Common use of GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS Clause in Contracts

GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. (a) Mit Blick auf das Produkt WeltSparen (Raisin Private Equity) bietet Raisin über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen in Form von Dachfonds (“Dachfonds”) im Rahmen und in den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an. Anlageobjekte der Dachfonds sind vornehmlich andere Fonds im Bereich Private Equity („Zielfonds“). Die Dachfonds werden schwerpunktmäßig Primärinvestitionen in Zielfonds tätigen. Außerdem können sie Sekundärinvestitionen und Direktbeteiligungen an Zielunternehmen in Form von Co-Investments eingehen (b) Xxxxxx unterstützt den Kunden beim Beitritt in Dachfonds. Xxxxxx führt weder eine Finanzportfolioverwaltung noch eine Abschlussvermittlung durch. Raisin kommt kein Ermessen mit Blick auf die Zielzusammensetzung des Dachfonds zu. Der Kunde erteilt im Hinblick auf die für die Investition in Dachfonds notwendigen Unterlagen Raisin eine Botenvollmacht, welche Raisin nur zu diesem Zweck nutzt. (c) Raisin erbringt gegenüber dem Kunden keine Anlageberatung und prüft insbesondere nicht die Geeignetheit der Dachfonds als Anlage für den Kunden. Insofern richtet sich das Angebot an informierte Xxxxxx, die als Selbstentscheider ihre Anlageentscheidungen eigenverantwortlich treffen. Raisin stellt dem Kunden Informationen über die Dachfonds, die indikative Zielzusammensetzung, die Transfer- und Registerstelle, sowie die Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung. Die Bereitstellung von Informationen soll dem Kunden die eigenverantwortliche Entscheidung erleichtern, stellt jedoch keine persönliche Empfehlung mit Blick auf den Erwerb des Dachfonds dar. (d) Raisin ist nicht befugt und weder technisch noch rechtlich in der Lage, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Investmentanteilen des Kunden zu verschaffen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen

GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. 1. Zwischen Xxxxxx und dem Kunden kommt ein Plattform- Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insgesamt „Vertrag“) zustande. 2. Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Internet-Plattform („Plattform“) durch Raisin und die damit verbundene Möglichkeit für den Kunden, Einlagenprodukte (zum Beispiel Fest- und Tagesgelder) sowie Anlageprodukte (insb. Fondsportfolios) von Drittanbietern („Drittanbieter“) zu erwerben. Für die jeweiligen Angebote gelten die Sonderbedingungen. 3. Bestimmte, entsprechend gekennzeichnete Bereiche der Plattform (insbesondere im gesicherten Bereich, dem sog. Onlinebanking-Bereich) betreffenden Bankdienstleistungen, die von unserem Kooperationspartner Raisin Bank AG, Frankfurt („Raisin Bank“), zur Verfügung gestellt werden, sind ebenfalls nicht Gegenstand des Vertrags. 4. Darüber hinaus kooperiert Raisin mit Distributionspartnern, deren Kunden über die Internet-Plattform des jeweiligen Distributionspartners (nachfolgend jeweils „Distributionsplattform“) nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche der Distributionspartner ggf. direkt mit dem Kunden vereinbart, Zugang zu den Angeboten ausgewählter Partnerbanken von Raisin haben (insgesamt „Distributionspartnerschaften“). Zwischen dem Kunden und Raisin wird auch im Fall einer Distributionspartnerschaft der Vertrag im Sinne von Ziffer 2 (a) Mit Blick auf geschlossen. Im Rahmen von Distributionspartnerschaften werden die in diesen Geschäftsbedingungen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Raisin Bank (einschließlich der Bedingungen für den Überweisungsverkehr und das Onlinebanking) sowie die in den Bedingungen für das Produkt WeltSparen (Einlagenprodukte) der Raisin Private Equity) bietet Raisin über Bank in Bezug auf die Plattform von Raisin genannten Funktionen sowie die beratungsfreie Vermittlung Kommunikation dem Kunden gegenüber, soweit jeweils vorhanden, auf der Plattform von Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen in Form von Dachfonds (“Dachfonds”) im Rahmen und in Raisin oder der Distributionsplattform entweder durch Raisin, der Raisin Bank und/oder den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 AbsDistributionspartner zur Verfügung gestellt bzw. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an. Anlageobjekte der Dachfonds sind vornehmlich andere Fonds im Bereich Private Equity („Zielfonds“). Die Dachfonds werden schwerpunktmäßig Primärinvestitionen in Zielfonds tätigen. Außerdem können sie Sekundärinvestitionen und Direktbeteiligungen an Zielunternehmen in Form von Co-Investments eingehen (b) Xxxxxx unterstützt den Kunden beim Beitritt in Dachfonds. Xxxxxx führt weder eine Finanzportfolioverwaltung noch eine Abschlussvermittlung durch. Raisin kommt kein Ermessen mit Blick auf die Zielzusammensetzung des Dachfonds zu. Der Kunde erteilt im Hinblick auf die für die Investition in Dachfonds notwendigen Unterlagen Raisin eine Botenvollmacht, welche Raisin nur zu diesem Zweck nutztdurchgeführt. (c) Raisin erbringt gegenüber dem Kunden keine 5. Nicht Gegenstand des Vertrags ist Anlageberatung sowie jede andere Beratungsleistung über Art und prüft insbesondere nicht die Geeignetheit der Dachfonds als Anlage für den KundenEignung von Anlageprodukten. Insofern Das Angebot richtet sich das Angebot ausschließlich an informierte Xxxxxx, die als Selbstentscheider ihre Anlageentscheidungen eigenständig und eigenverantwortlich treffen. Raisin stellt Der Einlagenvertrag kommt direkt zwischen dem Kunden Informationen über die Dachfondsund der Partnerbank zustande. Raisin zeigt dem Kunden den jeweiligen Status des WeltSpar-Xxxxxx sowie der Einlageverträge an. Sofern Raisin dem Kunden Informationsmaterial von dritten Parteien zu einzelnen Ländern, Banken oder Einlagenprodukten zur Verfügung stellt oder übermittelt, stellt dies keine Anlageberatung, Empfehlung oder sonstige Wertung von Raisin dar. Das Informationsmaterial dient lediglich dazu, die indikative Zielzusammensetzungselbstständige Anlageentscheidung des Kunden zu erleichtern. Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen, die Transfer- und Registerstellevon Dritten zur Verfügung gestellt werden, sowie die Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung. Die Bereitstellung werden von Informationen soll dem Kunden die eigenverantwortliche Entscheidung erleichtern, stellt jedoch keine persönliche Empfehlung mit Blick auf den Erwerb des Dachfonds darRaisin nicht zugesichert. (d) 6. Eine rechtliche oder steuerliche Beratung durch Raisin erfolgt nicht. Raisin ist nicht befugt für die korrekte steuerliche Erfassung von Zinsen, Währungskursgewinnen oder Gewinnen verantwortlich. 7. Ferner erbringt Raisin keine Bankgeschäfte nach § 1 und § 1a KWG und keine Zahlungsdienste nach § 1 und § 10 ZAG. Dies bedeutet insbesondere, dass Xxxxxx keine Kunden identifiziert, Konten eröffnet oder führt und Zahlungsaufträge weder technisch ausführt noch rechtlich in der Lageentgegennimmt. 8. Xxxxxx ist berechtigt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Investmentanteilen des ohne Angabe von Gründen einen Vertragsabschluss mit dem Kunden zu verschaffenabzulehnen.

