Common use of GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS Clause in Contracts

GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. a. Mit Blick auf das Produkt WeltSparen (ETF Robo) bietet Xxxxxx über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von offenen Investmentvermögen (“Anlagevermittlung”), zusammengefasst in vordefinierten Portfolios, im Rahmen und in den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an (nachfolgend auch: „Fondsportfolios“). b. Xxxxxx unterstützt den Kunden in Bezug auf die Fondsportfolios beim Abschluss von Verträgen mit der depotführenden Bank (nachfolgend „Depotbank”) nach Maßgabe der jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Depotbank. Der Kunde beauftragt Xxxxxx mit der Weiterleitung von Kundenaufträgen an die Depotbank betreffend den Erwerb und die Veräußerung von Investmentanteilen. Xxxxxx führt weder eine Finanzportfolioverwaltung noch eine Abschlussvermittlung durch. Raisin kommt kein Ermessen mit Blick auf die Zusammensetzung des Depots des Kunden bei der Depotbank zu, sondern leitet lediglich als Bote die Aufträge des Kunden an die Depotbank weiter. Raisin wird insbesondere nicht gegenüber der Depotbank über Guthaben verfügen und auch keine Währungs- und/oder Unterkonten eröffnen. Xxxxxx wird die Botenvollmacht gegenüber der Depotbank lediglich im Umfang der hier statuierten Botenvollmacht ausüben. c. Der Kunde stimmt zu, dass Xxxxxx zu jeder Zeit die Depotbank wechseln darf, sofern eine Gleich- oder Besserstellung des Kunden gewährleistet ist. Der Kunde erteilt hierzu Raisin Vollmacht, um im Namen des Kunden einen Wechsel der Depotbank durchzuführen. Raisin darf hierzu alle erforderlichen Erklärungen abgeben. d. Die Depotbank eröffnet für den Kunden ein Wertpapierdepot („Depot“ oder „Raisin Invest Depot“). Das Depot dient ausschließlich dem Erwerb der auf der Plattform angebotenen Fondsportfolios und dient nicht als allgemeines Depot des Kunden für andere Produkte. Die Depotbank eröffnet für den Kunden zudem ein Verrechnungskonto. Vom Verrechnungskonto werden Zahlungen für den Erwerb der Fondsportfolios ausgeführt. Erlöse aus dem Verkauf von Fondsportfolios werden dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Das von der Raisin Bank geführte WeltSpar-Konto dient als Referenzkonto für Überweisungen auf das und von dem Verrechnungskonto an den Kunden. Für den Raisin Invest Sparplan werden Sparraten vom externen Referenzkonto des Kunden nach entsprechender Erteilung des Mandats per Lastschrift eingezogen. e. Raisin erbringt gegenüber dem Kunden keine Anlageberatung und prüft insbesondere nicht die Geeignetheit der Fondsportfolios als Anlage für den Kunden. Insofern richtet sich das Angebot an informierte Xxxxxx, die als Selbstentscheider ihre Anlageentscheidungen eigenverantwortlich treffen. Raisin stellt dem Kunden Informationen über die Depotbank, die Fondsportfolios sowie die Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung. Die Bereitstellung von Informationen soll dem Kunden die eigenverantwortliche Entscheidung erleichtern, stellt jedoch keine persönliche Empfehlung mit Blick auf den Erwerb der Fondsportfolios dar. f. Raisin ist nicht befugt und weder technisch noch rechtlich in der Lage, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Investmentanteilen des Kunden zu verschaffen.

