Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsinstrumente Musterklauseln

Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsinstrumente. 7.2.1 Der Kunde hat
Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsinstrumente. (1) Der Kunde hat - seine Personalisierten Sicherheitsmerkmale (siehe Nummer 2.1) geheim zu halten sowie - sein Authentifizierungsinstrument (siehe Nummer 2.2) vor dem Zugriff ande- rer Personen sicher zu verwahren. Denn jede andere Person, die im Besitz des Authentifizierungsinstruments ist, kann in Verbindung mit dem dazugehörigen Personalisierten Sicher- heitsmerkmal das Online-Banking-Verfahren missbräuchlich nutzen. Die Geheimhaltungspflicht bezüglich der Personalisierten Sicherheitsmerk- male wird nicht verletzt, wenn der Kunde diese zur Erteilung eines Zah- lungsauftrags oder zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto an den von ihm ausgewählten Zahlungsauslösedienst oder Kontoinformations- dienst übermittelt.
Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsinstrumente. (1) Der Teilnehmer hat – seine Personalisierten Sicherheitsmerkmale (siehe Nummer 2.1) geheim zu halten und nur im Rahmen einer Auftragserteilung über die von der Sparkasse gesondert mitgeteilten Online-Banking-Zugangskanäle an diese zu übermitteln sowie – sein Authentifizierungsinstrument (siehe Nummer 2.2) vor dem Zugriff an- derer Personen sicher zu verwahren. Denn jede andere Person, die im Besitz des Authentifizierungsinstruments ist, kann in Verbindung mit dem dazugehörigen Personalisierten Sicher- heitsmerkmal das Online-Banking-Verfahren missbräuchlich nutzen.
Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsinstrumente. (1) Der Teilnehmer hat
Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsinstrumente. (1) Der Kunde hat • seine personalisierten Sicherheitsmerkmale (siehe Nr. 3.3) ge- heim zu halten und nur über die Zugangskanäle Online-Banking und/oder Mobile-Banking an die ebase zu übermitteln sowie • sein Authentifizierungsinstrument (siehe Nr. 3.4) vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Denn jede andere Person, die im Besitz des Authentifizierungs- instruments ist, kann in Verbindung mit dem dazugehörigen perso- nalisierten Sicherheitsmerkmal das Online-Banking-Verfahren miss- bräuchlich nutzen.
Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsinstrumente. (1) Der Kunde muss - seine Wissenselemente (personalisierte Sicherheitsmerkmale) geheim halten sowie - seine Besitzelemente vor dem Zugriff anderer Personen sicher verwahren und vor Missbrauch schützen. (Der Kunde hat insbesondere Sorge dafür zu tragen, dass kein Dritter auf sein mobiles Endgerät zugreifen oder Anwendungen auf dem Smartphone für das OnlineBanking nutzen kann) - den Initialcode für die Aktivierung der Anwendung auf dem Smartphone geheimhalten. - dafür Sorge tragen, dass seine Seins-Elemente nur dann als Authentifizierungs- element verwendet werden, sofern auf seinem Smartphone keine anderen Seins-Elemente anderer Personen gespeichert werden. Die Geheimhaltungspflicht bezüglich der Personalisierten Sicherheitsmerkmale wird nicht verletzt, wenn der Kunde diese zur Erteilung eines Zahlungsauftrags oder zum Abruf von Informationen über ein Zahlungskonto an den von ihm ausgewählten Zahlungsauslösedienst oder Kontoinformationsdienst übermittelt.
Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsinstrumente. Der Kreditnehmer hat seine Personalisierten Sicherheitsmerkmale (siehe Nummer 2.1) geheim zu halten und sein Authentifizierungsinstrument (siehe Nummer 2.2) vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von einer ihm zur Verfügung gestellten PIN und der/n TAN erlangt. Jede Person, die die PIN und - falls erforderlich – über eine gültige TAN verfügt, hat die Möglichkeit, das Online-Banking-Leistungsangebot zu nutzen. Insbesondere Folgendes ist zur Geheimhaltung des personalisierten Sicherheitsmerkmals sowie des Authentifizierungsinstruments zu beachten: • Die PIN und TAN aus einer TAN-Liste dürfen nicht ungesichert elektronisch gespeichert oder ungeschützt in Papierform aufbewahrt werden. • Die PIN darf nicht per E-Mail weitergegeben werden. • Die PIN darf nicht zusammen mit einer TAN-Liste verwahrt werden. • Eine dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellte TAN-Liste ist sicher zu verwahren. • Bei Eingabe einer PIN und Nutzung einer TAN-Liste ist sicherzustellen, dass Dritte diese nicht ausspähen können. • Bei Nutzung des Mobile-TAN-Verfahrens ist sicherzustellen, dass das für den Empfang der Mobile- TAN genutzte mobile Endgerät beziehungsweise die zur Rufnummer gehörige SIM-Karte nicht durch Dritte genutzt werden können. • Bei Nutzung des Mobile-TAN-Verfahrens darf das für den Empfang der Mobile-TAN genutzte mobile Endgerät nicht gleichzeitig für das Online-Banking genutzt werden.
Geheimhaltung der personalisierten Sicherheitsmerkmale und sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsinstrumente. (1) Der Teilnehmer hat – seine Personalisierten Sicherheitsmerkmale (siehe Nummer 2.1) geheim zu halten sowie – sein Authentifizierungsinstrument (siehe Nummer 2.2) vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Denn jede andere Person, die im Besitz des Authentifizierungsinstruments ist, kann in Verbindung mit der Kenntnis des dazugehörigen personalisierten Sicherheitsmerkmals das Online-/Telefon-Banking-Verfahren missbräuchlich nutzen. Die Geheimhaltungspflicht bezüglich der Personalisierten Sicherheits- merkmale nach Satz 1 gilt nicht, wenn der Teilnehmer diese zur Erteilung eines Zahlungsauftrages oder zum Abruf von Informationen über die Online-Ban- king-Zugangskanäle bzw. im Rahmen des Telefon-Bankings übermittelt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

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  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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