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Samples: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen

GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. (a) Mit Blick auf das Produkt WeltSparen Zwischen Raisin und dem Kunden kommt ein Plattform- Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Raisin Private Equityinsgesamt „Vertrag“) bietet Raisin über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen in Form von Dachfonds (“Dachfonds”) im Rahmen und in den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an. Anlageobjekte der Dachfonds sind vornehmlich andere Fonds im Bereich Private Equity („Zielfonds“). Die Dachfonds werden schwerpunktmäßig Primärinvestitionen in Zielfonds tätigen. Außerdem können sie Sekundärinvestitionen und Direktbeteiligungen an Zielunternehmen in Form von Co-Investments eingehenzustande. (b) Xxxxxx unterstützt Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Internet-Plattform („Plattform“) durch Raisin und die damit verbundene Möglichkeit für den Kunden beim Beitritt in DachfondsKunden, Einlagenprodukte (zum Beispiel Fest- und Tagesgelder) sowie Anlageprodukte (insb. Xxxxxx führt weder eine Finanzportfolioverwaltung noch eine Abschlussvermittlung durchFondsportfolios) von Drittanbietern („Drittanbieter“) zu erwerben. Raisin kommt kein Ermessen mit Blick auf Für die Zielzusammensetzung des Dachfonds zu. Der Kunde erteilt im Hinblick auf jeweiligen Angebote gelten die für die Investition in Dachfonds notwendigen Unterlagen Raisin eine Botenvollmacht, welche Raisin nur zu diesem Zweck nutztSonderbedingungen. (c) Bestimmte, entsprechend gekennzeichnete Bereiche der Plattform (insbesondere im gesicherten Bereich, dem sog. Onlinebanking-Bereich) betreffenden Bankdienstleistungen, die von unserem Kooperationspartner Raisin erbringt gegenüber Bank AG, Frankfurt („Raisin Bank“), zur Verfügung gestellt werden, sind ebenfalls nicht Gegenstand des Vertrags. (d) Darüber hinaus kooperiert Raisin mit Distributionspartnern, deren Kunden über die Internet-Plattform des jeweiligen Distributionspartners (nachfolgend jeweils „Distributionsplattform“) nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche der Distributionspartner ggf. direkt mit dem Kunden keine Anlageberatung vereinbart, Zugang zu den Angeboten ausgewählter Partnerbanken von Raisin haben (insgesamt „Distributionspartnerschaften“). Zwischen dem Kunden und prüft insbesondere nicht Raisin wird auch im Fall einer Distributionspartnerschaft der Vertrag im Sinne von Ziffer 2 (a) geschlossen. Im Rahmen von Distributionspartnerschaften werden die Geeignetheit in diesen Geschäftsbedingungen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dachfonds als Anlage Raisin Bank (einschließlich der Bedingungen für den KundenÜberweisungsverkehr und das Onlinebanking) sowie die in den Bedingungen für das Produkt WeltSparen (Einlagenprodukte) der Raisin Bank in Bezug auf die Plattform von Raisin genannten Funktionen sowie die Kommunikation dem Kunden gegenüber, soweit jeweils vorhanden, auf der Plattform von Raisin oder der Distributionsplattform entweder durch Raisin, der Raisin Bank und/oder den Distributionspartner zur Verfügung gestellt bzw. Insofern durchgeführt. Drittanbieters, soweit dieser nicht gesetzlich zu einem Vertragsschluss verpflichtet ist. Jeder Drittanbieter ist berechtigt, einen Vertragsschluss mit dem Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Dies gilt auch im Hinblick auf das WeltSpar-Konto bei der Raisin Bank. Die Ausführung der vom Kunden erteilten Aufträge an die Raisin Bank und die Drittanbieter – auf die Raisin keinen Einfluss hat – obliegt ausschließlich der Raisin Bank bzw. dem Drittanbieter. Xxxxxx übernimmt keine Garantie für die Ausführung durch die Raisin Bank bzw. die Drittanbieter. Weder die Raisin Bank noch die Partnerbank ist Erfüllungsgehilfe von Raisin. (e) Nicht Gegenstand des Vertrags ist Anlageberatung sowie jede andere Beratungsleistung über Art und Eignung von Anlageprodukten. Das Angebot richtet sich das Angebot ausschließlich an informierte Xxxxxx, die als Selbstentscheider ihre Anlageentscheidungen eigenständig und eigenverantwortlich treffen. Raisin stellt Der Einlagenvertrag kommt direkt zwischen dem Kunden Informationen über die Dachfondsund der Partnerbank zustande. Raisin zeigt dem Kunden den jeweiligen Status des WeltSpar-Xxxxxx sowie der Einlageverträge an. Sofern Raisin dem Kunden Informationsmaterial von dritten Parteien zu einzelnen Ländern, Banken oder Einlagenprodukten zur Verfügung stellt oder übermittelt, stellt dies keine Anlageberatung, Empfehlung oder sonstige Wertung von Raisin dar. Das Informationsmaterial dient lediglich dazu, die indikative Zielzusammensetzungselbstständige Anlageentscheidung des Kunden zu erleichtern. Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen, die Transfer- und Registerstellevon Dritten zur Verfügung gestellt werden, sowie die Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung. Die Bereitstellung werden von Informationen soll dem Kunden die eigenverantwortliche Entscheidung erleichtern, stellt jedoch keine persönliche Empfehlung mit Blick auf den Erwerb des Dachfonds darRaisin nicht zugesichert. (df) Eine rechtliche oder steuerliche Beratung durch Raisin erfolgt nicht. Raisin ist nicht befugt für die korrekte steuerliche Erfassung von Zinsen, Währungskursgewinnen oder Gewinnen verantwortlich. (g) Ferner erbringt Raisin keine Bankgeschäfte nach § 1 und § 1a KWG und keine Zahlungsdienste nach § 1 und § 10 ZAG. Dies bedeutet insbesondere, dass Xxxxxx keine Kunden identifiziert, Konten eröffnet oder führt und Zahlungsaufträge weder technisch ausführt, noch rechtlich in der Lageentgegennimmt. (h) Xxxxxx ist berechtigt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Investmentanteilen des ohne Angabe von Gründen einen Vertragsabschluss mit dem Kunden zu verschaffenabzulehnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen

GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. (a) Mit Blick auf das Produkt WeltSparen Zwischen Raisin und dem Kunden kommt ein Plattform-Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Raisin Private Equityinsgesamt „Vertrag“) bietet Raisin über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen in Form von Dachfonds (“Dachfonds”) im Rahmen und in den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an. Anlageobjekte der Dachfonds sind vornehmlich andere Fonds im Bereich Private Equity („Zielfonds“). Die Dachfonds werden schwerpunktmäßig Primärinvestitionen in Zielfonds tätigen. Außerdem können sie Sekundärinvestitionen und Direktbeteiligungen an Zielunternehmen in Form von Co-Investments eingehenzustande. (b) Xxxxxx unterstützt Gegenstand des Vertrages ist die für den Kunden beim Beitritt kostenlose Bereitstellung der Internet-Plattform („Plattform“) durch Raisin und die damit verbundene Möglichkeit für den Kunden, Einlagenprodukte (zum Beispiel Fest- und Tagesgelder), die von entsprechend befugten Anbietern („Partnerbanken“), z.B. Banken aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, angeboten werden, über die Plattform mit dem jeweiligen Vertragspartner abzuschließen. Dabei ermöglicht Raisin dem Kunden in Dachfondsder Regel den eigenständigen Abschluss von Verträgen mit den jeweiligen Partnerbanken, indem mögliche Partnerbanken auf der Plattform benannt werden. Darüber hinaus stellt Xxxxxx führt weder eine Finanzportfolioverwaltung noch eine Abschlussvermittlung durchXxxxxx mit Sitz in Deutschland auf der Plattform deutschsprachige Eingabemasken zur Verfügung, die ihm den Abschluss sowie die Verwaltung dieser Einlagenprodukte technisch ermöglichen. Raisin kommt kein Ermessen mit Blick auf Eine besondere Funktion der Plattform besteht darin, dem Kunden nach dem erstmaligen Abschluss eines Einlagenvertrages die Zielzusammensetzung technischen Möglichkeiten für den Abschluss weiterer Einlagenverträge zu ermöglichen, ohne die Eingabe seiner persönlichen Angaben, das Zurverfügungstellen von Unterlagen oder das Durchlaufen des Dachfonds zu. Der Kunde erteilt im Hinblick auf die für die Investition in Dachfonds notwendigen Unterlagen Raisin eine Botenvollmacht, welche Raisin nur Identifikationsverfahrens wiederholen zu diesem Zweck nutztmüssen. (c) Darüber hinaus kooperiert Raisin erbringt gegenüber mit Distributionspartnern, deren Kunden über die Internet-Plattform des jeweiligen Distributionspartners (nachfolgend jeweils „Distributionsplattform“) nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche der Distributionspartner ggf. direkt mit dem Kunden keine Anlageberatung vereinbart, Zugang zu den Angeboten ausgewählter Partnerbanken von Raisin haben (insgesamt „Distributionspartnerschaften“). Zwischen dem Kunden und prüft insbesondere nicht Raisin wird auch im Fall einer Distributionspartnerschaft der Vertrag im Sinne von Ziffer 2 (a) geschlossen. Im Rahmen von Distributionspartnerschaften werden die Geeignetheit in diesen Geschäftsbedingungen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dachfonds als Anlage Raisin Bank (einschließlich der Bedingungen für den KundenÜberweisungsverkehr und das Onlinebanking) sowie die in den Bedingungen für das Produkt WeltSparen der Raisin Bank in Bezug auf die Plattform von Raisin genannten Funktionen sowie die Kommunikation dem Kunden gegenüber, soweit jeweils vorhanden, auf der Plattform von Raisin oder der Distributionsplattform entweder durch Raisin, der Raisin Bank und/oder den Distributionspartner zur Verfügung gestellt bzw. Insofern durchgeführt. (d) Nicht Gegenstand des Vertrags ist Anlageberatung sowie jede andere Beratungsleistung über Art und Eignung von Anlageprodukten. Das Angebot richtet sich das Angebot ausschließlich an informierte Xxxxxx, die als Selbstentscheider ihre Anlageentscheidungen eigenständig und eigenverantwortlich treffen. Raisin stellt Der Einlagenvertrag kommt direkt zwischen dem Kunden Informationen über die Dachfondsund der Partnerbank zustande. Raisin zeigt dem Kunden den jeweiligen Status des WeltSpar-Xxxxxx sowie der Einlageverträge an. Sofern Raisin dem Kunden Informationsmaterial von dritten Parteien zu einzelnen Ländern, Banken oder Einlagenprodukten zur Verfügung stellt oder übermittelt, stellt dies keine Anlageberatung, Empfehlung oder sonstige Wertung von Raisin dar. Das Informationsmaterial dient lediglich dazu, die indikative Zielzusammensetzungselbstständige Anlageentscheidung des Kunden zu erleichtern. Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen, die Transfer- und Registerstellevon Dritten zur Verfügung gestellt werden, sowie die Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung. Die Bereitstellung werden von Informationen soll dem Kunden die eigenverantwortliche Entscheidung erleichtern, stellt jedoch keine persönliche Empfehlung mit Blick auf den Erwerb des Dachfonds darRaisin nicht zugesichert. (de) Eine rechtliche oder steuerliche Beratung durch Raisin erfolgt nicht. Xxxxxx ist nicht befugt für die korrekte steuerliche Erfassung von Zinserträgen oder Währungskursgewinnen verantwortlich. (f) Bestimmte, entsprechend gekennzeichnete Bereiche der Plattform (insbesondere im gesicherten Bereich, dem sog. Onlinebanking-Bereich) betreffend Bankdienstleistungen, die von unserem Kooperationspartner Raisin Bank AG, Frankfurt („Raisin Bank“), zur Verfügung gestellt werden, sind ebenfalls nicht Gegenstand des Vertrags. (g) Xxxxxx schuldet keine Vermittlung und keinen Vermittlungserfolg im Hinblick auf den Abschluss von Einlagenverträgen. Ob ein Vertrag mit dem Kunden zustande kommt, liegt im Ermessen der jeweiligen Partnerbank, soweit diese nicht gesetzlich zu einem Vertragsschluss verpflichtet ist. Jede Partnerbank ist berechtigt, einen Vertragsschluss mit dem Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Dies gilt auch im Hinblick auf das WeltSpar-Konto bei