (1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Durchführung folgender Aufgaben: Die FLAVE GmbH unterstützt den Auftraggeber bei der Durchführung von Veranstaltungen für Gäste/Kun- den/Mitarbeiter. Die FLAVE GmbH verarbeitet zu diesem Zweck die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten und/oder von den Gästen/Kunden/Mitarbeitern eingegebe- nen Daten entsprechend der im jeweiligen Vertrag/bestätig- ten Angebot vereinbarten Leistungen, wie v.a.:  Nachrichten (postalisch, per E-Mail und/oder SMS) ver- schicken; - Beispiele: Einladung, Anmelde- / Abmeldebe- stätigung, wichtige Informationen zu Veranstaltung  Webformulare - Beispiele : Registrierungsseiten, An- meldeseiten (z.B. Workshops), Kontaktformulare, Ti- cketshops, personalisierte User-Cockpits, administrative Bearbeitung  Zugangs- und Anwesenheitskontrolle & Check-in - Beispiel: Check-in vor Ort (ggf. inkl. Druck eines perso- nalisierten Namenbadges), Zugangskontrolle zu be- stimmten Bereichen, Anwesenheitserfassung für Work- shops  Sonstige, freiwillige Teilnahme an Gäste-
GEGENSTAND UND DAUER DES VERTRAGS. 2.1 Der Gegenstand des Vertrags ergibt sich aus dem ge- sonderten Leistungsvertrag inklusive eventuellen Aktualisie- rungen.
GEGENSTAND UND DAUER DES VERTRAGS. (1)Gegenstand (2)Dauer
GEGENSTAND UND DAUER DES VERTRAGS 

Related to GEGENSTAND UND DAUER DES VERTRAGS

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.