Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäftsbedingungen. Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den am Ausführungsort geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Bank. Mit dem Zustandekommen des Geschäfts mit dem Handelspartner der Bank (Ausführungsgeschäft) kommt gleichzeitig ein entsprechendes Geschäft zwischen dem Kunden und der Bank zustande.
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Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäftsbedingungen. Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Ausführungsort Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen Geschäfts¬bedingungen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Bank. Mit dem Zustandekommen des Geschäfts mit dem Handelspartner der Bank (Ausführungsgeschäft) kommt gleichzeitig ein entsprechendes Geschäft zwischen dem Kunden und der Bank zustande.
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