der Raisin Bank. Die Ausführung der vom Kunden erteilten Aufträge an die Raisin Bank und die Partnerbanken – auf die Raisin keinen Einfluss hat – obliegt ausschließlich der Raisin Bank bzw. der Partnerbank. Xxxxxx übernimmt keine Garantie für die Ausführung durch die Raisin Bank bzw. die Partnerbank. Weder die Raisin Bank noch die Partnerbank ist Erfüllungsgehilfe von Raisin. (h) Ferner erbringt Raisin keine Bankgeschäfte nach § 1 und § 1a KWG und keine Zahlungsdienste nach § 1 und § 10 ZAG. Dies bedeutet insbesondere, dass Xxxxxx keine Kunden identifiziert, Konten eröffnet oder führt und Zahlungsaufträge weder technisch ausführt, noch rechtlich in der Lageentgegennimmt. (i) Xxxxxx ist berechtigt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Investmentanteilen des ohne Angabe von Gründen einen Vertragsabschluss mit dem Kunden zu verschaffenabzulehnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen

GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. (a) Mit Blick auf das Produkt WeltSparen (Raisin Private Equity) bietet Raisin über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen in Form von Dachfonds (“Dachfonds”) im Rahmen und in den Grenzen Gren- zen der Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an. Anlageobjekte der Dachfonds sind vornehmlich andere Fonds im Bereich Private Equity („Zielfonds“). Die Dachfonds werden schwerpunktmäßig Primärinvestitionen Pri- märinvestitionen in Zielfonds tätigen. Außerdem können sie Sekundärinvestitionen und Direktbeteiligungen an Zielunternehmen Zielunter- nehmen in Form von Co-Investments eingehen (b) Xxxxxx unterstützt den Kunden beim Beitritt in Dachfonds. Xxxxxx Rai- sin führt weder eine Finanzportfolioverwaltung noch eine Abschlussvermittlung Ab- schlussvermittlung durch. Raisin kommt kein Ermessen mit Blick auf die Zielzusammensetzung des Dachfonds zu. Der Kunde erteilt im Hinblick auf die für die Investition in Dachfonds Dach- fonds notwendigen Unterlagen Raisin eine Botenvollmacht, welche Raisin nur zu diesem Zweck nutzt. (c) Raisin erbringt gegenüber dem Kunden keine Anlageberatung und prüft insbesondere nicht die Geeignetheit der Dachfonds als Anlage für den Kunden. Insofern richtet sich das Angebot an informierte Xxxxxx, die als Selbstentscheider ihre Anlageentscheidungen Anlage- entscheidungen eigenverantwortlich treffen. Raisin stellt dem Kunden Informationen über die Dachfonds, die indikative ZielzusammensetzungZiel- zusammensetzung, die Transfer- und Registerstelle, sowie die Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung. Die Bereitstellung Bereitstel- lung von Informationen soll dem Kunden die eigenverantwortliche eigenverantwortli- che Entscheidung erleichtern, stellt jedoch keine persönliche Empfehlung mit Blick auf den Erwerb des Dachfonds dar. (d) Raisin ist nicht befugt und weder technisch noch rechtlich in der Lage, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Investmentanteilen Investmen- tanteilen des Kunden zu verschaffen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. (a) Mit Blick auf das Produkt WeltSparen (Raisin Private EquityETF Robo) bietet Raisin Xxxxxx über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen offenen Investmentvermögen, zusammengefasst in Form von Dachfonds (“Dachfonds”) vordefinierten Portfolios, im Rahmen und in den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an. Anlageobjekte der Dachfonds sind vornehmlich andere Fonds im Bereich Private Equity an (nachfolgend auch: ZielfondsFondsportfolios“). Die Dachfonds werden schwerpunktmäßig Primärinvestitionen in Zielfonds tätigen. Außerdem können sie Sekundärinvestitionen und Direktbeteiligungen an Zielunternehmen in Form von Co-Investments eingehen. (b) Xxxxxx Raisin unterstützt den Kunden in Bezug auf die Fondsportfolios beim Beitritt in DachfondsAbschluss von Verträgen mit der depotführenden Bank (nachfolgend „Depotbank”) nach Maßgabe der jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Depotbank und der Sonderbedingungen der Depotbank für das Produkt Weltsparen (ETF Robo). Der Kunde beauftragt Xxxxxx mit der Weiterleitung von Kundenaufträgen an die Depotbank betreffend den Erwerb und die Veräußerung von Investmentanteilen. Xxxxxx führt weder eine Finanzportfolioverwaltung noch eine Abschlussvermittlung durch. Raisin kommt kein Ermessen mit Blick auf die Zielzusammensetzung Zusammensetzung des Dachfonds Depots des Kunden bei der Depotbank zu, sondern leitet lediglich als Bote die Aufträge des Kunden an die Depotbank weiter. Raisin wird insbesondere nicht gegenüber der Depotbanküber Guthaben verfügen und auch keine Währungs- und/oder Unterkonten eröffnen. Xxxxxx wird die Botenvollmacht gegenüber der Depotbank lediglich im Umfang der hier statuierten Botenvollmacht ausüben. (c) Der Kunde stimmt zu, dass Raisin zu jeder Zeit die Depotbank wechseln darf, sofern eine Gleich- oder Besserstellung des Kunden gewährleistet ist. Der Kunde erteilt hierzu Raisin Vollmacht, um im Hinblick auf die für die Investition in Dachfonds notwendigen Unterlagen Namen des Kunden einen Wechsel der Depotbank durchzuführen. Raisin eine Botenvollmacht, welche Raisin nur zu diesem Zweck nutztdarf hierzu alle erforderlichen Erklärungen abgeben. (cd) Die Depotbank eröffnet für den Kunden ein Wertpapierdepot („Depot“ oder „Raisin Invest Depot“). Das Depot dient ausschließlich dem Erwerb der auf der Plattform angebotenen Fondsportfolios und dient nicht als allgemeines Depot des Kunden für andere Produkte. Die Depotbank eröffnet für den Kunden zudem ein Verrechnungskonto. Vom Verrechnungskonto werden Zahlungen für den Erwerb der Fondsportfolios ausgeführt. Erlöse aus dem Verkauf von Fondsportfolios werden dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Das von der Raisin Bank geführte WeltSpar-Konto dient als Referenzkonto für Überweisungen auf das und von dem Verrechnungskonto an den Kunden. Für den Raisin Invest Sparplan werden Sparraten