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Samples: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen

GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. a. Mit Blick auf das Produkt WeltSparen (ETF RoboConfigurator) bietet Xxxxxx Raisin über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von offenen Investmentvermögen (“Anlagevermittlung”), zusammengefasst in vordefinierten Portfolios, ) im Rahmen und in den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an (nachfolgend auch: „Fondsportfolios“). b. Xxxxxx unterstützt Raxxxx xnterstützt den Kunden in Bezug auf die Fondsportfolios beim Abschluss von Verträgen mit der einer depotführenden Bank (nachfolgend „Depotbank”) nach Maßgabe der jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen der DepotbankDepotbank und der Sonderbedingungen der Depotbank für das Produkt Weltsparen (ETF Configurator). Der Kunde beauftragt Xxxxxx mit Raxxxx xit der Weiterleitung von Kundenaufträgen an die Depotbank betreffend den Erwerb und die Veräußerung von Investmentanteilen. Xxxxxx führt Raxxxx xührt weder eine Finanzportfolioverwaltung noch eine Abschlussvermittlung durch. Raisin kommt kein Ermessen mit Blick auf die Zusammensetzung des Depots des Kunden bei der Depotbank zu, sondern leitet lediglich als Bote die Aufträge des Kunden an die Depotbank weiter. Raisin wird insbesondere nicht gegenüber der die Depotbank über Guthaben verfügen und auch keine Währungs- und/oder Unterkonten eröffnen. Xxxxxx wird Raxxxx xird die Botenvollmacht gegenüber der Depotbank lediglich im Umfang der hier statuierten Botenvollmacht ausüben. c. Der Kunde stimmt zu, dass Xxxxxx zu Raxxxx xu jeder Zeit die Depotbank wechseln darf, sofern eine Gleich- oder Besserstellung des Kunden gewährleistet ist. Der Kunde erteilt hierzu Raisin Vollmacht, um im Namen des Kunden einen Wechsel der Depotbank durchzuführen. Raisin darf hierzu alle erforderlichen Erklärungen abgeben. d. Die Depotbank eröffnet für den Kunden ein Wertpapierdepot („Depot“ oder „Raisin Invest Depot“). Das Depot dient ausschließlich dem Erwerb der auf der Plattform angebotenen Fondsportfolios und dient nicht als allgemeines Depot des Kunden für andere Produkte. Die Depotbank eröffnet für den Kunden zudem ein Verrechnungskonto. Vom Verrechnungskonto werden Zahlungen für den Erwerb der Fondsportfolios ausgeführt. Erlöse aus dem Verkauf von Fondsportfolios werden dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Das von der Raisin Bank geführte WeltSpar-Konto dient als Referenzkonto für Überweisungen auf das und von dem Verrechnungskonto an den Kunden. Für den Raisin Invest Sparplan werden Sparraten vom externen Referenzkonto des Kunden nach entsprechender Erteilung des Mandats per Lastschrift eingezogen. e. Raisin erbringt gegenüber dem Kunden keine Anlageberatung und prüft insbesondere nicht die Geeignetheit der Fondsportfolios als Anlage für den Kunden. Insofern richtet sich das Angebot an informierte XxxxxxKuxxxx, die als Selbstentscheider ihre Anlageentscheidungen eigenverantwortlich treffen. Raisin stellt dem Kunden Informationen über die Depotbank, die Fondsportfolios zur Auswahl stehenden Fonds sowie die Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung. Die Bereitstellung von Informationen soll dem Kunden die eigenverantwortliche Entscheidung erleichtern, stellt jedoch keine persönliche Empfehlung mit Blick auf den Erwerb der Fondsportfolios dar. f. Raisin ist nicht befugt und weder technisch noch rechtlich in der Lage, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Investmentanteilen des Kunden zu verschaffen.

