Geheimhaltungsklausel. Der Auftragnehmer, sein eigenes, sowie das Personal seiner Nachunternehmer sind verpflichtet, alle nicht in der Öffentlichkeit ohnehin zugänglichen kaufmännischen und technischen Informationen, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen. Alle Mitarbeiter, auch die der Nachunternehmer des Auftragnehmers sind entsprechend zu verpflichten.
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Geheimhaltungsklausel. Der Auftragnehmer, sein eigenes, sowie das Personal seiner Nachunternehmer Subunternehmer sind verpflichtet, alle nicht in der Öffentlichkeit ohnehin zugänglichen kaufmännischen und technischen InformationenInformati- onen, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden (auch z. B. der Termin/Zeit- raum einer Revision oder einer Maßnahme) als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen. Alle Mitarbeiter, auch die der Nachunternehmer Subunternehmer des Auftragnehmers Auftragneh- mers sind entsprechend zu verpflichten.
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Geheimhaltungsklausel. Der AuftragnehmerAN, sein eigenes, eigenes sowie das Personal seiner Nachunternehmer sind verpflichtet, alle nicht in der Öffentlichkeit ohnehin zugänglichen kaufmännischen und technischen Informationen, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden (auch z. B. der Termin/Zeitraum einer Revision oder einer Maßnahme) als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen. Alle Mitarbeiter, auch die der Nachunternehmer des Auftragnehmers AN sowie eingeschaltete Subauftragnehmer, sind entsprechend zu verpflichten.
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Geheimhaltungsklausel. Der Auftragnehmer, sein eigenes, sowie das Personal seiner Nachunternehmer Subunternehmer sind verpflichtet, alle nicht in der Öffentlichkeit ohnehin zugänglichen kaufmännischen und technischen Informationen, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden (auch z. B. der Termin/Zeitraum einer Revision oder einer Maßnahme) als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und keinem Dritten Drit- ten zugänglich zu machen. Alle Mitarbeiter, auch die der Nachunternehmer Subunternehmer des Auftragnehmers sind entsprechend entspre- chend zu verpflichten.
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Samples: Einkaufs Und Zahlungsbedingungen
Geheimhaltungsklausel. Der Auftragnehmer, Auftragnehmer und sein eigenes, eigenes Personal sowie das Personal seiner Nachunternehmer Subunternehmer sind verpflichtet, alle nicht in der Öffentlichkeit ohnehin zugänglichen kaufmännischen und technischen Informationen, die ihnen Ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden (z. B. der Termin/Zeitraum einer Revision oder einer Maßnahme) als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen. Alle Mitarbeiter, auch die der Nachunternehmer Subunternehmer des Auftragnehmers sind entsprechend zu verpflichten.
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