vom externen Referenzkonto des Kunden nach entsprechender Erteilung des Mandats per Lastschrift eingezogen. (e) Raisin erbringt gegenüber dem Kunden keine Anlageberatung und prüft insbesondere nicht die Geeignetheit der Dachfonds Fondsportfolios als Anlage für den Kunden. Insofern richtet sich das Angebot an informierte Xxxxxx, die als Selbstentscheider ihre Anlageentscheidungen eigenverantwortlich treffen. Raisin Xxxxxx stellt dem Kunden Informationen über die DachfondsDepotbank, die indikative Zielzusammensetzung, die Transfer- und Registerstelle, Fondsportfolios sowie die Kapitalverwaltungsgesellschaft Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung. Die Bereitstellung von Informationen soll dem Kunden die eigenverantwortliche Entscheidung erleichtern, stellt jedoch keine persönliche Empfehlung mit Blick auf den Erwerb des Dachfonds der Fondsportfolios dar. (df) Raisin ist nicht befugt und weder technisch noch rechtlich in der Lage, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Investmentanteilen des Kunden zu verschaffen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen

GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. (a) Mit Blick auf das Produkt WeltSparen Zwischen Raisin und dem Kunden kommt ein Plattform- Ver- trag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen (Raisin Private Equityinsgesamt „Vertrag“) bietet Raisin über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen in Form von Dachfonds (“Dachfonds”) im Rahmen und in den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an. Anlageobjekte der Dachfonds sind vornehmlich andere Fonds im Bereich Private Equity („Zielfonds“). Die Dachfonds werden schwerpunktmäßig Primärinvestitionen in Zielfonds tätigen. Außerdem können sie Sekundärinvestitionen und Direktbeteiligungen an Zielunternehmen in Form von Co-Investments eingehenzustande. (b) Xxxxxx unterstützt Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Internet- Plattform („Plattform“) durch Raisin und die damit verbundene Möglichkeit für den Kunden beim Beitritt in DachfondsKunden, Einlagenprodukte (zum Beispiel Fest- und Tagesgelder) sowie Anlageprodukte (insb. Xxxxxx führt weder eine Finanzportfolioverwaltung noch eine Abschlussvermittlung durchFondsportfolios) von Drittanbietern („Drittanbieter“) zu erwer- ben. Raisin kommt kein Ermessen mit Blick auf Für die Zielzusammensetzung des Dachfonds zu. Der Kunde erteilt im Hinblick auf jeweiligen Angebote gelten die für die Investition in Dachfonds notwendigen Unterlagen Raisin eine Botenvollmacht, welche Raisin nur zu diesem Zweck nutztSonderbedingun- gen. (c) Raisin erbringt gegenüber Bestimmte, entsprechend gekennzeichnete Bereiche der Plattform (insbesondere im gesicherten Bereich, dem Kunden keine Anlageberatung und prüft insbesondere nicht die Geeignetheit der Dachfonds als Anlage für den Kundensog. Insofern richtet sich das Angebot an informierte XxxxxxOnlinebanking-Bereich) betreffend Bankdienstleistungen, die als Selbstentscheider ihre Anlageentscheidungen eigenverantwortlich treffen. von unserem Kooperationspartner Raisin stellt dem Kunden Informationen über die DachfondsBank AG, die indikative ZielzusammensetzungFrankfurt („Raisin Bank“), die Transfer- und Registerstellezur Verfügung gestellt werden, sowie die Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung. Die Bereitstellung von Informationen soll dem Kunden die eigenverantwortliche Entscheidung erleichtern, stellt jedoch keine persönliche Empfehlung mit Blick auf den Erwerb sind ebenfalls nicht Gegenstand des Dachfonds darVertrags. (d) Darüber hinaus kooperiert Raisin mit Distributionspartnern, deren Kunden über die Internet- Plattform des jeweiligen Dis- tributionspartners (nachfolgend jeweils „Distributionsplatt- form“) nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen, welche der Distributionspartner ggf. direkt mit dem Kun- den vereinbart, Zugang zu den Angeboten ausgewählter Part- nerbanken von Raisin haben (insgesamt „Distributionspart- nerschaften“). Zwischen dem Kunden und Raisin wird auch im Fall einer Distributionspartnerschaft der Vertrag im Sinne von Ziffer 2(a) geschlossen. Im Rahmen von Distributions- partnerschaften werden die in diesen Geschäftsbedingungen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Raisin Bank (einschließlich der Bedingungen für den Überweisungsver- kehr und das Onlinebanking) sowie die in den Bedingungen für das Produkt WeltSparen (Einlagenprodukte) der Raisin Bank in Bezug auf die Plattform von Raisin genannten Funk- tionen sowie die Kommunikation dem Kunden gegenüber, so- weit jeweils vorhanden, auf der Plattform von Raisin oder der Distributionsplattform entweder durch Raisin, der Raisin Bank und/oder den Distributionspartner zur Verfügung gestellt bzw. durchgeführt. Xxxxxx schuldet keine Vermittlung und keinen Vermitt- lungserfolg im Hinblick auf den Abschluss von Verträgen mit der Raisin Bank oder Drittanbietern. Ob ein Vertrag mit dem Kunden zustande kommt, liegt im Ermessen der Raisin Bank bzw. des jeweiligen Drittanbieters, soweit dieser nicht gesetzlich zu einem Vertragsschluss ver- pflichtet ist. Jeder Drittanbieter ist berechtigt, einen Ver- tragsschluss mit dem Kunden jederzeit ohne Angabe (e) Nicht Gegenstand des Vertrags ist Anlageberatung sowie jede andere Beratungsleistung über Art und Eignung von An- lageprodukten. Das Angebot richtet sich ausschließlich an in- formierte Kunden, die ihre Anlageentscheidungen eigenstän- dig und eigenverantwortlich treffen. Der Einlagenvertrag kommt direkt zwischen dem Kunden und der Partnerbank zu- stande. Raisin zeigt dem Kunden den jeweiligen Status des WeltSpar-Xxxxxx sowie der Einlageverträge an. Sofern Raisin dem Kunden Informationsmaterial von dritten Parteien zu ein- zelnen Ländern, Banken oder Einlagenprodukten zur Verfü- gung stellt oder übermittelt, stellt dies keine Anlageberatung, Empfehlung oder sonstige Wertung von Raisin dar. Das Infor- mationsmaterial dient lediglich dazu, die selbstständige Anla- geentscheidung des Kunden zu erleichtern. Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden, werden von Raisin nicht zuge- sichert. (f) Eine rechtliche oder steuerliche Beratung durch Raisin erfolgt nicht. Raisin ist nicht befugt für die korrekte steuerliche Erfassung von Zinsen, Währungskursgewinnen oder Gewinnen verant- wortlich. (g) Ferner erbringt Raisin keine Bankgeschäfte nach § 1 und § 1a KWG und keine Zahlungsdienste nach § 1 und § 10 ZAG. Dies bedeutet insbesondere, dass Xxxxxx keine Kunden identifiziert, Konten eröffnet oder führt und Zahlungsaufträge weder technisch ausführt, noch rechtlich in der Lageentgegennimmt. (h) Xxxxxx ist berechtigt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Investmentanteilen des ohne Angabe von Gründen einen Ver- tragsabschluss mit dem Kunden zu verschaffenabzulehnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. (a) Mit Blick auf das Produkt WeltSparen (Raisin Private EquityETF Robo) bietet Raisin über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen offenen Investmentvermögen, zusammengefasst in Form von Dachfonds (“Dachfonds”) vordefinierten Portfolios, im Rahmen und in den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an. Anlageobjekte der Dachfonds sind vornehmlich andere Fonds im Bereich Private Equity an (nachfolgend auch: ZielfondsFondsportfolios“). Die Dachfonds werden schwerpunktmäßig Primärinvestitionen in Zielfonds tätigen. Außerdem können sie Sekundärinvestitionen und Direktbeteiligungen an Zielunternehmen in Form von Co-Investments eingehen. (b) Xxxxxx Raisin unterstützt den Kunden in Bezug auf die Fondsportfolios beim Beitritt in DachfondsAbschluss von Verträgen mit der depotführenden Bank (nachfolgend „Depotbank”) nach Maßgabe der jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Depotbank und der Sonderbedingungen der Depotbank für das Produkt Weltsparen (ETF Robo). Der Kunde beauftragt Xxxxxx mit der Weiterleitung von Kundenaufträgen an die Depotbank betreffend den Erwerb und die Veräußerung von Investmentanteilen. Xxxxxx führt weder eine Finanzportfolioverwaltung noch eine Abschlussvermittlung durch. Raisin kommt kein Ermessen mit Blick auf die Zielzusammensetzung Zusammensetzung des Dachfonds Depots des Kunden bei der Depotbank zu, sondern leitet lediglich als Bote die Aufträge des Kunden an die Depotbank weiter. Raisin wird insbesondere nicht gegenüber der Depotbanküber Guthaben verfügen und auch keine Währungs- und/oder Unterkonten eröffnen. Xxxxxx wird die Botenvollmacht gegenüber der Depotbank lediglich im Umfang der hier statuierten Botenvollmacht ausüben. (c) Der Kunde stimmt zu, dass Raisin zu jeder Zeit die Depotbank wechseln darf, sofern eine Gleich- oder Besserstellung des Kunden gewährleistet ist. Der Kunde erteilt hierzu Raisin Vollmacht, um im Hinblick auf die für die Investition in Dachfonds notwendigen Unterlagen Namen des Kunden einen Wechsel der Depotbank durchzuführen. Raisin eine Botenvollmacht, welche Raisin nur zu diesem Zweck nutztdarf hierzu alle erforderlichen Erklärungen abgeben. (cd) Die Depotbank eröffnet für den Kunden ein Wertpapierdepot („Depot“ oder „Raisin Invest Depot“). Das Depot dient ausschließlich dem Erwerb der auf der Plattform angebotenen Fondsportfolios und dient nicht als allgemeines Depot des Kunden für andere Produkte. Die Depotbank eröffnet für den Kunden zudem ein Verrechnungskonto. Vom Verrechnungskonto werden Zahlungen für den Erwerb der Fondsportfolios ausgeführt. Erlöse aus dem Verkauf von Fondsportfolios werden dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Das von der Raisin Bank geführte WeltSpar-Konto dient als Referenzkonto für Überweisungen auf das und von dem Verrechnungskonto an den Kunden. Für den Raisin Invest Sparplan werden Sparraten vom externen Referenzkonto des Kunden nach entsprechender Erteilung des Mandats per Lastschrift eingezogen. (e) Raisin erbringt gegenüber dem Kunden keine Anlageberatung und prüft insbesondere nicht die Geeignetheit der Dachfonds Fondsportfolios als Anlage für den Kunden. Insofern richtet sich das Angebot an informierte Xxxxxx, die als Selbstentscheider ihre Anlageentscheidungen eigenverantwortlich treffen. Raisin Xxxxxx stellt dem Kunden Informationen über die DachfondsDepotbank, die indikative Zielzusammensetzung, die Transfer- und Registerstelle, Fondsportfolios sowie die Kapitalverwaltungsgesellschaft Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung. Die Bereitstellung von Informationen soll dem Kunden die eigenverantwortliche Entscheidung erleichtern, stellt jedoch keine persönliche Empfehlung mit Blick auf den Erwerb des Dachfonds der Fondsportfolios dar. (df) Raisin ist nicht befugt und weder technisch noch rechtlich in der Lage, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Investmentanteilen des Kunden zu verschaffen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen

GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. 1. Zwischen Xxxxxx und dem Kunden kommt ein Plattform-Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insgesamt „Vertrag“) zustande. 2. Gegenstand des Vertrages ist die für den Kunden kostenlose Bereitstellung der Internet-Plattform („Plattform“) durch Raisin und die damit verbundene Möglichkeit für den Kunden, Einlagenprodukte (zum Beispiel Fest- und Tagesgelder), die von entsprechend befugten Anbietern („Partnerbanken“), z.B. Banken aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, angeboten werden, über die Plattform mit dem jeweiligen Vertragspartner abzuschließen. Dabei ermöglicht Raisin dem Kunden in der Regel den eigenständigen Abschluss von Verträgen mit den jeweiligen Partnerbanken, indem mögliche Partnerbanken auf der Plattform benannt werden. Darüber hinaus stellt Xxxxxx Xxxxxx mit Sitz in Deutschland auf der Plattform deutschsprachige Eingabemasken zur Verfügung, die ihm den Abschluss sowie die Verwaltung dieser Einlagenprodukte technisch ermöglichen. Eine besondere Funktion der Plattform besteht darin, dem Kunden nach dem erstmaligen Abschluss eines Einlagenvertrages die technischen Möglichkeiten für den Abschluss weiterer Einlagenverträge zu ermöglichen, ohne die Eingabe seiner persönlichen Angaben, das Zurverfügungstellen von Unterlagen oder das Durchlaufen des Identifikationsverfahrens wiederholen zu müssen. 