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Samples: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen

GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. a. (a) Mit Blick auf das Produkt WeltSparen (ETF RoboConfigurator) bietet Xxxxxx über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von offenen Investmentvermögen (“Anlagevermittlung”), zusammengefasst in vordefinierten Portfolios, im Rahmen und in den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an (nachfolgend auch: „Fondsportfolios“). b. Xxxxxx (b) Raisin unterstützt den Kunden in Bezug auf die Fondsportfolios beim Abschluss von Verträgen mit der einer depotführenden Bank (nachfolgend „Depotbank”) nach Maßgabe der jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen der DepotbankDepotbank und der Sonderbedingungen der Depotbank für das Produkt Weltsparen (ETF Configurator). Der Kunde beauftragt Xxxxxx mit der Weiterleitung von Kundenaufträgen an die Depotbank betreffend Depotbankbetreffend den Erwerb und die Veräußerung von Investmentanteilen. Xxxxxx führt weder eine Finanzportfolioverwaltung noch eine Abschlussvermittlung durch. Raisin kommt kein Ermessen mit Blick auf die Zusammensetzung des Depots des Kunden bei der Depotbank zu, sondern leitet lediglich als Bote die Aufträge des Kunden an die Depotbank weiter. Raisin wird insbesondere nicht gegenüber der Depotbank über die Depotbanküber Guthaben verfügen und auch keine Währungs- und/oder Unterkonten eröffnen. Xxxxxx wird die Botenvollmacht gegenüber der Depotbank lediglich im Umfang der hier statuierten Botenvollmacht ausüben. c. (c) Der Kunde stimmt zu, dass Xxxxxx Raisin zu jeder Zeit die Depotbank wechseln darf, sofern eine Gleich- oder Besserstellung des Kunden gewährleistet ist. Der Kunde erteilt hierzu Raisin Vollmacht, um im Namen des Kunden einen Wechsel der Depotbank durchzuführen. Raisin darf hierzu alle erforderlichen Erklärungen abgeben. d. (d) Die Depotbank eröffnet für den Kunden ein Wertpapierdepot („Depot“ oder „Raisin Invest Depot“). Das Depot dient ausschließlich dem Erwerb der auf der Plattform angebotenen Fondsportfolios und dient nicht als allgemeines Depot des Kunden für andere Produkte. Die Depotbank eröffnet für den Kunden zudem ein Verrechnungskonto. Vom Verrechnungskonto werden Zahlungen für den Erwerb der Fondsportfolios ausgeführt. Erlöse aus dem Verkauf von Fondsportfolios werden dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Das von der Raisin Bank geführte WeltSpar-Konto dient als Referenzkonto für Überweisungen auf das und von dem Verrechnungskonto an den Kunden. Für den Raisin Invest Sparplan werden Sparraten vom externen Referenzkonto des Kunden nach entsprechender Erteilung des Mandats per Lastschrift eingezogen. e. (e) Raisin erbringt gegenüber dem Kunden keine Anlageberatung und prüft insbesondere nicht die Geeignetheit der Fondsportfolios als Anlage für den Kunden. Insofern richtet sich das Angebot an informierte Xxxxxx, die als Selbstentscheider ihre Anlageentscheidungen eigenverantwortlich treffen. Raisin stellt dem Kunden Informationen über die Depotbank, die Fondsportfolios zur Auswahl stehenden Fonds sowie die Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung. Die Bereitstellung von Informationen soll dem Kunden die eigenverantwortliche Entscheidung erleichtern, stellt jedoch keine persönliche Empfehlung mit Blick auf den Erwerb der Fondsportfolios dar. f. (f) Raisin ist nicht befugt und weder technisch noch rechtlich in der Lage, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Investmentanteilen des Kunden zu verschaffen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen

GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. a. (a) Mit Blick auf das Produkt WeltSparen (ETF RoboConfigurator) bietet Xxxxxx Raisin über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von offenen Investmentvermögen (“Anlagevermittlung”), zusammengefasst in vordefinierten Portfolios, im Rahmen und in den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an (nachfolgend auch: „Fondsportfolios“). b. Xxxxxx (b) Raisin unterstützt den Kunden in Bezug auf die Fondsportfolios beim Abschluss von Verträgen mit der einer depotführenden Bank (nachfolgend „Depotbank”) nach Maßgabe der jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen der DepotbankDepotbank und der Sonderbedingungen der Depotbank für das Produkt Weltsparen (ETF Configurator). Der Kunde beauftragt Xxxxxx mit der Weiterleitung von Kundenaufträgen an die Depotbank betreffend Depotbankbetreffend den Erwerb und die Veräußerung von Investmentanteilen. Xxxxxx führt weder eine Finanzportfolioverwaltung noch eine Abschlussvermittlung durch. Raisin kommt kein Ermessen mit Blick auf die Zusammensetzung des Depots des Kunden bei der Depotbank zu, sondern leitet lediglich als Bote die Aufträge des Kunden an die Depotbank weiter. Raisin wird insbesondere nicht gegenüber der Depotbank über die Depotbanküber Guthaben verfügen und auch keine Währungs- und/oder Unterkonten eröffnen. Xxxxxx wird die Botenvollmacht gegenüber der Depotbank lediglich im Umfang der hier statuierten Botenvollmacht ausüben. c. (c) Der Kunde stimmt zu, dass Xxxxxx Raisin zu jeder Zeit die Depotbank wechseln darf, sofern eine Gleich- oder Besserstellung des Kunden gewährleistet ist. Der Kunde erteilt hierzu Raisin Vollmacht, um im Namen des Kunden einen Wechsel der Depotbank durchzuführen. Raisin darf hierzu alle erforderlichen Erklärungen abgeben. d. (d) Die Depotbank eröffnet für den Kunden ein Wertpapierdepot („Depot“ oder „Raisin Invest Depot“). Das Depot dient ausschließlich dem Erwerb der auf der Plattform angebotenen Fondsportfolios und dient nicht als allgemeines Depot des Kunden für andere Produkte. Die Depotbank eröffnet für den Kunden zudem ein Verrechnungskonto. Vom Verrechnungskonto werden Zahlungen für den Erwerb der Fondsportfolios ausgeführt. Erlöse aus dem Verkauf von Fondsportfolios werden dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Das von der Raisin Bank geführte WeltSpar-Konto dient als Referenzkonto für Überweisungen auf das und von dem Verrechnungskonto an den Kunden. Für den Raisin Invest Sparplan werden Sparraten vom externen Referenzkonto des Kunden nach entsprechender Erteilung des Mandats per Lastschrift eingezogen. e. (e) Raisin erbringt gegenüber dem Kunden keine Anlageberatung und prüft insbesondere nicht die Geeignetheit der Fondsportfolios als Anlage für den Kunden. Insofern richtet sich das Angebot an informierte Xxxxxx, die als Selbstentscheider ihre Anlageentscheidungen eigenverantwortlich treffen. Raisin stellt dem Kunden Informationen über die Depotbank, die Fondsportfolios zur Auswahl stehenden Fonds sowie die Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung. Die Bereitstellung von Informationen soll dem Kunden die eigenverantwortliche Entscheidung erleichtern, stellt jedoch keine persönliche Empfehlung mit Blick auf den Erwerb der Fondsportfolios dar. f. (f) Raisin ist nicht befugt und weder technisch noch rechtlich in der Lage, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Investmentanteilen des Kunden zu verschaffen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen

GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. a. (a) Mit Blick auf das Produkt WeltSparen (ETF RoboConfigurator) bietet Xxxxxx Raisin über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von offenen of- fenen Investmentvermögen (“Anlagevermittlung”), zusammengefasst in vordefinierten Portfolios, im Rahmen und in den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 2 Abs. 1 6 Nr. 11 WpIG 8 KWG in Verbindung Verbin- dung mit § 34f GewO an (nachfolgend auch: „Fondsportfolios“). b. (b) Xxxxxx unterstützt den Kunden in Bezug auf die Fondsportfolios beim Abschluss von Verträgen mit der der Xxx Xxxxx. Sutor oHG als der depotführenden Bank (nachfolgend „Depotbank”im Folgenden: "Sutor") nach Maßgabe der jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbe- dingungen der DepotbankSutor und der Sonderbedingungen der Sutor für das Produkt Weltsparen (ETF Configurator). Der Kunde beauftragt beauf- tragt Xxxxxx mit der Weiterleitung von Kundenaufträgen an die Depotbank Sutor betreffend den Erwerb und die Veräußerung von InvestmentanteilenInvest- mentanteilen. Xxxxxx Raisin führt weder eine Finanzportfolioverwaltung Finanzportfolioverwal- tung noch eine Abschlussvermittlung durch. Raisin kommt kein Ermessen mit Blick auf die Zusammensetzung des Depots des Kunden bei der Depotbank Sutor zu, sondern leitet lediglich als Bote die Aufträge Auf- träge des Kunden an die Depotbank Sutor weiter. Raisin wird insbesondere nicht gegenüber der Depotbank Sutor über Guthaben verfügen und auch keine Währungs- und/oder Unterkonten eröffnen. Xxxxxx wird die Botenvollmacht Bo- tenvollmacht gegenüber der Depotbank Sutor lediglich im Umfang der hier statuierten sta- tuierten Botenvollmacht ausüben. c. Der Kunde stimmt zu, dass Xxxxxx zu jeder Zeit die Depotbank wechseln darf, sofern eine Gleich- oder Besserstellung des Kunden gewährleistet ist. Der Kunde erteilt hierzu Raisin Vollmacht, um im Namen des Kunden einen Wechsel der Depotbank durchzuführen. Raisin darf hierzu alle erforderlichen Erklärungen abgeben. d. Die Depotbank (c) Sutor eröffnet für den Kunden ein Wertpapierdepot („Depot“ oder „Raisin Invest Depot“). Das Depot dient ausschließlich dem Erwerb der auf der Plattform angebotenen Fondsportfolios und dient nicht als allgemeines Depot des Kunden für andere Produkte. Die Depotbank Sutor eröffnet für den Kunden zudem ein VerrechnungskontoVerrech- nungskonto. Vom Verrechnungskonto werden Zahlungen für den Erwerb der Fondsportfolios ausgeführt. Erlöse aus dem Verkauf von Fondsportfolios werden dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Das von der Raisin Bank geführte WeltSpar-Konto dient als Referenzkonto für Überweisungen auf das und von dem Verrechnungskonto an den Kunden. Für den Raisin Invest Sparplan werden Sparraten Spar- raten vom externen Referenzkonto des Kunden nach entsprechender entspre- chender Erteilung des Mandats per Lastschrift eingezogen. e. (d) Raisin erbringt gegenüber dem Kunden keine Anlageberatung und prüft insbesondere nicht die Geeignetheit der Fondsportfolios Fondsportfo- lios als Anlage für den Kunden. Insofern richtet sich das Angebot Ange- bot an informierte Xxxxxx, die als Selbstentscheider ihre Anlageentscheidungen Anla- geentscheidungen eigenverantwortlich treffen. Raisin Xxxxxx stellt dem Kunden Informationen über die DepotbankSutor, die Fondsportfolios zur Auswahl ste- henden Fonds sowie die Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung. Die Bereitstellung von Informationen soll dem Kunden Kun- den die eigenverantwortliche Entscheidung erleichtern, stellt jedoch keine persönliche Empfehlung mit Blick auf den Erwerb der Fondsportfolios dar. f. (e) Raisin ist nicht befugt und weder technisch noch rechtlich in der Lage, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Investmentanteilen Invest- mentanteilen des Kunden zu verschaffen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. a. Mit Blick auf das Produkt WeltSparen (ETF RoboRaisin Private Equity) bietet Xxxxxx Raisin über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von