Gehälter Musterklauseln

Gehälter b. Aufwendungen für gesetzlich vorgeschreibene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
Gehälter. 25.119 Die Gehälter werden unter Berücksichtigung der für den betreffenden Posten notwendigen beruflichen Fähigkeiten festgelegt. Die Klassifikation der Stellen und die Lohnskala finden sich im Anhang des GAV (Art. 49) und können unabhängig vom GAV ausgehandelt und geändert werden. Bei anstehenden Änderungen dieser Anhänge erteilt zuerst eine paritätische Kommission eine Vormeinung zuhanden der GAV-Parteien. Die Mindest- und Höchstbeträge der Lohnskala werden jeweils gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise vom November indexiert, vorbehalten bleiben die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Änderungen gemäss Art. 3.1 GAV.
Gehälter. 1 Das Gehalt wird unter Vorbehalt des Mindestgehalts gemäss Abs. 3 zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmerin individuell vereinbart und periodisch ent- sprechend den Verhältnissen überprüft. Bei der Gehaltsfestsetzung und der Gehaltsanpassung soll vor allem auf die Leistung, die Funktion, die Verant- wortung und die Anforderungen des Arbeitsplatzes sowie auf die Verände- rung der Lebenskosten abgestellt werden. Ferner kann die Anstellungsdauer mitberücksichtigt werden. Unter gleichen Voraussetzungen sind Männer und Frauen gleich zu entlöhnen.
Gehälter a) Nur für Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen im Rettungsdienst und Krankentransport, davon jedoch ausgenommen Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerin- nen, die als Sanitäter bzw Sanitäterinnen am Standort Innsbruck verwendet werden, kommt nachstehende Gehaltstafel zur Anwendung. Als Beschäftigungs- gruppenregelung kommt TEIL C § 31 zur Anwendung. Die übrigen Bestimmungen des TEIL C § 32 kommen uneingeschränkt zur Anwendung. Monatsgehälter Gehalts- 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Gehälter. 1. Die kollektivvertraglichen Gehälter werden für alle Beschäftigungsgruppen einschließlich der Lehrlinge ab 1. 5. 2021 um 2,0 % angehoben und auf den nächs- ten vollen Euro aufgerundet.