Verfall Musterklauseln

Verfall. Sanktion infolge eines Verstoßes oder einer vorsätzlichen Nichterfüllung einer Vertragsbestimmung, wodurch im Schadensfall der Leistungsanspruch verwirkt ist.
Verfall. Entgeltansprüche aufgrund von Unstimmigkeiten hin- sichtlich der Einstufung verfallen mangels schriftlicher Geltendmachung nach sechs Monaten. Bei rechtzeiti- ger Geltendmachung bleibt die dreijährige Verjäh- rungsfrist des § 1486 ABGB aufrecht.
Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei Xxxxx beauftragten oder Xxxxx zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist Xxxxx berechtigt, die Leistungen nach drei Monaten bei Verträgen mit Unternehmern bzw. nach sechs Monaten bei Verträgen mit Konsumenten auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.
Verfall. Offene Ansprüche aus dem gegenständlichen Dienstverhältnis sind, soweit gesetzlich oder kollektivvertraglich nicht etwas vorgesehen ist, bei sonstigem Verfall innerhalb von 6 Monaten ab Fälligkeit beim Arbeitgeber schriftlich geltend zu machen.
Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei medienworx bestellten oder medienworx zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist medienworx berechtigt, Lagerkosten zu verrechnen sowie die Leistungen bei Verträgen mit Unternehmern nach drei Monaten und bei Verträgen mit Konsumenten nach sechs Monaten zu entsorgen und die Entsorgungskosten zu verrechnen.
Verfall. 14.1. Vom Besteller unter Eigentumsvorbehalt an den Lieferer zur Reparatur gesendete Sachen gelten im Falle der Feststellung einer unwirtschaftlichen Reparatur nach einem Monat ab Bekanntgabe des Lieferers von der Unwirtschaftlichkeit der Reparatur als unwiderruflich für verfallen.
Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei PICS bestellten oder PICS zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist PICS berechtigt, die Leistungen nach drei Monaten auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.
Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei PULPMEDIA beauftragten oder PULPMEDIA zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist PULPMEDIA berechtigt, die Leistungen nach drei Monaten auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen. Von PULPMEDIA angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei AHD bestellten oder AHD zur Bearbe- itung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Ab- holung nicht fristgerecht erfolgt, ist AHD berechtigt, Lagerkosten zu verrechnen sowie die Leistungen nach drei Monaten zu entsorgen und die Entsorgungskosten zu verrechnen.
Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei CN-Solutions beauftragten oder CN-Solutions zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist CN-Solutions berechtigt, die Leistungen nach drei Monaten auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.