Common use of Geldleistung Clause in Contracts

Geldleistung. a) Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Geld- leistung. b) Geldleistung bedeutet, dass Aufwendungen für die Ent- sorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte (siehe „Ver- sicherte und nicht versicherte Sachen“), die Lieferung an c) Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Scha- denortes (z.B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z.B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind, werden nur soweit vereinbart und in vereinbarter Höhe ersetzt (siehe Versicherte Kosten). d) Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigten Sachen sowie für fertigungs- bedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Er- scheinungsbild entstehen. e) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versi- cherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist; das gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Mehr- wertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.

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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement

Geldleistung. a) Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Geld- leistungGeldleistung. b) Geldleistung bedeutet, dass Aufwendungen für die Ent- sorgung Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte (siehe „Ver- sicherte Versicherte und nicht versicherte Sachen“), die Lieferung anan den Schadenort sowie die Montage in ortsüblicher Höhe ersetzt werden. c) Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Scha- denortes Schadenortes (z.B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z.B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig not- wendig sind, werden nur soweit vereinbart und in vereinbarter Höhe ersetzt (siehe Versicherte Kosten). d) Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigten Sachen sowie für fertigungs- bedingte fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Er- scheinungsbild Erscheinungsbild entstehen. e) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist; das gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Mehr- wertsteuer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.

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Samples: Hausratversicherung

Geldleistung. a) Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Geld- leistungGeldleistung. b) Geldleistung bedeutet, dass Aufwendungen für die Ent- sorgung Entsorgung der zerstörten oder beschädigten SachenSa> chen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte (siehe „Ver- sicherte Versicherte und nicht versicherte SachenSa> chen“), die Lieferung anan den Schadenort sowie die Montage in ortsüblicher Höhe ersetzt werden. c) Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Scha- denortes Schadenortes (z.B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang Zu> sammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z.B. Anstriche, De- De> und Remontage von VergitterungenVergitterun> gen) notwendig sind, werden nur soweit vereinbart und in vereinbarter Höhe ersetzt (siehe Versicherte „versicher> te Kosten). d) Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter Sachen (z. z.B. Farbe und Struktur) an entschädigten entschädigte Sachen sowie für fertigungs- bedingte fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache Ersatz> sache im äußeren Er- scheinungsbild äuSeren Erscheinungsbild entstehen. e) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt be> rechtigt ist; das gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Mehr- wertsteuer Versiche> rungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.

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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungsbedingungen

Geldleistung. a) Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Geld- leistungGeldleistung. b) Geldleistung bedeutet, dass Aufwendungen für die Ent- sorgung Entsorgung der zerstörten zer- störten oder beschädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte (siehe „Ver- sicherte und nicht versicherte Sachen“Ziffer 3. der BGVGLASplus), die Lieferung anan den Schadenort sowie die Montage in ortsüblicher Höhe ersetzt werden. c) Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Scha- denortes Schadenortes (z.z. B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z.z. B. AnstricheAn-striche, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind, werden nur soweit vereinbart und in vereinbarter Höhe ersetzt (siehe Versicherte KostenZiffer 4. der BGVGLASplus). d) Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigten Sachen sowie für fertigungs- bedingte fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Er- scheinungsbild Erscheinungsbild entstehen. e) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist; das gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Mehr- wertsteuer Versiche- rungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.

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Samples: Hausratversicherung

Geldleistung. a) Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Geld- leistungGeldleistung. b) Geldleistung bedeutet, dass Aufwendungen für die Ent- sorgung Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung Wiederbeschaf- fung in gleicher Art und Güte (siehe „Ver- sicherte und nicht versicherte Sachen“Ziffer 3. der BGVGLASplus), die Lieferung anan den Schadenort sowie die Montage in ortsübli- cher Höhe ersetzt werden. c) Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Scha- denortes Schadenortes (z.z. B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z.z. B. Anstriche, De- und Remontage von VergitterungenVergitte- rungen) notwendig sind, werden nur soweit vereinbart und in vereinbarter Höhe ersetzt (siehe Versicherte KostenZiffer 4. der BGVGLASplus). d) Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Angleichung Anglei- chung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigten ent- schädigten Sachen sowie für fertigungs- bedingte fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Er- scheinungsbild Erscheinungsbild entstehen. e) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungs- nehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist; das gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Mehr- wertsteuer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.