offenen Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen in Form von Dachfonds (“AnlagevermittlungDachfonds), zusammengefasst in vordefinierten Portfolios, ) im Rahmen und in den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an an. Anlageobjekte der Dachfonds sind vornehmlich andere Fonds im Bereich Private Equity (nachfolgend auch: FondsportfoliosZielfonds“).. Die Dachfonds werden schwerpunktmäßig Primärinvestitionen in Zielfonds tätigen. Außerdem können sie Sekundärinvestitionen und Direktbeteiligungen an Zielunternehmen in Form von Co-Investments eingehen b. Xxxxxx unterstützt den Kunden beim Beitritt in Bezug auf die Fondsportfolios beim Abschluss von Verträgen mit der depotführenden Bank (nachfolgend „Depotbank”) nach Maßgabe der jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Depotbank. Der Kunde beauftragt Xxxxxx mit der Weiterleitung von Kundenaufträgen an die Depotbank betreffend den Erwerb und die Veräußerung von InvestmentanteilenDachfonds. Xxxxxx führt weder eine Finanzportfolioverwaltung noch eine Abschlussvermittlung durch. Raisin kommt kein Ermessen mit Blick auf die Zusammensetzung Zielzusammensetzung des Depots des Kunden bei der Depotbank Dachfonds zu, sondern leitet lediglich als Bote die Aufträge des Kunden an die Depotbank weiter. Raisin wird insbesondere nicht gegenüber der Depotbank über Guthaben verfügen und auch keine Währungs- und/oder Unterkonten eröffnen. Xxxxxx wird die Botenvollmacht gegenüber der Depotbank lediglich im Umfang der hier statuierten Botenvollmacht ausüben. c. Der Kunde stimmt zu, dass Xxxxxx zu jeder Zeit die Depotbank wechseln darf, sofern eine Gleich- oder Besserstellung des Kunden gewährleistet ist. Der Kunde erteilt hierzu Raisin Vollmacht, um im Namen des Kunden einen Wechsel der Depotbank durchzuführen. Hinblick auf die für die Investition in Dachfonds notwendigen Unterlagen Raisin darf hierzu alle erforderlichen Erklärungen abgebeneine Botenvollmacht, welche Raisin nur zu diesem Zweck nutzt. d. Die Depotbank eröffnet für den Kunden ein Wertpapierdepot („Depot“ oder „Raisin Invest Depot“). Das Depot dient ausschließlich dem Erwerb der auf der Plattform angebotenen Fondsportfolios und dient nicht als allgemeines Depot des Kunden für andere Produkte. Die Depotbank eröffnet für den Kunden zudem ein Verrechnungskonto. Vom Verrechnungskonto werden Zahlungen für den Erwerb der Fondsportfolios ausgeführt. Erlöse aus dem Verkauf von Fondsportfolios werden dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Das von der Raisin Bank geführte WeltSpar-Konto dient als Referenzkonto für Überweisungen auf das und von dem Verrechnungskonto an den Kunden. Für den Raisin Invest Sparplan werden Sparraten vom externen Referenzkonto des Kunden nach entsprechender Erteilung des Mandats per Lastschrift eingezogen. e. c. Raisin erbringt gegenüber dem Kunden keine Anlageberatung und prüft insbesondere nicht die Geeignetheit der Fondsportfolios Dachfonds als Anlage für den Kunden. Insofern richtet sich das Angebot an informierte Xxxxxx, die als Selbstentscheider ihre Anlageentscheidungen eigenverantwortlich treffen. Raisin stellt dem Kunden Informationen über die DepotbankDachfonds, die Fondsportfolios indikative Zielzusammensetzung, die Transfer- und Registerstelle, sowie die Kapitalverwaltungsgesellschaften Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung. Die Bereitstellung von Informationen soll dem Kunden die eigenverantwortliche Entscheidung erleichtern, stellt jedoch keine persönliche Empfehlung mit Blick auf den Erwerb der Fondsportfolios des Dachfonds dar. f. d. Raisin ist nicht befugt und weder technisch noch rechtlich in der Lage, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Investmentanteilen des Kunden zu verschaffen.