3. Darüber hinaus kooperiert Raisin mit Distributionspartnern, deren Kunden über die Internet-Plattform des jeweiligen Distributionspartners (nachfolgend jeweils „Distributionsplattform“) nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche der Distributionspartner ggf. direkt mit dem Kunden vereinbart, Zugang zu den Angeboten ausgewählter Partnerbanken von Raisin haben (insgesamt „Distributionspartnerschaften“). Zwischen dem Kunden und Xxxxxx wird auch im Fall einer Distributionspartnerschaft der Vertrag im Sinne von Xxxxxx 2 (a) Mit Blick auf geschlossen. Im Rahmen von Distributionspartnerschaften werden die in diesen Geschäftsbedingungen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Raisin Bank (einschließlich der Bedingungen für den Überweisungsverkehr und das Onlinebanking) sowie die in den Bedingungen für das Produkt WeltSparen (der Raisin Private Equity) bietet Raisin über Bank in Bezug auf die Plattform von Raisin genannten Funktionen sowie die beratungsfreie Vermittlung Kommunikation dem Kunden gegenüber, soweit jeweils vorhanden, auf der Plattform von Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen in Form von Dachfonds (“Dachfonds”) im Rahmen und in Raisin oder der Distributionsplattform entweder durch Raisin, der Raisin Bank und/oder den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 AbsDistributionspartner zur Verfügung gestellt bzw. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an. Anlageobjekte der Dachfonds sind vornehmlich andere Fonds im Bereich Private Equity („Zielfonds“). Die Dachfonds werden schwerpunktmäßig Primärinvestitionen in Zielfonds tätigen. Außerdem können sie Sekundärinvestitionen und Direktbeteiligungen an Zielunternehmen in Form von Co-Investments eingehen (b) Xxxxxx unterstützt den Kunden beim Beitritt in Dachfonds. Xxxxxx führt weder eine Finanzportfolioverwaltung noch eine Abschlussvermittlung durch. Raisin kommt kein Ermessen mit Blick auf die Zielzusammensetzung des Dachfonds zu. Der Kunde erteilt im Hinblick auf die für die Investition in Dachfonds notwendigen Unterlagen Raisin eine Botenvollmacht, welche Raisin nur zu diesem Zweck nutztdurchgeführt. (c) Raisin erbringt gegenüber dem Kunden keine 4. Nicht Gegenstand des Vertrags ist Anlageberatung sowie jede andere Beratungsleistung über Art und prüft insbesondere nicht die Geeignetheit der Dachfonds als Anlage für den KundenEignung von Anlageprodukten. Insofern Das Angebot richtet sich das Angebot ausschließlich an informierte Xxxxxx, die als Selbstentscheider ihre Anlageentscheidungen eigenständig und eigenverantwortlich treffen. Raisin stellt Der Einlagenvertrag kommt direkt zwischen dem Kunden Informationen über die Dachfondsund der Partnerbank zustande. Raisin zeigt dem Kunden den jeweiligen Status des WeltSpar-Xxxxxx sowie der Einlageverträge an. Sofern Raisin dem Kunden Informationsmaterial von dritten Parteien zu einzelnen Ländern, Banken oder Einlagenprodukten zur Verfügung stellt oder übermittelt, stellt dies keine Anlageberatung, Empfehlung oder sonstige Wertung von Raisin dar. Das Informationsmaterial dient lediglich dazu, die indikative Zielzusammensetzung, die Transfer- und Registerstelle, sowie die Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung. Die Bereitstellung von Informationen soll dem Kunden die eigenverantwortliche Entscheidung erleichtern, stellt jedoch keine persönliche Empfehlung mit Blick auf den Erwerb des Dachfonds dar. (d) Raisin ist nicht befugt und weder technisch noch rechtlich in der Lage, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Investmentanteilen selbstständige Anlageentscheidung des Kunden zu verschaffenerleichtern. Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden, werden von Raisin nicht zugesichert. 5. Eine rechtliche oder steuerliche Beratung durch Raisin erfolgt nicht. Xxxxxx ist nicht für die korrekte steuerliche Erfassung von Zinserträgen oder Währungskursgewinnen verantwortlich. 6. Bestimmte, entsprechend gekennzeichnete Bereiche der Plattform (insbesondere im gesicherten Bereich, dem sog. Onlinebanking-Bereich) betreffend Bankdienstleistungen, die von unserem Kooperationspartner Raisin Bank AG, Frankfurt („Raisin Bank“), zur Verfügung gestellt werden, sind ebenfalls nicht Gegenstand des Vertrags. 7. Xxxxxx schuldet keine Vermittlung und keinen Vermittlungserfolg im Hinblick auf den Abschluss von Einlagenverträgen. Ob ein Vertrag mit dem Kunden zustande kommt, liegt im Ermessen der jeweiligen Partnerbank, soweit diese nicht gesetzlich zu einem Vertragsschluss verpflichtet ist. Jede Partnerbank ist berechtigt, einen Vertragsschluss mit dem Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Dies gilt auch im Hinblick auf das WeltSpar-Konto bei der Raisin Bank. Die Ausführung der vom Kunden erteilten Aufträge an die Raisin Bank und die Partnerbanken – auf die Raisin keinen Einfluss hat – obliegt ausschließlich der Raisin Bank bzw. der Partnerbank. Xxxxxx übernimmt keine Garantie für die Ausführung durch die Raisin Bank bzw. die Partnerbank. Weder die Raisin Bank noch die Partnerbank ist Erfüllungsgehilfe von Raisin. 8. Ferner erbringt Raisin keine Bankgeschäfte nach § 1 und § 1a KWG und keine Zahlungsdienste nach § 1 und § 10 ZAG. Dies bedeutet insbesondere, dass Xxxxxx keine Kunden identifiziert, Konten eröffnet oder führt und Zahlungsaufträge weder ausführt noch entgegennimmt. 9. Xxxxxx ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen einen Vertragsabschluss mit dem Kunden abzulehnen.

