Geltung deutschen Rechts, Erfüllungsort, Gerichtsstand Musterklauseln

Geltung deutschen Rechts, Erfüllungsort, Gerichtsstand. (1) Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Geschäftspartner und der Bank gilt deut- sches Recht. (2) Erfüllungsort ist für beide Teile der Geschäftsraum derjenigen Stelle der Bank, mit der das Geschäft geschlossen worden ist. (3) Bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Geschäftsbetrieb der Bank mit einem Kaufmann oder mit öffentlichen Verwaltungen ergeben, ist Gerichtsstand der Sitz der Bank. Haben derartige Rechtsstreitigkeiten Bezug auf den Geschäftsbetrieb einer Hauptverwaltung oder einer Filiale, so kann die Bank auch bei dem Gericht des Sitzes der Hauptverwaltung klagen und verklagt werden.
Geltung deutschen Rechts, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 1. Das gesamte Vertragsverhältnis der Parteien einschließlich dieser Transport-AGB unterliegt in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht (z.B. aufgrund der Art des Transportes) zwingende gesetzliche Regelungen zur Anwendung kommen (z.B. CMR). 2. Erfüllungsort ist 00000 Xxxxxx, soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. 3. Ausschließlich zuständiges Gericht für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche ist das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg bzw. das diesem übergeordnete Landgericht, soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.