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Samples: Hausratversicherung

Geldleistung. a) Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Geld- leistungGeldleistung. b) Geldleistung bedeutet, dass Aufwendungen für die Ent- sorgung Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung Wiederbeschaf- fung in gleicher Art und Güte (siehe „Ver- sicherte Versicherte und nicht versicherte versi- cherte Sachen“), die Lieferung anan den Schadenort sowie die Mon- tage in ortsüblicher Höhe ersetzt werden. c) Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Scha- denortes Schadenortes (z.B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z.B. Anstriche, De- und Remontage von VergitterungenVergitterun- gen) notwendig sind, werden nur soweit vereinbart und in vereinbarter ver- einbarter Höhe ersetzt (siehe Versicherte „versicherte Kosten). d) Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Angleichung Anglei- chung unbeschädigter Sachen (z. z.B. Farbe und Struktur) an entschädigten ent- schädigte Sachen sowie für fertigungs- bedingte fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Er- scheinungsbild Erscheinungsbild entstehen. e) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungs- nehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist; das gleiche gilt, soweit so- weit der Versicherungsnehmer die Mehr- wertsteuer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Geldleistung. a) Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Geld- leistungGeldleistung. b) Geldleistung bedeutet, dass Aufwendungen für die Ent- sorgung Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte (siehe „Ver- sicherte § 2 Versicherte und nicht versicherte Sachen), die Lieferung anan den Schadenort sowie die Montage in ortsüblicher Höhe ersetzt werden. c) Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Scha- denortes Schadenortes (z.B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z.B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind, werden nur soweit vereinbart und in vereinbarter Höhe ersetzt (siehe Versicherte Kosten). d) Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigten entschädig- ten Sachen sowie für fertigungs- bedingte fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Er- scheinungsbild Erscheinungsbild entstehen. e) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist; , das gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Mehr- wertsteuer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.

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Samples: Glasversicherung

Geldleistung. a) Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall Versi- cherungsfall eine Geld- leistungGeldleistung. b) Geldleistung bedeutet, dass Aufwendungen Auf- wendungen für die Ent- sorgung Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte (siehe „Ver- sicherte § 3 Versi- cherte Sachen und nicht versicherte versicher- te Sachen), die Lieferung anan den Schadenort sowie die Montage in ortsüblicher Höhe ersetzt werden. c) Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Scha- denortes Schadenortes (z.z. B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z.z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind, werden nur soweit vereinbart und in vereinbarter Höhe ersetzt (siehe § 4 Versicherte Kosten). d) Der Versicherer ersetzt keine AufwendungenAuf- wendungen, die bei der Angleichung Anglei- chung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigten ent- schädigten Sachen sowie für fertigungs- bedingte ferti- gungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Er- scheinungsbild Erschei- nungsbild entstehen. e) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versi- cherungsnehmer Versicherungs- nehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt be- rechtigt ist; das gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Mehr- wertsteuer Mehrwert- steuer tatsächlich nicht gezahlt hat.

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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung

Geldleistung. a) Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Geld- leistungGeldleistung. b) Geldleistung bedeutet, dass Aufwendungen für die Ent- sorgung Entsorgung der zerstörten oder beschädigten SachenSa- chen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte (siehe „Ver- sicherte Versicherte und nicht versicherte SachenSa- chen“), die Lieferung anan den Schadenort sowie die Montage in ortsüblicher Höhe ersetzt werden. c) Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Scha- denortes Schadenortes (z.B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang Zu- sammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z.B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind, werden nur soweit vereinbart und in vereinbarter Höhe ersetzt (siehe Versicherte Kosten). d) Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigten Sachen sowie für fertigungs- bedingte fer- tigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Er- scheinungsbild Erscheinungsbild entstehen. e) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versi- cherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist; das gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Mehr- wertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.

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Samples: Hausratversicherung

Geldleistung. a) Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Geld- Geld­ leistung. b) Geldleistung bedeutet, dass Aufwendungen für die Ent- Ent­ sorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen, deren de­ ren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte (siehe § 3 Ver- sicherte Versicherte und nicht versicherte Sachen“), die Lieferung anLie­ ferung an den Schadenort sowie die Montage in ortsüb­ licher Höhe ersetzt werden. c) Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Scha- denortes Schadenorts (z.B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang Zusammen­ hang mit dem Einsetzen der Scheibe (z.B. Anstriche, De- De­ und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind, werden nur soweit vereinbart und in vereinbarter Höhe ersetzt (siehe § 4 „Versicherte Kosten). d) Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Angleichung unbeschädigter Sachen (z. z.B. Farbe und Struktur) an entschädigten entschädigte Sachen sowie für fertigungs- fertigungs­ bedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Er- scheinungsbild Erscheinungsbild entstehen. e) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versi- Versi­ cherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist; das gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Mehr- Mehr­ wertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.

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Samples: Glasversicherung