Common use of Geldleistung Clause in Contracts

Geldleistung. (1) Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Geldleistung. (2) Geldleistung bedeutet, dass Aufwendungen für die Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte (siehe Abschnitt A 3), die Lieferung an den Schadenort sowie die Montage in ortsüblicher Höhe ersetzt werden. (3) Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Schadenortes (z. B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind, werden nur soweit vereinbart und in vereinbarter Höhe ersetzt (siehe Abschnitt A 4). (4) Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Anglei- chung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an ent- schädigten Sachen sowie für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild entstehen. (5) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungs- nehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist; das gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung

Geldleistung. (1a) Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine Geldleistung. (2b) Geldleistung bedeutet, dass Aufwendungen für die Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte (siehe Abschnitt A § 3), die Lieferung an den Schadenort sowie die Montage in ortsüblicher Höhe ersetzt werden. (3c) Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Schadenortes (z. B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind, werden nur soweit vereinbart und in vereinbarter Höhe ersetzt (siehe Abschnitt A § 4). (4d) Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die bei der Anglei- chung Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an ent- schädigten entschädigten Sachen sowie für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild entstehen. (5e) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist; das gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.

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Samples: Glasversicherung

Geldleistung. (1a) Der Versicherer gewährt Wir gewähren im Versicherungsfall eine Geldleistung. (2b) Geldleistung bedeutet, dass Aufwendungen für die Entsorgung der zerstörten zerstör- ten oder beschädigten Sachen, deren Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte (siehe Abschnitt A § 3), die Lieferung an den Schadenort sowie die Montage in ortsüblicher Höhe ersetzt werden. (3c) Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen des Schadenortes (z. z.B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z. z.B. Anstriche, De- und Remontage von Vergitterungen) notwendig sind, werden nur soweit vereinbart und in vereinbarter Höhe ersetzt (siehe Abschnitt A § 4). (4d) Der Versicherer ersetzt Wir ersetzen keine Aufwendungen, die bei der Anglei- chung Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an ent- schädigten entschädigten Sachen sowie für fertigungsbedingte ferti- gungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild Erscheinungs- bild entstehen. (5e) Die Mehrwertsteuer wird nicht nur ersetzt, wenn Sie die Mehrwertsteuer tat- sächlich gezahlt haben und Sie hinsichtlich der Versicherungs- nehmer zu entschädigenden Sachen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist; das gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hatsind.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung