Geltende Bedingungen Musterklauseln

Geltende Bedingungen. Der Dienst unterliegt folgenden Bedingungen:
Geltende Bedingungen a diese Bedingungen gelten für die über einen ING-Channel zugänglichen ING-Channels und Service(s). Die über einen ING-Channel zugänglichen Services können je nach Angabe in den relevanten Service-Dokumenten zudem Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung sowie weiterer Bedingungen sein. Im Falle eines Konflikts zwischen den Service-Dokumenten und diesen Bedingungen sind die Service-Dokumente maßgebend.
Geltende Bedingungen. Die folgenden allgemeinen Verkaufsbedingungenen sind die einzigen Geschäftsbedingungen, die für Angebote und Auftragsbestätigungen der Firma ANDRITZ (der „Verkäufer”) in Bezug auf den Verkauf von Produkten, Anlagen und Komponenten bzw. auf eventuell damit verbundene Dienstleistungen („Produkte“) gelten. Zusätzliche oder von den hier enthaltenen Bestimmungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers, denen der Verkäufer nicht schriftlich zugestimmt hat, werden hiermit abgelehnt und sind folglich unwirksam. Der hier verwendete Begriff „Vereinbarung“ bezeichnet (a) das jeweilige Angebot des Verkäufers, (b) den Auftrag des Käufers, sofern dieser ausdrücklich vom Verkäufer angenommen wurde und (c) die Auftragsbestätigung des Verkäufers zusammen mit allen angeführten Anhängen, sowie (d) die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Geltende Bedingungen. Die Hosted Private Cloud VMware on OVHcloud Dienste unterliegen den geltenden Vertragsbedingungen, darunter die vorliegenden Besonderen Vertragsbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von OVHcloud sowie die aktuell geltenden Produktbedingungen von Drittanbietern. Die Hosted Private Cloud VMware on OVHcloud Dienste sind gemäß der aktuellsten Version der oben genannten Vertragsbedingungen zu verwenden.
Geltende Bedingungen. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für den Kauf und Verkauf von Produkten der Masai Clothing Company ApS (nachfolgend „Masai“) an den Kunden. Abweichungen und Änderungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur nach schriftlicher Zustimmung durch Masai gültig.
Geltende Bedingungen. Diese Verkaufsbedingungen regeln die Rechte, Pflichten und Rechtsmittel der jeweiligen oben genannten Honeywell-Gesell- schaft ("Honeywell") und des Käufers ("Käufer") für alle vom Käufer erteilten Aufträge zum Erwerb von Honeywell-Produkten ("Produkte"), Serviceleistun- gen ("Serviceleistungen") sowie die von HONEYWELL gelieferte Software und Firmware sowie die dazugehörige(n) Dokumentation, Dateien, Module, Biblio- theken, Verzeichnisse und Elemente, Updates, Upgrades, Fehlerkorrekturen, Änderungen, Überarbeitungen oder Revisionen, die durch Honeywell im Rah- men eines Auftrages geliefert oder lizensiert werden ("Software"), ("Produkte", "Serviceleistungen" und "Software" werden nachfolgend gemeinsam auch be- zeichnet als "Leistungen" bezeichnet). Sofern nicht anderweitig in einem schrift- lichen Kaufvertrag geregelt, der von vertretungsberechtigten Vertretern Ho- neywells und des Käufers unterzeichnet wurde und der die spezifischen Leistun- gen betrifft, die Gegenstand des jeweiligen Auftrages des Käufers sind, erfolgt die Annahme von Aufträgen des Käufers durch Honeywell ausdrücklich vorbe- haltlich der Zustimmung des Käufers zu den hierin enthaltenen Verkaufsbedin- gungen. Zusätzliche oder anderslautende im Auftragsformular des Käufers oder in einem anderen Dokument enthaltene Bedingungen sind für Honeywell nicht bindend, sofern sie nicht schriftlich ausdrücklich von Honeywell akzeptiert wer- den. Honeywell widerspricht hiermit ausdrücklich allen solchen Geschäftsbedin- gungen und weist diese zurück. Zusätzlich gelten diese Verkaufsbedingungen für jeden Rahmenvertrag zwischen Honeywell und dem Käufer im Zusammenhang mit dem Erwerb von Leistungen ("Rahmenvertrag"), wenn und soweit nichts Abweichendes in einem solchen Rahmenvertrag bestimmt ist. Alle von Ho- neywell akzeptierten Aufträge des Käufers und/oder alle Rahmenverträge wer- den nachfolgend als ("Vertrag") bezeichnet.
Geltende Bedingungen. 2.1 Diese Bedingungen gelten – soweit nicht anders vereinbart – für alle Verträge zwischen den Parteien. Sie gelten ausschließlich; abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers oder Dritter gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers.
Geltende Bedingungen. Die folgenden allgemeinen Bedingungen für Serviceleistungen sind die einzigen Geschäftsbedingungen, die für Angebote und Auftragsbestätigungen der Firma ANDRITZ („Verkäufer”) in Bezug auf den Verkauf von Ersatz- und Verschleißteilen („Produkte“) und/oder die Bereitstellung von Serviceleistungen („Dienstleistungen“) für das vereinbarte Equipment des Käufers („Anlage“) gelten. Zusätzliche oder von den hier enthaltenen Bestimmungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers, denen der Verkäufer nicht schriftlich zugestimmt hat, werden hiermit abgelehnt und sind folglich unwirksam. Der hier verwendete Begriff „Vereinbarung“ bezeichnet das jeweilige Angebot und/oder die Auftragsbestätigung zusammen mit allen ausdrücklich genannten Anhängen, sowie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Serviceleistungen.
Geltende Bedingungen. 2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge unter Ausschluss aller anderen Bestimmungen und Bedingungen, deren Anwendung der Käufer in welcher Form auch immer vorgibt. Die abweichenden oder gegensätzlichen Bedingungen des Käufers oder eines Dritten gelten nur, wenn sie durch den Verkäufer schriftlich ausdrücklich vereinbart wurden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.