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Samples: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen

GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. a. Mit Blick auf das Produkt WeltSparen (ETF RoboConfigurator) bietet Xxxxxx Raisin über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von offenen Investmentvermögen (“Anlagevermittlung”), zusammengefasst in vordefinierten Portfolios, ) im Rahmen und in den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an (nachfolgend auch: „Fondsportfolios“). b. Xxxxxx unterstützt den Kunden in Bezug auf die Fondsportfolios beim Abschluss von Verträgen mit der einer depotführenden Bank (nachfolgend „Depotbank”) nach Maßgabe der jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen der DepotbankDepotbank und der Sonderbedingungen der Depotbank für das Produkt Weltsparen (ETF Configurator). Der Kunde beauftragt Xxxxxx mit der Weiterleitung von Kundenaufträgen an die Depotbank betreffend den Erwerb und die Veräußerung von Investmentanteilen. Xxxxxx führt weder eine Finanzportfolioverwaltung noch eine Abschlussvermittlung durch. Raisin kommt kein Ermessen mit Blick auf die Zusammensetzung des Depots des Kunden bei der Depotbank zu, sondern leitet lediglich als Bote die Aufträge des Kunden an die Depotbank weiter. Raisin wird insbesondere nicht gegenüber der die Depotbank über Guthaben verfügen und auch keine Währungs- und/oder Unterkonten eröffnen. Xxxxxx wird die Botenvollmacht gegenüber der Depotbank lediglich im Umfang der hier statuierten Botenvollmacht ausüben. c. Der Kunde stimmt zu, dass Xxxxxx zu jeder Zeit die Depotbank wechseln darf, sofern eine Gleich- oder Besserstellung des Kunden gewährleistet ist. Der Kunde erteilt hierzu Raisin Vollmacht, um im Namen des Kunden einen Wechsel der Depotbank durchzuführen. Raisin darf hierzu alle erforderlichen Erklärungen abgeben. d. Die Depotbank eröffnet für den Kunden ein Wertpapierdepot („Depot“ oder „Raisin Invest Depot“). Das Depot dient ausschließlich dem Erwerb der auf der Plattform angebotenen Fondsportfolios und dient nicht als allgemeines Depot des Kunden für andere Produkte. Die Depotbank eröffnet für den Kunden zudem ein Verrechnungskonto. Vom Verrechnungskonto werden Zahlungen für den Erwerb der Fondsportfolios ausgeführt. Erlöse aus dem Verkauf von Fondsportfolios werden dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Das von der Raisin Bank geführte WeltSpar-Konto dient als Referenzkonto für Überweisungen auf das und von dem Verrechnungskonto an den Kunden. Für den Raisin Invest Sparplan werden Sparraten vom externen Referenzkonto des Kunden nach entsprechender Erteilung des Mandats per Lastschrift eingezogen. e. Raisin erbringt gegenüber dem Kunden keine Anlageberatung und prüft insbesondere nicht die Geeignetheit der Fondsportfolios als Anlage für den Kunden. Insofern richtet sich das Angebot an informierte Xxxxxx, die als Selbstentscheider ihre Anlageentscheidungen eigenverantwortlich treffen. Raisin stellt dem Kunden Informationen über die Depotbank, die Fondsportfolios zur Auswahl stehenden Fonds sowie die Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung. Die Bereitstellung von Informationen soll dem Kunden die eigenverantwortliche Entscheidung erleichtern, stellt jedoch keine persönliche Empfehlung mit Blick auf den Erwerb der Fondsportfolios dar. f. Raisin ist nicht befugt und weder technisch noch rechtlich in der Lage, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Investmentanteilen des Kunden zu verschaffen.

