Common use of Geldleistung Clause in Contracts

Geldleistung. 1.1. Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer in ortsüblicher Höhe eine Geldleistung. Diese umfasst Aufwendungen, um zerstörte oder beschädigte Sachen nach § 4 zu entsorgen, sie in gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen, an den Schadenort zu liefern und zu montieren. 1.2. Von der Geldleistung ausgenommen sind besondere Aufwendungen, die erforderlich sind, um den Schadenort zu erreichen (z. B. für Gerüste und Kräne). Das Gleiche gilt für besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Einsetzen einer Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen). Solche Aufwendungen ersetzt der Versicherer nur, soweit dies nach § 5 vereinbart ist. 1.3. Der Versicherer ersetzt nicht: 1.3.1. Aufwendungen, um unbeschädigte Xxxxxx an entschädigte Sachen anzugleichen (z. B. Farbe und Struktur). 1.3.2. Aufwendungen, die durch fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild entstehen. 1.4. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

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Samples: Glasbruchversicherung Gewerbe, Glasbruchversicherung Privat, Glasbruchversicherung Privat

Geldleistung. 1.1Frau/Xxxx erhält auf Antrag der Sorgeberechtigten für die Betreuung des Kindes/der Kinder eine Förderleistung nach der gültigen Satzung des Kreises Bergstraße (§ 23 Abs. Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer in ortsüblicher Höhe eine Geldleistung. Diese umfasst Aufwendungen, um zerstörte oder beschädigte Sachen nach § 4 zu entsorgen, sie in gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen, an den Schadenort zu liefern und zu montieren. 1.2. Von der Geldleistung ausgenommen sind besondere Aufwendungen, die erforderlich sind, um den Schadenort zu erreichen (z. B. für Gerüste und Kräne2 SGB VIII). Das Gleiche gilt für besondere Aufwendungen Die Sorgeberechtigten entrichten Ihren Kostenbeitrag an das Jugendamt, sofern Sie nicht davon befreit werden (Antrag beim örtlichen Jugendhilfeträger). Der Betreuungssatz des örtlichen Jugendhilfeträgers wird von diesem direkt an die Kindertagespflegeperson ausgezahlt. Die Förderleistung des örtlichen Jugendhilfeträgers enthält: ⮚ die erzieherischen Leistungen der Kindertagespflegeperson, ⮚ die im Zusammenhang mit dem Einsetzen einer Scheibe der Kindertagespflege verbundenen Aufwendungen (z. Nahrung, Spiel- und Bastelmaterial etc.) und ⮚ Aufwendungen für Unterkunft, Heizung, Strom etc. Sonderregelung (z.B. Anstrichefür Windeln, De- Übernachtung, Ausflüge, besonders aufwendige oder kostspielige Nahrungsmittel etc.): Die selbständig tätige Kindertagespflegeperson hat für die Versteuerung, Krankenversicherung und Remontage von Vergitterungen)Altersvorsorge selbst Sorge zu tragen. Solche Aufwendungen ersetzt der Versicherer nur, soweit dies nach § 5 vereinbart ist. 1.3. Der Versicherer ersetzt nicht: 1.3.1. Aufwendungen, um unbeschädigte Xxxxxx an entschädigte Sachen anzugleichen (z. B. Farbe und Struktur). 1.3.2. AufwendungenDie Sorgeberechtigten verpflichten sich, die durch fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild entstehen. 1.4Kindertagespflegeperson anzumelden. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.[ ] Minijob; [ ] Midijob; [ ] Lohnsteuerkarte:

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Samples: Betreuungsvereinbarung