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Samples: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen

GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. (a) Mit Blick auf das Produkt WeltSparen Zwischen Raisin und dem Kunden kommt ein Plattform-Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Raisin Private Equityins- gesamt „Vertrag“) bietet Raisin über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen in Form von Dachfonds (“Dachfonds”) im Rahmen und in den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an. Anlageobjekte der Dachfonds sind vornehmlich andere Fonds im Bereich Private Equity („Zielfonds“). Die Dachfonds werden schwerpunktmäßig Primärinvestitionen in Zielfonds tätigen. Außerdem können sie Sekundärinvestitionen und Direktbeteiligungen an Zielunternehmen in Form von Co-Investments eingehenzustande. (b) Xxxxxx unterstützt Gegenstand des Vertrages ist die für den Kunden beim Beitritt kostenlose Bereitstellung der Internet-Plattform („Plattform“) durch Raisin und die damit verbundene Möglichkeit für den Kunden, Einla- genprodukte (zum Beispiel Fest- und Tagesgelder), die von ent- sprechend befugten Anbietern („Partnerbanken“), z.B. Banken aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, angeboten werden, über die Plattform mit dem jeweiligen Vertragspartner abzu- schließen. Dabei ermöglicht Raisin dem Kunden in Dachfondsder Regel den eigenständigen Abschluss von Verträgen mit den jeweiligen Partnerbanken, indem mögliche Partnerbanken auf der Platt- form benannt werden. Xxxxxx führt weder eine Finanzportfolioverwaltung noch eine Abschlussvermittlung durchDarüber hinaus stellt Raisin Kunden mit Sitz in Deutschland auf der Plattform deutschsprachige Einga- bemasken zur Verfügung, die ihm den Abschluss sowie die Ver- waltung dieser Einlagenprodukte technisch ermöglichen. Raisin kommt kein Ermessen mit Blick auf Eine besondere Funktion der Plattform besteht darin, dem Kunden nach dem erstmaligen Abschluss eines Einlagevertrages die Zielzusammensetzung technischen Möglichkeiten für den Abschluss weiterer Einlage- verträge zu ermöglichen, ohne die Eingabe seiner persönlichen Angaben, das Zurverfügungstellen von Unterlagen oder das Durchlaufen des Dachfonds zu. Der Kunde erteilt im Hinblick auf die für die Investition in Dachfonds notwendigen Unterlagen Raisin eine Botenvollmacht, welche Raisin nur Identifikationsverfahrens wiederholen zu diesem Zweck nutztmüs- sen. (c) Darüber hinaus kooperiert Raisin erbringt gegenüber mit Distributionspartnern, de- xxx Xxxxxx über die Internet-Plattform des jeweiligen Distribu- tionspartners (nachfolgend jeweils „Distributionsplattform“) nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wel- che der Distributionspartner ggf. direkt mit dem Kunden keine Anlageberatung verein- bart, Zugang zu den Angeboten ausgewählter Partnerbanken von Raisin haben (insgesamt „Distributionspartnerschaften“). Zwischen dem Kunden und prüft insbesondere nicht Raisin wird auch im Fall einer Dis- tributionspartnerschaft der Vertrag im Sinne von Ziffer 2(a) ge- schlossen. Im Rahmen von Distributionspartnerschaften wer- den die Geeignetheit in diesen Geschäftsbedingungen, den Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen der Dachfonds als Anlage Raisin Bank (einschließlich der Bedin- gungen für den KundenÜberweisungsverkehr und das Onlinebanking) sowie die in den Bedingungen für das Produkt WeltSparen der Raisin Bank in Bezug auf die Plattform von Raisin genannten Funktionen sowie die Kommunikation dem Kunden gegenüber, soweit jeweils vorhanden, auf der Plattform von Raisin oder der Distributionsplattform entweder durch Rai- sin, der Raisin Bank und/oder den Distributionspartner zur Ver- fügung gestellt bzw. Insofern durchgeführt. (d) Nicht Gegenstand des Vertrags ist Anlageberatung sowie jede andere Beratungsleistung über Art und Eignung von Anlagepro- dukten. Das Angebot richtet sich das Angebot ausschließlich an informierte Xxxxxx, die als Selbstentscheider ihre Anlageentscheidungen eigenverantwortlich eigenständig und ei- genverantwortlich treffen. Raisin stellt Der Einlagenvertrag kommt direkt zwischen dem Kunden Informationen über die Dachfondsund der Partnerbank zustande. Raisin zeigt dem Kunden den jeweiligen Status des WeltSpar-Xxxxxx sowie der Einlageverträge an. Sofern Raisin dem Kunden Infor- mationsmaterial von dritten Parteien zu einzelnen Ländern, Banken oder Einlagenprodukten zur Verfügung stellt oder über- mittelt, stellt dies keine Anlageberatung, Empfehlung oder sonstige Wertung von Raisin dar. Das Informationsmaterial dient lediglich dazu, die indikative Zielzusammensetzungselbstständige Anlageentscheidung des Kunden zu erleichtern. Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen, die Transfer- und Registerstellevon Dritten zur Verfügung gestellt wer- den, sowie die Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung. Die Bereitstellung werden von Informationen soll dem Kunden die eigenverantwortliche Entscheidung erleichtern, stellt jedoch keine persönliche Empfehlung mit Blick auf den Erwerb des Dachfonds darRaisin nicht zugesichert. (de) Eine rechtliche oder steuerliche Beratung durch Raisin erfolgt nicht. Xxxxxx ist nicht befugt und weder technisch noch rechtlich in der Lage, sich Eigentum für die korrekte steuerliche Erfassung von Zinserträgen oder Besitz an Geldern oder Investmentanteilen des Kunden zu verschaffenWährungskursgewinnen verantwortlich.

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