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Samples: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen

GEGENSTAND UND ZWECK DES VERTRAGS. a. Mit Blick auf das Produkt WeltSparen (ETF RoboRaisin Private Equity) bietet Xxxxxx Raisin über die Plattform die beratungsfreie Vermittlung von offenen Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen in Form von Dachfonds (“AnlagevermittlungDachfonds), zusammengefasst in vordefinierten Portfolios, ) im Rahmen und in den Grenzen der Bereichsausnahme nach § 3 Abs. 1 Nr. 11 WpIG in Verbindung mit § 34f GewO an an. Anlageobjekte der Dachfonds sind vornehmlich andere Fonds im Bereich Private Equity (nachfolgend auch: FondsportfoliosZielfonds“).. Die Dachfonds werden schwerpunktmäßig Primärinvestitionen in Zielfonds tätigen. Außerdem können sie Sekundärinvestitionen und Direktbeteiligungen an Zielunternehmen in Form von Co-Investments eingehen b. Xxxxxx unterstützt Raxxxx xnterstützt den Kunden beim Beitritt in Bezug auf die Fondsportfolios beim Abschluss von Verträgen mit der depotführenden Bank (nachfolgend „Depotbank”) nach Maßgabe der jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen der DepotbankDachfonds. Der Kunde beauftragt Xxxxxx mit der Weiterleitung von Kundenaufträgen an die Depotbank betreffend den Erwerb und die Veräußerung von Investmentanteilen. Xxxxxx führt Raxxxx xührt weder eine Finanzportfolioverwaltung noch eine Abschlussvermittlung durch. Raisin kommt kein Ermessen mit Blick auf die Zusammensetzung Zielzusammensetzung des Depots des Kunden bei der Depotbank Dachfonds zu, sondern leitet lediglich als Bote die Aufträge des Kunden an die Depotbank weiter. Raisin wird insbesondere nicht gegenüber der Depotbank über Guthaben verfügen und auch keine Währungs- und/oder Unterkonten eröffnen. Xxxxxx wird die Botenvollmacht gegenüber der Depotbank lediglich im Umfang der hier statuierten Botenvollmacht ausüben. c. Der Kunde stimmt zu, dass Xxxxxx zu jeder Zeit die Depotbank wechseln darf, sofern eine Gleich- oder Besserstellung des Kunden gewährleistet ist. Der Kunde erteilt hierzu Raisin Vollmacht, um im Namen des Kunden einen Wechsel der Depotbank durchzuführen. Hinblick auf die für die Investition in Dachfonds notwendigen Unterlagen Raisin darf hierzu alle erforderlichen Erklärungen abgebeneine Botenvollmacht, welche Raisin nur zu diesem Zweck nutzt. d. Die Depotbank eröffnet für den Kunden ein Wertpapierdepot („Depot“ oder „Raisin Invest Depot“). Das Depot dient ausschließlich dem Erwerb der auf der Plattform angebotenen Fondsportfolios und dient nicht als allgemeines Depot des Kunden für andere Produkte. Die Depotbank eröffnet für den Kunden zudem ein Verrechnungskonto. Vom Verrechnungskonto werden Zahlungen für den Erwerb der Fondsportfolios ausgeführt. Erlöse aus dem Verkauf von Fondsportfolios werden dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Das von der Raisin Bank geführte WeltSpar-Konto dient als Referenzkonto für Überweisungen auf das und von dem Verrechnungskonto an den Kunden. Für den Raisin Invest Sparplan werden Sparraten vom externen Referenzkonto des Kunden nach entsprechender Erteilung des Mandats per Lastschrift eingezogen. e. c. Raisin erbringt gegenüber dem Kunden keine Anlageberatung und prüft insbesondere nicht die Geeignetheit der Fondsportfolios Dachfonds als Anlage für den Kunden. Insofern richtet sich das Angebot an informierte XxxxxxKuxxxx, die als Selbstentscheider ihre Anlageentscheidungen eigenverantwortlich treffen. Raisin stellt dem Kunden Informationen über die DepotbankDachfonds, die Fondsportfolios indikative Zielzusammensetzung, die Transfer- und Registerstelle, sowie die Kapitalverwaltungsgesellschaften Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verfügung. Die Bereitstellung von Informationen soll dem Kunden die eigenverantwortliche Entscheidung erleichtern, stellt jedoch keine persönliche Empfehlung mit Blick auf den Erwerb der Fondsportfolios des Dachfonds dar. f. d. Raisin ist nicht befugt und weder technisch noch rechtlich in der Lage, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Investmentanteilen des Kunden zu verschaffen.

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