Common use of Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN) Clause in Contracts

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Debitkarteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Debitkarte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Debitkarte kommt, hat die Möglichkeit, zulasten des auf der Debitkarte angegebenen Xxxxxx Debitkartenverfügungen zu tätigen.

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Samples: cdn.unitplus.eu, cdn.unitplus.eu

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Debitkarteninhaber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) seiner PIN erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Debitkarte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Debitkarte kommtkommt bzw. die Debitkartennummer kennt, hat die Möglichkeit, zulasten des auf der Debitkarte angegebenen Xxxxxx Debitkartenverfügungen missbräuchliche Debitkarten- verfügungen zu tätigentätigen (z. B. Bargeldauszahlungen an Geldautomaten).

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Samples: www.santander.de, www.santander.de

Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Der Debitkarteninhaber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass keine andere an­ dere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) seiner PIN erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Debitkarte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Debitkarte kommtkommt bzw. die Debitkartennummer kennt, hat die Möglichkeit, zulasten des auf der Debitkarte angegebenen Xxxxxx missbräuchliche Debitkartenverfügungen zu tätigentätigen (z. B. Bargeldauszahlungen an Geldautomaten).

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